Herr Abg. Greilich, die Zuweisungsmodalitäten, also die Schüler- und Klassenfaktoren, haben sich gegenüber dem Schuljahr 2013/14 nicht geändert. Insofern werden jeder Klasse und damit jeder Schule die ihr zustehenden Stunden für den Grundunterricht zugewiesen. Das schließt über die Grundunterrichtsversorgung hinaus auch einen Zuschlag von 5 % für jede selbstständige Schule und von 4 % für alle anderen Schulen ein.
Stellt man die für die Zuweisung relevanten Erlasse jeweils zu Schuljahresbeginn 2014/15 und 2013/14 gegenüber, ergibt sich in der Grundunterrichtsversorgung unter dem Strich eine Stellendifferenz von ca. 36 Stellen. Um genau zu sein, waren es zum 23. September 2013 – dies war das maßgebliche Datum des Erlasses – zum Schuljahr 2013/14 2.737 Stellen in der Grundunterrichtsversorgung. Zum 8. Oktober 2014 – also zum Datum des entsprechenden Erlasses für das Schuljahr 2014/15 – waren es 2.701 Stellen in der Grundunterrichtsversorgung.
Dass im Schuljahr 2014/15 weniger Stellen für die Grundunterrichtsversorgung im Bereich des Staatlichen Schulamtes Gießen zugewiesen wurden, hat mehrere Gründe. Der erste Grund ist die sinkende Klassenzahl, bedingt durch die demografische Entwicklung. Bei sinkender Klassenzahl ist eine geringere Zuweisung zu erwarten. Beispielsweise sank die Schülerzahl im sogenannten GHRF-Bereich – also Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen ohne kooperative Gesamtschulen – von 13.104 auf 12.846. Damit sank die Klassenzahl von 694 auf 676. In Stellen ausgedrückt bedeutet das einen Rückgang um 19,8 Stellen auf 604,9 Stellen.
Daneben ist die Zuweisung auch von der Schulform abhängig. Der Rückgang von G 8 zu G 9 hat bei nur einer Sollklasse weniger im Aufsichtsbereich des zuständigen Staatlichen Schulamtes zu einem Stellenrückgang von 5,9 Stellen geführt, da im neunjährigen Gymnasium weniger Wochenstunden pro Jahrgangsstufe unterrichtet werden als im achtjährigen.
Drittens erfolgt die Zuweisung in einigen Schulformen schülerbezogen. Beispielsweise zählt in der gymnasialen Oberstufe jeder Schüler. Im Schuljahr 2013/14 befand sich aber der letzte sogenannte Doppeljahrgang in der gymnasialen Oberstufe. Das bedeutet, im Schuljahr 2014/15 erfolgte noch eine Zuweisung für 4.258 Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe. Im Vergleich zu 4.355 im Vorjahr entspricht das einem Rückgang von 97 Schülerinnen und Schülern und damit, in Stellen umgerechnet, von 6,8 Stellen.
Herr Kultusminister, ist Ihnen bekannt, ob alle dieser zugewiesenen Stellen, die auch besetzt werden können, tatsächlich besetzt sind?
Herr Abg. Degen, wir sprechen hier von 2.700 Stellen. Das müssten wir, wenn Sie darauf bestehen, im Einzelnen nachprüfen. Das wäre aber eine ziemlich aufwendige Veranstaltung, zumal sich ja auch die Besetzung der Stellen von den Personen her im Laufe eines Schuljahres immer wieder ändert.
Herr Minister, wenn ich das im Kopf richtig gerechnet habe, entsprechen 36 Stellen einem Rückgang von grob 3 %, die Sie mit dem Hinweis auf den demografischen Wandel begründen. Wie verträgt sich dieser Hinweis auf den demografischen Wandel mit der Ankündigung der Landesregierung, die sogenannte demografische Rendite im System zu belassen?
Herr Abg. Greilich, das ist genau das, was mit dem Begriff „demografische Rendite“ – den ich als Begriff eigentlich nicht mag, aber er ist nun einmal etabliert – bezeichnet wird. Durch die zurückgehenden Schülerzahlen, wie wir sie etwa auch im Schulamtsbezirk Gießen haben, haben wir in der Grundunterrichtsversorgung, also nach den Stundentafeln, einfach einen geringeren Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern.
Wir garantieren, dass wir diese sogenannte Rendite im System lassen, d. h. dass die Lehrerinnen und Lehrer, die wegen der zurückgehenden Schülerzahlen nicht mehr für die Grundunterrichtsversorgung benötigt werden, an anderer Stelle eingesetzt werden. Als die wichtigsten bildungspolitischen Herausforderungen, in die wir investieren, nenne ich nur Ganztagsangebote, inklusive Beschulung, Deutschfördermaßnahmen für Zuwanderer oder die sozial indizierte Lehrerzuweisung.
Habe ich Ihre Antwort also so zu verstehen, dass diese 36 Stellen, die es weniger gibt, nur bei der Grundunterrichtsversorgung gestrichen und dadurch kompensiert worden sind, dass in anderen Bereichen mehr Stellen vorhanden sind? Dann würde ich gern wissen, wie viele Stellen unter dem Strich in Gießen gestrichen worden sind.
