Protocol of the Session on November 26, 2015

Vielen Dank, Herr Kollege Siebel. – Als Nächster hat der Kollege Lenders für die Freien Demokraten das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn die Freien Demokraten in diesem Haus die letzten sind, die sich gegen die Fehlbelegungsabgabe stellen und sagen, am Ende brauchen wir andere Instrumente, um der Wohnungsknappheit zu begegnen, dann ist das ein Alleinstellungsmerkmal. Das nehme ich zur Kenntnis. Früher hat die CDU auch einmal etwas anders gedacht.

Es war schon eingehend die Rede von der Durchmischung. Frau Feldmayer hat gesagt, das sei unser Hauptargument gewesen. Das ist nicht richtig. Das war nur ein Argument, als die Fehlbelegungsabgabe in Hessen existierte, das vor allem Unternehmen oder Institute wie das IWU immer angeführt haben. Diese Aussage war nie qualifiziert, und am Ende hat es uns in Regierungsverantwortung nicht dazu bewegt. Das war nicht der Grund, warum wir gesagt haben, wir schaffen die Fehlbelegungsabgabe ab, sondern der Grund war ganz klar, dass die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe mittlerweile die Verwaltungskosten überschritten hatten. Am Ende stand es nur noch für Frankfurt und Wiesbaden an, diese Fehlbelegungsabgabe tatsächlich zu erheben.

Meine Damen und Herren, genau dieser Situation sehen wir uns auch jetzt wieder gegenüber. Sie haben in der letzten Ausschusssitzung einen Änderungsantrag dazu eingebracht; der wird dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht verbessern. Ich habe diesen Änderungsantrag zur Kenntnis genommen, habe mich aber gefragt, was Sie mit der Fehlbelegungsabgabe letztendlich erreichen wollen.

(Beifall bei der FDP)

Ich darf Ihnen einmal ein paar Zitate aus der Anhörung mitgeben. Da sagt Herr Schaper vom Wohnraumbündnis Hessen – die sind ganz unverdächtig, FDP-nah zu sein –:

Wir sehen, dass die Einkommensgrenzen dort noch immer zu niedrig angesetzt sind. Eine Anhebung um etwa 20 % halten wir für angemessen, damit die Einführung der Fehlbelegungsabgabe nicht Menschen mit besonders niedrigem Einkommen trifft.

Genau das ist immer unser Hauptargument gewesen, dass es Menschen mit besonders niedrigem Einkommen trifft. Eben ist es schon angesprochen worden, jetzt kann man lange darüber philosophieren, Michael Siebel hat es auch angesprochen: Wenn ich die Einkommensgrenzen anhebe, dann kommt überhaupt kein Geld mehr in die Kassen, und dann ist es ein noch deutlicherer Widerspruch zu dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Genau das ist das Argument, warum die Landesregierung das auch nicht tut. Klar, damit kann man argumentieren. Aber es bleibt dabei, es trifft Menschen mit besonders niedrigem Einkommen.

(Beifall bei der FDP)

Was mich sehr bewegt hat, war die Aussage von Frau Wegerich, Bauverein AG Darmstadt:

Ich muss aber sagen, die Diskussion, die hier im Laufe des Nachmittags geführt wird, ist keine akademische, sondern eine zynische. In den Ballungsgebieten wird keiner meiner Mieter die Möglichkeit haben, auszuziehen, weil seine Miete steigt. Es ist nämlich völlig richtig, was der Vertreter des Deutschen Mieterbunds gesagt hat: Die Miete, die der Betreffende nach einem Umzug auf dem freien Wohnungsmarkt zahlen müsste, ist um ein Vielfaches höher als das, was er jetzt an Fehlbelegungsabgabe zahlen muss.

Meine Damen und Herren, wenn es tatsächlich stimmt, dass die Fehlinvestitionsabgabe, wie es hier schon korrigiert wurde, dazu führen soll, Wohnraum frei zu machen – das ist die Indikation; Michael Siebel hat es gut erklärt: es wohnt jemand drin, der jetzt ein erhöhtes Einkommen hat, und der soll dazu bewegt werden, den Wohnraum zu wechseln – –

(Michael Siebel (SPD): Nein!)

Doch, er wird dazu angehalten, den Wohnraum zu wechseln. – Wenn es nicht so ist, ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass er dann über die Fehlbelegungsabgabe Mittel zur Verfügung stellt, damit an anderen Stellen wieder sozialer Wohnungsbau entstehen kann. Ist es so richtig, ja oder nein?

