Protocol of the Session on June 24, 2015

Es ist auch klar, dass auf hohem Niveau festgesetzte Mindestabstände den notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder ihn stark einschränken. Herr Rock, deswegen: Es geht Ihnen nicht um die Abstände, überhaupt nicht. Es geht Ihnen darum, die Windenergienutzung in Hessen unmöglich zu machen. Dann sagen Sie das doch bitte auch.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der LINKEN)

Es ist völlig klar: Wenn man die sogenannte 10-H-Regelung einführen würde, dann läge der Abstand bei 2.000 bis 2.400 m. Das wäre faktisch und praktisch der Stopp des Windkraftausbaus in Hessen. Es ist angesprochen worden: Es liegen beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof inzwischen mehrere Klagen gegen die bayerische Regelung vor; denn natürlich haben Investoren schon Grundstücke gekauft oder gepachtet, natürlich haben sich Kommunen vorher Gedanken gemacht, wie ihre Flächennutzungspläne aussehen sollen, natürlich ist Aufwand betrieben worden – und mit einem Federstrich wurde dort mit der faktischen Verunmöglichung eingegriffen.

Deswegen ist es kein Zufall, dass außer Bayern kein einziges Bundesland von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht hat und dass das – soviel ich weiß – kein Bundesland vorhat. Deswegen will ich Ihnen sagen: Dieser Gesetzentwurf wird nach meiner festen Überzeugung keine Chance auf eine Realisierung haben. Sie haben ihn eingebracht. Das ist Ihr gutes Recht. Aber der Landtag wird das

sicherlich abwägen und bewerten und ihn in der Konsequenz, da bin ich mir sehr sicher, ablehnen.

Ich will Ihnen auch sagen, warum ich Ihren Gesetzentwurf für schlicht unnötig halte. Es besteht keine Notwendigkeit zu einer solchen Regelung; wir haben einen angemessenen Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung bereits durch die bestehenden, insbesondere bauplanungsrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Regelungen sowie durch die Regionalplanung. Bisher gilt: Wir arbeiten, was die Vorrangflächen angeht, an dem Ziel, die 1.000 m Abstand einzuhalten. Zu Siedlungsflächen und für sogenannte Splittersiedlungen, Einzelhäuser und Aussiedlerhöfe gilt ein Mindestabstand von 600 m.

Sie haben etwas von den schädlichen Auswirkungen geschrieben. Wir haben neulich ein Dialogforum zum Thema Infraschall veranstaltet. Sehr geehrter Herr Kollege, da wurde von allen Experten, die anwesend waren, sehr klar gesagt, dass 600 m Mindestabstand auf jeden Fall bedeuten, dass es keine schädlichen Auswirkungen gibt, weil der Infraschall dort unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Insofern verstehe ich nicht, welche schädlichen Auswirkungen Sie meinen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Janine Wissler: Ja, eben! – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Sie haben sich als FDP nicht besonders viel Mühe gemacht. Sie haben den Gesetzentwurf wörtlich aus Bayern abgeschrieben, aber nicht komplett. Herr Kollege Kaufmann hat schon auf einige interessante Veränderungen hingewiesen. Ich will auf eine weitere hinweisen: Der Absatz über das Verhältnis zur kommunalen Flächennutzungsplanung wurde von Ihnen nicht übernommen. Selbst Bayern hat vorgesehen, dass Regelungen in Flächennutzungsplänen vorgehen, dass also Windenergieanlagen dort nicht entprivilegiert werden, wo entsprechende Darstellungen in Flächennutzungsplänen vorhanden sind. Das heißt also: Nach Ihrem Wunsch soll die Flächennutzungsplanung überhaupt keinerlei Rolle mehr spielen. Ich will Ihnen ausdrücklich sagen: Das würde nicht nur den Eigentumsschutz nach Art. 14 des Grundgesetzes berühren, sondern wäre ein massiver Eingriff in die kommunale Planungshoheit. Das kann eigentlich nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie mit diesem Gesetzentwurf erneut Opposition gegen Ihre eigene Regierungsarbeit von vor noch nicht einmal zwei Jahren machen möchten, dann ist das Ihr gutes Recht. Wenn Sie sich dafür die CSU zum Vorbild nehmen, dann ist das auch Ihre Entscheidung. Es verwundert ein wenig. Dieser Gesetzentwurf wird am Ende aber sicherlich kein Gesetz werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Minister, vielen Dank. – Ich habe noch eine Wortmeldung. Herr Kollege René Rock, FDP-Fraktion, bitte sehr.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Al-Wazir, Sie haben an diesem Pult gesagt, Sie wüssten nicht mehr so genau, warum Sie damals dem Landesentwicklungsplan nicht zugestimmt hätten.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Daher gebe ich Ihnen einmal einen Tipp: Sie haben ihn als „unzureichend“ und als „falsche Schablone“ für die Energiewende angesehen. Sie haben gesagt, es stehe kein 2-%-Ziel drin; das sei für Sie inakzeptabel.

