Protocol of the Session on February 5, 2015

Ein Politikwechsel ist auch von dieser neuen schwarz-grünen Landesregierung nicht zu erwarten. Das sieht man schon daran, dass Sie selbst mit schlechtem Beispiel vorangehen: Hinsichtlich der Besetzung des Kabinetts ist mittlerweile sogar eine Verschlechterung im Vergleich zu der letzten CDU/FDP-Landesregierung zu verzeichnen.

(Beifall bei der SPD)

Es nützt also nichts, wenn Schwarz-Grün im Koalitionsvertrag auf die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes verweist, aber selbst mit schlechtem Beispiel vorangeht. Damit zeigen Sie, dass Frauenförderung für Sie nachrangig ist.

(Beifall bei der SPD)

Schon im Frühjahr 2013 hat es die damalige CDU/FDPLandesregierung nicht geschafft, rechtzeitig vor dem Auslaufen des Gesetzes eine Novelle zum HGlG einzubringen. Jetzt, im Frühjahr 2015, stehen wir vor einer ähnlichen Situation. Das Gesetz läuft Ende dieses Jahres aus; wenn es ein geordnetes Verfahren geben würde, müsste jetzt ein Gesetzentwurf in der Regierungsanhörung sein. Das ist aber nicht der Fall. Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, wie Sie ein geordnetes Verfahren zeitlich noch hinbekommen wollen. Es ist zu befürchten, dass auch diese Landesregierung ihrer Aufgabe nicht gerecht wird.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Die SPD-Fraktion will das Thema Gleichberechtigung nicht auf die lange Bank schieben. Wir wollen, dass Hessen in Sachen Frauenförderung wieder vorne ist.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb legen wir Ihnen heute erneut einen umfassenden Gesetzentwurf vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mir vorstellen, wer von den Koalitionspartnern in diesen Dingen blockiert. Dazu möchte ich Ihnen gerne Folgendes zitieren: „Die CDU hält an den drei K fest: Kinder, Küche, Kirche, oder: komplett keine Karriere.“

(Beifall bei der SPD)

Das war die Feststellung der ehemaligen Abg. Monne Lentz vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das, was 2013 galt, gilt sicherlich auch heute noch. In Ihrem Koalitionsvertrag schreiben Sie, dass Sie das Gleichberechtigungsgesetz novellieren wollen und dass der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen soll. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, das sind schöne Ankündigungen, aber auf deren Umsetzung warten wir leider vergebens.

(Beifall bei der SPD)

Die ehemalige Kollegin Lentz forderte in der Debatte im Jahre 2013: „Ein Gleichberechtigungsgesetz, das diesen Namen verdient, muss auch halten, was es verspricht, und nicht nur schön heißen. Wir brauchen verbindliche Vorgaben im öffentlichen Dienst.“

(Beifall bei der SPD)

Sie unterstützte ausdrücklich, dass der SPD-Vorschlag eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf privatisierte öffent

liche Unternehmen vorsah, dass Frauen mit Behinderungen besondere Berücksichtigung finden sollten, dass eine paritätische Besetzung von Gremien vorgesehen war und dass durch unseren Entwurf die Stellung der Frauenbeauftragten gestärkt werden sollte. Auch unser heute vorliegender Gesetzentwurf beinhaltet diese Aspekte. Eine HGlG-Novelle muss sich an diesen Kriterien messen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Gerade die Frauenbeauftragten haben eine Schlüsselposition inne, um mehr Gleichstellung durchzusetzen, wenn man sie nur lässt. Dafür müssen sie aber wirkungsvolle Instrumente, mehr Rechte sowie die dafür notwendigen Ressourcen erhalten. Die Frauenbeauftragten müssen die Rechte von Frauen durchsetzen können. In der Regel tun sie das im Einvernehmen mit der Dienststelle. Aber dort, wo es zu einem Konflikt kommt, bedarf es wirksamer Sanktionsmöglichkeiten, bedarf es am Ende auch der Möglichkeit, Klage zu erheben.

Diese Möglichkeiten räumen wir in unserem Gesetzentwurf ein. Damit die Frauenbeauftragten ihre Aufgabe entsprechend bewältigen können, bedarf es einer angemessenen Ausstattung, und hierfür bedarf es klarer Vorgaben. Die sehen wir in unserem Gesetzentwurf vor.

Die Grundidee unseres Gesetzentwurfs ist, dass Frauen bei gleicher Eignung dort, wo sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt eingestellt werden können. Diese bevorzugte Einstellung ist zulässig, wenn nicht ein Mann offensichtlich besser qualifiziert ist. Dies belegt auch ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier aus dem Mai 2014, der das für das Land NRW untersucht hat. Er steht nicht der SPD nahe, sondern ist CSU-Mitglied.