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Michael Sie- bel (SPD))

Meine Damen und Herren, wenn es aber so ist, dass auf diesem freien Wohnungsmarkt überhaupt keine Wohnungen für denjenigen zur Verfügung stehen, wird er quasi dazu gezwungen, die Fehlbelegungsabgabe zu zahlen. Er kann dem überhaupt nicht ausweichen. Ich empfinde das als ungerecht.

(Beifall bei der FDP)

Ich will auch gern dabei bleiben, was die Frage der Gerechtigkeit anbelangt. Es sei eine Gerechtigkeitslücke, sagt DIE LINKE. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, sagt auch Michael Siebel, die SPD. – Meine Damen und Herren, als

wir die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft haben und uns mit der Frage von Kosten und Nutzen beschäftigt haben, wussten wir, dass wir in dem Moment weder Menschen zu einer Abgabe heranziehen, die das finanziell vielleicht können, noch dieser Idee der Fehlbelegung etwas entgegensetzen, sondern wir haben gesagt: Die Zahl der Menschen, die jetzt in Sozialwohnungen leben und dort eigentlich nicht ganz richtig untergebracht sind, ist so gering, dass wir diese Fehlsubvention hinnehmen. – Es war für uns eine Frage der Gerechtigkeit, diese Menschen eben nicht dazu zu bewegen, aus ihren Wohnungen auszuziehen oder ihren Solidarbeitrag, wie man das vielleicht auch übersetzen kann, für den sozialen Wohnungsbau abzudrücken.

Von wem reden wir denn? Das ist doch auch in der Anhörung klar herausgekommen. Der Student, der immer noch in seiner Wohnung lebt, der jetzt Doktor wird und ein tolles Einkommen hat – das ist doch eine Mär, das ist doch eine theoretische Diskussion. Wir reden von Menschen, die, gerade weil sie etwas mehr geleistet haben, vielleicht von der Arbeitslosigkeit in eine feste Anstellung gekommen sind, vielleicht in einem festen Anstellungsverhältnis jetzt etwas mehr verdienen. Von diesen Menschen reden wir, die so gerade etwas mehr verdienen. Denen wollen Sie jetzt etwas wegnehmen, und das in Anbetracht der Tatsache, dass Sie auf der anderen Seite 1 Milliarde € für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Jetzt sollen diese Menschen mit ihrer Abgabe auch noch etwas beitragen. Die Kassen sind rappelvoll, Sie lassen sich permanent dafür loben. Warum Sie ausgerechnet diese Gerechtigkeitslücke entdeckt haben bei Menschen, die gerade etwas mehr verdienen, das verstehe ich einfach nicht.

(Beifall bei der FDP)

Ich will Ihnen noch einen Fall zeigen; das sind Fälle, die ich selbst erlebt habe. Menschen, die am Ende ihres Berufslebens endlich etwas mehr verdienen – das hat etwas mit der Dauer zu tun, in der man in seinem Job ist –, verdienen jetzt so viel, dass sie Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen. Denen werden Sie jetzt sagen, das sei eine Frage der Gerechtigkeit. Diese Menschen sollten dann möglichst ihre Wohnung wechseln. Es sind aber Menschen, die am Ende vielleicht in Rente gehen. Dann hätten sie wieder Anspruch auf eine Sozialwohnung. Sie treffen also genau die Falschen. Das haben Ihnen auch die Mieter und die Verbände ins Buch geschrieben; das wollen Sie jetzt nicht wissen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, von daher kann ich nur sagen, wenn Sie Ihren Änderungsantrag ernst nehmen, wenn Sie es im Prinzip sogar weiter einschränken, was die Fehlbelegungsabgabe anbelangt – das ist die Folge Ihres Änderungsantrags –, dann kommt am Ende so wenig in die Kassen der öffentlichen Hand, dass damit sozialer Wohnungsbau in nennenswerter Größenordnung überhaupt nicht entstehen kann. Wenn Sie wissen, was heute eine Wohnung kostet, die Sie im Rhein-Main-Gebiet bauen, dann wissen Sie auch, dass die Einnahme kaum weiterhelfen wird.

Das einzige Argument, das Ihnen bleibt, ist das Schließen einer Gerechtigkeitslücke. Ich weiß nicht, vielleicht sind die Freien Demokraten die Letzten, die noch einigermaßen ein Gefühl für Gerechtigkeit in diesem Land haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Das Wort hat Herr Kollege Caspar für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.

(Florian Rentsch (FDP): Herr Kollege Caspar hat auch ein Gefühl für Gerechtigkeit! – René Rock (FDP): Sie haben die alte Rede noch?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! – Es ist immer gut, wenn Sie meine Reden nachlesen, daraus können Sie nur lernen. Es freut mich, wenn Sie sagen, Sie haben sie noch.

