Meine Damen und Herren, habe ich irgendein Familienjubiläum vergessen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir in der Tagesordnung fortfahren.
Wie immer dienstags beginnen wir mit der Fragestunde, Tagesordnungspunkt 1, den ich hiermit aufrufe:
Frau Abg. Arnoldt, das Thema ist in der Tat brandaktuell, weil das Modernisierungsvorhaben mit einem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens flankiert werden soll, dessen Entwurf am 9. Dezember des letzten Jahres vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf ist nun auf dem Weg in den Bundestag. Die meisten Vorschriften sollen zum 1. Januar 2017, also schon recht bald, in Kraft treten, manche Vorschriften auch schon unmittelbar nach der Veröffentlichung.
Das Bundesland Hessen hat dieses Projekt verantwortlich mit gestaltet und zum Teil mit initiiert. Zwei wesentliche Säulen sind Kern des Modernisierungsvorhabens. Zunächst sollen die Bürgerinnen und Bürger entlastet und das Veranlagungsverfahren in den Finanzbehörden entsprechend verschlankt werden.
Bereits ab dem Besteuerungszeitraum 2017 entfallen die Belegevorlagepflichten. Das heißt, der Steuerpflichtige muss Belege zwar aufheben, aber nicht mehr mit der Steuererklärung abgeben. Der Umfang der Steuererklärungen reduziert sich damit in vielen Fällen deutlich. Im Übrigen profitieren die Steuerpflichtigen von der vorausgefüllten Steuererklärung, bei der die entsprechenden Daten, wenn das Verfahren ELSTER genutzt wird, abgefragt werden können.
Erleichterungen gibt es aber auch für diejenigen Nutzer, die noch die Papiervordrucke verwenden. So müssen etwa Rentnerinnen und Rentner ihre Rentenbezüge nicht mehr in die Steuererklärung übertragen. Sie können, indem sie auf dem Formular ein bestimmtes Ankreuzfeld ausfüllen, entscheiden, dass die entsprechenden Daten der Rentenversicherungsträger automatisch in die Steuererklärung übernommen werden.
Der zweite wichtige Punkt ist die Bearbeitung innerhalb der Finanzverwaltung. Das Veranlagungsverfahren soll so umgestellt und automatisiert werden, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter bei einer Regelbearbeitung nur noch eingreifen, wenn bestimmte Risikofilter eine händische Bearbeitung angezeigt erscheinen lassen.
Schlüssige Steuererklärungen können damit schneller bearbeitet werden, und die Steuerpflichtigen können schneller an ihre Steuererstattungsansprüche kommen. All das führt zu einer klassischen Win-win-Situation: Die Bürgerinnen und Bürger kommen in einfacheren Verfahren schneller an ihr Geld, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich auf die Fälle konzentrieren, in denen wirklich Musik ist. – Vielen Dank.
Wie wird die Zusage des Wissenschaftsministers Boris Rhein gegenüber den Hochschulen, wonach diese ab 2021 bis zum Jahre 2026 1 Milliarde € für den Hochschulbau erhalten sollen – –
Herr Kollege, ich bitte um Entschuldigung. Können Sie das Mikrofon von Ihrer Kollegin zur Rechten nehmen? Ihres ist anscheinend defekt. Ich bitte, es auszuwechseln.
Wie wird die Zusage des Wissenschaftsministers Boris Rhein gegenüber den Hochschulen, wonach diese ab 2021 bis zum Jahre 2026 1 Milliarde € für den Hochschulbau erhalten sollen, haushaltstechnisch veranschlagt?
Herr Abg. Warnecke, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Veranschlagung der HEUREKA-Mittel erfolgt, soweit Baumaßnahmen betroffen sind, im Einzelplan 18, und zwar im Kapitel 18 01 sowie im kameralen Teil in den Erläuterungen zum Wirtschaftsplan, wo die Einzelmaßnahmen aufgelistet sind.
Vielen Dank für die Antwort. – Ich frage Staatsminister Rhein: Wie stellen Sie sicher, dass die Auszahlung dieser Mittel, die deutlich über diese Legislaturperiode hinaus andauern wird, gegenüber den Hochschulen auch von dem zukünftigen Haushaltsgesetzgeber verpflichtend eingehal
Nein, eine Sanktion für die Hochschulen gibt es nicht. Ich wüsste auch nicht, warum wir Hochschulen sanktionieren sollten. Allerdings ist die Inaussichtstellung solcher Mittel für einen so weit hinaus reichenden Zeitraum natürlich Ausdruck eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Hochschulen, weil Hochschulbau nicht jährlich, sondern über Dekaden hinweg betrieben wird. Insoweit ist es nicht nur üblich, sondern auch richtig und wichtig, schon heute den Hochschulen sagen zu können, worauf sie sich ab 2020 einstellen können.
Herr Minister, sehen Sie sich in der Lage, heute den Stand der Verpflichtungsermächtigung für HEUREKA bekannt zu geben?
Ist für hessische Grundschulen die Weiterentwicklung in den Profilen der ganztägig arbeitenden Schulen zukünftig nur bei Teilnahme am Pakt für den Nachmittag möglich?
Nein, Frau Abg. Geis. Die Weiterentwicklung in den Ganztagsprofilen ist für Grundschulen auch außerhalb des Paktes für den Nachmittag möglich.
Wie bewertet die Landesregierung die Gesundheitsgefährdung durch den Industriezucker Isoglucose für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Frau Abgeordnete, bei Isoglucose handelt es sich um ein Gemisch aus Traubenzucker, nämlich Glucose, und Fruchtzucker, Fructose. Die Herstellung erfolgt aus Maisstärke. Eine wissenschaftliche Bewertung von Isoglucose durch das Bundesinstitut für Risikobewertung liegt derzeit nicht vor – insgesamt.
Gleichwohl hat das Bundesinstitut für Risikobewertung im Jahr 2009 den Einsatz der Fructose im Zusammenhang mit seiner Verwendung in diätetischen Lebensmitteln für Diabetiker bewertet. Es ist hierbei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Vielzahl neuer Forschungsergebnisse darauf hinweisen, dass sich die verstärkte Aufnahme der Fructose über industriell gefertigte Lebensmittel, wie etwa mit Fructose gesüßte Limonaden, nachteilig auf die Gesundheit auswirkt. Vor diesem Hintergrund ist eine erhöhte Aufnahme des Fruchtzuckers beispielsweise über einen erhöhten Konsum von Isoglucose kritisch zu hinterfragen. Das betrifft insbesondere Bevölkerungsgruppen, deren Lebensstil durch andauernde Überernährung und Bewegungsmangel gekennzeichnet ist.
Durch das Geplänkel war mir nicht ganz klar, ob Frau Staatsministerin Hinz mit der Beantwortung fertig war. Das tut mir leid.
Ich habe eine Zusatzfrage: Wie bewertet die Landesregierung das Aufheben der Verhinderung, dem zufolge der Industriezucker ab dem Jahr 2017 in Europa frei gehandelt werden kann?