Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Angesichts der Philippika von Herrn Gremmels wollte ich doch noch einmal deutlich machen, dass ein gut informierter Abgeordneter, der im Umweltausschuss ist, weiß, dass die Bewirtschaftungspläne für die zweite Periode nach der Wasserrahmenrichtlinie zurzeit in der Offenlage sind und anschließend, Ende des Jahres, zur Feststellung anstehen.
Zweitens sollte er wissen, dass das Thema Düngeverordnung auf Bundesebene immer noch diskutiert wird und wir im Bundesrat einen entsprechenden Verordnungsentwurf erwarten, damit dieses alles Auswirkungen auf die Frage hat, wie es künftig mit der Gewässeroberfläche, dem Gewässer insgesamt und auch mit Ackerrandstreifen und Randstreifen an Fließgewässern aussieht, und damit man anschließend in eine Gesetzgebung einsteigen kann, wenn man dann der Meinung ist, das Wassergesetz muss entsprechend verändert werden.
Genau in dieser Reihenfolge werden wir es tun, weil das auch Sinn macht. Eigentlich würde ich erwarten, dass gut informierte Umweltpolitiker dies auch wissen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Das Wort hat Herr Abg. Gremmels für die SPD-Fraktion. Eine Minute und vier Sekunden bzw. zweite Runde.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Hinz, natürlich sind mir diese Dinge bekannt. Aber Sie müssen doch nicht immer bis zum Sankt-NimmerleinsTag warten, bis die anderen etwas tun, wenn Sie in Ihrer eigenen Zuständigkeit etwas auf den Weg bringen. Die Frage des Hessischen Wassergesetzes liegt in der Zuständigkeit Ihres Hauses. Die Frage der Ausweitung der Gewässerrandstreifen, die Frage, welche Düngemittel da eingesetzt werden dürfen, ob man eine Schutzzone festlegt, fällt in die Kompetenz des Landes Hessen. Das können wir hier eigenverantwortlich regeln und müssen nicht auf andere warten.
Sehen Sie sich doch die Pressemeldung des NABU vom 22. dieses Monats an, was sie da genau fordern. Ich habe sie gerade zitiert. Sie haben genau die gleichen Forderungen wie wir. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass wir als Bundesland Hessen Schlusslicht bei der Umsetzung sind. Wir sind Schlusslicht.
Von unseren über 400 Bächen, die es in Hessen gibt, erfüllen gerade einmal 18 – ich zitiere hier den NABU – die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Herr Wiegel, jetzt hören Sie doch einmal zu, Sie können sich ja auch noch melden in der zweiten Runde. Bringen Sie sich ein, wenn Sie etwas sagen wollen. Dann machen Sie es, wie es sich gehört. – Also, da gibt es einen dringenden Handlungsbedarf. Den können Sie erfüllen. Das haben Sie vor vier Jahren als Opposition auch noch so gesehen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Herr Kollege Landau, es ist unser gutes Recht als Opposition, wenn uns ein Gesetzentwurf der Landesregierung hier vorgelegt wird, den wir seit Dienstag letzter Woche kennen, dass wir uns Gedanken machen, ob das ausreicht oder ob wir ihn gegebenenfalls ausweiten. Wir müssen nicht nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“ das, was Sie uns hier vorlegen, 1 : 1 abnicken. Es ist Aufgabe der Opposition, hier auch klarzumachen, dass man in einem solchen Gesetzentwurf deutlich mehr regeln kann. Natürlich habe ich auch angekündigt – Frau Hinz, da haben Sie vielleicht nicht zugehört –, dass wir uns vorbehalten, hier noch einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf einzubringen. Das werden wir uns vorbehalten. Aber selbstverständlich werden wir das tun.
In diesem Sinne brauchen wir da gar keine Belehrungen von Schwarz-Grün. Ich glaube, dass wir hier einfach einen
hier einfach einen Punkt durchwinken. Und jetzt machen Sie bei so einem Punkt eine zweite Runde. Das zeigt uns, dass wir da den richtigen Riecher haben,
und wir fühlen uns da auch an der Seite unter anderem des NABU. Insofern war es der richtige Punkt. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Gremmels. – Es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Damit sind wir am Ende dieser Debatte.
Der Gesetzentwurf ist erstmals gelesen. Er wird jetzt an den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zur weiteren Beratung verwiesen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 7 abgeschlossen.
Wir haben unser Programm so weit erreicht, dass wir jetzt in die Mittagspause gehen. Vereinbart war eine Stunde.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes – Drucks. 19/2072 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wirksamer Umweltschutz braucht aktive Beteiligung. Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist der Zugang zu Umweltinformationen. Darum geht es heute auch bei der Änderung des Umweltinformationsgesetzes.