Die Menschen in Hessen können sich darauf verlassen, dass diese Koalition dafür steht, dass wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen angemessenen Wohnraum finden.

Wir haben in Hessen sehr unterschiedliche Situationen. Wenn Sie beim Statistischen Landesamt nachschauen, werden Sie feststellen, in Hessen haben wir 6,7 % Leerstand an Wohnungen. Das würde bedeuten, wir hätten etwa 200.000 Wohnungen in Hessen, die leer stehen. Jetzt gehe ich davon aus, dass aufgrund der Bewegung in den letzten Jahren und Monaten die Zahlen nach unten gegangen sind. Aber wenn wir nur zur Kenntnis nehmen, dass insbesondere im ländlichen Raum auch heute noch sicherlich über 100.000 Wohnungen leer stehen, dann ist es eine Verantwortung gegenüber den vorhanden Ressourcen, zu sagen: Auch hier muss gelten, Erhalt geht vor Neubau. Wir müssen überlegen, ob die vorhandenen Wohnungen nicht genutzt werden können. Woran liegt es? Es liegt oft daran, dass die Infrastruktur im ländlichen Raum nicht ausreichend ist. Deswegen müssen wir hier weiter investieren,

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

sowohl im Straßenbau als auch im öffentlichen Nahverkehr. Ich glaube, dass die Landesregierung hier eine sehr gute Arbeit leistet, um die Infrastruktur weiter auszubauen, um dadurch zu bewirken, dass sich Unternehmen dort ansiedeln, dass Arbeitsplätze entstehen und dass sich die Menschen dann auch dort ansiedeln, wo diese Arbeitsplätze sind.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es insbesondere im Ballungsraum eine Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum gibt. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung auch hier handelt. Frau Ministerin, Sie haben ein Programm auf den Weg gebracht, mittlerweile 1 Milliarde €. Ich kenne nichts Vergleichbares, auch nicht in anderen Bundesländern. Deswegen muss ich sagen, das ist eine hervorragende Antwort auf die aktuelle Situation, die wir auf dem Wohnungsmarkt haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Feldmayer hat vorhin schon in hervorragender Art und Weise dargelegt, wie das Gesetz gestaltet ist. Wir wollen Fehlsubventionierung abbauen. Das ist auch richtig; denn wir benötigen die Mittel für diejenigen, die die Unterstützung brauchen, und nicht für diejenigen, die die Unterstützung eben nicht mehr brauchen. Solange wir objektgeförderte Wohnungen haben, haben wir mit jeder neu errichteten objektgeförderten Wohnung auch eine potenziell fehlbelegte Wohnung. Deswegen ist es richtig,

wenn man dieses System hat, die Subventionierung dann abzuschöpfen, wenn entsprechende Einkommensgrenzen überschritten sind.

Ich finde, die Grenze nicht sehr hoch zu setzen, ist völlig richtig. Wenn Sie die Grenze wie im Gesetzentwurf der LINKEN zu hoch ansetzen, haben Sie nach wie vor noch einen großen Teil an Fehlsubventionen, und genau die wollen wir abschaffen. Deswegen ist es eine richtige Entscheidung, das Gesetz so aufzustellen, wie es hier vorliegt.

Wir haben es auch vom zeitlichen Ablauf her angepasst, wie Frau Kollegin Feldmayer richtig ausgeführt hat, aufgrund der Wünsche der Kommunen, die dieses Gesetz umzusetzen haben. Auch das ist eine richtige Maßnahme, die eigentlich die Zustimmung des ganzen Hauses finden sollte. Insoweit hoffe ich, dass Sie sich noch damit beschäftigen und dann auch zu dieser Meinung kommen.

Insgesamt haben wir die Situation, dass die Märkte in Hessen gut funktionieren. Dazu gehört, dass ausreichend Büroraum zur Verfügung steht; dazu gehört, dass ausreichend Einzelhandelsflächen zur Verfügung stehen; und dazu gehört, dass es z. B. auch genügend Eigentumswohnungen gibt. Zumindest haben mich aus diesen Bereichen noch keine Klagen erreicht.

Jetzt hat der Bund die Wohnungspolitik auf die Länder übertragen, hat aber das Mietrecht nicht auf die Länder übertragen. Wie jeder nachvollziehen kann, besteht ein großer Unterschied zwischen dem Büromarkt, wo wir einen freien Markt und ausreichend Büroraum haben, weshalb die Mieter in einer starken Position sind, wenn sie Büroraum suchen, und dem Mietwohnungsbereich aufgrund der Regulierungen, die wir von der Bundesgesetzgebung her haben. Dort haben wir die Situation, dass sich viele Investoren zurückgezogen haben, dass die Mittel nicht bereitstehen.

