Protocol of the Session on February 5, 2015

(Beifall bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Uns eint ebenfalls – das ist in den Redebeiträgen auch deutlich geworden –, dass wir den Veranstaltern, also denen, die dahinterstehen, hier gemeinsam die Maske herunterreißen. Das sollte uns in dieser Debatte im Hessischen Landtag einen.

(Beifall bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Gleichzeitig müssen wir uns irgendwie mit den Sorgen auseinandersetzen, die dort artikuliert werden. Das zu ignorieren wäre sicherlich auch falsch. Wir sind gut beraten, den Menschen dort zuzuhören. Es ist schließlich nicht eindeutig geklärt, mit welcher Motivation die Menschen auf die Straße gehen. Das ist gerade nicht so, sondern es ist wirklich diffus. Es gibt eine Untersuchung von Professor Vorländer von der Technischen Universität Dresden.

(Zuruf von der SPD: Wir sind hier in Hessen!)

Ich bin bei Dresden und bei den 20.000 Menschen, die auf die Straße gegangen sind. Sie müssen sich damit auseinandersetzen, dass ich diese Frage jetzt einmal kurz beleuchten möchte. Das ist nämlich das, was herübergeschwappt ist.

Die Menschen dort werden aus ganz unterschiedlichen Motiven zusammengetrieben. Das Thema Religion und das Thema Flüchtlinge machen einen Teil aus, sie umfassen aber nicht das Ganze. Die Unzufriedenheit mit der Politik und die Unzufriedenheit darüber, dass es offensichtlich eine Distanz zwischen den Menschen und der Politik gibt – so wird es wahrgenommen –, sind Motive, die dort ermittelt worden sind. Ich finde, das können wir nicht einfach abstreifen und weglegen. Damit müssen wir uns auseinandersetzen; das ist unsere Verantwortung im politischen Handeln.

(Beifall bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die Abgrenzung, die wir vornehmen müssen, ist eindeutig beschrieben worden, und auch das eint uns hier.

Wer Hass und Gewalt in unsere Gesellschaft trägt, dem müssen wir entschlossen entgegentreten. Das werden wir tun. Wir machen das unter anderem auch mit einer solchen Debatte. Diejenigen nämlich, die Hass und Gewalt in unsere Gesellschaft tragen, gefährden am Ende den Zusammenhalt und das Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, unsere Freiheit, und dem treten wir als Hessischer Landtag sicherlich gemeinsam entgegen.

(Beifall bei der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trotzdem ist es auch unsere Aufgabe, dass wir das Demonstrationsrecht, das Recht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleisten. Dabei ist es egal, welche politische Einstellung oder Überzeugung dahintersteht. Das ist es, was unsere Kultur, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auszeichnet: dass wir denen, die in Versammlungen und auf Demonstrationen friedlich, und ohne gegen Gesetze zu verstoßen, ihre Meinung äußern wollen, dieses Recht einräumen, egal wie

diffus am Ende die Meinungen sind, die dort geäußert werden.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der SPD)

Damit sind wir bei einer Abgrenzung, die wichtig ist und die auch uns in Hessen betrifft, nicht nur wegen der Demonstrationen und Versammlungen in den letzten Tagen und Wochen, sondern auch im Zusammenhang mit dem, was uns in den nächsten Tagen und Wochen bevorsteht. Ich sage: Ein elementarer Teil unserer Freiheit ist es, dass man seinen Protest artikulieren kann. Aber auch hier ist die Abgrenzung klar: friedlicher Protest ja, Gewalt nein – das ist die klare Kante, die wir zeigen müssen.

(Beifall bei der CDU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Den friedlichen Protest ermöglicht die hessische Polizei. Am 26. Januar ist es im Zusammenhang mit den Demonstrationen in diesem Umfeld zu Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten gekommen. Einige Hundert gewaltbereite und gewaltgeneigte Demonstranten – wenn man sie so nennen will – haben mit dem Werfen von Eiern, Farbbeuteln und Stühlen und am Ende mit einem Brandanschlag auf ein Polizeifahrzeug reagiert. 27 Polizeivollzugsbeamte sind dabei verletzt worden. Das können und werden wir nicht akzeptieren.