Auch die Erweiterung des Geltungsbereichs des HGlG ist aus unserer Sicht notwendig. Wir finden, dass öffentliche Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen müssen.

Der von uns vorgelegte Entwurf für ein HGlG ist sehr weitgehend, und er ist sehr fortschrittlich. Er ist sehr ausführlich und eindeutig; denn wir wollen keine Interpretationsspielräume zulasten von Frauen zulassen. Die SPDFraktion ist stolz auf diesen Gesetzentwurf; denn er kann Hessen wieder nach vorne bringen, und er kann Hessen wieder zu einem vorbildlichen Land in Sachen Frauenförderung und Gleichberechtigung machen.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zum Schluss. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist nicht nur ein Grundrecht, das in Art. 3 Grundgesetz verankert ist. Dort heißt es auch, dass der Staat auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinwirken soll und Benachteiligungen beseitigen muss.

Wir nehmen in unserem Entwurf diesen Verfassungsauftrag sehr ernst. Das Gleiche erwarten wir auch von CDU und GRÜNEN. Unser Gesetzentwurf bringt die Gleichberechtigung voran und stärkt die Chancen von Frauen bei der Übernahme von Führungsfunktionen. So kommen wir der wirklichen Gleichberechtigung ein Stück näher. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gnadl. – Als Nächste hat Frau Abg. Ravensburg, CDU-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Rudolph, der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ist fast identisch mit einem, der bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegt worden ist. Dieser Gesetzentwurf ist in der Anhörung krachend durchgefallen. Das kann ich Ihnen ganz einfach erklären. Dieser Gesetzentwurf ist mit seinem Anspruch, alles zu regeln, schlicht und einfach ein Bürokratiemonster.

Frau Gnadl, Sie haben eben gesagt, dieses Gesetz lasse keinen Interpretationsspielraum zu. Ja, dort ist alles so geregelt, dass Sie die Verwaltungen damit schlicht lahmlegen würden. Sie würden die Frauenbeauftragten bei sämtlichen Personalbesetzungen so stark in Verfahrensarbeiten einbinden, dass sie gar keinen Freiraum mehr für ihre eigentlichen Aufgaben hätten, weder für die Verbesserung der Rahmenbedingungen noch für die Beratung der Frauen. Ihr Entwurf setzt weiterhin auf Verbote, auf Blockade, auf Regulierung und auf Klage. Er ist in meinen Augen keineswegs effizient.

Sie nehmen bewusst eine klare Benachteiligung der Männer in Kauf, nämlich derjenigen mit gleicher Qualifikation. Ich finde, es heißt schon etwas, wenn sogar die „Frankfurter Rundschau“ am 27.01.2015 nach der Vorstellung Ihres Gesetzentwurfs titelt – ich darf daraus zitieren –:

SPD will Frauen bevorzugen. Bei gleichen Qualifikationen sollen Männer im öffentlichen Dienst künftig das Nachsehen haben...

Also meinen Sie auch die alleinerziehenden Väter. Die alleinerziehenden Väter haben nämlich einen Fehler: Sie leisten zwar Familienarbeit, haben aber das falsche Geschlecht.

(Beifall bei der CDU)

Mit diesem Gesetz ist partnerschaftliches Handeln zwischen Dienstvorgesetzten, dem Personalrat und der Frauenbeauftragten kaum noch vorstellbar. Ständig im Konflikt stehend und unter dem Druck, das Klagerecht auch umzusetzen, wird der Gang zum Arbeitsgericht oft unausweichlich werden.

Lassen Sie mich unsere Kritik an diesem Gesetzentwurf an einigen wichtigen Punkten konkretisieren. Ich nehme als Beispiel die Stellenbesetzung. Ohne die Mitwirkung der Frauenbeauftragten sind Arbeitsverträge schlicht rechtswidrig und damit ungültig. Was heißt das? Das heißt, an jedem – wirklich an jedem – Stellenbesetzungsverfahren muss die Frauenbeauftragte teilhaben. Ich habe schon gesagt, dann hat sie gar keine Zeit mehr für andere Aufgaben. Das ist bereits im letzten Anhörverfahren von mehreren Frauenbeauftragten stark kritisiert worden. Viele von ihnen haben ein völlig anderes Verständnis von ihrer Aufgabe.

