Protocol of the Session on November 26, 2015

Ich will ausdrücklich sagen, dass wir eine Neuerung ausdrücklich begrüßen, nämlich das eingeschränkte Promotionsrecht für die Fachhochschulen. Das halten wir für sinnvoll und für richtig. Aus meiner Sicht wurde dafür eine vernünftige Regelung gefunden.

Zur Frage nach der Kooperation mit den Universitäten: Natürlich ist sie sinnvoll. Das ist in der Anhörung gar nicht strittig gewesen. Aber man muss sehen, dass die kooperativen Promotionen an objektive Grenzen stoßen. Die Universitäten haben gar nicht die Möglichkeiten, das von sich aus zu verändern. Denn es gibt Fachbereiche an Fachhochschulen, zu denen es an den Universitäten gar kein Pendant gibt. Dadurch werden kooperative Promotionen enorm erschwert.

Daher finde ich es gut und richtig, dass eine solche Regelung gefunden wurde. Man darf nicht darum herumreden. Das war der kritischste Punkt in der Anhörung. Da gab es sehr viel Kritik von den Präsidenten der Universitäten. Nichtsdestotrotz finde ich, dass das ein richtiger Schritt ist.

Das Einzige, was man vielleicht ein bisschen sorgenvoll ansprechen kann, ist, dass ausdrücklich gesagt wurde, dass die Promotionen aus dem Budget selbst finanziert werden müssen, dass es also keine zusätzlichen Mittel dafür gibt. Da drücke ich die Hoffnung aus, dass diese Finanzierung nicht zulasten anderer Bereiche, insbesondere der Lehre, geht. Das wäre ein Punkt gewesen, den wir noch sinnvoll gefunden hätten. Nichtsdestotrotz finden wir die Regelung zum eingeschränkten Promotionsrecht so richtig und tragen sie mit.

Ansonsten ist der schwarz-grüne Gesetzentwurf enttäuschend, insbesondere beim Thema Demokratisierung, bei dem auch aus der Opposition heraus, Herr Kollege May, andere Forderungen seitens der GRÜNEN gestellt wurden. Der Hauptkritikpunkt ist für mich, dass die völlig undemokratischen Hochschulräte weiterhin ihre starke Stellung behalten, die teilweise sogar noch ausgebaut wird. Bei diesem Problem hätten wir uns gewünscht, die Hochschulräte auf eine beratende Funktion zu beschränken sowie den Senat und die Rechte der Studierendenschaft zu stärken.

Deswegen habe ich zu dem Punkt der Autonomie, der hier gerne angesprochen wird, des Öfteren gesagt, dass wir diesem Autonomieprozess, der in Hessen praktiziert wird, kritisch gegenüberstehen, weil das in Teilen eine völlige Scheinautonomie ist. Aber wo der Gewinn an Autonomie ist, wenn man Kompetenzen vom Ministerium auf völlig undemokratische Hochschulräte verlagert, erschließt sich mir nicht. Mehr Autonomie für die Hochschulen muss eine Übertragung an die demokratisch gewählten Gremien der Hochschulen und nicht an Hochschulräte bedeuten.

Dann hat Herr May noch eine Neuerung des Gesetzentwurfs angesprochen, nämlich die Drittmitteltransparenz. Ich will der Vollständigkeit halber sagen, dass es schon eine sehr eingeschränkte Drittmitteltransparenz ist, weil der Zusatz dabei ist, dass die Drittmittel nur veröffentlicht werden, wenn die Geldgeber dem auch zustimmen. Das halte ich schon für eine Einschränkung von Transparenz. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir dem wachsenden Einsatz von Drittmitteln ohnehin kritisch gegenüberstehen, vor allem da seit der Novelle von 2009 die Dritt

mittel nicht obendrauf kommen, sondern die Hochschulen verpflichtet werden, Drittmittel einzuwerben. Deshalb sind die Drittmittel oftmals eine Kompensation für das viel zu knappe Grundbudget.

Das halten wir für ein Problem, und zwar nicht, weil das Mittel aus der Wirtschaft sind. Es sind oftmals öffentliche Mittel und zum Teil Landesmittel, etwa wenn man an LOEWE denkt. Sie werden im Vergleich zu einer Regelung durch den Landesgesetzgeber völlig intransparent verteilt.

Zweitens werden diese Mittel befristet vergeben. Genau über dieses Problem reden wir immer wieder, nämlich über die befristete Beschäftigung an Hochschulen. Wenn man befristete Projektfinanzierung macht, führt das natürlich auch zu befristeten Verträgen. Gerade in Lehre und Forschung sagen wir: Daueraufgaben brauchen dauerhafte Stellen. Deswegen kritisieren wir im Grundsatz, dass die Drittmittelfinanzierung einen immer größeren Anteil an der Hochschulfinanzierung ausmacht. Da müsste das Grundbudget gestärkt werden, anstatt die Forderung zu erheben, dass die Hochschulen immer stärker Drittmittel einwerben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ansonsten halte ich den Gesetzentwurf, wie gesagt, vor allem für eine Fortschreibung des bisherigen schwarz-gelben Hochschulgesetzes. Ich finde es schade, dass man nicht an den von mir genannten Punkten, etwa bei der Demokratisierung der Hochschulen, Neuerungen gemacht hat.

