Protocol of the Session on December 17, 2015

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Wir haben Ihnen auch Vorschläge für mehr Partizipationsrechte für Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren gemacht. Mit den Regelungen in unserem Änderungsantrag hätten wir die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie von Seniorinnen und Senioren verbessern und klar regeln können. Sie haben noch gestern in der Debatte zur Seniorenpolitik davon gesprochen, dass Sie die Teilhabemöglichkeiten älterer Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen fördern wollen.

(Alexander Bauer (CDU): Die Möglichkeiten!)

Aber genau darauf zielt unser Änderungsantrag doch ab. Herr Bauer, wir wollen aber eine Verpflichtung für die Kommunen einführen. Wir wollen, dass sich die Kommunen darüber Gedanken machen, welche Beteiligungsform für ihre Bedürfnisse die richtige ist, egal, ob es um die Seniorinnen und Senioren oder um Kinder und Jugendliche geht. Wir wollen, dass die Anliegen all dieser Menschen ernst genommen werden, dass sie sich einbringen können, dass sie ein Anhörungs- und Antragsrecht bekommen.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Ob sich z. B. die Gemeinde Edermünde dafür entscheidet, einen Seniorenbeirat oder einen Jugendausschuss zu machen, ob sie ein Parlament, ein Vertretungsgremium oder ein Forum einrichten, das wollen wir der Kommune selbst überlassen. Wir wollen aber, dass die Anliegen ernst ge

nommen werden. Deshalb brauchen wir an dieser Stelle eine Verpflichtung für die Kommunen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen, sie an Demokratie teilhaben zu lassen, sie frühzeitig an Politik heranzuführen, wird doch immer notwendiger. Eine Möglichkeit dazu bietet die Senkung des Wahlalters bei der Kommunalwahl auf 16.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Erst vor Kurzem hat die Bertelsmann Stiftung bestätigt, dass ein niedrigeres Wahlalter Jugendliche für das Wählen begeistern kann und man sogar hoffen darf, dass sich dieser Effekt über das 18. Lebensjahr hinaus erhält. Deswegen an dieser Stelle noch einmal der Appell an Sie: Senken Sie das Wahlalter auf 16. Machen Sie so den Weg frei, um Jugendliche an Demokratie und Politik schon früh teilhaben zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Im Übrigen hat die Fraktion der GRÜNEN vor der Wahl selbst gefordert, das Wahlalter bei der Kommunalwahl auf 16 zu senken. Das steht sogar in Ihrem Wahlprogramm. Nach der Wahl wollen Sie davon aber nichts mehr wissen.

Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die Rechte der Ausländerbeiräte stärken. Aus unserer Sicht ist die Einführung eines Anhörungs- und Antragsrechts für Ausländerbeiräte dringend geboten. Auch das haben Sie abgelehnt.

Zu der geplanten Anhebung der Einwohnergrenzzahl für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von 1.500 auf 5.000 Einwohner. Sind Sie sich eigentlich der Auswirkungen dieser Bestimmung in Ihrem Gesetzentwurf wirklich bewusst? Soll Ihr Vorschlag etwa eine Gebietsreform durch die Hintertür vorbereiten?

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Ich glaube, Sie sind sich nicht darüber im Klaren, wie wichtig die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den ländlichen Kommunen sind und was sie leisten. Wie eine ehrenamtliche Bürgermeisterin oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister das Arbeitspensum schaffen soll, bleibt uns schleierhaft. Ich möchte kurz aus dem „Kreis-Anzeiger“ vom 4. Dezember zitieren. Da wird Rudolf Kessler, Bürgermeister von Kefenrod – übrigens: CDU-Parteibuch – wie folgt zitiert:

„Das kann man nicht ehrenamtlich machen“… Der Aufwand, eine Verwaltung mit 40 Beschäftigten – die Bauhofmitarbeiter und Erzieherinnen der Kitas mitgezählt – zu leiten, sei viel zu groß, meint der Christdemokrat.

Das Problem ist doch, dass Sie hier in Wiesbaden mittlerweile so abgehoben sind, dass Sie schon auf Ihre eigenen kommunalpolitischen Verantwortlichen nicht mehr hören.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Am Ende Ihrer HGO-Novelle bleibt festzuhalten, dass es nur wirkungslose Verbesserungen bei der Bürgerbeteiligung gibt und alles andere mut- und konzeptlos ist. Daher werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Frau Kollegin Goldbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegen, liebe Frauen! Zu meinem großen Bedauern stelle ich fest, dass in der Innenausschusssitzung am Dienstagabend keine stichhaltigen oder gar überzeugenden Argumente für den Änderungsantrag der SPD-Fraktion oder für den Gesetzentwurf der LINKEN vorgebracht wurden und wir deshalb beiden Initiativen heute nicht zustimmen können.

