… sämtliche Ausnahmeregelungen … nach der Gewerbeordnung, dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz, dem Hessischen Feiertagsgesetz sowie der Bedarfsgewerbeverordnung und die jeweiligen Begründungen/Anlässe im Einzelnen und nach Städten und Landkreisen gegliedert …
Ich kann Ihnen sagen: Wir werden da schon noch ein wenig mehr Personal einstellen müssen. Vielleicht soll das einen Arbeitsmarkteffekt haben. In der öffentlichen Verwaltung hätte es das schon.
Es ist schon extrem, was hier an Datensammlung verlangt wird. Die Erkenntnis wäre im Verhältnis dazu ausgesprochen gering. Denn wir haben vieles kommunalisiert.
Das alles wird dann auch noch mit ausgesprochen nicht belegbaren und unkritischen Äußerungen hinterlegt. Denn da wird ausgesagt, es gebe in Hessen eine unkritische Genehmigungspraxis.
Ich sage Ihnen sehr deutlich: Das Gegenteil ist richtig. In Hessen gibt es keine unkritische Genehmigungspraxis bei Ausnahmebewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz. Wenn Sie in Einzelfällen eine andere Meinung haben, bin ich gerne zu Folgendem bereit: Nennen Sie mir Ross und Reiter und sagen Sie, an dem Tag ist für den Betrieb eine Genehmigung erteilt worden.
Nach unserer Auffassung entspricht das nicht den gesetzlichen Regelungen. Ich sage Ihnen zu, dass ich diesem Einzelfall nachgehen werde. Sollten Sie recht haben, werden Sie mit Ihrer Auffassung auch Recht bekommen. Das wird dann abgestellt werden. Eine unkritische Genehmigungspraxis in Gänze ist in Hessen aber nicht feststellbar.
Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass es bereits jetzt nach dem Arbeitszeitgesetz, nämlich nach der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz, eine sehr große Palette an Branchen gibt, in denen die Arbeitnehmerbeschäftigung kraft dieses Gesetzes zulässig ist, ohne dass das durch die Aufsichtsbehörde gesondert bewilligt werden muss. Das betrifft die Not- und Rettungsdienste sowie die Feuerwehr. Das betrifft die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das betrifft Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Gaststätten, Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine und Parteien.
Das ist auch immer wieder schön in der Diskussion mit den Kirchenverbänden. Da sage ich: Sie sind von den Arbeitszeitregelungen freigestellt, aber gegen die Bedarfsgewerbeverordnung gehen Sie vor. Sie reklamieren für sich ein Recht, das Sie anderen Branchen an verschiedenen Stellen nicht zubilligen wollen. – Da wird die Argumentation in der Diskussion dann etwas schwächer.
Das geht aber noch weiter. Das betrifft den Sport und den Freizeitbereich, den Rundfunk, die Presse, Messen, Ausstellungen und Märkte, Volksfeste, die Verkehrsbetriebe, die Energie- und Wasserversorgung, die Landwirtschaft, das Bewachungsgewerbe sowie die Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen. Ich könnte diese Liste weiter vorlesen.
Sie sehen: Es gibt kraft Gesetzes eine ganze Palette Branchen, die ausgenommen wurden. Denn damit wird den neuen Entwicklungen in unserer Gesellschaft Rechnung getragen. Davor dürfen wir die Augen schlicht und einfach nicht verschließen.
Dann gibt es noch die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Bäckereien und in Konditoreien. Da werden sonntags die Kuchen gekauft. Da müssen die Leute backen, verkaufen, kassieren und vieles andere mehr. Sie sehen, in unserem täglichen Leben ist die Arbeit am Sonntag durchaus etwas, das nicht mehr wegzudenken ist.
Ich gehe davon aus, dass sich die Beschäftigten nicht als Gezwungene ansehen, die Sonn- und Feiertags zu arbeiten haben, sondern dass sie das als ihre Aufgabe ansehen, und zwar insbesondere dann, wenn es um die Daseinsvorsorge in Krankenhäusern, bei der Feuerwehr und in Pflegeeinrichtungen geht und insbesondere auch dann, wenn es zur Genesung der Patientinnen und Patienten beitragen soll.
