Protocol of the Session on November 25, 2015

(Beifall bei der LINKEN)

Doch weder die Haushaltsansätze noch der aktuell vorgestellte Aktionsplan der Landesregierung lassen erkennen, wie eine andere Politik, die auf menschenwürdige Unterbringung und gute Integration gerichtet ist, realisiert werden soll. Die Kommunen sind, was die Aufnahme und die Unterbringung betrifft, chronisch unterversorgt. Ich kann dem Haushaltsplanentwurf nicht entnehmen, dass sich daran etwas ändern soll. Das wäre aber Ihre Aufgabe gewesen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dass sich in manchen Kreisen die Situation jetzt zuspitzt, liegt nicht etwa an der großen Zahl von Asylsuchenden, sondern an einer finanziell unzureichend ausgestatteten Aufnahmestruktur, für die allein das Land verantwortlich ist. Die Kommunen jedenfalls sind nicht diejenigen, die in der Verantwortung sind. Sie müssen endlich handeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen sagen wir: Kreise und kreisfreie Städte müssen in einem sehr viel stärkeren Maß als bisher unterstützt werden, damit in den Kommunen, in denen die eigentliche Integrationsarbeit erfolgt, auch der finanzielle Rahmen vorhanden ist, um eine solche Politik zu realisieren. Daher fordern wir, die den Kommunen entstehenden Kosten für Unterkunft, Lebensunterhalt und ärztliche Betreuung von Asylsuchenden vollumfänglich zu erstatten, mindestens aber im Umfang von 1.000 € pro Person und Monat.

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und weitere Organisationen haben in einem Positionspapier dargelegt, welche Sofortmaßnahmen in der Beratung, in der Ehrenamtskoordination und in der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen ergriffen werden sollen. Sie sollten dieses Papier einmal genau lesen. Darüber werden wir im Zusammenhang mit unserem aktuellen Antrag auch noch diskutieren.

Allerdings gehört ein Thema ganz besonders in die Diskussion über den Einzelplan 08: die Versorgung von traumatisierten und anderen besonders schutzbedürftigen Personen. Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Traumatisierte haben besondere Bedürfnisse, die bei Aufnahme und Unterbringung berücksichtigt werden müssen. Bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme muss ein Verfahren vorhanden sein, um schutzbedürftige Personen

zu identifizieren. Sie können nicht erst wochenlang in irgendwelchen Zeltlagern untergebracht werden.

Eine entsprechende EU-Richtlinie hätte das Land bis zum 20. Juli umsetzen müssen. Geschehen ist aber bislang nichts. In Hessen werden auch Familien mit Neugeborenen in Massenzelten und Turnhallen untergebracht. Reagiert wird erst dann, wenn in Zeitungen oder in anderen Medien berichtet wird oder wenn sich Menschen vor Ort dafür einsetzen – erst dann und nicht schon von Anfang an.

Meine Damen und Herren, ein Großteil der derzeit in Hessen ankommenden Menschen ist traumatisiert. Sie haben in ihren Heimatländern oder während der Flucht entweder physische oder psychische Gewalt erfahren. Dem müssen wir ins Auge schauen. Derzeit werden Therapieleistungen in erster Linie durch zwei Frankfurter psychosoziale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Folteropfer erbracht. Allerdings müssen die Beratungs- und Behandlungskapazitäten unmittelbar erhöht werden. Außerdem ist eine flächendeckende Versorgung erforderlich. Wir fordern die Landesregierung auf, ihren europarechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und endlich Maßnahmen für den Schutz auch anderer schutzbedürftiger Personengruppen zu ergreifen.

Die genannten Einrichtungen waren schon vor zwei Jahren nicht ausreichend. Viele Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung suchen händeringend Beratung und Behandlung. Die Strukturen werden, wie zumeist im Sozialbereich, nur mit einem hohen persönlichen und verbandlichen Engagement am Leben gehalten. Das kann doch nicht wahr sein.

Die Mitglieder der Hessischen Landesregierung lehnen sich aber zurück und sagen: Wir haben mit dem Sozialbudget wieder mehr Geld zur Verfügung gestellt. – Sie wissen selbst, dass dieses Geld den sozialen Einrichtungen erst einmal weggenommen wurde und heute nur ungefähr zu einem Viertel zurückgegeben wird. Von einer ernsthaften Abdeckung der Bedarfe kann hier doch keine Rede sein.

Die schlechten Karten haben aber die Kommunen. Sie sind diejenigen, die vor Ort die Kürzungen vornehmen, weil sie ihren Haushalt sanieren müssen. Ein besonders eklatantes Beispiel ist die Stadt Wiesbaden, die im Haushalt Kürzungen im Sozialbereich in Höhe von 20 Millionen € angekündigt hat.

(Horst Klee (CDU): Das ist längst Schnee von gestern!)

