Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Landau, zunächst kann ich Sie beruhigen: Die Stimmung in der SPD-Fraktion ist sehr gut, auch beim Thema Wassergesetz. Zweitens. Wann es ein richtiger Zeitpunkt ist, einen Änderungsantrag zu einer Gesetzesvorlage der Regierungskoalition zu stellen, das entscheiden nicht Sie. Das ist immer noch Aufgabe der Opposition, und dieses Recht werden wir uns auch in Zukunft vorbehalten.
Das Hauptargument der letzten Debatte – Frau Hinz, Sie haben es im Ausschuss noch einmal deutlich gemacht – ist, wir warteten auf die Düngemittelverordnung des Bundes. Das war Ihr zentrales Argument, Frau Hinz.
Schauen wir einmal über den Rhein. Ich wundere mich, was die Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz gemacht haben. Die haben Mitte dieses Jahres ihr Wassergesetz novelliert und auf Stand gebracht. Die Kollegen in Rheinland-Pfalz mussten also nicht auf den Bund warten, sondern haben ihre Hausaufgaben gemacht. Frau Hinz, insofern treffen Ihre Argumente nicht zu. Sie könnten sich einmal mit Ihrer Amtskollegin aus Rheinland-Pfalz unterhalten.
Herr Landau, anscheinend lesen wir Stellungnahmen ganz unterschiedlich. Selektive Wahrnehmung gehört bei Ihnen wohl dazu. Ich habe sowohl in der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes als auch beim Hessischen Städtetag etwas zum Thema EKVO gelesen. Da gibt es die Bitte, Städte und Gemeinden, denen die Abwasserbeseitigung übertragen wurde, von der Überprüfungspflicht der Zuleitungskanäle im Bereich der Grundstücksentwässerungsanlagen zu entbinden. Das ist der Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände.
Ich will übrigens daran erinnern: Ihre Vorgängerin, Frau Puttrich, hat im Jahre 2012 die EKVO ausgesetzt. Jetzt wäre es an der Zeit, wenn wir Hand an das Hessische Wassergesetz legen, für die Kommunen in dieser Frage endlich Rechtsicherheit zu schaffen. Worauf warten Sie denn, meine sehr verehrten Damen und Herren? Da brauchen wir nicht auf eine Düngeverordnung zu warten. Das ist ureigenste Aufgabe, dafür sind Sie gewählt, Frau Hinz.
Ich finde, dass es in der Tat noch ein paar andere nette Stellungnahmen gibt, auch die vom Hessischen Städtetag. In der Stellungnahme wurde deutlich gemacht, dass einige Mitgliedstädte des Städtetags ein Verbot des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln am Uferrandstreifen wünschen. Das steht ausdrücklich in der Stellungnahme. Dem entsprechen wir mit unserem Änderungsantrag. Das ist übrigens eine Forderung, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Aber so kann es gehen. Kaum ist man auf der anderen Seite und regiert, dann mag man es nicht so gerne, wenn die Opposition auf die Versäumnisse hinweist. Damit müsst ihr leben.
Ganz ehrlich, der eigentliche Grund, warum wir heute eine Schmalspur-Gesetzesnovelle beim Wassergesetz haben, ist, dass es einen Konflikt zwischen GRÜNEN und CDU gibt und sie sich nicht einig werden. Wir haben gleich den Abend der Agrarwirtschaft. Wir können mit Herrn Schneider reden, ob er es auch so sieht. Da gibt es eine deutliche Diskrepanz zwischen Ihnen, einen Konflikt zwischen Schwarz und Grün. Den versuchen Sie hier zu übertünchen.
Da, wo Sozialdemokraten mitregieren, nämlich in Rheinland-Pfalz, gab es vernünftige Kompromisse, auch bei der Frage des Uferrandstreifens. Ich verweise ausdrücklich auf den aus meiner Sicht guten Kompromissvorschlag des Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Auch der VKU in Hessen hat in seiner Stellungnahme sehr gute Vorschläge gemacht, Frau Hinz.
Herr Landau hat recht. Es gibt erhebliche Änderungswünsche dieser beiden Spitzenverbände, 23 von dem einen Verband, 20 von dem anderen. Das müssen wir ernst nehmen. Das kann man nicht, wie Sie es tun, auf den SanktNimmerleins-Tag verschieben, Frau Hinz. Wenn man ein Gesetz anpackt, dann muss man es vollständig novellieren und darf nicht nur Stückwerk machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Sie die Evaluation nicht früher hinbekommen haben, liegt nicht an der Opposition. Das liegt daran, dass Sie Ihr Haus nicht im Griff haben, Frau Hinz. Vielleicht sollten Sie sich auf Ihre Kernkompetenz als Umweltministerin konzentrieren, statt komische Wettbewerbe im Internet auszurufen, wie letzte Woche geschehen. Es gab einen Wettbewerb des hessischen Umweltministeriums, der überschrieben ist mit „Lust auf GRÜN“. Ich glaube, dass ist eher eine verdeckte Parteiwerbung für die GRÜNEN. Es wäre etwas für den Landesrechnungshof, sich darum zu kümmern. Ich finde es ein Unding.
Machen Sie Ihre Hausaufgaben, bevor Sie solche ominösen Wettbewerbe, die zumindest eine doppelte Botschaft haben, auf den Weg bringen.