Das zeigt, dass der überwiegende Teil der am Sonntag Beschäftigten in diesen genannten Bereichen zu finden ist, wohingegen die Ausnahmebewilligungen, die Sie wohl im Auge haben, nur einen ganz kleinen Teil ausmachen.
Das trifft auch für die Beschäftigung nach der Ihnen so ungeliebten Bedarfsgewerbeverordnung zu. Sie ist aber notwendig.
Sie machen die inhaltliche Stellungnahme zu Ihrem Antrag insofern schwierig, als Sie zum einen das Arbeitszeitgesetz mit seinen rechtlichen Möglichkeiten über den zuvor erwähnten Katalog überhaupt nicht erwähnen. Zum anderen werfen Sie die Möglichkeiten der zulässigen Arbeitnehmerbeschäftigung durch die Öffnung der Verkaufsstellen nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz, der Betreibung der Einrichtungen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz und nach der Bedarfsgewerbeverordnung in einen Topf, rühren das zusammen um und sagen letztendlich: Jetzt muss noch ein Bericht her.
Ich denke, das hat sehr deutlich gezeigt, dass Sie viel zu kurz gedacht haben. Das Problem, das Sie versuchen, an die Wand zu malen, existiert nicht. Mit der Bedarfsgewerbeverordnung versuchen wir, Rechtssicherheit zu schaffen. Wir sind auf den Spruch aus Leipzig gespannt.
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir überweisen den Antrag zur weiteren Beratung dem Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss, federführend, und, beteiligt, dem Innenausschuss.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass der Antrag unter Tagesordnungspunkt 20 in die nächste Plenarsitzungsrunde geschoben wird.
Antrag der Abg. Frankenberger, Gremmels, Barth, Eckert, Faeser, Grüger, Weiß (SPD) und Fraktion betreffend Fachanhörung zum Übertragungsnetzausbau in Hessen – Drucks. 19/139 –
(Clemens Reif (CDU): Herr Präsident, ein bisschen lauter, man versteht Sie nicht! Sie müssen akzentuierter sprechen!)
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Anhörung zum Neuund Ausbau der Stromnetze – Drucks. 19/184 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. – Ich erteile zunächst einem Mitglied der antragstellenden Fraktion das Wort, Herrn Gremmels von der SPD. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Antrag resultiert aus einer Debatte im Wirtschaftsausschuss aus der letzten Runde. Die SPD-Fraktion hatte einen Dringlichen Berichtsantrag gestellt, weil die Menschen insbesondere in Nord- und Osthessen doch von dem plötzlich von TenneT angekündigten Verlauf einer HGÜTrasse von Nord nach Süd sehr überrascht waren. Sie soll oben über den Landkreis Kassel und den Wahlkreis der Brigitte Hofmeyer sowie den Wahlkreis unseres Friedensrichters Günter Rudolph weiter nach Fulda herunterführen und dann bei Grafenrheinfeld angeschlossen werden.
Das war der Hintergrund. Wir haben dazu einen Dringlichen Berichtsantrag erstellt. Der Wirtschaftsminister war so freundlich, ihn trotz einer starken Erkältung an diesem Tag sehr ausführlich zu beantworten. Er hatte auch noch die Stimme, um unsere Nachfragen zu beantworten, sofern es inhaltlich in seiner Macht stand.
Es sind dann allerdings noch einige Fragen offengeblieben. Deswegen haben wir uns im Ausschuss einvernehmlich darauf geeinigt, all diese offenen Fragen im Rahmen einer Fachanhörung zu klären.
Daraufhin kam vom Ausschussvorsitzenden der berechtigte Hinweis, dass der Ausschuss kein Selbstbefassungsrecht hat, sondern vom Landtag beauftragt werden muss. Deswegen schien es uns ein formaler Akt zu sein, einen kurzen, knackigen Beschlussvorschlag zu präsentieren, der Ihnen heute vorliegt und mit dem wir als Landtag dem Wirtschaftsausschuss diesen Auftrag gäben.
