Protocol of the Session on March 12, 2014

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes ermöglicht jetzt den Ländern die Wahl, ob sie Investitionen in die Immobilien einzeln auf Antrag fördern oder eine Pauschale zur freien Verfügung stellen. Medizinische Geräte werden bereits heute über eine Pauschale durch die Länder finanziert. Wir entscheiden uns für eine Pauschalförderung, weil Entscheidungen vor Ort schneller und bedarfsgerechter getroffen werden können.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Pauschalen werden ebenfalls in NRW, im Saarland, in Brandenburg und Bremen gegeben, in Thüringen und Berlin ist dies geplant. Der Gesetzentwurf regelt nun Einzelheiten im Übergang zur Pauschalförderung. Das liegt im Sinne der Mitarbeiter und der Patienten in den hessischen Krankenhäusern. Die wesentlichen Vorteile sind:

Erstens. Wenn ein Krankenhaus in ein Gebäude investieren will, musste es bislang ein Antragsverfahren durchlaufen. Dies dauerte optimistischerweise drei Jahre, konnte aber auch einmal sieben oder acht Jahre dauern. Jetzt bekommt jedes Krankenhaus eine leistungsbezogene Pauschale. Jetzt entscheidet das Krankenhaus schnell und unbürokratisch über die Mittelverwendung. Das ist ein wesentlicher Vorteil. Das heißt, früher musste der Patient zum Fördergeld gehen, heute kommt das Fördergeld zum Patienten.

Fördergelder können innerhalb von Krankenhausverbünden konzentriert eingesetzt werden. Das ist ein Anreiz zur Bildung von Krankenhausverbünden. Das ist besonders bei Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft notwendig und absolut dringlich. So werden die Trägerschaftsvielfalt erhalten, wohnortnahe Notfall- und Basisversorgung gesichert, Schwerpunkte der Spezialisierung im Verbund entwickelt, und die kommunalen Krankenhäuser werden wettbewerbsfähig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Berechnung der Pauschale erfolgt mithilfe des Instituts für Entgeltsysteme, d. h. im Konsens ihrer Gesellschafter, der gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Versicherungswirtschaft und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die gesamte Förderungssumme unterschreitet nicht den Haushaltsansatz für 2015, und sie wird jährlich angepasst. Das ist ein ganz wichtiger Punkt zur Kalkulationssicherheit der Krankenhäuser. Diese Dynamisierung ist im Gesetz in § 23 so festgelegt.

Die Pauschalen können für künftige Investitionen angespart werden. In der Regel werden sie sicherlich für Zinsen und Tilgung verwendet, sodass die Krankenhäuser sofort mit den Investitionen beginnen können. Abtretbarkeit an die finanzierenden Sparkassen und Banken ist möglich. Das ist eine ganz wesentliche Forderung der Krankenhausgesellschaft.

Die Umstellung von Einzelförderung zur Pauschalförderung wird von den Beteiligten überwiegend positiv bewertet. Aus der Anhörung in der letzten Wahlperiode, Juli 2013, hierzu einige wenige Stellungnahmen:

Hessische Krankenhausgesellschaft:

Vom Prinzip begrüßt die Hessische Krankenhausgesellschaft die Umstellung der Investitionsförderung auf ein vollpauschalisiertes Finanzierungssystem. Dies erhöht und beschleunigt die Möglichkeit unternehmerischer Entscheidungen, trägt zu einem erheblichen Bürokratieabbau bei und beendet vor allen Dingen für viele Maßnahmen das langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Hessischer Städtetag:

Dem Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung stimmen wir grundsätzlich zu. Insbesondere machen unsere Mitglieder keine Einwände gegen die geplante Pauschalierung der Krankenhausförderung geltend.

Ebenso äußert sich der Hessische Städte- und Gemeindebund. Auch ver.di schließt sich dem an:

Für die bisherige Einzelförderung spricht die Möglichkeit der Landesregierung, im Genehmigungsverfahren stärker die qualitative und strukturelle Weiterentwicklung der hessischen Kliniken zu steuern. Für die Pauschalförderung hingegen spricht die Planungssicherheit der einzelnen hessischen Kliniken.

Die Verbände der Krankenkassen in Hessen:

Grundsätzlich ist die Umsetzung der bundesgesetzlichen Intention, die Investitionskostenfinanzierung auf eine leistungsorientierte Förderung umzustellen, zu begrüßen.

Die frei bezogene Pauschalförderung soll am 01.01.2016 eingeführt werden. Die Krankenhäuser, die schon länger eine Einzelförderung beantragt haben, müssen auf sie vertrauen können. Deshalb gibt es in diesem Zusammenhang ein Sonderinvestitionsprogramm von 120 Millionen €, also 120 Millionen € mehr für hessische Krankenhäuser.