Dafür sind Sie gewählt. Wir als Opposition werden auch in Zukunft bei vermeintlich unspektakulären Gesetzentwürfen den Finger in die Wunde legen. Dafür sind wir da. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Gremmels. – Als Nächster spricht Herr Abg. René Rock für die Freien Demokraten. Bitte sehr.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Man hat die Möglichkeit, die Herr Gremmels genutzt hat, über genau das zu sprechen, was nicht im Gesetzentwurf steht, oder man kann es anders machen und sich an dem orientieren, was im Gesetzentwurf steht.
Dann gibt es aus meiner Sicht keinen fachlichen Grund, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Vielmehr werden wir es tun, wir werden das Gesetz mittragen. Die Debatte wird uns am Ende einholen. Wir werden sie führen, wenn wir das Thema hier auf dem Tisch haben. Wir tragen das Gesetz mit. – Ich werde es relativ kurz machen, damit wir am parlamentarischen Abend doch noch fachliche Gespräche führen können. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Als Nächste hat Frau Abg. Dorn für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen der SPD, lieber Herr Gremmels, ich stelle erfreut fest, dass die SPD, um eine gute Umweltpolitik zu machen, immer die GRÜNEN braucht; denn der Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist ein grüner Antrag aus der letzten Legislaturperiode.
Sie haben darum gebeten, dass wir die Stellungnahmen sehr ernst nehmen. Herr Gremmels, selbstverständlich nehmen wir als Koalition diese Stellungnahmen sehr ernst. Wir sind auch schon mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern in Gesprächen zu dem Thema Novellierung des Hessischen Wassergesetzes. Aber weil wir das so ernst nehmen, nehmen wir uns auch die Zeit, die wir dafür brauchen.
Herr Kollege Gremmels, ich verstehe sehr gut, dass Ihnen die Legislaturperiode, die noch andauert, viel zu lange geht. Für uns ist es eine ausreichende Zeit, um gute Gesetze auf den Weg zu bringen.
Es gibt aber an einem Punkt durchaus Druck, nämlich bei der Frage, die jetzt geregelt werden soll. Deswegen wird das jetzt zügig umgesetzt. Es geht darum, über das Internet mehr Transparenz über die Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen. Ich glaube, darüber besteht in diesem Hause auch kein Dissens. Deswegen würde ich mich freuen, wenn wir das hier einstimmig beschließen könnten. Das wird eine Transparenzmaßnahme für die Bürgerinnen und Bürger. – Vielen Dank.
Frau Kollegin Dorn, vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen von den Fraktionen liegen mir nicht vor. – Frau Staatsministerin Hinz spricht für die Landesregierung. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Änderung des Wassergesetzes soll noch möglichst jetzt, im September 2015, gemacht werden, weil wir Ende des Jahres die Wasserrahmenrichtlinie mit den Maßnahmenplänen nicht auf Papier, sondern digital veröffentlichen wollen. Ich glaube, das ist im Zeitalter der Digitalisierung und des Internets sehr kundenfreundlich. Deswegen wollen wir dem eine rechtliche Grundlage verschaffen. Deshalb soll es diese Gesetzesänderung geben.
Was die Frage einer Gesamtnovellierung angeht, finde ich den Hinweis auf Rheinland-Pfalz einigermaßen vergnüglich. Sie haben nämlich im März 2016 Landtagswahl. Wenn sie nicht in diesem Jahr das Wassergesetz geändert hätten, dann hätten sie es in dieser Wahlperiode überhaupt nicht mehr ändern können. Da verstehe ich schon, weshalb das Gesetz jetzt mit dieser Regierung und dieser Mehrheit geändert wurde. Denn eine wie auch immer geartete Regierung hätte später sicherlich nicht als Erstes ein solches Wassergesetz in die Hand genommen.
Sie sehen einen möglichen Konflikt. Ich habe Ihnen dazu schon während der Ausschusssitzung gesagt, dass ich keinen kenne. Das liegt vielleicht auch daran, dass wir noch nicht einmal die Ergebnisse einer Evaluierung vorliegen haben, über die wir uns inhaltlich hätten streiten können. Wir können das weder mit den Verbänden noch mit dem Koalitionspartner, noch mit der Opposition. Das wird ab nächstem Jahr ein Vergnügen werden. Wir wollen sowohl die Erkenntnisse aus der Düngeverordnung als auch die Ergebnisse aus der Wasserrahmenrichtlinie mit einbringen, damit das eine echt gute Novelle des Wassergesetzes wird. Darauf können Sie sich ab heute schon freuen.
Ansonsten wünsche ich Ihnen einen schönen Abend. Ich freue mich, dass diese Gesetzesänderung jetzt in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank.
Frau Ministerin Hinz, vielen Dank. – Wenn ich das richtig sehe, sind wir damit am Ende der Debatte. Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung im Rahmen der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes, die Beschlussempfehlung, Drucks. 19/2401, zu dem Gesetzentwurf, Drucks. 19/2071.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und die Abg. Öztürk. Wer stimmt da
gegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf mit der eben von mir vorgetragenen Zustimmung beschlossen und wird damit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes – Drucks. 19/2424 zu Drucks. 19/2196 –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Ich trage die Beschlussempfehlung vor: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Wir treten dann in die Debatte ein. Als erste Wortmeldung habe ich die der Frau Abg. Wiesmann für die CDU-Fraktion. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach erfolgter schriftlicher und mündlicher Anhörung beraten wir heute erneut den Gesetzentwurf der Landesregierung hinsichtlich des KiföG und des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes. Ich möchte für die CDU-Fraktion hervorheben, dass wir uns aufgrund der Ergebnisse der Anhörung bestätigt fühlen und zufrieden sind. Denn wir haben da viel grundsätzliche Zustimmung vernommen.