Auch der Gültigkeitsbereich, den das Gesetz haben soll, verdient Beachtung. Im SPD-Entwurf wird der Gültigkeitsbereich des Gesetzes erheblich ausgedehnt, z. B. auf alle Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe, auf alle privaten Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen der öffentlichen Hand – ich nenne als

Beispiel die Fraport – und sogar auf alle Institutionen, die vom Land gefördert werden, mit der Androhung, dass ihnen die Förderung entzogen wird, wenn sie das Gesetz nicht anwenden.

Frau Kollegin Gnadl, Sie meinen, mit einem so kleinteilig strukturierten Gesetz alles regeln zu können. Dabei kann man mit gesundem Menschenverstand feststellen, dass ein solches Gesetz zu erheblichen Umsetzungsproblemen bei diesen völlig unterschiedlichen Institutionen führen kann, auch bei den Kommunen.

Dass man die Mindestzahl von 50 Mitarbeitern zur Voraussetzung für die Anwendung dieses Gesetzes gemacht hatte, war wohlbegründet. Jetzt wollen Sie wieder alle Verwaltungen ab 25 Mitarbeitern in das Gesetz einbeziehen. Damit werden insbesondere die kleinen Gemeinden mit einem aus meiner Sicht völlig unangemessenen bürokratischen Aufwand überzogen, der in keinem Verhältnis zur Zielerreichung steht.

Zudem sehe ich, dass sich da ganz erhebliche Konnexitätsfragen stellen. Die werden wir in der Anhörung ganz sicher zum Thema machen; denn ohne Kostensteigerungen ist dieses Gesetz in den Kommunen nicht umzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Sie wollen das Gesetz auch auf die Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft und der freien Berufe ausdehnen, also auf IHKs, auf sämtliche Kammern, auf die Kassenärztliche Vereinigung. Sie werden in diesem Gesetz einen unzulässigen Eingriff in ihre Autonomie sehen.

Da sind die Hochschulen, deren Vertreter bereits in der Anhörung kritisiert haben, dass dieser Gesetzentwurf ihre Hochschulstrukturen nicht abbildet. Die Pflicht zur paritätischen Gremienbesetzung in Bereichen mit einem geringen Frauenanteil, z. B. in den MINT-Fächern, würde dazu führen, dass die hoch qualifizierten Frauen an die Gremien gebunden sind, weil sie in allen präsent sein müssten und keine Zeit mehr für Forschung und Lehre hätten. Da gibt es international aufgestellte Unternehmen wie Fraport, die mit ihrer Diversitystrategie längst weiter sind.

Sie wollen eine zentrale, unabhängige Stelle schaffen. Ich finde, das ist wirklich der Höhepunkt der Regulierungswut und der Verwaltungsaufblähung. Sie wollen eine unabhängige Einigungsstelle bei der Landesregierung ansiedeln, mit einer durch den Landtag gewählten Person, umrahmt von 20 bis 25 neu zu schaffenden Stellen. Sie selbst sprechen davon, dass jährlich mindestens 1,5 Millionen € Kosten anfallen.

Abgesehen von den Fragezeichen, die ich aus Datenschutzgründen setze, sage ich: Sie haben heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in unseren Augen überreguliert, unflexibel, aufgebläht und viel zu bürokratisch ist, um das Ziel, das wir alle vor Augen haben, zu erreichen. Das wäre ein Gesetz, das den Aufwand in den Dienststellen erheblich vergrößern würde, den Frauenbeauftragten nicht mehr Anerkennung gäbe, sicher nicht zu mehr Akzeptanz für die in meinen Augen sehr berechtigten Interessen der weiblichen Mitarbeiter führte und auch nicht ein gutes Klima des Miteinanders in den Dienststellen schaffen würde, das aber nach meiner Meinung für die Frauenförderung dringend notwendig ist. Deshalb bin ich mir sicher, dass auch dieser Gesetzentwurf in der Anhörung – auf die ich gespannt warte – durchfallen wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Als Nächste hat Frau Schott für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ravensburg, Sie hätten sich hier nicht mit diesem aus Ihrer Sicht so schrecklichen Entwurf der SPD abmühen müssen, wenn Sie es geschafft hätten, einen eigenen Entwurf vorzulegen.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Nancy Faeser (SPD) – Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Entweder die regierungstragenden Fraktionen oder die Regierung selbst hätten hier etwas einbringen können. Das Problem, dass wir dringend eine Novelle brauchen, ist doch nicht neu. Es gibt einiges, was bei der Landesregierung nicht in guten Händen ist, aber wenig, was in so schlechten Händen ist wie die Frauenpolitik. Es scheint ein unbedeutendes und unbeliebtes Anhängsel zu sein, das keiner Aufmerksamkeit bedarf.