Nach den massiven Protesten wurde angekündigt, die Summe auf 4,5 Millionen € zu verringern. – Damit ist das eben kein Schnee von gestern. – Wir reden hier von Kürzungen, und Sie lehnen sich an der Stelle zurück. Wir brauchen für alle Bevölkerungsgruppen, die nicht auf der Sonnenseite leben, eine Stärkung der sozialen, gesundheitlichen und gemeinschaftlichen Angebote.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU – Gegenrufe von der SPD)

Sie sagen „Unfug“. Sie werden doch nicht bestreiten, dass genau diese Kürzungen angekündigt waren. – Eine Stadt kündigt solche Kürzungen in der Situation, in der dieses Land ist, doch nicht aus dem luftleeren Raum an, sondern sie tut es, weil ihre Mittel im Haushalt so begrenzt sind, dass sie sich dazu gezwungen sieht. Nur durch Protest konnte verhindert werden, dass das umgesetzt wird. Das ist das Ergebnis Ihrer Politik.

(Beifall bei der LINKEN – Anhaltende Zurufe von der CDU – Gegenrufe von der SPD)

Es bleibt aber Tatsache, dass sich die Landeshauptstadt unter der Ausstattung durch diese Landesregierung gezwungen sah, einen solchen Haushalt zur Diskussion zu stellen. Sie wollen das hier wegwischen. Tatsachen kann man aber nicht wegwischen. Sie versorgen die Kommunen schlecht, und das führt dazu, dass im Sozialbereich, wo die Lobby schwach ist, gekürzt wird.

(Anhaltende Zurufe von der CDU)

Hier müssen die Kommunen in eine bessere Lage versetzt werden. Die Mitarbeiterinnen in den sozialen und Erziehungsdiensten haben nur zum Teil ihre finanziellen Aufwertungen erreicht. Auch hier besteht ein Bedarf, jenseits von den Fragen, die wir ganz aktuell noch zusätzlich zu beantworten haben.

Es darf nicht sein, dass die Kommunen die Kita-Beiträge weiter in die Höhe treiben, weil sie sie in die Höhe treiben müssen, und gleichzeitig darüber nachdenken, Personal einzusparen – also das machen, was im KiföG steht und wozu Sie immer gesagt haben, Sie wollen nicht, dass die Kommunen es machen. Trotzdem passiert es allenthalben.

Dafür haben die Erzieherinnen nicht gestreikt. Sie machen ihre Arbeit gern. Sie wollen eine gute Leistung erbringen, sehen sich aber aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeiten und der Personalsituation oftmals nicht in der Lage, ihren Beruf weiter auszuüben. Wir wissen, wie viele junge Erzieherinnen und Erzieher wir jedes Jahr wegen genau dieser Bedingungen verlieren. Aber wir brauchen gute Erzieherinnen und zunehmend auch mehr gute Sozialpädagoginnen.

Die Finanzierung der Kindertagesstätten muss grundsätzlich durch den Bund und das Land erfolgen. Das Land sollte in großen Schritten die hauptsächlichen Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Die Pauschalen, die bisher geleistet werden, sind lächerlich im Vergleich zu dem, was die Kommunen zu tragen haben.

Ich könnte noch zu vielen Themen des Sozialhaushalts wie zur unzureichenden Ausstattung der Frauenhäuser etwas sagen. Herr Bartelt, Sie haben sich vorhin dafür gelobt. Es ist aber immer noch zu wenig Geld.

(Zuruf des Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU))

Ich könnte etwas zu der Teilhabekarte sagen, die wieder so im Haushalt steht wie im letzten Jahr.

Kollegin Schott, wenn Sie die Redezeit Ihrer Fraktion einhalten wollen, sollten Sie nichts mehr sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der CDU: Das ist sehr gut! – Janine Wissler (DIE LINKE): Was soll denn das? – Gegenrufe von der CDU)

Danke für den Hinweis. – Ich werde trotzdem an der Stelle weiter sprechen. Ich glaube, die Äußerungen der Präsidentin sind nicht zu kommentieren.

Auch die Einführung dieser Teilhabekarte hat nicht stattgefunden, und sie steht wieder im Haushalt. Ich hoffe, dass sie dieses Mal stattfindet.

Es gibt eine völlig unzureichende und konzeptlose Unterstützung von Arbeitslosen. Zu Ausführungen hierzu reicht die Zeit tatsächlich nicht, deshalb will ich hier noch zwei Themen ansprechen, die mich besonders geärgert haben.

Seit drei Jahren gibt es eine Initiative der Kirche, unterstützt durch „Aktion Mensch“, für eine Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte. Diese neutrale und unabhängige Einrichtung berät und unterstützt Kinder bzw. deren Eltern und Jugendliche bei allen Themen, die das Jugendhilferecht betreffen. Sie ist dafür da, dass es nicht wieder dazu kommen muss, einen runden Tisch zu bilden, um die ärgsten Vorkommnisse aus der Heimerziehung aufzuarbeiten.

