Erstens. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, welche Antwort auf die zunehmende Gründung von weltanschaulichen und konfessionellen Schulen gegeben werden kann. Mit der Migration gehen religiös motivierte Ansprüche von islamischer Seite einher, ebenso an Veränderung von Gesellschaft mitzuwirken wie die christlichen Gemeinden. Ich nenne nur die Stichworte Gülen und DITIB.
Zu diesem Thema gab es übrigens heute einen guten Artikel in der „Frankfurter Rundschau“ vom Kollegen Yüksel, der ebenfalls eine Unterminierung unserer Gesellschaft befürchtet.
Welche Auswirkungen hat die Pluralisierung? Steht womöglich das staatliche Bildungsmonopol zur Debatte? Das sind Punkte, die wir für wichtig halten, besprochen zu werden.
Zweitens. Wir müssen untersuchen, inwieweit sich Bildung, Lernen und Wissen mit den neuen interaktiven Kommunikationstechnologien zunehmend von Schule und Hochschule emanzipieren. Es sind inzwischen große Firmen und Provider, die Kinder und Jugendliche mit Wissen und Werten versorgen. Wie reagiert die Schule auf diese Herausforderung? Wie kann und soll sie reagieren?
Drittens. Wie kann die strukturelle Unterfinanzierung des Bildungssystems behoben werden? Welche Rolle soll in Zukunft Bildung als öffentliches steuerfinanziertes Gut spielen? Welche Rolle kommt den Märkten zu? Welches Maß an Privatisierung und Kommerzialisierung darf zugelassen werden?
Obwohl diese unseres Erachtens wichtigen Punkte nicht aufgenommen wurden, haben wir uns entschieden, den vorliegenden Antrag zu unterstützen. Er geht zumindest in die richtige Richtung, und ich könnte mir vorstellen, dass sich mit der Kraft des Faktischen die genannten Themen doch noch in die Diskussion hineinmogeln.
Ich wünsche uns eine gute Zusammenarbeit in der Enquetekommission Bildung und hoffe auf substanzielle Ergebnisse Ende des Jahres 2015, die unser Bildungssystem in Richtung eines inklusiven und gerechten Systems revolutionieren.
Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Lorz. Bitte schön, Sie haben das Wort, Herr Staatsminister.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich gestern darüber gefreut, als erster Fachminister in dieser Legislaturperiode eine Regierungserklärung abgeben zu dürfen – nicht primär deswegen, weil das ein auch persönlich sehr schönes Erlebnis war, sondern weil es den hohen Stellenwert belegt, den die Bildungspolitik – so habe ich es gestern formuliert – in unserer politischen Prioritätensitzung einnimmt.
Jetzt freue ich mich darüber, dass der Hessische Landtag unter Einschluss der Opposition mit der Einsetzung einer Enquetekommission belegt, dass er das genauso sieht.
Ich glaube, ganz unabhängig davon, wer den Vorschlag gemacht hat, ist die Tatsache der gemeinsamen Anstrengung eine gute Basis für unsere zukünftigen Gespräche auf dem Weg zum Schulfrieden, den wir auch mit unserem Bildungsgipfel erreichen wollen, und zwar gerade deswegen, weil es gelungen ist, dass die Regierungs- und die Oppositionsfraktionen hier zu einer Verständigung gelangt sind. Ich glaube, das ist ein gutes Zeichen für die nachhaltige Zusammenarbeit, die wir gerade in diesem Politikbereich brauchen.
Ich wollte eigentlich auch aufgreifen, dass es ein schönes Vorzeichen dieser Zusammenarbeit ist, dass das gerade von einem Geburtstagskind vorgetragen wurde. Diese Pointe hat mir Herr Wagner schon weggenommen, aber ich gratuliere Ihnen, lieber Herr Abg. Degen, von dieser Stelle aus noch einmal sehr herzlich zu Ihrem Geburtstag und natürlich auch zu dieser Initiative. Ich habe aber auch den unterstützenden Applaus von Ihrer Seite, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, freudig zur Kenntnis genommen. Ich glaube, das ist eine gute Basis für die Zusammenarbeit in diesem Hause und außerhalb dieses Hauses.
Ich habe gestern schon gesagt, dass ich mir von der Verzahnung der Arbeit beider Gremien viel verspreche, nämlich ein Maximum an Erkenntnissen und an praktischen Handlungsanleitungen. Dazu möchte ich ein paar Worte verlieren, weil gestern und auch eben noch ein bisschen die Frage anklang: Warum braucht man eigentlich zwei Gremien? Macht das Sinn? – Ich will zunächst das aufgreifen, was Herr Wagner gesagt hat. Natürlich macht das bei einem solchen Megathema Sinn. Wenn man zwei Instrumente zur Verfügung hat, von denen man sich jeweils etwas versprechen kann, dann sollte man sie beide im Interesse der politischen Zielsetzung einsetzen.