Grundsätzlich sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung informationspflichtig, also nicht nur die reinen Umweltbehörden. Daneben unterliegen auch bestimmte private Stellen den Umweltinformationsgesetzen, soweit diese öffentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Umwelt erbringen und unter Kontrolle der öffentlichen Hand stehen.
Wir wollen heute zwei Änderungen am Umweltinformationsgesetz einbringen, die nach Entscheidungen des EuGH und Änderungen der europäischen Richtlinien notwendig sind.
Erstens. Bisher waren oberste Landesbehörden während der Erstellung von Rechtsverordnungen nicht auskunftspflichtig. Das fand der EuGH nicht in Ordnung. Er fordert deswegen, dass auch im Rechtsetzungsverfahren bei Verordnungen grundsätzlich Auskunft durch die Behörde zu geben ist. Bei Gesetzgebungsverfahren wird es auch künftig so sein, dass man während des Verfahrens nicht informationspflichtig ist, aber nur so lange, wie das Gesetzgebungsverfahren läuft. Danach müssen in der Regel Fragen zum Verfahren beantwortet werden. Auch das ist neu.
Die zweite Änderung betrifft Institutionen, die zu über 50 % von öffentlicher Hand kontrolliert werden. Diese sind informationspflichtig. Bisher war dies geregelt, wenn entweder Bund oder Land mit über 50 % beteiligt sind. Es war allerdings nicht geregelt, was passiert, wenn sowohl Bund als auch Land beteiligt sind und sich erst dadurch – also in der Summe – ein Anteil der öffentlichen Hand von mehr als 50 % ergab. Bisher war diese Stelle aufgrund einer Regelungslücke formal nicht zuständig. Das wird sie dann künftig.
Alle darüber hinausgehenden Änderungen sind lediglich redaktioneller und nicht inhaltlicher Natur. Ich freue mich auch hier auf die Ausschussberatung, und vor allem freue ich mich auf weitere Grundsatzreden zum Thema.
Vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs, Frau Staatsministerin Hinz. – Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Dorn von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank für die Blumen. – Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eine Grundsatzrede kann ich leider nicht bieten. Ich denke, das Umweltinformationsgesetz ist ein Gesetz, das uns allen als Abgeordneten, aber auch vielen Bürgerinnen und Bürgern wie auch Behörden schon häufig geholfen hat, Transparenz über viele wichtige Umweltdaten zu erhalten. Viele, gerade unter den Umweltpolitikern, haben es wohl auch schon direkt genutzt. Die Anpassungen erscheinen uns sinnvoll, insofern freue ich mich auf die Beratungen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn. Das war kurz und schmerzlos. – Ich rufe Herrn Kollegen Gremmels auf. Sie haben das Wort. Bitte schön.
(Günter Rudolph (SPD): Jetzt will ich aber wissen, ob das wirklich so kurz und schmerzlos geht! – Norbert Schmitt (SPD): In diesem Zusammenhang kann man noch einiges mehr regeln!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir laufen heute sozusagen in Konkurrenz zur Queen, und das mediale Interesse liegt eher in Frankfurt als im Landtag, das mag sein.
Ich fand, was die Hessische Landesregierung im Zusammenhang mit dem Queen-Besuch an Informationen preisgegeben hat – wie lang ist der Teppich, wie viele Motorräder gibt es, wie ist die Menüfolge, wie ist das Protokollarische, was darf man beim Essen, darf man die Königin an der Schulter anfassen, darf man das Handy mit reinnehmen? –, all das haben letztendlich der arme Herr Beine und der arme Herr Bußer den zahlreichen Medienanfragen zugrunde gelegt.
Das heißt, für den Queen-Besuch braucht man kein Umweltinformationsgesetz, kein Informationsfreiheitsgesetz: Da antwortet die Regierung vollumfassend. Leider ist das nicht in allen anderen Bereichen der Fall. Eine so auskunftsfreudige Regierung und einen so auskunftsfreudigen Regierungssprecher würde ich mir auch in anderen Fragen wünschen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal sagen: Ja, Frau Ministerin, ich finde es gut, dass Sie dem nachkommen, was Ihnen der EuGH ins Stammbuch geschrieben hat. Das ist richtig und sinnvoll. Aber lassen Sie mich an dieser Stelle doch noch einmal kurz etwas Historisches zum Umweltinformationsgesetz sagen, wenn ich noch sechs Minuten Redezeit habe.