Das ist sozusagen der Teil, der politisch schwer steuerbar ist. Man kann nur versuchen, zu einer halbwegs transparenten Berechnungsgrundlage zu kommen. Was politisch steuerbar ist und was wir seit Langem fordern, ist eine vernünftige Ausstattung der Kommunen, eine vernünftige Ausgestaltung der Pauschale nach dem Landesaufnahmegesetz oder insgesamt eine vernünftige Finanzierung der Kommunen für die Last, die sie ja in der Hauptsache tragen, wenn es um die langfristige Unterbringung, Betreuung, Versorgung, medizinische Versorgung, Versorgung mit Bildungsdienstleistungen aller Art und natürlich auch um die sonstigen Integrationsmaßnahmen geht. Eine Antwort der Landesregierung auf die Frage, wie die Reise weitergehen soll, bleibt aus.
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass es heute eine weitere Verhandlungsrunde gab, bei der man sich nicht hat einigen können. Es ist eine weitere Verhandlungsrunde für den 1. Dezember angekündigt. Ich hoffe, dass Sie uns spätestens zur dritten Lesung sagen können, mit welcher Höhe der Pauschale wir zu rechnen haben bzw. wie das Land gegebenenfalls außerhalb der Pauschale für solche Leistungen mit in die Finanzierung geht oder sie ausfinanziert, die durch das Landesaufnahmegesetz zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgedeckt sind. Denn natürlich ist es richtig, dass das Landesaufnahmegesetz zunächst nur bestimmte Leistungen abrechnungsfähig macht. Aber alleine aus der Erstaufnahme ergibt sich eine Menge Kosten. Das wissen Sie. Es geht z. B. um die Frage, wie die ehrenamtliche Betreuung am Erstaufnahmestandort bei uns in Gießen organisiert ist, wie die Ausländerbehörde ausgestattet ist, wie die Einwohnermeldeämter organisiert sind, und um vieles andere mehr.
Alles das ist bekannt, und alles das geht im Moment ausschließlich zulasten der Kommunen. Dabei haben wir noch kein Wort darüber gesprochen, was passiert, wenn die Pauschale nach dem Landesaufnahmegesetz nicht mehr gezahlt wird, was also nach zwei Jahren mit den besonderen Belastungen aufgrund der berühmten nicht abrechnungsfähigen Flüchtlingen geschieht.
Hier besteht eine zwingende Handlungsnotwendigkeit, weil uns, wenn uns die Kommunen an dieser Stelle wegbrechen, das ganze System zusammenbricht.
Deswegen ist hier eine Einigung dringend geboten. Ich nehme wahr, dass sich das Land, wenn ich alles zusammennehme, auf eine Pauschale von rund 750 € zubewegt. Wir liegen im Moment bei etwa 640 €, und ich habe raunen hören, man denke über eine weitere 15-prozentige Erhöhung nach. Dann wären wir bei etwa 750 €; aber dann gibt es immer noch eine erhebliche Differenz zu dem, was nach unserer festen Überzeugung der reale Bedarf ist. Ich glaube, dass er näher an den Schätzungen der Landkreise als an dem liegt, was von Ihnen offensichtlich angeboten worden ist oder angeboten wird.
Ich wiederhole es: Unser Petitum – das haben wir in vielen Debatten erörtert – lautet seit über einem Jahr, seit dem Beginn der Debatte in diesem Landtag über den verstärkten Zuzug von Flüchtlingen, dass es eine auskömmliche, kostendeckende Pauschale oder eine insgesamt kostendeckende Finanzierung für die Kommunen geben muss.
Eine kleine Fußnote in diesem Zusammenhang. Vielleicht können Sie auch dazu nachher etwas sagen, Herr Minister. Ich möchte fragen, wie es um die Weiterleitung der hessischen Anteile an der zweiten bis vierten Tranche aus den 2 Milliarden € steht, die der Bund dieses Jahr zur Verfügung stellt. Die erste Tranche von 500 Millionen € ist den Ländern zur Verfügung gestellt worden. Wenn ich es richtig sehe, sind dies 38 Millionen €. Diese sind vom Land an die Kommunen weitergeleitet worden. Was geschieht mit den Anteilen aus der zweiten bis vierten Tranche? Das wären noch drei mal etwa 38 Millionen €. Kann man noch in diesem Jahr mit ihnen rechnen? Wann kann man mit ihnen rechnen? Wann können insbesondere die Kommunen damit rechnen?
