Protocol of the Session on November 26, 2015

Hessische Ingenieurinnen und Ingenieure leisten mit ihrer hohen Fachkompetenz, ihrer Kreativität und ihrer Unabhängigkeit einen wichtigen Beitrag zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Dass das parteiübergreifend so gesehen wird – Herr Kollege Arnold hat es angesprochen –, findet ein Stück weit Widerhall in dem gemeinsam vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf. An dieser Stelle dafür recht herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU, dass dies so einmütig möglich war.

Ingenieure und Architekten gehören zu der großen Gruppe der freien Berufe, die wir hier in Hessen haben. Mit Blick auf die Uhrzeit will ich das Thema ein bisschen abkürzen. All denjenigen, die Fragen haben, wie wir das Thema freie Berufe sehen, wo die Herausforderung auch rechtlicher Art für freie Berufe in Hessen liegen, empfehle ich einfach den Blick in unseren Antrag, Drucks. 19/2565, „Perspektiven für freie Berufe in Hessen sichern“. Das ist ein ganz objektiv guter, richtiger und wichtiger Antrag, den wir im Wirtschaftsausschuss beraten werden.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatssekretär, Sie können es gerne weitergeben: Der Minister hat gestern Abend beim parlamentarischen Abend der freien Berufe deutlich gemacht, wie er diese Berufe in diesem Teil unserer Wirtschaft unterstützen möchte. Deswegen freuen wir uns, wenn wir in dieser gemeinsamen Überzeugung diesen Antrag später im Ausschuss abschließend beraten und dann mit der Unterstützung der Landesregierung diesen Antrag auch beschließen können.

Aber es gehört natürlich auch zur Geschichte dieses Gesetzentwurfs – Wahrheiten sollte man in der zweiten Lesung hier auch nochmals deutlich ansprechen –, dass der Grundfehler darin bestand – und deswegen waren auch leider diese Änderungsanträge nötig –, dass wir mit einem Fraktionsgesetzentwurf an dieses Thema herangegangen sind. Herr Arnold, sogar im Ausschuss haben wir es mitbekommen,

(Dr. Walter Arnold (CDU): Na, na, na!)

dass der eine oder andere Anzuhörende gesagt hat: Ich habe das doch schon beim letzten Mal im Ministerium hinterlegt. – Man musste sie dezent darauf hinweisen, dass das etwas ganz anderes war und es sich hier um einen Fraktionsgesetzentwurf handelt. Da mussten wir alle etwas schmunzeln.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Das muss kein Nachteil sein!)

Ich finde, dieses Verfahren ist absurd und wird der Bedeutung der Sache nicht gerecht. Herr Staatssekretär, bitte dem Minister weitergeben: auch das gehört zu den Hausaufgaben des Ministers und des Ministeriums. Statt sich hierhin zu stellen und die Opposition zu beschimpfen, wie gestern, könnte man einfach einmal das machen, wofür man gewählt wurde: solche Gesetzentwürfe vorzubereiten.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Nach diesen Änderungen, die vorgenommen worden sind, kann sich der Gesetzentwurf jetzt sehen lassen. Wir schaffen gemeinsam die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen für hessische Ingenieurinnen und Ingenieure. Es ist nun einmal so, dass wir – z. B. mit der festen Verankerung der Partnerschaftsgesellschaften in Hessen – bundesweit Schlusslicht in der Umsetzung dieser Regelung sind. Leider Gottes gilt der alte Spruch auch in diesem Fall, nämlich was das Tempo der Einführung angeht: Willst du Hessen vorne sehen, musst du die Tabelle drehen.

(Heiterkeit der Abg. Andrea Ypsilanti (SPD))

Leider Gottes. Das wäre schon längst möglich gewesen, wenn wir das im vorigen Jahr bei der Novellierung, der Veränderung der Befristung des bisher gültigen Gesetzes, einfach schon mit eingeführt hätten, da wir das doch sowieso alle hier in diesem Hause ohnehin relativ konsensual als notwendig und wichtig erachten. Da hat man ein bisschen etwas liegen gelassen. Das hätten wir besser und schneller hinbekommen. Am Ende des Tages, am Ende der Beratungen schaffen wir damit einen guten rechtlichen Rahmen für hessische Ingenieurinnen und Ingenieure, für die Ingenieurkammer, die Architektenkammer, mit all ihren Veränderungen.

Wir bedanken uns herzlich für die konstruktive Debatte, trotz munterer Anhörung, und auch dafür, dass das eine oder andere Strittige mit diesen Änderungen ein wenig herausgenommen werden konnte. So werden wir hier hoffentlich einmütig dieses Gesetz heute beschließen. Wir als SPD-Landtagsfraktion werden diesem Gesetzentwurf mit diesen Veränderungen zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat der Abg. Rentsch das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich will es kurz machen. Herr Kollege Arnold, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Ich vertrete in dieser Debatte den Kollegen Lenders, will aber nicht verhehlen, dass ich normalerweise nicht zu Ge

setzentwürfen rede, die im Jahr 2013 in meinem eigenen Haus vorbereitet worden sind. Ich sage aber auch: Wir wollen schon ehrlich sein.