(Beifall bei der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Wissler, ich habe wahrgenommen, dass Sie, als ich gerade mein Credo abgegeben habe, nicht geklatscht haben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ich habe gerade nicht zugehört!)

Ich will Ihnen zurufen: Ich kann Ihnen nicht bestätigen, dass diese Gewaltakte von Anhängern der PEGIDA-Bewegung begangen worden sind. Vielmehr kamen sie von denen, die dagegen demonstriert haben. Das war nicht das friedliche Römerbündnis, sondern es ist die Antifa angetreten, die diese Situation genutzt hat, um dort am Ende Gewalt gegenüber Polizeibeamten auszuüben. Das werden wir nicht akzeptieren, und wir werden auch immer laut sagen, woher das kommt.

(Beifall bei der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum Schluss zwei Bemerkungen machen, die sich auf den Antrag der FDP beziehen. Der Duktus in dem Absatz, der sich mit der Veranstaltung in Dresden am 19. Januar beschäftigt, geht nach meiner Einschätzung eher auf ein unvollständiges Lagebild zurück. Es war nicht so, dass es dort eine abstrakte Gefährdung gegeben hätte, die dazu geführt hat, dass die Veranstaltung abgesagt werden musste, sondern es gab eine konkrete Gefahr, und es mussten Rechtsgüter – die Gefahr für Leib und Leben und das Recht auf Versammlungsfreiheit – gegeneinander abgewogen werden.

Ich finde, das muss man hier dazusagen; das Ergebnis, dass am Ende eine Demonstration nicht stattgefunden hat, beklage ich genauso wie Sie. Nur: Die Motivation für die Absage war nicht die Angst vor einer abstrakten Gefahr, sondern die Sorge, dass Leib und Leben ganz konkret bedroht waren. Deswegen will ich das nicht kritisieren.

Es gibt einen zweiten Punkt, zu dem ich noch etwas deutlich machen möchte und den ich nicht so stehen lassen kann: Es gibt an keiner Stelle ein Zaudern der hessischen Sicherheitsbehörden gegenüber denen, die unsere Freiheit bedrohen, weder beim Portikus noch beim Jugendhaus Gallus. Vielmehr ist es so, dass wir denjenigen, die uns in unserer Freiheit und in unserer Sicherheit bedrohen, konkret entgegentreten und dass erfolgte Straftaten verfolgt werden, so, wie das beim Jugendhaus Gallus auch der Fall war.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung handelt, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das gilt für die Phänomene Salafismus, Extremismus, Kriminalität und Terrorismus. Wir wollen die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes erfolgreich gewährleisten. Das tun wir. – Vielen Dank.

Danke, Herr Staatsminister Beuth. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das heißt, wir sind am Ende der Debatte angelangt.

Mir ist gesagt worden, dass die parlamentarischen Geschäftsführer sich darauf geeinigt haben, alle Anträge zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Das machen wir dann so.

Wir treten in eine Mittagspause ein und treffen uns wieder um 14:15 Uhr.

(Unterbrechung von 13:11 bis 14:16 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte nehmen Sie Ihre Plätze ein. Ich möchte mit der Sitzung fortfahren.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verbraucherberatung in Hessen flächendeckend ausbauen – Drucks. 19/1295 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Feldmayer zu Wort gemeldet. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Unser Leben wird immer vielfältiger, aber es wird auch immer komplizierter. Jeden Tag kommen neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Es gibt immer mehr Produkte im Lebensmittelbereich, im Telekommunikationssektor, auf dem Finanzmarkt, bei der Altersvorsorge, bei der Gesundheitsvorsorge, in der Reisebranche und bei den Dingen des alltäglichen Gebrauchs. Selbst Dienstleistungen wie Partnervermittlungen müssen daher unter die Lupe genommen und auf Risiken, Chancen und Nebenwirkungen hin überprüft werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Der Dschungel an Angeboten kann für die Konsumentinnen und Konsumenten Chancen bieten, aber natürlich auch