Zu den einzelnen Teilen des Maßnahmenpakets ist im Zusammenhang mit anderen Einzelplänen schon etwas gesagt
Zwischen der Opposition und der Regierung werden Gespräche geführt. Wir wissen nicht, ob sie zu einem konsensualen Ende kommen. Das hängt sehr stark von der Frage der Ausgestaltung der Refinanzierung der Kommunen ab. Aber ich möchte an dieser Stelle eine Bitte äußern, unabhängig davon, wie dies alles ausgeht. Angesichts der Tatsache, dass sich der Bund doch bewegt hat, angesichts der Tatsache, dass Geld für vieles gebraucht wird – das weiß ich alles –, aber auch angesichts der Tatsache, dass doch auch ein bisschen mehr Geld in der Kasse ist, möchte ich herzlich darum bitten, dass Sie der Frage der Schaffung eines Härtefallfonds für jene Menschen nähertreten, die von der Härtefallkommission als Härtefall beurteilt und akzeptiert worden sind, die aber ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise nicht selbst bestreiten können. Wir haben im letzten Jahr den Antrag gestellt, ihn mit 200.000 € zu dotieren. Wir werden ihn in jedem Fall wieder stellen. Das kann ich jetzt schon unabhängig von allem anderen ankündigen. Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn Sie dem nähertreten könnten.
Ganz kurz zum Sozialbudget. Zum Sozialbudget ist im letzten Jahr alles gesagt worden. Sie haben 70 Millionen € vor sich selbst in Sicherheit gebracht. Sie haben 70 Millionen € als „Sozialbudget“ gerechnet, obwohl diese Mittel nach unserer Sprachregelung nie ein Sozialbudget waren, damit Sie überhaupt einen nennenswerten Betrag vorzuweisen hatten. Wir haben echte Zuwächse in diesem Bereich von gerade einmal 8 oder 9 Millionen €. Das ist zu wenig, auch angesichts der Herausforderungen, die auch durch den Zustrom von Flüchtlingen an die soziale Infrastruktur in diesem Lande gestellt werden.
Ein Wort zur Kinderbetreuung. Es bleibt dabei, dass Hessen, was den Anteil der originären Landesmittel an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung angeht, bundesweit zu den Schlusslichtern gehört. Das ist und bleibt so. Das haben wir in diesem Landtag schon oft gesagt. Deshalb haben wir in diesem Zusammenhang erneut den Haushaltsantrag gestellt, die Mittel zu erhöhen. Ich weiß, dass Ihnen an der Stelle die „Seehofer-Dividende“ zupassgekommen ist, also das Geld, das aus der Entscheidung des Verfassungsgerichts zum Betreuungsgeld frei geworden ist. Es ist richtig, dass das in die Kinderbetreuung gesteckt wird. Das begrüße ich. Allerdings haben wir in der kursorischen Lesung nicht herausarbeiten können, wie dieses Geld via KiföG in die Einrichtungen kommt. Auch dazu steht in den Erläuterungen zu dem Maßnahmenpaket nicht wirklich viel.
Lassen Sie mich ein letztes Wort zum Thema Integration sagen. Nichts wäre in dieser Situation wichtiger, als wenn wir einen aktiven Bevollmächtigten der Landesregierung für Integration und Antidiskriminierung hätten. Wir haben ihn aber nicht, weil die einzige Luft, die sich in der Integrationspolitik im Moment bewegt, die ist, die man sich mit Presseerklärungen zufächelt. Das ist sehr, sehr wenig.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aufnahme von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten ist eine der größten Herausforderungen für die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung. Die Organisation der Aufgabe – Integration, Zusammenhalt unserer Gemeinschaft und Wahrung und Festigung der Werte und Ideale Europas – fordert alle staatlichen Ebenen. Dies gilt auch für den Haushalt Hessens und insbesondere für den Einzelplan 08 des Ministeriums für Soziales und Integration.
Der vorgelegte Etat wird dieser Aufgabe vollumfänglich gerecht, ohne bei anderen sozialpolitischen Schwerpunkten – Sozialbudget, frühkindliche Bildung und Krankenhausfinanzierung – Einschränkungen vornehmen zu müssen.
Die Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden planmäßig erfüllt. Die Schuldenbremse wird nicht zur Disposition gestellt. Die Pauschalen für die Kommunen für Flüchtlinge, die nach dem Landesaufnahmegesetz gewährt wurden, betrugen 2014 125 Millionen € und für 2015 308 Millionen €. Für 2016 sind derzeit 495 Millionen € vorgesehen.
