Dieses Gesetz ist Ihnen allen gut bekannt. Es geht im Wesentlichen darum, die Geltungsdauer des Ausführungsgesetzes zu verlängern; denn sie läuft zum Jahresende aus.
Wenn man bei einem Gesetz verlängert und man wie in diesem Fall die Abgabe weiter haben will – deswegen wollen wir verlängern –, überlegt man: Gibt es Änderungen, die auf jeden Fall stattfinden müssen?
Im Wesentlichen haben wir redaktionelle Veränderungen in diesem Gesetzentwurf vorgenommen, die der Klarstellung dienen. Es sind einige Textteile von der Verordnung in den Gesetzestext gewandert, vor allem da, wo es um die Außenwirkung geht, sodass die Betroffenen deutlich sichtbar lesen können, welche Dinge sie betreffen. Wir glauben, das dient der Klarstellung und der Verbesserung.
Wir haben auch eine Erleichterung vorgenommen. Dort, wo bei Behörden über die Betroffenen schon Informationen vorliegen, müssen sie nicht noch einmal eingefordert werden. Das heißt, es ist ein Bürokratieabbau für diejenigen, die abgabepflichtig sind. Ich glaube, das ist ein sinnvolles Unterfangen.
Ein Letztes. Als Einziger hat sich der Städte- und Gemeindebund in der Anhörung gemeldet. Alle anderen waren einverstanden. Eine Empfehlung haben wir aufgenommen, die zweite haben wir fachlich geprüft, aber dann verworfen. Die schriftlichen Anhörungsunterlagen haben Sie hoffentlich schon bekommen, oder Sie bekommen sie noch in diesen Tagen, sodass wir im Ausschuss gut darüber beraten können. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Danke, Frau Staatsministerin. – Wir treten in die Debatte ein. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Als Erster hat Herr Landau für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir ganz viel aufgeschrieben, aber ich glaube, ich brauche hier vieles nicht noch einmal anzusprechen oder darauf einzugehen. Nur zwei Dinge. Wir brauchen dieses Gesetz, weil wir es für den Vollzug eines Bundesgesetzes benötigen und weil wir nur darüber die Möglichkeit haben, bestehende Öffnungsklauseln in unserem Sinne zu nutzen.
Wir hatten eine Regierungsanhörung. Elf Verbände wurden angeschrieben, zehn haben geantwortet. Tenor aller dieser zehn war, dass sie im Grunde genommen mit der Gesetzesinitiative einverstanden sind. Ein Einziger, der Hessische Städte- und Gemeindebund, hat sich inhaltlich geäußert. Er hat sich dahin gehend geäußert, was den
Nachweis von Frachten in Abwasserteilströmen angeht. Da wurde der erhebliche Mehraufwand des durchzuführenden Messprogramms kritisiert und vorgeschlagen, den Nachweis mittels aufgezeichneter Betriebsdaten durchzuführen. Diese Anregung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes wurde aufgegriffen. Das ist in den Gesetzentwurf eingeflossen. In dem betroffenen § 3 Abs. 2 steht jetzt – ich zitiere –: Frachten sind
Die Frau Ministerin hat es angesprochen. Auch das sind für uns zwei wesentliche Gründe: Auf der einen Seite ist es eine Vereinfachung. Auf der anderen Seite ist es etwas, was der Rechtssicherheit dient. Beides sind Dinge, die die Mitglieder der CDU-Fraktion begrüßen. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf insgesamt. – Vielen Dank. Kürzer ging es kaum.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem Gesetzentwurf noch zwei oder drei Anmerkungen machen. Es geht um die Art und Weise, wie hier verfahren wurde. Der klassisch übliche Weg ist, dass ein Gesetzentwurf eingebracht wird. Dann entscheidet der Ausschuss darüber, ob er eine eigene Anhörung macht, ob eine schriftliche Anhörung ausreicht, ob eine mündliche Anhörung gemacht wird oder ob es ausreicht, dass auf die Regierungsanhörung zurückgegriffen wird. Wenn es jetzt der neue Stil des Hauses ist, schon im Vorfeld mit dem Ergebnis der Regierungsanhörung zugeschüttet zu werden,
finde ich, das ist schon ein besonderer Stil. Denn wir, die Mitglieder des Parlaments, entscheiden, wie wir das Verfahren – –
Herr Rhein, nein, es geht nicht darum: „Wie man es macht, macht man es falsch“, sondern es geht um die Frage, wie wir miteinander umgehen. Wenn es Ziel und Zweck ist, darauf hinzuwirken, dass wir gar keine eigene Anhörung mehr machen müssen, dann finde ich, das ist eine Art und Weise, die nicht okay ist. Wir hätten heute Abend im Umweltausschuss in Ruhe besprechen können, wie das Verfahren sein soll. Das hätte völlig ausgereicht. Jetzt ist es aber anscheinend der neue Stil des Hauses, dass man alles schon vorab bekommt.