Das ist ein Problem, weil der große Investor im Mietwohnungsmarkt in Deutschland früher die Versicherungswirtschaft war. Wenn Sie heute mit Vertretern der Versicherungswirtschaft sprechen, warum die ihre Mittel nicht im Mietwohnungsbau investieren – die haben erheblichen Anlagebedarf –, dann sagen die Ihnen, Grund sind die vielen mietrechtlichen Regelungen, die wir dort haben. Selbst Versicherungsgesellschaften, die es in Deutschland nicht machen, machen es in anderen Ländern, z. B. in der Schweiz, wo die Versicherungswirtschaft nach wie vor sehr stark im Mietwohnungsmarkt engagiert ist.

Aber das sind Dinge, die wir als Land nicht ändern können, sondern das ist Bundesgesetzgebung. Im Rahmen der Situation, die wir nun einmal haben, ist es erforderlich, dass wir alles tun, um gleichwohl die Versorgung der Menschen mit günstigem Wohnraum auch im Ballungsraum sicherzustellen. Das tun wir mit einer Vielzahl von Programmen; ich habe eben das Gesamtvolumen genannt.

Einer dieser Bausteine ist eben, dass wir im Rahmen der Subvention, die aufgrund der bundesgesetzlichen Lage notwendig ist, denjenigen, die subventioniert werden, obwohl sie mittlerweile aus Einkommensgrenzen herausgewachsen sind, die sie ursprünglich berechtigt hatten, die Wohnung zu beziehen, sagen: Dann müsst ihr aber einen Teil dieses Vorteils abgeben.

Es stimmt eben nicht, wie hier erwähnt worden ist, dass es mit der Sozialmiete, die derjenige zu zahlen hat, der in einer öffentlich geförderten Wohnung wohnt, plus der Fehl

belegungsabgabe dazu kommen kann, dass die ortsübliche Vergleichsmiete überschritten wird. Denn dieser Gesetzentwurf sieht gerade vor, im Vergleich zur alten Regelung, die wir einmal hatten, wo es pauschale Aufschläge gab, dass wir eine Grenze einführen, um genau das zu vermeiden. Das heißt, derjenige, der in einer Wohnung ist, wird trotz der Fehlbelegungsabgabe immer noch unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Deshalb wird es auch keinen finanziellen Grund geben, dass derjenige sagt: Jetzt ziehe ich aus.

Natürlich kann es viele andere Gründe geben und eine solche finanzielle Mehrbelastung dann zu einer solchen Entscheidung führen. Das mag sein, ist aber nicht beabsichtigt. Der positive Effekt eines solchen Verhaltens wäre allerdings, dass dann wieder eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird und damit Menschen zur Verfügung steht, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse solche Wohnungen brauchen. Aber das ist nicht die Zielsetzung dieses Gesetzes.

Alles in allem kann ich feststellen, dass dies ein wichtiger Teil unserer Wohnungspolitik ist. Solange es den objektgeförderten Wohnungsbau gibt, brauchen wir diese Ausgleichskomponente. Wir setzen sie jetzt ein, und ich glaube, wir setzen sie in einer Form ein, dass sie auch große Zustimmung auf der kommunalen Seite findet.

Herr Schaus hat noch kritisiert, wir hätten das Gesetz zu spät auf den Weg gebracht. Wenn wir einen Gesetzentwurf in der Qualität gemacht hätten, wie Sie ihn vorgelegt haben, dann hätte die Zeit, die Sie gebraucht haben, auch gereicht. Aber dieser Gesetzentwurf ist unpraktikabel, er ist handwerklich schlecht gemacht, und er berücksichtigt überhaupt nicht, dass wir eine völlig veränderte Rechtslage gegenüber der Situation bis zum Jahr 2011 haben. Damals hat die Fehlbelegungsabgabenverordnung auf einer Bundesgesetzgebung gefußt, zwischenzeitlich haben wir ein eigenes Gesetz. Insoweit war die Gesetzgebung in der Frage eine Voraussetzung, um die Verordnung machen zu können. Deswegen geht auch diese Kritik von Herrn Schaus völlig ins Leere.

Meine Damen und Herren, es ist ein gutes Gesetz. Wir haben einen Änderungsantrag gestellt, um noch die Punkte aufzunehmen, die uns in der Anhörung mitgeteilt wurden. Wenn Sie alle dem zustimmen, dann geht es auch in der Wohnungspolitik wieder einen Schritt weiter, um sicherzustellen, dass alle Menschen in Hessen angemessenen Wohnraum haben werden. – Vielen Dank.