Aber immerhin knapp die Hälfte der Petitionen wird im Sinne der Petenten positiv oder teilweise positiv entschieden. Da kann geholfen werden. Ich meine, das ist ein deutliches Signal an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich, wann immer sie mit einer Situation oder einer Entscheidung unzufrieden sind, die Mühe zu machen und eine Petition einzureichen. Der Bericht hat eindeutig belegt, dass sich das lohnt. Deshalb meine Ermutigung: Tun Sie das.
Dritter Punkt: die Petitionen zum Aufenthaltsrecht, die sogenannten Ausländerpetitionen. Obwohl wir in den zurückliegenden Jahren Jahr für Jahr eine veränderte Gesetzgebung hatten und die Anzahl an Petitionen zum Aufenthaltsrecht über lange Zeit zurückgegangen ist, weil Menschen auf anderen Weg einen Aufenthaltstitel bekommen haben, ist diese Zahl in den letzten zwei Jahren wieder deutlich angestiegen: um 5 %. Das hat damit zu tun, dass zunehmend mehr Flüchtlinge in unser Land kommen, die dann Asylanträge stellen, die ihrerseits einen Aufenthaltstitel beantragen. Man muss im Hinterkopf haben, dass wir nicht alle Situationen in der Einzelfallentscheidung klären können. Wir müssen auch wachsam bleiben, dass wir Bleiberechtsregelungen umfassender treffen, damit wir dann nicht alle, die jetzt kommen, im Sinne der Einzelentscheidung klären müssen.
Vierter Punkt. Die Ausschussvorsitzende hat auf diesen Punkt schon hingewiesen: Die Dublin-Verordnung, kon
kret Dublin III. Natürlich muss man auch europaweit Zuständigkeiten und Dinge regeln. Dagegen redet niemand. Aber die Dublin-III-Verordnung ist für die Betroffenen schlecht.
Sie ist schlecht; denn – ich konstruiere ein Beispiel – wenn zwei Nachbarn ihre Petitionen in gleicher Angelegenheit beim Hessischen Landtag einreichen, behandeln wir die eine, weil wir ganz zufällig zuständig sind, und müssen die andere – die Vorsitzende hat darauf hingewiesen – zuständigkeitshalber an den Bund geben, weil für die zielstaatsbezogenen Regelungen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig und das eine Bundesangelegenheit ist.
Wenn dort etwas nicht so läuft, wie es die Betroffenen wünschen, dann müssen sie sich an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Das wird vor Ort von den Bürgerinnen und Bürgern nicht verstanden, und – das darf man dazusagen; eben war das schnelle Abarbeiten von Petitionen schon ein Thema – es fällt zunehmend auf, dass diejenigen, die beim Bund eine Petition eingereicht haben, die Antwort – meist eine negative – bekommen, dann aber schon lange nicht mehr in diesem Land sind. Sie kann ihnen gar nicht mehr zugestellt werden, weil sie dann schon abgeschoben sind. Das ist nicht Sinn des Petitionsverfahrens.
Fünfter und letzter Punkt. Wir Obleute haben uns in der Vergangenheit gemeinsam dafür eingesetzt, dass es zu Onlinepetitionen kommt. – Dazu ist es gekommen.
Wir waren uns aber auch einig – das sollte der letzte Satz sein –, dass wir nicht bei der Onlinepetition stehen bleiben, sondern dass wir die Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, auswerten und dann auch in diesem Land zur öffentlichen Petition kommen. Ich würde mir wünschen, dass wir dazu in diesem Jahr oder spätestens Anfang des nächsten Jahres eine öffentliche Anhörung machen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das im Grundgesetz verankerte Petitionsrecht ermöglicht es jedermann, sich mit einem Anliegen oder mit einer Beschwerde an die Volksvertretung und an die zuständigen Stellen zu wenden. Dieser Anspruch – auf diesen Punkt möchte ich noch einmal großen Wert legen – gilt un
abhängig davon, ob weitere Personen dieses Anliegen unterstützen, und unbeeinflusst davon, ob es zu diesem Themenkomplex eine öffentliche Debatte gibt. Dieser Grundsatz muss immer gelten.