Es ist aber vor allen Dingen so, dass die Aufgabenstellung und die Herangehensweise einer Enquetekommission und
eines Bildungsgipfels – wie wir ihn uns vorstellen – verschieden sind. Was ist die Aufgabe einer Enquetekommission? Eine Enquete soll zu dem ihr aufgetragenen Thema das relevante Material umfassend zusammentragen und dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über sehr komplexe Sachverhalte vorbereiten. Der Landtag bereitet sozusagen seine eigene gesetzgeberische Arbeit vor. Es wird, glaube ich, niemand bestreiten – wir haben schon gestern intensiv darüber diskutiert –, dass die Bildungspolitik wahrscheinlich einer der komplexesten Politikbereiche ist, mit denen wir uns in diesem Hause beschäftigen.
Insofern ist eine so grundlegende Aufarbeitung mit Sicherheit von Vorteil. Sie sollte so erfolgen, wie man das in einer Enquete macht: nach wissenschaftlichen Grundsätzen. Dafür werden Sachverständige herangezogen. Sie alle kennen meine Vita. Wissenschaftliche Aufarbeitung finde ich schon per se gut. Ich habe als Wissenschaftler an dem einem oder anderen Gremium dieser Art als Sachverständiger mitgewirkt. Das ist eine schöne Sache, nicht nur für die Sachverständigen. Vor allen Dingen aber ist eine grundlegende wissenschaftliche Aufarbeitung eine hervorragende Voraussetzung für die Gewinnung wirklich grundlegender und weiterführender Erkenntnisse.
Die Aufgabenstellung des Bildungsgipfels, wie wir ihn sehen, ist eine etwas andere. Ich habe gestern gesagt, wir wollen in Zusammenhang mit diesem Bildungsgipfel „Foren der Praktiker“ schaffen, in denen Praktikerinnen und Praktiker zusammenkommen, um einen Erfahrungsaustausch vorzunehmen – neudeutsch bezeichnet man das oft als best practice –, praktische Hinweise zu erarbeiten und Lösungen für praktische Probleme gerade auch unterhalb der gesetzgeberischen Schwelle zu entwickeln. Außerdem sollen es Foren sein, in denen sich Praktiker und politische Entscheidungsträger auf Augenhöhe begegnen.
Der eigentliche Gipfel wird eine Konstruktion sein, in der diese Entscheidungsträger aufeinandertreffen, um herauszufinden und festzulegen, worüber man sich nicht mehr streiten muss, worüber wir uns in der Bildungspolitik einig sind, und um zum Teil sehr unmittelbar – d. h. auch im Verwaltungsvollzug – umsetzbare praktische Vereinbarungen zu treffen.
Das kann sich wechselseitig wunderbar befruchten, denn natürlich kann das, was wir auf dem Bildungsgipfel diskutieren, was sich in den Foren der Praktiker oder aus Zusammenkünften der Entscheidungsträger ergibt, in gesetzgeberische Vorschläge, in gesetzgeberische Entscheidungen münden. Dann kommt es auch wieder in diesem Hause an und trifft sich mit dem, was die Enquetekommission erarbeitet.
Ich will nur noch sagen, dass sich natürlich auch aus der Arbeit der Enquetekommission sehr praktische Hinweise ergeben können, die wir gerne aufgreifen.
Das verspreche ich mir von der Verzahnung. So stelle ich mir ein fruchtbares Zusammenwirken beider Gremien vor. Ich freue mich darauf, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Jürgen Lenders (FDP))
Dann lasse ich über den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD betreffend Einsetzung einer Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen – Rahmenbedingungen, Chancen und Zukunft schulischer Bildung in Hessen“, Drucks. 19/191, abstimmen. Wer ist für diesen Antrag? – Das sind alle Fraktionen dieses Hauses. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. Damit ist der Antrag Drucks. 19/191 angenommen. Die Enquetekommission ist eingesetzt.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Partikeltherapie am Universitätsklinikum Gießen und Marburg – Standort Marburg – Drucks. 19/85 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage am Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) – Drucks. 19/183 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Als erster Redner spricht Kollege Dr. Spies.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Leuchttürme sind Gefahrenabwehranlagen. Vielleicht hätten Sie – zumindest die Kolleginnen und Kollegen der Union, die damals schon dabei waren – genauer zuhören sollen, als Roland Koch im Jahre 2005 die Privatisierung ganz allgemein und insbesondere die Partikeltherapieanlage als „Leuchtturm“ bezeichnete. Hätten Sie doch die Warnung gehört, die darin lag, statt sich vom Licht blenden zu lassen. Jetzt haben Sie den Salat. Herr Staatsminister Rhein, bei allem Respekt, Sie können einem leidtun: ein neues Ministerium, und schon wieder lauter Altlasten zu sanieren. Das kann wirklich Mitgefühl auslösen.
