Protocol of the Session on March 25, 2015

Das ist unsere Kritik, dass es wirklich eine Farce ist, was Sie gemacht haben, um dieses Urteil so umzusetzen, dass es an der Finanzsituation der Kommunen grundlegend überhaupt nichts ändert.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Zum Thema interkommunale Solidarität, das Sie mehrfach betont haben. Ja, auch wir sind dafür, dass es eine Solidarität zwischen den Kommunen gibt. Wir sind vor allem aber auch dafür, dass das Land sich nicht aus der Solidarität wegstiehlt und dass auch das Land mehr in den Topf einbringen muss. Es ist schon ein schlechter Witz, dass Sie jetzt bei den Kommunen das fordern, wogegen Sie beim LFA klagen.

(Beifall bei der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Das ist Unsinn!)

Beim Länderfinanzausgleich klagen Sie genau gegen dieses Prinzip. Aber von den Kommunen fordern Sie jetzt Solidarität, und dass die Stärkeren zahlen müssen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wieder falsch behauptet!)

Sie haben noch den Übergangsfonds angesprochen. Ich finde, Übergangsfonds ist der falsche Titel. Er müsste eigentlich „Der Protest soll vor der Kommunalwahl nicht zu groß werden“-Fonds heißen. Denn es ist der einzige Sinn und Zweck dieses Fonds, dass man jetzt eine Beruhigungspille gibt, dass man die Übergänge nicht so hart macht, damit für die einzelnen Kommunen, die vom KFA negativ betroffen sind, die Folgen am Anfang nicht so spürbar sind.

Das finde ich perfide. Mein Eindruck ist, dass das bei den Kommunen nicht verfängt, weil jeder weiß, dass es vollkommen unklar ist, wann dieser Übergangsfonds abgeschmolzen wird und wie stark er abgeschmolzen wird. Wenn man den Übergangsfonds einmal aus dem KFA herausnimmt, dann reden wir nicht über 9 % der Kommunen, die schlechter gestellt werden, sondern ganz schnell über ein Drittel der Kommunen, die schlechter gestellt werden. Deswegen ist der ganze Übergangsfonds nur eine Beruhigungspille, um über die Kommunalwahl zu kommen. Das hat aber nichts mit einer seriösen Finanzausstattung der Kommunen zu tun.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme zu dem, was Frau Goldbach gerade gesagt hat. Richtig ist, dass die Kommunen und gerade die Schutzschirmkommunen gezwungenermaßen weniger Kredite aufnehmen. Aber deswegen geht die Verschuldung noch

lange nicht zurück. Und wenn Sie sich darüber freuen, dann müssen Sie sich auch anschauen, wer das bezahlt hat.

Bei den Kommunen, die jetzt weniger Kredite aufnehmen, wurde es bezahlt durch Gebührenerhöhungen, durch die Anhebung der Grundsteuer B und natürlich durch Kürzungen des kommunalen Angebots. Wir reden allein über 37 hessische Schwimmbäder, die seit 2007 geschlossen wurden, und über 48, die akut gefährdet sind. Am Ende kriegt man es fertig, die Schwimmbäder zu schließen, die der Innenminister Bouffier zu seiner Zeit noch durch das Hallenbad-Investitionsprogramm saniert hat. Diese Schwimmbäder werden dann irgendwann geschlossen, weil die Kommunen die Kürzungsauflagen nicht mehr anders erfüllen können.

Wir haben das Problem, dass die Investitionen ausbleiben, und da wird es absurd, mit der Schuldenbremse und der Generationengerechtigkeit zu argumentieren und zuzulassen, dass wir nachkommenden Generationen eine völlig marode, verrottete Infrastruktur hinterlassen. Das ist eine absurde Politik.

(Beifall bei der LINKEN)

Und das alles, weil man zu feige ist, hohe Vermögen endlich angemessen zu beteiligen. Deswegen greift man den kleinen Leuten in die Geldtasche, die darunter leiden, dass Gebühren erhöht werden, dass die Grundsteuer B erhöht wird. Das sind die völlig falschen Schrauben, an denen hier gedreht wird, statt die wirklich Reichen und Vermögenden in diesem Land endlich angemessen zu besteuern.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Alexan- der Bauer (CDU))

Wir haben es in den Kommunen nicht mit einer Explosion von Ausgaben zu tun, sondern mit einer Erosion der Einnahmen. Die Investitionsquoten sind am Boden, und es ist absurd, zu suggerieren, die Kommunalpolitiker würden das Geld mit beiden Händen ausgeben.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Die kommunale Unterfinanzierung ist ein Problem für die kommunale Selbstverwaltung. Das ist ein Anschlag auf die Demokratie in den Kommunen, weil sich irgendwann niemand mehr bereit erklären wird, überhaupt noch für ein Kommunalparlament zu kandidieren, weil es faktisch nichts mehr zu entscheiden gibt. Es gibt nur noch unangenehme Kürzungen, die durchgesetzt werden müssen. Wer so vorgeht, der macht Politik gegen die kommunale Selbstverwaltung und gegen die Demokratie in den Kommunen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Überweisen wir beide Anträge dem Haushaltsausschuss?

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Dann ist das so: einvernehmlich zur weiteren Beratung dem Haushaltsausschuss überwiesen.

Dann rufe ich Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Jus

tizkostengesetzes und des Hinterlegungsgesetzes – Drucks. 19/1718 zu Drucks. 19/1334 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Bauer. Bitte sehr.

Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss: Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, ich habe keine Wortmeldungen vorliegen.

(Günter Rudolph (SPD): Doch, Kollegin Hofmann!)

Ach, da liegt ja auch noch was.

(Allgemeine Heiterkeit – Günter Rudolph (SPD): Das war ein untauglicher Versuch, Herr Präsident!)

Frau Kollegin Hofmann hat sich schon beizeit gemeldet; das hatten wir schon wieder weg. – Frau Kollegin Hofmann hat das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei dem Gesetz, das wir heute in zweiter Lesung behandeln und beraten, geht es um Justizkosten und die Hinterlegung. Ich gebe zu, dass es etwas sperrig anmutet und ein nicht ganz so emotional besetztes Thema wie das ist, was wir vorhin behandelt haben, nämlich den Kommunalen Finanzausgleich. Aber es ist auch wichtig, dass wir diese Fragen entsprechend regeln.

Es geht im Wesentlichen bei diesem Gesetz um die Frage von Gebührenanpassungen. Durch bundesgesetzliche Änderungen sind wir als Landesgesetzgeber nachgeordnet aufgefordert, Veränderungen vorzunehmen oder zumindest zu überlegen, welcher Anpassungsbedarf besteht. Dazu gab es eine Regierungsanhörung. Wir befinden uns jetzt in der zweiten Lesung dieses Gesetzes. Der Berichterstatter hat zu erkennen gegeben, dass es bezüglich dieses Gesetzes nach der Auswertung der Regierungsanhörung eine breite Zustimmung dieses Hauses geben wird.

Warum? – Viele Änderungen sind nur redaktioneller Art, und die Gebührenanpassungen, von denen ich gesprochen habe, sind nach dem, was wir aus der Regierungsanhörung erfahren haben, dem Grunde nach vertretbar. Es gab aber in der Regierungsanhörung, das will ich an der Stelle deutlich sagen, auch kritische Anmerkungen, auf die ich im Einzelnen eingehen werde.

So soll ein neuer Gebührentatbestand geschaffen werden. Danach soll für die Übermittlung einer gerichtlichen Entscheidung an Dritte, also nicht am Verfahren Beteiligte, eine Gebühr erhoben werden. Diese Frage ist in der Regierungsanhörung schon kritisch beleuchtet worden. Nach diesem Gesetz soll jetzt für solche Anfragen von Dritten

eine sogenannte Dokumentationspauschale erhoben werden. Wir haben uns damit intensiver befasst. Die Dokumentenpauschale führt schon dazu, dass weniger bürokratischer Aufwand entsteht. Die Dritten werden mit der Gebühr auch nicht übermäßig belastet, und die Gebühr ist aus unserer Sicht auch noch sachgerecht.

Bei der Frage der Hinterlegung, das ist der zweite wichtige Baustein in diesem Gesetz, geht es um die Verzinsung sogenannter hinterlegter Beträge. Das ist in der Anhörung ein bisschen kritisch beleuchtet worden. Aber klar ist auch, dass im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren ein nicht unbürokratischer Aufwand und Kosten für das Land in Höhe von 500.000 € im Jahr entstehen.

Das liegt daran, dass die Zahl der Hinterlegungen gestiegen ist, aber auch die damit verbundene Hinterlegungsmasse und die sich daraus ergebenden Zinszahlungen kontinuierlich angestiegen sind. All das soll aus unserer Sicht vermieden werden, und deshalb soll auch angesichts der Tatsache, dass die Hinterlegung selbst grundsätzlich gebührenfrei ist, auf die bisherige Verzinsungspflicht verzichtet und diese aufgehoben werden.

Meine Damen und Herren, in der Gesamtschau wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Nächster Redner ist der Kollege Honka, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Wortmeldungen hier vorne im Präsidium angekommen sind.

Herr Kollege Honka, wollen Sie das Präsidium provozieren, oder?

(Allgemeine Heiterkeit)

Sprechen Sie weiter. Sie sind in einem jugendlichen Alter, wo man noch so sprechen kann.

Danke vielmals, Herr Präsident, dass Sie Einsicht mit mir haben. – Den Sachverhalt hat Frau Kollegin Hofmann richtig dargestellt. Daher möchte ich nur auf zwei Gesichtspunkte hinweisen, die bereits in der Debatte in der ersten Lesung zur Sprache gekommen sind.

Das Erste ist die Dokumentationspauschale im Falle der Übersendung von gerichtlichen Entscheidungen an Nichtbeteiligte. Ich denke, es ist ein vertretbarer Kompromiss, der hier gefunden worden ist. Es ist vor allen Dingen gesetzlich normiert, dass, wenn es um die Verfolgung öffentlicher Interessen geht, die Übersendungspauschale nicht anfallen wird. Dem Aufwand, der bei Gericht vonseiten der Verwaltung betrieben werden muss, ist Genüge getan. Es ist auch richtig, dass dafür eine Pauschale zu bezahlen ist.

Das Zweite ist der Wegfall der Verzinsung bei Hinterlegungen. Man muss klug überlegen, was man tut. Ich halte es für richtig, dass nun auch das Land Hessen, wie im Übrigen viele andere Bundesländer auch, diese Verzinsung entfallen lassen wird; denn man muss sich die Haushaltszahlen vor Augen führen. Es ist nicht eine nackte Dienstleistung, sondern wir legen bei dieser Aufgabe drauf.