Daher liegt es im Interesse der Krankenhäuser und ihrer Träger, dass das Gesetz mit Kalkulationssicherheit durch Pauschalförderung und Zugriffsmöglichkeit auf das Sonderinvestitionsprogramm zügig verabschiedet wird.

Meine Damen und Herren, das Gesetz wird im Sinne der gesundheitspolitischen Ziele des Koalitionsvertrags weiterentwickelt, d. h. in der Analyse des Versorgungsbedarfs und der Erstellung eines Versorgungsatlas. Hier könnten eventuell Anreize durch Modifikation der Pauschalen gesetzt werden. Es wird weiterhin überlegt, ob es notwendig und sinnvoll wäre, zusätzliche Pauschalen zur Förderung der Verbundsysteme einzuführen.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Die Politik behält Steuerungsmöglichkeiten. Ich verweise nur auf die 15-prozentige Erhöhung bei Krankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen.

Wir glauben, dass dies ein Beitrag ist, die Finanzierung der Krankenhäuser nachhaltig zu sichern. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bartelt. – Als Nächster hat Herr Kollege Dr. Spies für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen die Debatte nicht zum ersten Mal. Deshalb wird es Sie nicht verwundern, dass die SPD-Fraktion wie im letzten und vorletzten Jahr bei der Ansicht bleibt, dass dieser Gesetzentwurf nicht geeignet ist, das zu erreichen, was er erreichen will. Er richtet an Punkten Schaden an, an denen Verbesserungen notwendig wären. Deshalb werden wir ihn ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Bemerkenswert ist die Berichterstattung über Ihre Pressekonferenz. Es ist übrigens auch bemerkenswert, dass es eine Pressekonferenz von zwei Fraktionen und von der Landesregierung gab, aber okay. Bemerkenswert ist schon die bei Ihrer Pressekonferenz vorgestellte Problemstellung, dass nämlich die Bewilligung so aufwendig sei und die Landesregierung drei bis acht Jahre brauche.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das ist jetzt die Tatsache, dass die Landesregierung nicht in der Lage ist, solche Bewilligungsverfahren zeitnah durchzuführen. Das ist nicht zwingend der Grund für eine Pauschalierung, sondern für eine Verbesserung der Arbeitsweise der Landesregierung.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Minister Stefan Grüttner: Was ein Quatsch!)

Dass Sie nun die Mittel pauschaliert austeilen wollen, ist insofern bemerkenswert, als die Landesregierung vor nicht allzu langer Zeit ein Konzept für eine kommunale Krankenhausholding hatte schreiben lassen, in dem sie explizit die vermeintliche Inkompetenz der kommunalen Ebene für zentrale Organisationsfragen der Krankenhäuser als Begründung dafür anführte. Jetzt wollen Sie ausgerechnet de

nen auch noch pauschaliert die gesamten Investitionsmittel überreichen. Das ist offenkundig nicht stringent.

(Beifall bei der SPD)

Im Übrigen gilt: Mangel bleibt Mangel, auch wenn die Betroffenen ihn selbst verwalten müssen. Mindestens 400 Millionen € per anno würden gebraucht, um den Investitionsstau der Krankenhäuser aufzulösen und adäquat Zukunftsinvestitionen zu tätigen. 250 Millionen € und noch einmal 12 Millionen € über zehn Jahre jedes Jahr soll es nun geben. Das reicht nicht. Für die Zukunft ist aber die Verantwortung abgeschoben, nämlich auf die Krankenhäuser. Wenn sie mit den Pauschalen nicht auskommen, sind sie eben selbst schuld und haben schlecht gewirtschaftet. Die Strategie kennen wir an vielen Stellen. Sie wird dadurch nicht besser. Nein, das Problem wird dadurch nicht gelöst. Die Mangelverwaltung wird delegiert, damit keiner mehr merkt, wer hier in Wahrheit die Krankenhäuser unterfinanziert.

(Beifall bei der SPD)

Dahinter steht – und darum geht es ja in Wirklichkeit – keineswegs nur eine Frage der Verwaltungsvereinfachung oder der Verwaltungssteuerung. Offenbar glauben CDU und GRÜNE, dass, wenn man die Krankenhäuser alleingelassen einer weiteren Verschärfung des kannibalisierenden und ausschließlich auf Ökonomie ausgerichteten Wettbewerbs der Krankenhäuser überlässt – jeder gegen jeden –, diese auf einmal auf wundersame Weise, quasi durch Magie und ohne weitere Maßnahmen, eine übergeordneten Prinzipien folgende, den wirtschaftlichen Einzelinteressen widersprechende, allein an der Versorgung orientierte Krankenhausstrategie interessieren wird. Noch einmal: Sie schicken alle in den Wettbewerb, und zwar ohne jede weitere Regulierung, und meinen, dass daraus die über den eigenen Interessen stehende Versorgungsstruktur entsteht. – Das ist nun wirklich Kinderglaube an Zauberei, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ziehen Sie sich weiter aus der Verantwortung für die medizinische Versorgung zurück. Statt einer verantwortlichen Strukturierung entledigen Sie sich des Problems durch eine weitere Förderung der Ökonomisierung im Gesundheitswesen. Sie verstärken das Primat der Wirtschaftlichkeit vor der Versorgung, indem Sie nun auch noch die letzte Steuerungsoption aus der Hand geben. Statt mehr Verantwortung und mehr Gestaltung zu übernehmen, und statt die Gesamtstruktur der Krankenhäuser über die Steuerung durch die Krankenhausinvestitionsmittel zu fördern, überlassen Sie das dem Selbstgeschehen des Wettbewerbs.

