Wenn es einen Skandal in der hessischen Polizei gab, dann war es die Ausstattung der Polizei unter der SPD-Verantwortung. Schusssichere Westen kannten die Polizisten nur aus dem Katalog. Internetanschlüsse kannten sie aus Science-Fiction-Sendungen, und die personelle Ausstattung war so, dass sich darüber allenfalls die Ganoven freuen konnten. So unterirdisch war das.
Man hätte prüfen können, ob man einen langwierigen Prozess – ich habe das bereits angeführt – anstrebt, statt einen Vergleich vorzunehmen. Man hätte anführen können, dass ein alternatives Stellenangebot vorgelegen hat, dass es ein zweites, freiwilliges Auswahlverfahren gab und dass die Vorgesetzten auf Beurteilungen verzichteten. Aber in der Abwägung kam man wohl zu der Erkenntnis, dass diese Kosten- und Zeitbudgets eben nicht bereitgestellt werden sollten, da es dann in der Tat eben teuer würde. Deshalb hat man meines Erachtens diesem Vergleich zu Recht zu
gestimmt, unter der ausdrücklichen Beibehaltung der ursprünglichen Rechtsauffassung und ohne Anerkennung einer Schuld. Das damalige Auswahlverfahren führte dazu, dass der beste der drei Bewerber mit der wichtigen Aufgabe betraut wurde.
Sie sollte nicht aufklären und erhellen; sie sollte skandalisieren und vorführen. Beides dient weder der Polizei noch einer Opposition, die ernst genommen werden will. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Wahlperiode gab es einen Untersuchungsausschuss zur sogenannten Polizeichefaffäre. Es war zu untersuchen, ob der damalige Innenminister Volker Bouffier den Posten des Präsidenten der Bereitschaftspolizei rechtsund verfassungswidrig an einen Parteifreund vergeben hat. Wie immer bei CDU-Skandalen zeigte sich Volker Bouffier hoch empört. Die Vorwürfe seien falsch, unverschämt und ehrenrührig. Er habe nach Recht und Gesetz und bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Alles also wieder einmal eine böse Schmutzkampagne gegen seine Person.
Jeder hier im Raum weiß, dass das nicht wahr ist. Jeder hier im Raum weiß auch, dass Volker Bouffier in vollem Wissen gegen Recht und Gesetz verstoßen und dabei Schaden für das Land in Kauf genommen hat, um einen Parteifreund massiv zu bevorzugen.
Herr Bellino, kurz die Fakten zu den drei Gerichtsurteilen in diesem Verfahren. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellte fest, dass die Übergabe der Ernennungsurkunde an Parteifreund Langecker rechtswidrig war. Der Verwaltungsgerichtshof Kassel
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ein ganz normaler Vorgang! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
genau – bezeichnete in einem Urteil den Vorgang als „grob rechtswidrig“ und stellte dem Land sämtliche Kosten des Verfahrens in Rechnung.
Letzte Woche endete das Zivilverfahren mit einem Vergleich über 50.000 € für den Kläger. Alles Entscheidungen in einem normalen Verfahren, Herr Bellino.
Schon Bouffiers Fachabteilung hatte übrigens genau davor gewarnt, konstatierte schwere Rechtsverstöße und berechnete bereits damals eine Schadenssumme von über 60.000 €. Im Verhältnis zu den 50.000 € sind das nach meiner Lesart 80 %; der Kläger obsiegte. Im Untersuchungsausschuss kamen im Übrigen zwei Gutachter zu ähnlichen Ergebnissen. Im Strauch-Gutachten heißt es – Zitat –:
17 mehr oder weniger schwere Verfahrensverstöße belegen … eine zielgerichtete verfassungswidrige Ämterpatronage zu seinen [Langeckers] Gunsten.
