Protocol of the Session on March 11, 2014

Einen Augenblick, bitte. Auch bei den Zusatzfragen muss ich mich an die Reihenfolge der Meldungen halten. Erster war Kollege Bauer, dann kommen Sie dran. – Gut, dass Sie damit einverstanden sind. Ich gebe nochmals Herrn Bauer das Wort.

Ich habe die Zusatzfrage: Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Belastung der hessischen Polizei durch die Begleitung von Schwertransporten im Zusammenhang mit der Errichtung von Windparks?

Herr Innenminister Beuth.

Die Großraum- und Schwertransporte machen uns in der Tat im polizeilichen Dienst schon einige Schwierigkeiten. Allein im Jahr 2013 – das habe ich ermitteln lassen –

(Janine Wissler (DIE LINKE): Zufällig ermitteln lassen!)

sind für diese Großraum- und Schwertransporte über 3.000 Kostenbescheide ergangen. – Selbstverständlich. Auf eine solche Frage muss man sich umfangreich vorbereiten.

(Lachen der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Wenn Sie bedenken, dass bei einem kleinen Windpark mit fünf Anlagen mit je zwölf Teilen der Größenordnung nach 60 Großtransporte erforderlich sind, viele davon – in einem Beispiel, das ich herausgesucht habe, waren es 50 – mit polizeilichen Auflagen verbunden, sehen Sie: Das belastet die hessische Polizei schon an vielen Stellen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Gremmels.

Herr Innenminister Beuth, dann sind die Aussagen des Ministerpräsidenten und natürlich auch die von Ihnen, die Sie wohl anlässlich eines Karnevalsauftritts von sich gegeben haben, dass man nicht jedes Windrad durch die Polizei sichern muss, lediglich hinsichtlich der verkehrlichen Sicherung und nicht hinsichtlich des Schutzes vor Demonstranten zu verstehen?

Herr Innenminister Beuth.

Ich glaube, Sie haben es richtig verstanden: Es hat sich hierbei eher um eine rhetorische Metapher gehandelt, die darauf hinweisen soll, dass wir in der Bevölkerung um eine hohe Akzeptanz für die Windkraftanlagen ringen müssen und dass wir die Bürgerinteressen dabei berücksichtigen müssen. In dieser Weise ist diese Aussage zu verstehen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Herr Minister Beuth, habe ich Sie richtig verstanden, dass – im Gegensatz zu vielen anderen Belastungen, die die Polizistinnen und Polizisten im Lande Hessen im wahrsten Sinne des Wortes in ihrem täglichen Alltag erleben – die Belastung, einen solchen Transport für Windkraftanlagen zu begleiten, von denjenigen, die diese Belastung hervorrufen, entgolten wird?

Herr Innenminister Beuth.

Wenn das eindeutig zuzuordnen ist – und das ist hier der Fall –, ergehen entsprechende Bescheide. Das ändert aber nichts daran, dass dadurch die polizeiliche Arbeit erheblich belastet ist.

Frage 14, Herr Abg. Tipi.

Ich frage die Landesregierung:

Wie gehen die hessischen Schulen mit Mobbing zwischen Schülerinnen und Schülern um, z. B. mit dem neuen Phänomen des Cybermobbings in Social-Media-Netzwerken?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Tipi, gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag, wie er im Hessischen Schulgesetz verankert ist, ist es die Pflicht der hessischen Schulen, Ausgrenzung und Gewalt zwischen Schülerinnen und Schülern zu verhindern und für deren seelische und körperliche Unversehrtheit zu sorgen. Hierbei sollen Konflikte – so bestimmt es § 2 Abs. 3 des Schulgesetzes – vernünftig und friedlich gelöst, aber gegebenenfalls auch ertragen werden, solange daraus kein seelischer Schaden erwächst. Dabei entwickeln die Schulen zur Verwirklichung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags ihr eigenes pädagogisches Konzept. Sie planen und gestalten den Unterricht und seine Organisation selbstständig.