Die Vorgänge um die im Wesentlichen wissenschaftlich orientierte, bis auf wenige Ausnahmen der klinischen Forschung zuzurechnende Partikeltherapieanlage sind das deutlichste Zeichen für das Scheitern der Privatisierung. Spätestens seit 2011 lässt sich die Landesregierung an einem für alle sichtbaren Nasenring durch die Manege ziehen, indem man partout nicht zu Potte kommt.
Wir könnten viel weiter sein, wenn die Landesregierung schon vor zwei Jahren, als wir es ihr geraten haben, endlich den gebotenen Nachdruck an den Tag gelegt und ungeachtet der Peinlichkeit, die das sicherlich bedeutet, 2013 Klage eingereicht hätte, statt sich mit dem Wolken
kuckucksheim Letter of Intent und den ebenso vollmundig angekündigten wie unerfüllt gebliebenen Versprechen von mehr Kompetenzen für das Land, von einem Moratorium beim Stellenabbau, von einer Stärkung von Forschung und Lehre und eben von der Inbetriebnahme der Partikeltherapieanlage im Jahr 2013 – im Dezember sollte der erste Patient behandelt werden – über die Landtagswahl retten zu wollen. Nichts ist erfüllt.
Aber Respekt, Herr Staatsminister: Immerhin hat endlich einer den Mumm, zumindest die Klage in Angriff zu nehmen und mit dem angemessenen Nachdruck – Vertragserfüllung – nichts weiter als kaufmännischen Anstand einzufordern. Es wäre schließlich das Allermindeste, zu erreichen, dass der Vertragspartner das macht, was er versprochen hat. Deshalb unterstützen wir mit unserem Antrag den Herrn Staatsminister in diesem – wenn auch viel zu späten – Versuch, die Interessen des Landes an dieser Stelle angemessen wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, doch alle Zuversicht zerstiebt, wenn man den Antrag der Koalitionsfraktionen liest. Ganz offenbar sind CDU und GRÜNE schon zufrieden, wenn überhaupt irgendetwas passiert. Aber darum geht es nicht. „Vorhandene Forschungsstrukturen des Fachbereichs Medizin … sind in das medizinische Konzept zu integrieren“, heißt es da.
Das ist falsch; genau umgekehrt muss es sein. Dieser Baustein muss ein Bestandteil des wissenschaftlichen Schwerpunkts Onkologie im Fachbereich Medizin in Marburg sein, der im Interesse des Landes liegt. Ohnehin wird nämlich auch diese Anlage, selbst wenn sie mit technischer Hilfe aus Heidelberg jetzt ein bisschen flotter funktioniert, nur wenige Patienten, und diese überwiegend im Rahmen onkologischer Studien, behandeln können. Alles andere wäre bei einem noch zu etablierenden Verfahren auch völlig unzulässig.
Aber dann müssen doch die Behandlungsstrategie und die klinische Forschung ganz im Interesse des Landes in seinen eigenen onkologischen Schwerpunkt integriert sein, statt dass man dort ein bisschen mitspielen darf. Das Land muss die Forschungsfreiheit der klinischen Forscher gerade an den eigenen Standorten sichern, insbesondere am privatisierten Universitätsklinikum. Wer dabei war, wird sich entsinnen, mit welchem Nachdruck gerade das in der Anhörung im Jahr 2005 gefordert wurde. Deshalb sichert eine nur von irgendwem betriebene Anlage noch keineswegs den Erfolg, sondern erst die Freiheit, an der Stelle tatsächlich wissenschaftlich tätig zu sein, führt dazu.
Da das Land Hessen die ganze Anlage durch eine Beihilfe, also durch einen Preisnachlass beim Verkauf, selbst bezahlt hat – der Vertrag, den Frau Kühne-Hörmann seinerzeit veröffentlicht hat, ist in diesen Absätzen ganz eindeutig –, muss auch sichergestellt sein, dass es keine beihilferechtlichen Probleme – keine Probleme mit der EU – gibt, weil sie das Eigentum einer privaten Gesellschaft, nämlich der Rhön AG, ist. Nach dem, was man über die gegenwärtigen Pläne hört, ist sie aber hauptsächlich im Eigentum einer baden-württembergischen Hochschule.
Auf den Punkt gebracht: Gegen eine technische Unterstützung derjenigen, die das woanders schon machen, ist nichts zu sagen. Aber das Land muss nicht nur erreichen, dass die Anlage betrieben wird, sondern auch, dass die Bestandteile von Klinik und Forschung am Standort Marburg
angesiedelt und vollständig in die dortigen wissenschaftlichen und klinischen Strukturen eingebunden sind.