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

Heute preisen Sie den Landesentwicklungsplan als große Schablone. Vielleicht sollten wir die Gefechte darüber, was vor drei Jahren war, einmal lassen. Wir sollten nach vorne schauen. Das wird auch den Stimmen der Bürgerschaft gerecht, die Sie ausblenden.

(Beifall bei der FDP)

Sie sitzen hier im Raumschiff Landtag und freuen sich über Ihre Mehrheit. Sie sitzen im Raumschiff Landtag und machen sich darüber lustig, dass vielleicht nur sechs Abgeordnete diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber Sie wissen ganz genau – das ist nicht nur bei der CDU-Fraktion so, sondern auch in Bereichen der SPDFraktion, wo der eine oder andere Abgeordnete vor Ort, glaube ich, schon ins Grübeln gekommen ist und das eine oder andere Gespräch mit einer Bürgerinitiative geführt hat,

(Timon Gremmels (SPD): Ja, selbstverständlich!)

jedenfalls ist das die Rückmeldung, die wir bekommen –, dass auch Sie nicht so absolut sind in Ihren Aussagen für die Windkraft. Da sind Sie deutlich verständnisvoller für die Befürchtungen der Menschen.

(Timon Gremmels (SPD): Das ist doch nicht Ihr Ernst!)

Lieber Herr Kollege Gremmels, ich habe das hier noch nicht so sehr in die Breite gezogen, aber schauen Sie doch einmal nach Nordhessen. Schauen Sie sich einmal die zweite Offenlage an; dort hat sich der Widerstand der Bevölkerung innerhalb einer Offenlage verdoppelt. Das müssen Sie doch zur Kenntnis nehmen. Da Sie sagen, wir hätten hier im Landtag keine Verbündeten: Wir haben in Ihren Parteigliederungen vor Ort jede Menge Verbündete zu unserer Sichtweise.

(Beifall bei der FDP)

Liebe Kollegen hier im Landtag, wir hatten vor kurzer Zeit auch noch dort drüben eine Menge Verbündete für diese Sichtweise. Ich weiß zwar nicht, warum die jetzt plötzlich alles anders sehen, aber das ist in einer politischen Koalition vielleicht so. Wir haben einen ziemlich starken Verbündeten; das ist die Meinung der Bürgerschaft, und darauf werden Sie sich einstellen können. Ich bin guter Dinge, dass Sie das hier irgendwann hören. Vielleicht werden wir hierzu in dieser Legislaturperiode auch noch andere Reden hören. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Damit ist die Debatte beendet.

Wir überweisen den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss. – Allgemeine Zustimmung.

(Timon Gremmels (SPD): An welchen Fachausschuss?)

An den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, so ist es auch ausgezeichnet. Ich bitte, das nachher persönlich zu klären; macht es nachher intern aus. – Das ist also erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 19/2049 –

Wer stimmt den Beschlussempfehlungen zu? – Das ganze Haus. Demnach ist keiner dagegen. Dann sind alle Beschlussempfehlungen so beschlossen.

Jetzt haben wir noch weitere Beschlussempfehlungen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Cybermobbing – Drucks. 19/2050 zu Drucks. 19/962 –

Es wird keine Berichterstattung gewünscht.

Wer ist für die Beschlussempfehlung? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das übrige Haus. Somit ist dies mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 56 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Beiträge für Schulen in freier Trägerschaft – Drucks. 19/2051 zu Drucks. 19/1958 –

(Wortmeldung des Abg. René Rock (FDP))

Herr Kollege Rock, ja.

Ich würde darum bitten, Punkt 4 separat abzustimmen.

Dann stimmen wir erst über die Punkte 1 bis 3 ab. Wer ist dafür? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Enthaltungen? – Keine. Damit sind die Punkte 1 bis 3 beschlossen.

Ich stimme über Punkt 4 ab. Wer ist dafür? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – FDP und DIE LINKE. Damit ist dies auch beschlossen, und damit ist diese Beschlussempfehlung insgesamt angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 57 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend mehr Ganztagsschulen für mehr Bildungschancen, Bildungsgerechtigkeit und individuelle Förderung – „Von 3 auf 30“ – Drucks. 19/2052 zu Drucks. 19/1976 –