Um sie im Umgang mit Mobbing und insbesondere mit Cybermobbing zu unterstützen, stehen ihnen vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Zum einen gibt es da verschiedene, vorwiegend primärpräventive Maßnahmen, z. B. „Gewaltprävention und Demokratie lernen“, bei uns als „GuD“ abgekürzt, oder „Prävention im Team“, abgekürzt „PiT“, „buddy“ und „Faustlos“. Die gehen bei Bedarf auf Mobbing ein.

Daneben hat die Landesregierung noch einige konkrete Projekte bzw. Initiativen gegen Mobbing umgesetzt. Die Gefahr des Cybermobbings als neuartige Variante in Verbindung mit Smartphones, Internet und sozialen Netzwerken ist zwischenzeitlich verstärkt Gegenstand der Präventionsarbeit der Landesregierung. Vor allem beim Jugendmedienschutz wird das zentral aufgegriffen.

Ein vom „Netzwerk gegen Gewalt“ herausgegebener und allen hessischen Schulen zur Verfügung gestellter Wegweiser zur Mobbingprävention und -intervention bündelt Informationen und spezifische Anlaufstellen für den konkreten Umgang mit dem Thema Mobbing und geht auch mehr auf das Thema Cybermobbing ein.

Um Mobbing an hessischen Schulen direkt vorzubeugen, hat das Hessische Kultusministerium, gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse, die Initiative „Mobbingfreie Schule – gemeinsam Klasse sein!“ ins Leben gerufen. Zentraler Bestandteil dieser Aktion ist eine Projektwoche, in

deren Verlauf sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 aller allgemeinbildenden Schulen fünf Tage lang intensiv mit dem Thema Mobbing beschäftigen. Sie erforschen in Übungen, Rollenspielen und Gesprächen, wie sie positiv und konstruktiv miteinander umgehen können. Zudem sprechen die Schülerinnen und Schüler über die Folgen der geistigen und körperlichen Attacken und lernen, was sie selbst tun können, um Mobbing gar nicht erst entstehen zu lassen.

Um die Schulen bei der Vorbereitung und Durchführung der Projektwoche zu unterstützen, erhielten sie von der Techniker Krankenkasse entwickelte Anti-Mobbing-Koffer, die Unterrichtsmaterialien unter anderem zu Rollenspielen und zum Erarbeiten von Umgangs- und Klassenregeln enthalten. Das Materialangebot dieses Koffers wurde im Jahr 2013 um den Aspekt Cybermobbing erweitert.

Beim Jugendmedienschutz erhalten Schulleitungen gezielte Informationen zum Umgang mit Cybermobbing und anderen Phänomenen im Zusammenhang mit digitalen Medien.

Für Lehrkräfte und Eltern werden Informations- und Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Aktuell werden in mehrtägigen regionalen Fortbildungsreihen Jugendmedienschutzberaterinnen und -berater für Schulen ausgebildet. Sie sollen in ihren Schulen beim Jugendmedienschutz die Schulleitung und das Kollegium beraten, Fortbildung organisieren und Informationsveranstaltungen für Eltern anbieten sowie gegebenenfalls benachbarte Schulen unterstützen.

Die Möglichkeit einer kostenlosen Onlinefortbildung zum Jugendmedienschutz besteht für alle hessischen Lehrkräfte bei dem virtuellen Zentrum für Lehrerbildung der Universität Marburg auf der Grundlage einer Kooperation mit dem Landesschulamt.

Für Schülerinnen und Schüler gibt es weiterhin regionale Präventionsangebote wie das Frankfurter Projekt „Digitale Helden“ oder im Raum Wiesbaden und im Rheingau-Taunus-Kreis die „Medienscouts“. Diese Angebote verfolgen alle einen sogenannten Peer-to-Peer-Ansatz, indem Schülerinnen und Schüler zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ausgebildet werden, um ihre Altersgenossen zum Thema Jugendmedienschutz und in diesem Rahmen auch zum Umgang mit Cybermobbing zu informieren und weiterzubilden.