Übrigens, im Gutachten von Prof. Pechstein, dem einstimmig vom Ausschuss beauftragten Verwaltungsjuristen, heißt es:
Die Verfahrensmängel haben dazu geführt, dass die Auswahlentscheidung zugunsten Langeckers eindeutig rechtswidrig war,...
Ich konnte seinerzeit nachweisen, dass dem Ausschuss Akten vorenthalten wurden; denn durch das von mir vorgelegte Widerspruchsschreiben des unterlegenen Bewerbers Ritter wurde klar, dass die Schadenersatzansprüche eben nicht verjährt waren, so wie es die Verwaltung damals behauptete, also ein Prozess folgen würde, so wie er jetzt auch stattfand.
… dieser Sachverhalt wird dazu führen, dass der unterlegene Bewerber Ritter beste Aussichten hat, seinen bereits angestrengten Schadenersatzprozess zu gewinnen.
Was jetzt auch auf dem Tisch liegt. Trotzdem haben der ehemalige Staatssekretär Boris Rhein, der damalige Innenminister Bouffier und die Fraktionen von CDU und FDP an ihren Märchen festgehalten und per Mehrheit beschlossen, es habe keinerlei Rechtsverstöße gegeben – Mehrheit ist gleich Wahrheit.
Meine Damen und Herren, seitdem die CDU in Hessen regiert, wird Skandal um Skandal ausgesessen, ohne den Hauch von Scham und Verantwortungsgefühl. Dramatisch ist der Rollentausch der GRÜNEN, die dies immer als Arroganz der Macht skandiert haben und in der Polizeichefaffäre hart über Volker Bouffier und Boris Rhein geurteilt haben. Wenn die GRÜNEN entgegen allen früheren Erklärungen nur noch gehorsam den Untertan geben, sind sie leider genau dort angekommen, wo sie angeblich nicht hin wollten – in der puren Arroganz der Macht. – Vielen Dank.
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Der Boris hat noch mehr Altlasten von seinem Vorgänger übernommen gehabt!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mir sagen lassen, dass man bei solch einer Hitze und solchen Temperaturen eigentlich den Blutdruck einigermaßen in Ruhe halten sollte. Vielleicht wäre das beim Kollegen Rudolph in dieser Sache auch angemessen und angetan gewesen.
Sie wollten doch hören, was ich sage; vielleicht sollten Sie dann einmal lauschen, wenn man etwas sagen will.
Nach dem Abschluss des Untersuchungsausschusses 18/2 in der vergangenen Legislaturperiode haben sich der ehemalige Vizepräsident der Bereitschaftspolizei, Herr Ritter, und das Land Hessen vor Gericht auf einen Vergleich verständigt. Dieses Stellenbesetzungsverfahren war in der vergangenen Legislaturperiode nun wirklich kein Ruhmesblatt für die Landesregierung. Das muss man ganz deutlich feststellen.
Es war schon allein deswegen kein Ruhmesblatt – ich sage dies in Richtung des Kollegen Rudolph –, denn, wenn es ein Ruhmesblatt gewesen wäre, dann würde man sich nicht vor Gericht wiedersehen. Von daher war es natürlich kein Ruhmesblatt.
Kritikpunkte hat es von unserer Seite mehrfach gegeben. Im Besetzungsverfahren wurden schwerwiegende Fehler gemacht. Die Dokumentation des Verfahrens ist unzureichend gewesen. Die Fachabteilung wurde nicht oder nur unzureichend beteiligt. Ein externer Gutachter hat uns – das haben wir, glaube ich, gemeinsam in Auftrag gegeben – bei diesen Einwänden auch bestätigt.
Meine Damen und Herren, die Haltung meiner Fraktion in dieser Angelegenheit kann man im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses 18/2, Drucks. 18/6800, nachlesen. Das würde ich Ihnen empfehlen, Herr Kollege Rudolph.
Dort haben wir gemeinsam mit den Kollegen von der SPD ein Minderheitenvotum abgegeben. Wir waren damals nicht in der Regierungsverantwortung. Wir als GRÜNE