Wir, die Mitglieder des Petitionsausschusses, behandeln jede einzelne Eingabe mit Sorgfalt, Ernsthaftigkeit und Empathie und sind bemüht, in jedem Einzelfall eine Lösung zu finden. Es ist eben schon ausgeführt worden, wie sich die Verhältnisse zahlenmäßig aufteilen, was die Frage des Abschlusses einer Petition angeht. Das erklärt sich dadurch, dass wir auch im Ausschuss an Gesetz und Recht gebunden sind und nur innerhalb der geltenden Rechtslage agieren können. Aber auch wenn eine Petition möglicherweise nicht im Sinne des Petenten abgeschlossen wird, heißt das nicht, dass wir nicht Anregungen, Kritik und Hinweise an die zuständigen Behörden und Ministerien weiterleiten. Ich glaube, auch das ist für die Petenten wichtig: dass sie mit ihrem Anliegen am Schluss Gehör fanden.
Ein für die CDU-Fraktion sehr wichtiger Punkt ist – er ist auch schon erwähnt worden –, dass wir es unter Wahrung einer angemessenen und auch gründlichen Bearbeitung der Petitionen geschafft haben, den Anteil unerledigter Petitionen um 25 % zu verringern. Um die Zahlen zu nennen: Ende 2013 hatten wir noch 508 unerledigte Petitionen. Aktuell sind es noch 376 Petitionen, die auf eine abschließende Beratung warten. Ich glaube, es hat schon mit der am Ende der letzten Legislaturperiode eingeführten Sondersitzung zu tun, die auf Initiative der CDU zurückging.
Einmal jährlich wird eine Sondersitzung abgehalten, in der Petitionen aufgerufen werden, die von dem jeweiligen Berichterstatter seit einem Jahr nicht zur Beratung in der regulären Sitzung im Ausschuss gestellt wurden. Ich glaube, auch das ist ein wichtiger Schritt für die Petenten; denn am Schluss müssen sie auch eine Antwort auf ihr Anliegen erhalten.
Außerdem waren die Ausländerpetitionen schon Thema hier. Es ist so, dass diese Art der Petitionen über viele Jahre hinweg die Arbeit im Ausschuss dominiert hat. Dieser Effekt hat sich inzwischen abgeschwächt. 2013 war nur noch jede fünfte Petition eine aufenthaltsrechtliche. Im vergangenen Jahr wiederum gab es einen Anstieg um 23 %. Man muss aber relativierend feststellen, dass in den Jahren von 1999 bis 2006 jährlich die doppelte bis dreifache Zahl einging. Das muss man mit berücksichtigen.
Das dritte Jahr in Folge wurden die meisten Petitionen von serbischen Staatsangehörigen eingelegt. Es ist so, dass die Asylanträge in der Regel abgelehnt werden, da keine asylrelevanten Gründe vorgetragen werden – die Anerkennungsquote liegt bekanntermaßen im Promillebereich. Die Bundesregierung hat Serbien inzwischen zum sicheren Herkunftsstaat erklärt. Die CDU-Fraktion und auch ich persönlich halten das für richtig und wichtig; denn wir brauchen am Schluss hier in Deutschland die Kapazitäten für die Menschen, die wirklich um ihr Leben fürchten und einen Asylgrund vorbringen können.
Die zuletzt größte Gruppe Asylsuchender, nämlich die syrischen Flüchtlinge, haben es in der Aufstellung nicht in die Spitzengruppe geschafft. Das hat natürlich mit dem
Bundesprogramm zu tun, das aufgelegt wurde, aber auch mit dem Landesprogramm. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich dem hessischen Innenminister dafür danken, dass Hessen dieses Programm im Gegensatz zu anderen Bundesländern weiter am Laufen hält und somit die Möglichkeit für syrische Staatsangehörige besteht, ihre Familien hier nach Deutschland, ganz konkret nach Hessen, zu holen. Wir sind in der Frage Vorreiter, und ich möchte mich ganz herzlich dafür bedanken.