Eine Ausweitung dieser Maßnahmen auf andere Regionen wird, ausgehend von noch zu erhebenden Evaluationsergebnissen und zur Verfügung stehenden Ressourcen, geprüft.

Schließlich bietet der Webauftritt zum Jugendmedienschutz auf dem hessischen Bildungsserver aktuelle Informationen, Materialien, Fortbildungsangebote und eine Linksammlung für Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler an. Der Bereich für Schülerinnen und Schüler sieht unter anderem Notfalladressen und Informationsmaterial vor, das speziell für Kinder und Jugendliche geeignet ist. Für Eltern stehen Informationen, Linktipps sowie abrufbare Informationsbroschüren, auch in mehreren Sprachen, zur Verfügung. Die Seite für Lehrkräfte stellt neben Unterrichtshilfen auch Meldestellen, kindgerechte Internetseiten, die Rechtslage sowie Schutzmöglichkeiten in der Schule vor.

(Norbert Schmitt (SPD): Da kann man nur hoffen, dass der Kultusminister auch wirklich alles hier vorgetragen hat!)

Vielen Dank, Herr Kultusminister. – Es gibt keine Zusatzfragen. Damit schließe ich für heute die Fragestunde.

(Die Fragen 15, 19, 22, 26, 28, 30, 31 und die Ant- worten der Landesregierung sind als Anlage beige- fügt. Die Fragen 16 bis 18, 20, 21, 23 bis 25, 27, 29, 32 und 33 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächsten Fragestunde beant- wortet werden.)

Wir kommen vereinbarungsgemäß zu Tagesordnungspunkt 11:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes – Drucks. 19/131 –

Es ist Verzicht auf Aussprache vereinbart. Wir hören die Einbringung durch Frau Abg. Ravensburg von der CDUFraktion. Frau Ravensburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen heute den bereits angekündigten Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes ein.

Mit diesem Gesetzentwurf ermöglichen wir es den Gymnasien und den kooperativen Gesamtschulen, bei den laufenden Jahrgängen 5 und 6 sowie den 7. Klassen zwischen G 8 oder G 9 frei zu wählen. „Wir wollen ihnen [den Schülerinnen und Schülern] differenzierte Bildungsangebote machen, die ihre unterschiedlichen Begabungen, Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten optimal fördern“, wie unser schulpolitischer Sprecher Hans-Jürgen Irmer bereits im letzten Plenum aus dem Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zitierte.

Meine Damen und Herren, wir nehmen die Eltern sehr ernst, die sich diese Wahlmöglichkeit für ihre Kinder wünschen. Wir gehen deshalb mit dieser Gesetzesänderung konsequent einen weiteren großen Schritt im Sinne der Wahlfreiheit in den hessischen gymnasialen Bildungsgängen. Unser Ziel ist es, die vorgesehenen Änderungen bereits mit dem Schuljahresbeginn im Sommer umzusetzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb beinhaltet der Gesetzentwurf auch einen – –

Frau Abgeordnete, ich bin darauf hingewiesen worden, dass wir darüber gesprochen hätten – ich bitte die Geschäftsführer, mitzuhören –, dass die Einbringung nur kurz erfolgt, dass die inhaltliche Dimension des Gesetzentwurfs jetzt noch nicht eingebracht wird.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen, damit wir anschließend den Tagesordnungspunkt 2, die Regierungserklärung, aufrufen können.

Sehr gern, Herr Präsident. Es war mir anderes berichtet worden.

Wir ermöglichen, mit Vorratsbeschlüssen diese Entscheidung bereits jetzt zu treffen, damit diese zum kommenden Schuljahresbeginn umgesetzt werden kann.