Kollege Lenders hat sich für dieses Thema seit langer Zeit intensiv eingesetzt und hat wie viele andere Kollegen auch viel Arbeit hineingesteckt, teilweise mit Ihnen gemeinsam. Daher finde ich es merkwürdig, dass es nicht möglich war, zu einem Gesetzentwurf aller Fraktionen zu kommen. Aber seis drum. Inhaltlich sind wir uns einig. Die Berufsbezeichnung ist für die Ingenieure, für die Bauingenieure von zentraler Bedeutung. Insofern sind wir damals auch aktiv geworden.

Dass es sich hierbei nicht um ein Fraktionsgesetz handelt, wissen wir alle. Ich will einmal einen Brief meines Staatssekretärs vorlesen, den er 2013 an den Kollegen Arnold und den Kollegen Lenders geschrieben hat. Darin heißt es:

Kollege Arnold, Kollege Lenders,

ich beziehe mich auf unser Gespräch über eine Novelle des Ingenieurrechts in Hessen und erlaube mir, Ihnen als Arbeitsmaterial den hier im Hause von mir betreuten Arbeitsentwurf für ein Hessisches Ingenieur- und Ingenieurkammergesetz zu übersenden. Der Arbeitsentwurf geht zurück auf Initiative des Präsidenten Prof. Meißner und Kollegen Wittig, Vizepräsident der Ingenieurkammer …

Wir hätten das schon zu dem damaligen Zeitpunkt gerne umgesetzt, aber damals sind wir – Kollege Arnold, Sie erinnern sich – gemeinsam an der damaligen Wissenschaftsministerin gescheitert. Die Wissenschaftsministerin – Klammer auf, CDU, Name Frau Kühne-Hörmann, Klammer zu – hat diesen Gesetzentwurf verhindert. Wir hätten das also schon fast vor drei Jahren haben können. Wäre Frau Kühne-Hörmann noch im Amt, wäre es wahrscheinlich immer noch nicht umgesetzt worden. Ich freue mich, dass Kollege Rhein mittlerweile dieses Ministerium leitet. An diesen Stellen ist dadurch ein wenig Blockade verschwunden, was sinnvoll ist.

Ich denke, wir sollten ehrlich sein. Das Ministerium hat an dieser Stelle gute Arbeit geleistet. Das wird jetzt umgesetzt. Es gibt Änderungsanträge, die es verbessert haben. Staatssekretär Samson wird das sicherlich bestätigen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Klose für die GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Popanz, ob es nun ein Fraktionsgesetz war oder was auch immer, können wir ganz einfach abräumen. Es bricht uns kein Zacken aus der Krone, wenn wir sagen, dass das Ministerium selbstverständlich an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt hat, dass es zugearbeitet hat.

(Günter Rudolph (SPD): Ihn erarbeitet hat! Immer bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es schwerfällt!)

Dieser Gesetzentwurf hat ja eine lange Vorgeschichte; darüber brauchen wir überhaupt nicht zu streiten.

Natürlich haben wir jetzt ein Fraktionsgesetz daraus gemacht, damit es dann auch in einer gewissen Geschwindigkeit beschlossen werden kann. Denn Sie wissen, dass das Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und auch das Gesetz über die Errichtung der Ingenieurkammer sowie die Berufsordnung Ende dieses Jahres auslaufen. Wir hätten diese Fristen sonst nicht einhalten können. Es sind also ganz nüchterne Gründe.

Dieser Gesetzentwurf ist vorgestellt worden. Ich will es mir sparen, das zu wiederholen, was alles schon beschreibend und richtig gesagt worden ist. Ich will mich auf die Änderungen konzentrieren, die wir vorgenommen haben.

Die Verordnungsermächtigung hat im Vorfeld bei einigen der Betroffenen nicht nur zu Missverständnissen, sondern teilweise auch zu Unverständnis geführt. Hier gehen wir den Weg, diese Verordnungsermächtigung aus dem Gesetz herauszustreichen. Mir ist es wichtig, hier noch einmal zu betonen, dass wir zu keiner Zeit ein irgendwie geartetes Aushöhlen der akkreditierten Studiengänge auf dem Verordnungsweg beabsichtigt haben, sondern dass ganz im Gegenteil die Hochschulautonomie nicht beeinträchtigt werden sollte. Das ist auch in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst so geschehen.