Ich finde das vom Verfahren her nicht okay. Wir haben klare Spielregeln. Lassen Sie uns doch alle uns daran halten. Wenn der Ausschuss am Ende des Tages dazu kommt, dass die Unterlagen der Regierungsanhörung ausreichen,
ist das schön und gut. Das haben wir schon häufig gemacht. Aber darüber entscheiden wir im Ausschuss und nicht vorher die Landesregierung. Denn ich finde das von der Art und Weise her nicht okay.
Frau Hinz, nun haben Sie es schon so gemacht und gesagt, der Einzige, der eine kritische Anmerkung gemacht habe, sei ein Kommunaler Spitzenverband gewesen. Ich hätte es ordentlich gefunden, wenn Sie die Unterlagen Ihrer eigenen Regierungsanhörung richtig gelesen hätten. Ich weiß nämlich, dass die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern durchaus eine inhaltliche Anmerkung gemacht hat. Sie hat nämlich gesagt, dass aus ihrer Sicht die §§ 3 und 7 sehr überfrachtet seien. Da würde zu viel gefordert. Man sollte das entschlacken und das stattdessen in einem untergesetzlichen Regelungswerk festschreiben.
Insofern gab es da auch inhaltliche Anmerkungen von den Industrie- und Handelskammern. Es gab nicht nur eine von einem Kommunalen Spitzenverband. Wenn Sie das hier schon anführen, dann bitte vollständig.
Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und bitte, dass wir zukünftig wieder zu einem ordentlichen Verfahren zurückkommen, nämlich zu dem, das wir hier im Haus einmal miteinander verabredet haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal ist man echt sprachlos. Ich muss sagen, ich fand es sehr gut, dass wir die Anhörungsunterlagen vorher bekommen haben.
(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP) sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)
Auch ich versuche immer händeringend, Punkte für den ideologischen Streit mit Frau Hinz zu suchen. An der Stelle ist mir das nun gar nicht gelungen. Das ist ein reines Fachgesetz für Fachpolitiker.
Ich freue mich darüber, dass wir das im Ausschuss gleich noch einmal ein bisschen debattieren können. Ich glaube, damit ist hier alles gesagt und getan. – Danke.
(Beifall der Abg. René Rock und Nicola Beer (FDP) sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Gremmels, ich verstehe gerade die Welt nicht mehr. Sie haben die Unterlagen der Regierungsanhörung bekommen.
Ich verstehe Herrn Gremmels nicht mehr. Er hat vorab die Unterlagen der Regierungsanhörung bekommen, damit er mit maximaler Transparenz in die erste Lesung gehen kann. Um nichts anderes ging es. – Selbstverständlich bleibt es Ihnen unbenommen, eine weitere Anhörung zu fordern. Aber es ist doch wunderbar, dass uns das Ministerium von selbst mit Informationen in die erste Lesung gehen lässt. Seit wann sind Sie denn gegen mehr Informationen? Herr Gremmels, ich verstehe das nicht.
Wir hatten gerade am Rande des Plenums ein Gespräch, bei dem es genau um die enge Zeitspanne und darum ging, wie gut es sei, wenn die Regierung vorher das Ergebnis der schriftlichen Anhörung schon weitergibt. Jetzt kommen Sie genau mit dem Gegenteil. Ich glaube, Sie haben etwas grundlegend missverstanden. Das ist keine Vorwegnahme. Vielmehr ist das eine sehr freundliche Dienstleistung eines Ministeriums. Frau Ministerin, ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das beibehalten würden. Die Mitglieder der FDPFraktion haben das ähnlich gesehen. Ich weiß nicht, wie es die Mitglieder der LINKEN sehen. Vielleicht war das ein Missverständnis. Dann können wir das schnell ausräumen.
Frau Dorn, danke. – So hatten wir in der ersten Lesung zumindest etwas zu beraten, an deren Ende wir angekommen sind.
Wir überweisen den Gesetzentwurf, Drucks. 19/2198, zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes – Drucks. 19/2199 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir jetzt gar nicht sicher, ob das Innenministerium den Fraktionen irgendwelche Anhörungsunterlagen aufgedrängt hat. Das weiß ich nicht genau. Wir werden das sicherlich nachher noch einmal miteinander im Ausschuss bearbeiten.
Ich darf Ihnen den Gesetzentwurf zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes kurz vorstellen. Am 31. Dezember 2015 würde das Verwaltungsfachhochschulge
setz außer Kraft treten. Wir wollen, dass es weiterhin in Kraft bleibt, und zwar zum Erhalt unserer Fachhochschulen, damit sie weiterhin eine qualifizierte Ausbildung des Nachwuchses für die hessischen Verwaltungen durchführen können.