Ich möchte noch kurz auf eine Formulierung im Bericht der Vorsitzenden eingehen. Dort wird ausgehend von der wachsenden Zahl der Mehrfachpetitionen davon gesprochen, dass mit den Petitionen Politik aktiv mitgestaltet werden könne und solle.
Dazu möchte ich im Namen der CDU-Fraktion feststellen, dass wir das ausdrücklich nicht so sehen. Für uns ist eine Petition kein Mittel, um beispielsweise politische Entscheidungen rückgängig zu machen. Es entsteht der falsche Eindruck; denn oftmals können auch Mehrfachpetitionen Teil politischer Kampagnen sein, auch um Anhänger zu mobilisieren und mediales Interesse zu wecken. Wir sehen uns als überparteilichen Ausschuss, der ausdrücklich keine Politik macht und diese auch nicht beeinflusst.
Dann noch ein letzter Punkt zu dem Thema Onlinepetitionen. Herr Roth, Sie haben mich verwundert, als Sie eben davon sprachen, dass wir eine Anhörung dazu machen. Jetzt gibt es im Prinzip drei verschiedene Möglichkeiten.
Ja, vorletzter Satz. – Im Bericht 2013 war noch die Rede davon, dass wir uns zuerst einmal die Erfahrungen anderer Bundesländer anschauen wollten. Dann war im Bericht 2014 die Rede davon: Wir machen ein Expertengespräch. Jetzt ist die Rede von einer Anhörung. – Das werden wir sicherlich noch einmal miteinander klären müssen.
Mein letzter Satz: Ich möchte ausdrücklich dem Petitionsreferat – Frau Bachmann, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Bicking, Herrn Schleicher, dem gesamten Team – ganz herzlich danken, ebenso dem hessischen Innenministerium – ich darf namentlich Dr. Dr. Theisen und Herrn Müller nennen – sowie allen anderen Ministerien, die hervorragend mit uns zusammenarbeiten: vielen Dank. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im Sinne der Petenten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich vor allen Dingen zunächst einmal dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen anschließen. Frau Vorsitzende, ich will Ihnen zurufen, dass wir seitens der Landesregierung sehr dankbar für die Abgeordneten sind, die im vergangenen Jahr wieder sehr fleißig Petitionen in zum Teil sehr mühevoller Kleinarbeit abgearbeitet haben, von denen an manche, wie ich auch sagen möchte, viele Emotionen auch der Berichterstatter geknüpft sind. Gleichwohl bringen sie auch diese zu einer Entscheidung. Deswegen: den Kolleginnen und Kollegen ein herzliches Dankeschön seitens der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, in das Dankeschön will ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl des Petitionsreferats unter Frau Bachmann als auch der Ministerien, die sich mit den Fragen des Petitionsrechts auseinandersetzen, einschließen und ihnen ein ebenfalls sehr herzliches Dankeschön zurufen.
Jedermann hat das Recht, allein oder gemeinsam mit anderen, Anträge oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu richten.
Ich finde, das ist ein herausragendes Recht, und das muss in einer solchen Debatte auch in einer entsprechenden Form gewürdigt werden. Neben dem Rechtsweg unseres Rechtsstaates gibt es ein eigenes Recht für jedermann, sich eben an seine Volksvertretung zu wenden. Ich finde, das drückt auch die Souveränität des Rechtsstaates aus, und das ist die Stärke der freiheitlich demokratischen Grundordnung, wenn es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht wird, ihre Entscheidungen noch einmal durch das Verfassungsorgan Hessischer Landtag überprüfen zu lassen. Ich finde, dafür sollten und müssen wir uns immer ein Stückchen feiern.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung nimmt die Arbeit des Ausschusses sehr ernst. Wir versuchen, soweit es in unserer Macht steht, die Arbeit zu unterstützen. Das tun wir in vielen Einzelfällen in ganz unterschiedlichen Fallgestaltungen. Wir haben – darauf komme ich gleich noch zurück – die Fragen des Ausländerrechts natürlich besonders zu behandeln. Ich will darüber hinaus sagen, dass dies nicht das Einzige ist, sondern der größere Teil, der auch im Petitionsbericht beschrieben ist. Die Vielfalt der Arbeit der Landesregierung und der Behörden im Lande spiegelt sich natürlich auch in der Arbeit des Petitionsausschusses wider, egal, ob das das Schul-, Sozial-, Umwelt-, Polizei- oder das Dienstrecht ist. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, dass bei der Arbeit des Petitionsausschusses manchmal sogar Schnecken oder die Rettung von Nikoläusen eine Rolle spielen können. Das alles wird von den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss geleistet.