Herr Abg. Greilich, diese 36 Stellen, die für die Grundunterrichtsversorgung im Schulamtsbezirk Gießen nicht mehr benötigt werden, sind nach wie vor im System, auch für andere Schulamtsbezirke. Allerdings können Sie das nicht stellenscharf rechnen. Wir haben insgesamt einen Zuweisungserlass. Aber wir haben z. B. auch den Schulamtsbezirk Frankfurt, in dem die Schülerzahlen steigen. Dorthin
gehen entsprechend mehr Lehrer auch schon für die Grundunterrichtsversorgung. Ferner finden sich diese Stellen natürlich in der Ganztagszuweisung, in der Zuweisung für inklusive Beschulung oder in der Zuweisung für Deutsch als Zweitsprache und dergleichen wieder. Das können Sie aber nicht konkret auf die einzelne Stelle herunterbrechen, nach dem Motto: Diese eine Stelle ist jetzt von dort nach dort verschoben worden. – Vielmehr bleibt die Stellenzahl unter dem Strich gleich. Damit wird dann die Grundunterrichtsversorgung in allen Schulamtsbezirken entsprechend den Schülerzahlen abgedeckt. Das, was übrig bleibt, wird in die anderen Programme investiert, die eben nicht zur Grundunterrichtsversorgung zählen, sondern die quasi on top oder extra gerechnet werden.
Wie erklärt sie sich, dass gemäß ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 19/1571 für die Leitung des Referats III.A.3 im Hessischen Kultusministerium lediglich eine Bewerbung vorlag?
Herr Abg. Degen, bei der Ausschreibung schulfachlicher Stellen ist es durchaus keine Besonderheit, dass lediglich eine Bewerbung eingeht. Solche Bewerberlagen ergeben sich sowohl im Bereich der schulischen Leitungsstellen wie auch in der Bildungsverwaltung. Hierfür kann es ganz unterschiedliche Ursachen geben.
Im konkreten Fall ist zu bedenken, dass für potenzielle Interessentinnen und Interessenten, die bereits Leitungsfunktionen in der Schule oder in der Schulaufsicht innehaben, im Hinblick auf die übliche Dotierung der Referatsleitungsstelle nach A 16 in vielen Fällen keine direkte Beförderungsperspektive mit einer Bewerbung verbunden gewesen wäre; denn sowohl die Leiterinnen und Leiter größerer, voll ausgebauter Gymnasien wie auch die gymnasialen Aufsichtsbeamten in den Staatlichen Schulämtern werden bereits nach A 16 besoldet.
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, der Planfeststellungsbeschluss für die Optimierung der Rampenfahrt des Kirchheimer Dreiecks A 4/A 7 mit Lärmschutzmaßnahmen wurde von mir am 26. März 2015 unterzeichnet.
Derzeit werden die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses und dessen Offenlage in den betroffenen Kommunen vorbereitet. Beides wird voraussichtlich Ende Mai 2015 erfolgen.
Welche Investitionsvolumina beabsichtigt sie für die ehemalige Autobahnmeisterei in Kirchheim einzusetzen?
Sehr geehrter Herr Kollege Warnecke, für die Durchführung verschiedener Sanierungsarbeiten bei der ehemaligen Autobahnmeisterei Kirchheim ist ein Investitionsvolumen von rund 260.000 € geplant.
An der Autobahnmeisterei Kirchheim wurden erhebliche bauliche Defizite festgestellt. Insbesondere der ungenügende bauliche Brandschutz, die fehlende Bauhöhe der LkwHalle, energetische Mängel sowie statische Probleme bei der Salzhalle des Stützpunktes führten zu der Entscheidung, die Autobahnmeisterei Kirchheim zu einem Stützpunkt zurückzubauen und in Hönebach eine neue Autobahnmeisterei zu bauen.
Um das Anwesen in Kirchheim weiter nutzen zu können, müssen Sanierungsarbeiten im Bereich der Betriebsgebäude, im Bereich der Entwässerung sowie am Waschplatz für die Fahrzeuge durchgeführt werden. Für die Arbeiten werden Kosten in Höhe von rund 260.000 € veranschlagt.
Da Sie dankenswerterweise so ausführlich auf die Probleme hingewiesen haben: Können Sie denn den Zeitrahmen nennen, in dem die entsprechenden Aufgaben bewerkstelligt oder von Firmen erledigt werden sollen?
Den genauen Zeitrahmen kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen sagen: Die Autobahnmeisterei in Hönebach ist im August 2012 eröffnet worden. Der Rückbau der Autobahnmeisterei erfolgt in Stufen. Das hat auch einen Grund. Der Ausbau der Bundesautobahn 4 zwischen Kirchheim und der Landesgrenze steht an. Im ehemaligen Betriebsgebäude ist ein Baubüro eingerichtet worden. Das ist eine der Erklärungen dafür. – Irgendwann wird es fertig, und wir beide eröffnen es dann.
Damit wäre auch die Frage beantwortet, wer dann dabei sein darf. – Sie dürfen noch einmal, Herr Warnecke.