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Bei den Jugendhilfemaßnahmen gibt es heute gewiss nicht mehr die Zustände der Fünfziger- bis Siebzigerjahre. Allerdings gibt es neue Themen. Für die Unterstützung bei Problemen brauchen gerade die Jugendlichen Ansprechpartnerinnen außerhalb der Einrichtungen. Alle Forderungen der Landesregierung wurden von denjenigen, die die Ombudsstelle seit drei Jahren betreiben, aufgegriffen und umgesetzt. Es fehlt aber immer noch die Unterstützung seitens des Landes, und hier geht es nur um relativ niedrige Beträge im Verhältnis zu unserem Haushalt.

Ein weiteres Thema, bei dem die Doppelzüngigkeit der Landesregierung deutlich wird, ist die Altenpflegeausbildung. Es wird ständig betont, wie wichtig es ist, neue Fachkräfte auszubilden, um die steigende Anzahl an Menschen mit Pflegebedarf gut versorgen zu können. Was wird aber getan? – Das Schulgeld, das den Altenpflegeschulen für die Ausbildung zur Verfügung gestellt wird, ist vor 14 Jahren eingefroren worden. Es wurde sogar gekürzt.

Andererseits sind die Anforderungen, unter anderem durch bundesgesetzliche Regelungen, angewachsen. Es gibt eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber der Krankenpflege. Diese wird wesentlich besser finanziert, obwohl beide Ausbildungen bezüglich Umfang und Niveau vergleichbar sind; es wird sogar darüber diskutiert, das zusammenzulegen. Jetzt wurde den Altenpflegeschulen ein etwas höheres, aber noch lange nicht ausreichendes Schulgeld versprochen – aber nur für die Schülerinnen, die neu anfangen. Für die Jahrgänge, die die Ausbildung bereits begonnen haben, bleibt es bei dem Satz, der weit hinter dem zurückbleibt, was notwendig ist.

Mit diesem Haushalt hat sich die Landesregierung den Herausforderungen im Sozial- und Gesundheitswesen auf keine Weise gestellt. Die Ausgrenzung von Menschen in schwierigen sozialen Lagen wird sich weiter verschärfen. Die Förderung gleicher Lebensverhältnisse ist Makulatur.

Es ist aber an der Zeit, die Kommunen zu entlasten, die Kinderbetreuung auf einem hohen Standard weiterzuentwickeln, die Angebote für Menschen in schwierigen sozialen Situationen zu verbessern, dafür zu sorgen, dass Arbeitslose wirksam unterstützt werden, sodass sie wieder Arbeit finden können, dass Menschen im ganzen Land eine gute gesundheitliche Versorgung finden und dass sich ältere Menschen keine Sorgen machen müssen, wenn sie pflegebedürftig werden. Das sollten Sie sich als Zielsetzung einmal vornehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Bocklet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schott, man muss schon tief durchatmen.

(Zurufe von der LINKEN)

Es ist in der Tat sehr schwer nachvollziehbar – ich empfinde es als ein Zerrbild, das gezeichnet wird –: Es gibt eigentlich keinen Bereich der Sozialpolitik, an dem die Kollegin Schott ein gutes Haar gelassen hat, von der Medizin über die Sozialpolitik, über die Kinderbetreuung.

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Man hat wirklich den Eindruck, wir befinden uns in einer sozialpolitischen Wüste. Ich kann das für meine Fraktion so beantworten: Das ist so weit von der Realität entfernt – es tut mir wirklich leid –, dass mir dafür jegliches Verständnis fehlt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Lassen Sie mich – nicht ohne Stolz – darauf hinweisen, dass in den ersten Jahren dieses Jahrtausends eine umfangreiche Kürzungswelle stattfand und wir im Sozialetat schon 2015 und jetzt wieder – deswegen bedarf es einer Belobigung dieser Situation: es ist nicht selbstverständlich – Planungssicherheit für die gesamte Wahlperiode geschaffen haben. Damals wurden dem Sozialbudget 30 Millionen € entnommen. Diese 30 Millionen € werden jetzt wieder zugeführt, davon 20 Millionen € direkt in das Sozialbudget und weitere 10 Millionen € für die Inklusion von Kindern in Kindertagesstätten. Das sind 30 Millionen €, die wieder im Sozialetat vorhanden sind. Das ist wieder hergestellt. – Ich muss sagen, das ist eine gute Leistung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Merz, ich kenne Ihre Rechnung nicht. Ich weiß, die Summe wird von Mal zu Mal weniger. Jetzt sind wir bei 8 oder 9 Millionen €.