Vor einem Jahr waren zumindest noch die GRÜNEN so weit, dass sie wenigstens einen Versorgungsatlas – eine Übersicht darüber, was wo passiert, also z. B. gerade in Wolfhagen – haben wollten, bevor man ernsthaft zu einer solchen Pauschalierung übergeht. Das war ein richtiger Vorschlag, wenn auch bei Weitem nicht genug; denn jenseits einer Bestandsaufnahme muss natürlich auch geklärt und vom Land aus dessen übergeordneter Sicht heraus strukturiert geplant werden, in welche Richtung die Versorgung gehen soll.

Krankenhäuser im Wettbewerb in überversorgten Regionen wie Rhein-Main – und Sie verschärfen diesen Wettbewerb, indem Sie sagen: „Macht doch alle, was ihr wollt!“ –

werden nicht von sich aus Überkapazitäten abbauen, sondern sie werden alles tun, um sie zu füllen. Da glücklicherweise die Zahl der Kranken nur bedingt dem Bedarf der Leistungsanbieter entsprechend gesteigert werden kann, müssen sie sich auch noch gegenseitig die Patienten abluchsen. – Was dann passiert, wenn sich das Land jeglicher Steuerung enthält, konnte man nun vor nicht allzu langer Zeit in Offenbach beobachten. Offenbach aber wird nicht der letzte Fall gewesen sein, weil diese Art von Wettbewerb irgendwann an der einen oder anderen Stelle im Desaster enden muss.

Geordnete Planung, die eine Gesamtstruktur im Blick hat, ist die einzige Antwort. Das gilt natürlich auch für den ländlichen Raum. Auch hier sind Umstrukturierungen nötig, und die stimmen nicht immer mit allen Einzelinteressen überein; das muss man sehen. Da bekommt nicht jeder alles, was er will. Genau diese Verantwortung muss man zu tragen bereit sein und auf der Grundlage einer solchen Klärung dann auch die Steuerung der Struktur über die Zuweisung von Mitteln betreiben.

Das aber muss ordentlich verwaltet werden, es muss schnell gehen. Man muss genug Geld zur Verfügung stellen, damit nicht alle ewig warten müssen. – Genau damit wäre eine vernünftige Regelung geschaffen. Die Reduzierung auf ökonomische Antriebe dagegen wird eben keine gute Versorgung sichern. Die Überlassung der Autonomie in jedem einzelnen Krankenhaus vor Ort wird – obwohl wir schon seit Jahrzehnten wissen, dass es nicht nur darauf ankommt, dass jeder macht, was er will, sondern dass wir eine Gesamtstruktur haben – in die falsche Richtung führen. Leider ist diese Regierung bzw. diese Koalition nicht willens, hierfür Verantwortung zu übernehmen. Der Krankenhausversorgung jedenfalls wird mit diesem Gesetzentwurf ein Bärendienst erwiesen. Wir werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Als Nächste hat sich Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE zur Wort gemeldet. Frau Kollegin Schott, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Frage, wie man den Krankenhäusern das Geld zukommen lässt, ist nicht die zentrale. Die Frage ist doch tatsächlich: Wie bekommen die Krankenhäuser so viel Geld, wie sie brauchen, um vernünftig arbeiten zu können? Dafür gibt es im Übrigen auch eine gesetzliche Grundlage. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz sagt unter § 9 „Fördertatbestände“:

Die Fördermittel sind nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Landesrechts so zu bemessen, dass sie die förderungsfähigen und unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze notwendigen Investitionskosten decken.

Genau diese Situation haben wir aber in Hessen schon seit Jahren nicht mehr. Das hat zu solchen Situationen wie z. B. in Offenbach, dem Verkauf in Wiesbaden und andernorts geführt. Das führt zu den immer wiederkehrenden Diskus

sionen darüber, wie Krankenhäuser überleben können. Das ist das Problem, das es zu lösen gilt.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Dr. Wal- ter Arnold (CDU))

Wenn sich eine Kommune dann dazu entschließt, ein Krankenhaus zu bauen, und damit unter Druck gerät, funktioniert entweder der Einfluss des Landes auf die Frage „Wie und wo brauchen wir Krankenhäuser in welchem Zustand?“, nicht richtig oder die finanzielle Förderung. An beidem muss dringend gearbeitet werden.