Im Aktionsplan des Landes Hessen zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sind weitere Erhöhungen der Landespauschalen für die Kommunen ab 2016 vorgesehen. Die Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände führen zurzeit sehr intensive Gespräche. In Abhängigkeit von den Ergebnissen kann dieser Ansatz im Haushalt nach oben angepasst werden. Dies ist ein ganz transparentes Verfahren. Würde man bereits im Vorfeld Zahlen festlegen, würde das die Verhandlungen einschränken. Das würden die Kommunen sicherlich nicht gerne sehen. Insofern ist dies der richtige Weg.
Hinzu kommen die Ausgaben für die hessische Erstaufnahmeeinrichtung und die Leistungen für minderjährige Flüchtlinge. Die allein im Sozialetat vorgesehenen Mittel betragen nach heutigem Stand 628 Millionen €. Im Jahre 2015 waren es noch 393 Millionen €, im Jahre 2014 157 Millionen €.
Die Maßnahmen des Landes werden im Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zusammengefasst. Sie sind im Haushalt solide abgebildet. Sie beruhen auf den nach dem heutigen Stand zu erwartenden Zahlen der Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016. Sollten die Pauschalen des Landes angepasst werden, sollten sich die Zahlen der Flüchtlinge erheblich verändern – wir gehen derzeit davon aus, dass 2015 1 Million Flüchtlinge und im Jahre 2016 800.000 Flüchtlinge deutschlandweit zu uns kommen –, dann gibt es Wege, die Höhe der Mittel anzupassen, etwa über einen Nachtragshaushalt.
Ich sage es noch einmal: Dies ist ein transparentes Verfahren. Das ist der richtige und einzig mögliche Weg, die Bevölkerung mitzunehmen – und das ist notwendig.
Zur Finanzierung des Aktionsplans werden Mittel für die Unterstützung der Kommunen zur Bewältigung ihrer Auf
gaben eingestellt. Ich nenne beispielhaft die Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen, die frühzeitige Sprachförderung schon in der Erstaufnahmeeinrichtung, die Bildung in Kindertagesstätten und Schulen, die Qualifikation für berufliche Bildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt, die Stärkung der Sicherheit, Vorsorge und Bekämpfung fremdenfeindlicher Übergriffe, Bekämpfung von Gewalt in den Einrichtungen, Prävention vor und Bekämpfung von Anwerbeversuchen durch salafistische Strukturen und die zügige Registrierung und Bearbeitung von Asylverfahren in Verwaltung und Justiz.
Der Zusammenhalt der Gesellschaft wird auch durch eine verlässliche und garantierte Finanzierung sozialpolitischer Maßnahmen, wie sie im Koalitionsvertrag festgelegt wurden, gefestigt. Die im Jahre 2015 auf 70,5 Millionen € erhöhten Mittel im Sozialbudget werden auch im nächsten Jahr in gleicher Höhe zur Verfügung gestellt. Frauenhäuser, Schuldnerberatungsstellen und Anlaufstellen für Gewaltopfer werden weiterhin nachhaltig finanziert. Hilfen für Familien, Menschen mit Behinderungen und Langzeitarbeitslose bleiben Schwerpunkte der Sozialpolitik dieser Landesregierung. Die Steigerung der Ausgaben für Flüchtlinge geht eben nicht zulasten der sozial Schwachen. Das ist eine der wirksamsten Formen der Prophylaxe gegen die Anfälligkeit für rechtspopulistische Parolen.
Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung wird auch 2016 mit 434 Millionen € fortgesetzt. Die Qualitätsförderung durch das Hessische Kinderförderungsgesetz beginnt jetzt zu greifen. Gerade die Zusatzpauschalen für Kinder mit Sprachdefiziten und für Kinder, deren Eltern Transferleistungen beziehen, sind sehr hilfreich, wie sich jetzt herausstellt. Die noch vor zwei Jahren geäußerten Befürchtungen, es würden Kindertagesstätten geschlossen, oder die Betreuung werde schlechter, sind nicht eingetreten. Dies wurde von den Fachleuten und Praktikern bei den runden Tischen bestätigt. Nachdem jetzt mehr als die Hälfte der Träger nach der Systematik des KiföG abrechnet, kann das KiföG heute aussagekräftig positiv bewertet werden.
Die gute Kommunikation unseres Sozialministers Grüttner mit den Betroffenen, die intensiven Gespräche und die Verbesserungen für Kinder mit Behinderungen gemäß dem Koalitionsvertrag trugen natürlich zu diesem Ergebnis bei.
Die Förderung der Investitionen hessischer Krankenhäuser ist auch im Jahr 2016 ein Schwerpunkt unserer Politik. Die pauschalen Investitionszuschüsse von 146 Millionen € sind höher als die Summe der Einzelförderungen in den letzten Haushalten.