Wir sind ansonsten auch dem Vorschlag der Ingenieurkammer gefolgt, sodass die Vergabe der beruflichen Fachbezeichnungen „Fachingenieurin/Fachingenieur (IngKH) “ und der ansonsten international üblichen Berufsbezeichnungen „professionelle Ingenieurin/professioneller Ingenieur (IngKH)“ auf die Berufsbereiche des Bauwesens, der Geodäsie und des Umweltingenieurwesens beschränkt werden. Durch diese Einschränkung wird auch die besondere Kompetenz der Ingenieurkammer noch einmal abgefragt, und außerdem werden Überschneidungen mit der gewerblichen Wirtschaft vermieden. Auch insoweit gab es ja die eine oder andere Irritation.

Wir haben – Kollege Eckert hat es gesagt – in der Anhörung zwar kontrovers diskutiert, aber die Kontroverse bestand eigentlich nicht so sehr zwischen den Fraktionen, sondern eher zwischen den Anzuhörenden. Von daher haben wir dadurch, dass wir beispielsweise die Ingenieurfelder Maschinenbau und Elektrotechnik herauslassen, für ausreichende Klarheit gesorgt.

Vielen Dank den Verbänden, der Kammer, den Hochschulen dafür, dass sie sich kritisch und konstruktiv in die Debatte eingebracht haben, und durchaus auch den Fraktionen, auch der Opposition, die sich dieser schwierigen Aufgabe gestellt und den Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleitet haben.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der FDP)

Ich sagte es: Dieses Gesetz hat eine lange Vorgeschichte. Sie reicht bis in die vergangene Legislaturperiode zurück. Es ist gut, dass diese lange Vorgeschichte heute mit einem sehr guten Gesetz ein Ende findet. Vielen Dank dafür.

Ich will, weil ich noch ein bisschen Zeit habe

(Widerspruch bei der SPD und der LINKEN)

und sehe, dass der Kollege Rhein jetzt in die Mitte der CDU berufen wurde, diese Zeit nutzen, um in gewisser Weise Ehrenrettung zu betreiben. Kollege Rhein, ich habe mich auch schlau gemacht. Zu Ihrer Ehrenrettung: Ho Chi Minh hat auch gesagt: „Es war Patriotismus, nicht Kom

munismus, der mich inspiriert hat.“ Ich vermute, darauf haben Sie sich eher bezogen. – Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. Jetzt wissen wir, dass der Kollege Klose das gleiche Buch hat.

Wortmeldungen? – Frau Kollegin Wissler. Dann kommen Sie, Herr Staatssekretär.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt müssen Sie aber auch liefern, Frau Wissler!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als wir in erster Lesung über das Ingenieurkammergesetz gesprochen haben, bin ich hinausgegangen. Ich dachte, es sei ein unstrittiger Gesetzentwurf. Die Anhörung machte aber dann deutlich, dass der Gesetzentwurf so, wie ihn Schwarz-Grün vorgelegt hat, nicht ganz unproblematisch ist. Eigentlich sollten die Berufsbezeichnungen geschützt werden, aber die Hochschulen hatten berechtigte Sorge, dass die Abgrenzung zu akademischen Graden nicht hinreichend ist. Zudem ist in der Anhörung bezweifelt worden, dass eine Landesregelung bei Berufsbezeichnungen sinnvoll ist, gerade wenn von den Befürwortern mit der Vereinfachung im internationalen Gebrauch argumentiert wird.

Wir verstehen aber auch das Anliegen der Ingenieure und Stadtplaner, auch über dieses Gesetz den durch Bologna angerichteten Schaden zu begrenzen. Bei der Anhörung fiel des Öfteren der Hinweis, dass der Wegfall des renommierten Diplom-Ingenieurs ein Problem ist.

Deswegen hatten wir nach der Anhörung ein Stück weit Zweifel daran, ob dieses Gesetz auf Landesebene wirklich zu einer Vereinfachung beiträgt, und fürchteten, dass es viel eher Verwirrung stiftet. Auch ich bin der Meinung und will mich insofern der Kritik anschließen, es wäre sinnvoller gewesen, den Gesetzentwurf gleich als Regierungsentwurf vorzulegen. Denn ich gehe davon aus, das Ministerium hat ihn sowieso geschrieben. – Es ist übrigens nett, dass wir von dieser Dienstleistung auch einmal erfahren. Vielleicht kann ich demnächst, wenn ich einen Gesetzentwurf einbringen möchte, die politischen Vorgaben direkt an das Ministerium geben. Dann muss ich mir die Querverweise und Ähnliches nicht heraussuchen.

(Boris Rhein (CDU): Ich habe Ihnen immer angeboten, dass ich Ihnen einmal ein Gesetz schreibe! – Heiterkeit)

Okay. Hervorragend, so viel Mithilfe angeboten zu bekommen. Vielen Dank, Herr Minister. Ich komme gerne darauf zurück. Da wir jetzt gerade eine ideologische Öffnung durchleben, kommen wir uns vielleicht bei meinem Gesetzentwurf auch inhaltlich näher.