Die Regelungen zum Promotionsrecht unterstützen wir. Aber ansonsten ist der Gesetzentwurf enttäuschend. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abg. Wolff das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der bisherige Verlauf dieser Debatte macht mich noch sicherer, dass wir mit diesem Entwurf des neuen Hochschulgesetzes genau richtig liegen.

(Beifall bei der CDU – Minister Boris Rhein: Genau so ist es! – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Wir haben gemeinsam einen Gesetzentwurf geschrieben, der die Anschlussfähigkeit, die Durchlässigkeit, die Perspektive für Leistung für junge Menschen auf der Ebene der Studierenden wie auch der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Professoren stärkt.

Wir wollten eine Perspektive für den wissenschaftlichen Nachwuchs durch die Qualifikationsprofessur schaffen. Wir wollen sie – das ist ein Ergebnis der Anhörung gewesen – auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissenschaftlicher Einrichtungen, die noch nicht in dem Maße die Erfahrung in der Lehre haben wie die anderen. Wir wollen dort eine Steigerung der Anschlussfähigkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben zum anderen die ursprüngliche Absicht, für Studierende den

zeitlichen Umfang der Stellen für wissenschaftliche Hilfskräfte zu beschränken, wieder zurückgenommen und aufgrund der Anhörung korrigiert. Ich denke, das war eine richtige Entscheidung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte Bereich. Wir wollten und wir wollen befähigten Absolventen der dualen Ausbildung einen Weg in die Hochschulen eröffnen, einen zusätzlichen Weg, der ausdrücklich nicht die Zahl der Studierenden erhöhen soll – das ist nicht die Absicht –, sondern der grundsätzlich ermöglichen soll, dass auf der Grundlage eines mittleren Abschlusses und einer dualen Ausbildung keine Straßenbahnendstation gebildet wird, sondern dass es eine weitere Möglichkeit gibt, bei entsprechender Leistung an die Hochschulen zu kommen. Dafür wird es die Modellversuche geben.

Frau Kollegin Beer, selbstverständlich wird es eine Anhörung zu dieser Verordnung, die uns zur Kenntnis gegeben worden ist, auf der Ebene der Regierung geben. Dort wird es die eine oder andere Kritik geben und die eine oder andere Änderung. Dafür sind wir durchaus offen.

Meine Damen und Herren, es gibt in der Tat in diesem Hochschulgesetz eine Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, und die ist zusätzlich zu dem gewollt, was bereits im Hochschulpakt und im Haushalt verabredet worden ist. Dazu gehört eben – das war der kritische Punkt der Anhörung –, dass wir in der Mehrheit unserer Koalition nicht eingeknickt sind vor dem Versuch, eine mutige Entscheidung wieder rückgängig zu machen. Dies werden wir nicht tun, auch nicht, indem wir den Anträgen von SPD und FDP folgen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen die Möglichkeit der Promotion an Fachhochschulen, ich sage noch einmal: a n Fachhochschulen, nicht der Fachhochschulen. Das ist ein kleiner, dezenter Unterschied. Wir wollen keine allgemeine Promotion an Fachhochschulen, sondern wir wollen sie an speziellen Fachgebieten, an leistungsfähigen Fachgebieten. Auch dort kommt der Gedanke der Kooperation wieder sehr schnell zum Tragen, weil diese leistungsfähigen Fachgebiete auch gerne hochschulübergreifend gebildet werden. Dessen bin ich mir relativ sicher.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir nehmen sehr wohl wahr, dass die Präsidien der Fachhochschulen ein höchstes Interesse an Qualitätsansprüchen für diese Promotionen haben werden und bereits jetzt haben. Denn eine Lässigkeit an dieser Stelle am Anfang würde das gesamte Projekt desavouieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen bin ich relativ sicher, dass nicht nur die Fachhochschulen mit dem Ministerium sehr genau justieren, wo diese Fachrichtungen definiert und eingeführt werden. Ich bin auch sehr sicher, dass eine externe Evaluation abgesichert wird. Ich bin mir zusätzlich sicher, dass auch die bisherigen kooperativen Promotionen und die Kooptation von Fachhochschulprofessoren an Universitäten weitergeführt werden. Ich bin mir obendrein sehr sicher, dass die Diskussion um die Qualität von Promotionen an Fachhochschulen auch die Diskussion um die Qualität von Promotionen ins