Risiken bergen: Chancen, weil die Menschen eine große Auswahl haben. Das ist schön, und darüber freuen wir uns. Er birgt aber auch Risiken, weil man als Verbraucherin oder Verbraucher leicht den Überblick verlieren und eine falsche Entscheidung treffen kann, beispielsweise bei einer Lebensversicherung, bei einer Rentenversicherung oder vor allen Dingen bei Finanzprodukten. Das kann sehr schwerwiegende Folgen haben. Wir erinnern uns alle noch sehr gut an die Lehman-Pleite.

Meine Damen und Herren, die GRÜNEN wollen aber, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher selbstbestimmt und auf Augenhöhe mit den Unternehmen agieren können und nicht über den Tisch gezogen werden. Natürlich ist der Staat – insbesondere der Gesetzgeber – dafür zuständig, dass nur Produkte auf den Markt kommen, die sicher sind. In Deutschland und Europa haben wir das Vorsorgeprinzip. Deswegen gibt es die Probleme mit TTIP. Wir möchten auch die Interessenvertretungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Verbraucherschutzberatungen stärken. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Marktmacht Gebrauch machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das beste Beispiel dafür, wie viel Marktmacht die Konsumentinnen und Konsumenten haben – wir kennen es wohl alle –, ist das Beispiel der Käfigeier: „Kein Ei mit der 3!“ Ich glaube, das ist ein Motto, das sehr viele Konsumentinnen und Konsumenten kennen. Das Motto „Kein Ei mit der 3!“ hat dafür gesorgt, dass diese Käfigeier aus dem Sortiment des Lebensmittelhandels geflogen sind. Und das ist auch gut so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Aber auch im Lebensmittelhandel ist noch nicht alles gut. Das wissen wir. Wir möchten noch mehr Transparenz bei Lebensmittelprodukten. Transparenz gehört selbstverständlich zum Verbraucherschutz. Es geht um Transparenz dabei, wie Produkte hergestellt wurden und was darin enthalten ist – aber beispielsweise auch dabei, was ein Berater in einer Bank verdient, wenn er ein Finanzprodukt verkauft. Diese Transparenz gibt es leider nicht überall und nicht in ausreichendem Umfang. Selbst dort, wo der Gesetzgeber es vorsieht, wo der Gesetzgeber es einfordert, tun sich immer wieder Schlupflöcher auf, die ausgenutzt werden. Aber Konsumentinnen und Konsumenten sollen auf Augenhöhe mit den Unternehmen agieren können.

Die Voraussetzungen dafür sind transparente Verbraucherinformationen, eine qualitativ hochwertige Beratung sowie ein funktionierender behördlicher Verbraucherschutz. Hier setzt die von Frau Ministerin Hinz vorgelegte Neukonzeptionierung des Verbraucherschutzkonzepts in Hessen an. Von diesem Jahr an erhalten die Verbraucherzentrale Hessen und DHB – Netzwerk Haushalt zusammen 537.000 € mehr Fördermittel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das ist eine Steigerung um 30 % auf rund 2,2 Millionen €. Außerdem sollen in Hessen weitere sechs Beratungsstützpunkte bzw. Beratungsstellen aufgemacht werden. Diese werden die 17 in Hessen bereits vorhandenen Beratungsstellen ergänzen. Das ist ein deutliches Zeichen für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Armin Schwarz (CDU))

CDU und GRÜNE haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass sie die Verbraucherberatung in Hessen stärken wollen, und wir haben Wort gehalten, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Netzwerk der Verbraucherberatung in Hessen, die Verbraucherzentrale Hessen und DHB – Netzwerk Haushalt, leistet wirklich eine hervorragende Arbeit für den Verbraucherschutz, die Verbraucherberatung und die Aufklärung. Nun erhalten sie mit der Neukonzeption des Verbraucherschutzes in Hessen eine verlässliche, eine nachhaltige Finanzierung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)