Das Aufenthaltsrecht spielt dabei, weil es politisch natürlich von großer Brisanz ist, eine besondere Rolle. 23 % der Petitionen betreffen das Ausländerrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben in der Debatte schon dargestellt, wie das in den letzten zwei Jahren angestiegen ist. Frau Kollegin Öztürk war so nett, daran zu erinnern, wie das im Jahr 1999 war. Damals hatte ich selbst Gelegenheit,
im Petitionsausschuss mitzuarbeiten. Damals hatten wir – Frau Öztürk hat es gesagt – eine Größenordnung von 800 Ausländerpetitionen. Das waren 50 % der Petitionen, und sie haben damals die Arbeit des Petitionsausschusses ausgemacht. Daran wird deutlich, dass die Arbeit des Petitionsausschusses gerade in diesem Bereich natürlich auch ein Abbild der Flüchtlingsproblematik in unserem Lande ist. Während wir am Ende der Neunzigerjahre, im Jahre 1999, die Flüchtlingsproblematik gemäß dem Petitionsrecht und nach langem Rechtsweg abgearbeitet haben, sehen wir diese Herausforderung, da die Flüchtlingszahlen jetzt ansteigen, für den Petitionsausschuss erneut.
Der Petitionsausschuss hatte im vergangenen Jahr – das ist ein Punkt, den ich herausgreifen möchte – zahlreiche Petitionen aus Eritrea und Somalia. Die Petenten hatten zuvor in anderen Ländern, in Italien, Ungarn oder Bulgarien, ihren Flüchtlingsstatus bestätigt bekommen. Aber die dortigen Lebensumstände hatten sie dazu gebracht, innerhalb Europas weiterzuwandern und nach Deutschland zu kommen, und so sind sie am Ende bei uns im Petitionsausschuss angekommen, wobei sie nach europäischem Rechtsrahmen natürlich wieder in die Länder Italien, Ungarn oder Bulgarien zurückgehen müssten.
Ich will diese Frage der Weiterwanderung hier gar nicht bewerten, aber natürlich müssen wir dazu kommen, dass wir in Europa einen einigermaßen vergleichbaren Rahmen für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen haben. Ansonsten werden wir diese Binnenwanderung innerhalb Europas natürlich niemals bewältigen oder ausblenden können, was dazu führt, dass wir in den Ländern, wo wir eine besonders gute Unterbringung, eine besonders gute Versorgung der Flüchtlinge haben, natürlich deutlich höhere Flüchtlingszahlen haben werden als in anderen Bereichen. Das ist zwar ein europäisches Thema, aber ich will noch einmal ausdrücklich sagen: Wir müssen großen Wert darauf legen, dass alle europäischen Partner am Ende ihre Hausaufgaben in der Flüchtlingsfrage machen.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Wir haben mit dem Petitionsausschuss im Landtag einen Ausschuss, den ich immer dafür geschätzt habe, dass parteipolitische Fragen eine eher untergeordnete Rolle gespielt haben. Vielmehr stand der Einzelfall im Mittelpunkt, und man hat sich um das Einzelschicksal bemüht. Dabei war es egal, ob es sich um eine ausländerrechtliche oder allgemeinverwaltungsrechtliche Frage gehandelt hat. Deswegen noch einmal ein herzliches Dankeschön an all diejenigen, die daran mitwirken, dass in diesen Einzelfällen geholfen wird. – Vielen Dank.