Zusätzlich werden im Kommunalinvestitionsprogramm 77 Millionen € für Krankenhäuser eingestellt. Durch die WIBank stehen weiterhin 150 Millionen € bereit. Insgesamt stehen den hessischen Krankenhäusern für Investitionsvorhaben ca. 400 Millionen € zur Verfügung. Aufgrund unserer Haushaltsbeschlüsse konnten Hessens Krankenhäuser noch nie so gut investieren wie heute.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)
Auf dem letzten Hessischen Krankenhaustag in Hanau wurden vom Präsidenten und vom Geschäftsführer diese Leistungen des Landes ausdrücklich gewürdigt.
Meine Damen und Herren, dieser Sozialetat – der in der Verantwortung des Landes Hessen steht – ist auch ein Beitrag zum Gelingen der Flüchtlingsaufnahme im Konsens mit den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen. Es ist ein Beitrag zum Gelingen für unser Vaterland.
Wir bedanken uns bei den Ministern, die hierfür zuständig sind – Sozialminister, Kultusminister, Justizminister, Innenminister und der Koordinator, der Leiter der Staatskanzlei –, dafür, dass diese Rahmenbedingungen gesetzt wurden und die Haushaltsbeschlüsse entsprechend vorbereitet sind.
Wir bedanken uns weiterhin bei allen, die in Krankenhäusern, Altenpflegeeinrichtungen und Kindergärten arbeiten, sowie bei den hauptamtlich und ehrenamtlich tätigen Menschen, die bei der Flüchtlingsbetreuung helfen. Meine Damen und Herren, wir werden dieser gemeinsamen Aufgabe gerecht. Wir leisten unseren Beitrag. Wir schaffen das.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Sozialhaushalt steht vor großen Herausforderungen. Wir müssen auf der einen Seite für eine gute Versorgung und für eine schnelle Integration von Flüchtlingen sorgen. Das machen wir, weil die Menschen hier ankommen und auf Hilfe angewiesen sind, und wir machen es gern. Auf der anderen Seite sind wir gefordert, die sozialen Bereiche, die seit Jahren stiefkindlich behandelt werden, zu stärken. Viele merken erst jetzt, da in diesen Bereichen eine stärke Nachfrage herrscht, wie schlecht es darum eigentlich bestellt ist.
Dazu, dass die Mitglieder der Landesregierung und Sie, Herr Dr. Bartelt, immer wieder das Wort „nachhaltig“ benutzen, kann ich nur sagen: Sie nutzen es ab, Sie missbrauchen es, und Sie versuchen damit, Ihren Flickenteppich sauber zu waschen, und das ist unerträglich. Sie können einmal in einem forstwirtschaftlichen Buch nachlesen – denn daher stammt der Begriff –, was Nachhaltigkeit bedeutet. Ihre Politik hat mit Nachhaltigkeit wirklich wenig zu tun.
Viele hessische Städte, Kreise und Kommunen sind mit der ihnen vom Land übertragenen Aufgabe, Flüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen, logistisch und finanziell überfordert. Überall in Hessen entstehen abseits von Wohngebieten und sozialer Infrastruktur, fernab von Bildungseinrichtungen und gesundheitlicher Versorgung Containerlager und andere Provisorien. Die räumliche Situation der Asylsuchenden schafft eine Abgrenzung von der einheimischen Bevölkerung. Ein kommunikativer Austausch kann nicht stattfinden. Enge und fehlende Privatsphäre sowie
das erzwungene Zusammenleben mit fremden Personen erzeugen eine massive psychosoziale Belastung. Häufig ist auch die Sicherheit der Menschen in solchen Lagern nicht gewährleistet.
Auch unter fiskalischen Gesichtspunkten sind Gemeinschaftsunterkünfte der falsche Weg. In den meisten Fällen, insbesondere wenn die gesellschaftlichen Folgekosten berücksichtigt werden, erweisen sie sich als eine teurere Variante der Flüchtlingsunterbringung gegenüber der Unterbringung in Einzelwohnungen.
Es ist an der Zeit, anzuerkennen, dass Flüchtlinge auch in Zukunft in großer Zahl zu uns kommen und dauerhaft bei uns bleiben werden. Damit die Unterbringung von Flüchtlingen in Containersiedlungen, Kasernen oder Zelten nicht zu einem Dauerzustand wird, müssen die Weichen jetzt ganz dringend gestellt werden. Eigentlich ist es schon zu spät.