Zu meiner großen Freude stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf der Regierung, unterstützt von den sie tragenden Fraktionen, den Kommunen neue Handlungsspielräume eröffnet und Rechtssicherheit schafft. Diese Regierung, die GRÜNEN und die CDU wollen nichts verordnen, sondern den Kommunen Möglichkeiten eröffnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir schaffen die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden an wichtigen Entscheidungen besser zu beteiligen. Frau Kollegin Gnadl, Sie reden zwar von „ganz wenigen Kommunen“, in diesen wohnt aber immerhin ein Drittel der hessischen Bevölkerung. Das nenne ich doch eine beachtliche Menge.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Mit diesem Artikelgesetz passen wir die Kommunalverfassung an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen an, die gegeben sind. Als Beispiele nenne ich nur den demografischen Wandel und die daraus resultierende verstärkte Verwaltungszusammenarbeit der hessischen Kommunen oder die veränderten Bedingungen auf den Kreditmärkten.

Schauen wir auf das Jahr 2015 zurück. Schauen wir uns an, was wir in diesem Jahr für die hessischen Kommunen gemacht haben. Zusammen mit dem neuen, bedarfsgerechten KFA und dem Kommunalinvestitionsprogramm haben die Hessische Landesregierung und die Regierungsfraktionen ein umfangreiches Paket für die hessischen Kommunen verabschiedet, das seinesgleichen sucht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Da scheint mir die wiederholte Aussage der SPD, diese Regierung und die Fraktionen seien kommunalfeindlich, doch eher lächerlich und kleinlich zu sein.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Was bleibt jetzt noch zu tun? Wir wünschen allen unseren Bürgerinnen und Bürgern in den hessischen Städten, Gemeinden und Dörfern ein friedvolles Weihnachtsfest.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Dr. Hahn, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in einer Debatte – ich glaube, es war am gestrigen Tage – schon einmal darüber unterhalten, dass der berühmte französische Politiker und Denker Montesquieu gesagt hat: Erlasse nur ein Gesetz, wenn du ein Gesetz auch erlassen musst.

Wir haben in dem Bereich, über den wir gerade diskutieren, eine hervorragende Rechtslage. Die Anhörung hat ergeben, dass die Änderungsvorschläge, egal von wem sie kamen, nirgendwo eine Mehrheit gefunden haben. Sie sind immer von einem Großteil der Anzuhörenden kritisch gesehen worden. Daher rufe ich uns mit Montesquieu zu: Dann machen wir das Gesetz doch bitte nicht. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Der Minister des Innern und für Sport, Herr Beuth, hat das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfs einen Vorschlag dafür gemacht, wie man die Kommunalverfassung maßvoll weiterentwickelt. Ich hatte bereits am Dienstag die Gelegenheit, hier die drei wesentlichen Punkte vorzutragen:

Der erste Punkt betrifft die Absenkung der Zustimmungsquoren bei der Direktbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger in fünf Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern und in sieben Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern.

Zweitens haben wir unter dem Gesichtspunkt der Bürgerbeteiligung ein Vertreterbegehren mit aufgenommen. Auch diesen Punkt möchte ich hier unter der Überschrift „Bürgerbeteiligung“ herausstellen.

Drittens haben wir die Formen und die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit – Verwaltungsvereinfachung und Ähnliches – erweitert. Das Gesetz atmet weiterhin den Geist des allgemeinen Grundsatzes der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit, an den sich die Kommunen genauso halten müssen wie wir auf der Landesebene.

Nachdem ich diese drei wesentlichen Punkte noch einmal zitiert habe, will ich zum Schluss sagen: Wir haben eine maßvolle Weiterentwicklung der Hessischen Gemeindeordnung vorgesehen. Herr Kollege Hahn war so nett, Montesquieu zu zitieren. Dann will ich das auch tun:

Der Geist der Mäßigung muss der Geist des Gesetzgebers sein.

In diesem Sinne ist die Hessische Gemeindeordnung angelegt. Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen hierzu keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen damit zur Abstimmung beider Gesetzentwürfe. Zunächst lasse ich über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe zur Abstimmung in dritter Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Rechtsvorschriften auf. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und GRÜNE. Wer ist dagegen? – SPD, LINKE und FDP.