Ich habe dann allen Fraktionen meine Bitte gemailt, diesen Konsens aus dem Wirtschaftsausschuss doch mitzutragen, und habe auch darum gebeten, dies fristgerecht zu tun, damit wir das hier in diesem heutigen Plenum beschließen können. Die Einzigen, die eine zeitige Rückmeldung gege
ben haben, waren übrigens die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion. Von der CDU habe ich z. B. erst am Tag des Antragschlusses nach 14 Uhr eine Rückmeldung bekommen. Ich finde das sehr schade, weil es in der Tat nur um einen formalen Akt geht, um eine gemeinsam beschlossene Anhörung durchzuführen.
Wenn das der neue Stil ist, Kollegen von der CDU und von den GRÜNEN, dann finde ich das sehr traurig. Natürlich kommt das alte Argument, man könne nicht gemeinsam einem Antrag zustimmen, auf dem die LINKE als Antragsteller steht. Also ehrlich: Bei der Frage einer Anhörung zum Trassenverlauf einer HGÜ Kommunismus zu wittern, ist wirklich abenteuerlich.
Aber gut. Jeder blamiert sich selbst, so gut er kann. Es tut mir leid, Frau Wissler. Wir haben uns dann entschieden, den Antrag alleine zu stellen, um es Schwarz-Grün zu erleichtern, zuzustimmen. Aber nein, auch darauf konnten die sich nicht einlassen.
Man hat sich dafür entschieden, einen eigenen schwarzgrünen Antrag, der ebenfalls vorliegt, zu formulieren. Ich bin noch bereit, auch darüber mit Ihnen zu diskutieren. Aber was nicht geht, ist, dass Schwarz und Grün in ihrem Antrag die Fragen, die im Wirtschaftsausschuss geklärt werden sollen, formulieren und die Anzuhörenden benennen. Das hat es ja noch nicht einmal unter der schwarzen Alleinregierung gegeben, dass die Regierungsmehrheit beschließt, wer anzuhören ist. Es ist demokratisches Recht des Parlaments und auch Aufgabe und Möglichkeit der Opposition, ihre Experten zu benennen.
Es gibt hierzu ein Beispiel: Bei der BNK-Anhörung, die wir damals auch gefordert haben, ging es ebenfalls nicht um ein Landesgesetz, und wir haben uns darauf geeinigt: Jede Fraktion benennt ihre Anzuhörenden, jede Fraktion formuliert einen Fragenkatalog. – Damals hat es wunderbar geklappt. Da hat sich Schwarz-Gelb nicht so angestellt. Und jetzt soll auf einmal der Landtag beschließen, welche Fragen gestellt werden und wer angehört wird. Ich sage Ihnen: Das ist eine Missachtung der Minderheitenrechte der Opposition.
Nachdem Sie erst einmal mitgeteilt haben, was Sie so alles wollen, waren Sie dann doch noch so gnädig, unter Ziffer 3d zu sagen, dass wir auch noch jemanden anhören dürfen. Das machen wir nicht mit. Ich sage das heute klar und deutlich. Wir halten unseren knappen, präzise formulierten Antrag aufrecht, und wir sollten es so machen, wie es bisher guter Brauch in diesem Hause war: dass erstens jede Fraktion einen Fragenkatalog an die Experten formuliert und zweitens die Experten, die sie für richtig hält, selbst benennt.
Ich bitte die Koalitionsfraktionen von CDU und GRÜNEN ganz herzlich und wirklich ernsthaft, zu dem alten Konsens zurückzukehren und nicht an dieser Frage, in der wir uns in der Sache, nämlich darüber, dass wir eine Anhörung wol
len, einig sind, ein Exempel zu statuieren, sodass der Landtag künftig sowohl die Fragen als auch die Anzuhörenden beschließt. Das wäre eine Unsitte.
Ich bitte Sie, noch einmal in sich zu gehen, das zu überdenken und unserem Antrag zuzustimmen. – Danke schön.