gesamt, auch an Universitäten, eröffnet und befeuern wird. Auch das ist gut so.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das Hochschulgesetz 2016 ist eine gute und eine ausgewogene Fortschreibung der bisherigen Gesetze, die bereits die Eigenverantwortung von Hochschulen gestärkt haben. Das ist erfreulicherweise aus verschiedenen Perspektiven in dieser Debatte bestätigt worden. Jawohl, wir wollen die Eigenverantwortung, die Autonomie von Hochschulen. Sie hat sich vertieft, sie hat sich schon in den letzten Jahren dadurch verfestigt, dass die Instrumentarien, die ihnen das Gesetz gibt, intern angewendet werden, dass die Instrumentarien der Eigenverantwortung angewendet und umgesetzt werden, indem intern gemeinsame Leitbilder verabredet werden über alle Gremien innerhalb der Hochschule hinweg, dass interne Schwerpunktbildung festgelegt wird und darüber auch Verantwortung übernommen wird; denn jede Schwerpunktbildung bedeutet natürlich auch, dass man an einer anderen Stelle etwas hintanstellt. Diese Schwerpunktbildung wird mittlerweile von allen Hochschulen wahrgenommen.

Die Instrumentarien werden angewendet durch eine interne, effiziente Mittelverteilung und auch eine Verantwortungsübernahme für diese Mittelverteilung.

Meine Damen und Herren, das Ministerium kann entgegen manchen Annahmen, die in der Debatte geäußert worden sind, natürlich nicht willkürlich eingreifen, sondern nur, wenn die Hochschulen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, zu einem Budget zu kommen – und die werden sich hüten, zu einer solchen Situation zu kommen.

Die Hochschulen haben auch das Instrumentarium – bei der TUD ganz deutlich, bei der Universität in Frankfurt auch, aber auch die anderen in einem gewissen Umfang –, ein kosten- und zeitgerechtes Bauen aus eigener Kraft herzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die hessischen Hochschulen haben sich bisher schon einen hohen Grad an Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Autonomie erarbeitet, und sie werden das auf der Grundlage dieses Gesetzes erneut weiterentwickeln können. Insofern gilt für alle Hochschulen in Hessen, was dieser Tage eine Zeitungsüberschrift über zehn Jahre TUD-Selbstständigkeit gesagt hat: „gekonnte Autonomie“.

Meine Damen und Herren, das ist das Konzept dieses Hochschulgesetzes bis jetzt und in dieser Novellierung, die wir heute beschließen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Herr Minister Rhein, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir geht es wie Karin Wolff: Auch und gerade nach der ersten Lesung, nach der Anhörung im Wissenschaftsausschuss, nach der heutigen Diskussion bin ich mir bewusster

denn je, dass es die richtigen Entscheidungen sind, die wir hier treffen.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Ja, das ist klar. – Es ist und bleibt eines der modernsten Hochschulgesetze in Deutschland. Wenn man die wirklich großen Änderungen, die wir hier vornehmen, als Kleinigkeiten bezeichnet, dann weiß ich auch nicht, in welcher Zeit man lebt.

Ich will Ihnen die Leitmotive dieses Gesetzes in Erinnerung rufen: Das ist erstens Durchlässigkeit, zweitens Transparenz, drittens die Stärkung der gemeinsamen Verantwortung der Organe der Hochschulen und natürlich der Beteiligung der Studierendenschaft. Es ist viertens die verlässliche Perspektive für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Ich will einen fünften Punkt hinzufügen: In Hessen weichen wir keinen Millimeter – ich schließe an das an, was Karin Wolff gesagt hat – vom erfolgreich eingeschlagenen Weg der Autonomie ab. Vielmehr eröffnen wir mit diesem Gesetzentwurf weitere autonome Entscheidungsbefugnisse, wo das sinnvoll ist. Wer es mir nicht glaubt, der glaubt es vielleicht einem, der es wirklich beurteilen kann – ich komme später noch darauf zurück, was Autonomie bedeutet –, dem Präsidenten der Urform der hessischen autonomen Universitäten, der TU Darmstadt. Ich will Prof. Prömel aus der Anhörung zitieren. Er hat dort gesagt, „die großen Linien der Autonomie“ werden beibehalten. In Hessen gebe es „Entwicklungsmöglichkeiten … wie kaum irgendwo“. – Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Durchlässigkeit. Im Hinblick auf beruflich Qualifizierte habe ich in der letzten Lesung eigentlich schon alles gesagt, was zu sagen ist. Frau Beer, heute kann ich ergänzen: Ein Entwurf liegt vor. Wir werden insoweit in der Tat einen flächendeckenden Modellversuch an den Hochschulen eröffnen. Der Startschuss wird bald gegeben werden können.

Wenn Sie mich fragen – Sie haben den Wissenschaftsrat angeführt –, warum wir das tun, kann ich nur empfehlen, die jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung zu lesen. Da steht:

Der Wissenschaftsrat teilt die Auffassung, dass im Rahmen einer beruflichen Ausbildung Studierfähigkeit erworben werden kann.

Er schreibt weiter: