Protocol of the Session on October 16, 2014

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Bedarf liegt bundesweit bei 8,5 Milliarden €. Das ist das Ergebnis des Ländergutachtens. Die Verteilung der Mittel ist ungerecht, und ich will Ihnen sagen, warum wir bei dieser Neuverteilung des Schlüssels vergleichsweise

wenig hinzubekommen haben. Das liegt daran, dass wir in Hessen vor 20 Jahren schon einen vergleichsweise guten Nahverkehr hatten. Das heißt, wir haben damals schon vergleichsweise viel von der Gesamtsumme bekommen. Das ist der Unterschied zu Nordrhein-Westfalen und BadenWürttemberg, die damals ziemlich schlecht dastanden.

Außerdem haben wir die Situation, dass die Ostländer im Vergleich zur Situation vor 20 Jahren deutlich an Bevölkerung verloren haben. Die Verkehre, die damals angenommen wurden, waren quasi die Verkehre aus der alten DDRZeit. Damit haben wir jetzt die Situation, dass die Ostländer vergleichsweise viel zu viel Geld bekommen.

Da einen 16:0-Beschluss hinzubekommen – meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie ein bisschen überlegen, können Sie sich vorstellen, wie schwierig das war. Aber wir haben dafür gekämpft. Wir haben versucht, unseren Beitrag dazu zu leisten, dass dieser 16:0-Beschluss zustande gekommen ist, damit die Ministerpräsidenten heute und morgen nicht mehr untereinander um Verteilungsschlüssel ringen, sondern miteinander gegenüber der Bundeskanzlerin und dem Bundesfinanzminister auftreten und sagen, dass diese Mittel erhöht werden müssen, damit wir die Aufgabe erfüllen können.

Herr Minister, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Ich finde, dass wir alle miteinander ein riesengroßes Interesse daran haben müssen, dass das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs, der Schienenpersonennahverkehr, auskömmlich finanziert ist, dass er gerade im Ballungsraum nicht schlechter wird, sondern besser. Wir sehen jeden Tag, was auf der Straße los ist. Wenn wir da nicht besser werden, kriegen wir bei der Frage mobiles Hessen ein Riesenproblem. Wir müssen uns in dieser Frage alle miteinander einig sein, dass derjenige, der die Aufgabe uns übertragen hat, auch dafür sorgen muss, dass wir die Aufgabe erfüllen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da sollten wir uns parteipolitische Diskussionen schenken.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Staatsminister Al-Wazir. – Es liegt eine weitere Wortmeldung von Frau Wissler, DIE LINKE, vor.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich diesen Ausbruch nicht ganz nachvollziehen kann. Wenn Sie uns zugehört hätten, den Rednerinnen und Rednern der Opposition, dann wäre Ihnen vollkommen klar, dass erstens niemand bestritten hat, dass die Situation dramatisch ist. Sowohl der Kollege Frankenberger ist darauf eingegangen als auch ich. Ich habe die PwC-Studie erwähnt mit der Finanzierungslücke von 140 Millionen €.

Dass die Situation dramatisch ist und dass hier etwas passieren muss, dass der ÖPNV auf Verschleiß fährt und wir auf ein echtes Problem zulaufen, das ist in diesem Haus allgemein bekannt. Ich denke, diese Einschätzung teilen wir auch alle.

Ich bin Ihnen dankbar für das Plädoyer, wie notwendig es ist, einen gut ausgebauten ÖPNV zu haben. Aber auch darin sind wir uns in diesem Haus einig. Ich glaube, wir müssen hier kein Schattenboxen betreiben und irgendwelche Gegensätze aufbauen, wo überhaupt keine sind. Alle sind sich darin einig, dass die Situation dramatisch ist, und es sind sich auch alle einig, was die Konsequenz davon ist, wenn man die Unterfinanzierung nicht gelöst bekommt.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Minister, ich denke, dass wir uns zweitens auch alle einig sind, dass die Regionalisierungsmittel vom Bund erhöht werden müssen. Ich denke, dass Sie das gesamte Haus hinter sich haben,

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

wenn Sie versuchen, genau das auf Bundesebene durchzusetzen. Auch darin sind wir uns einig: Der Bund muss hier einen höheren Anteil tragen. Es geht so nicht weiter. Hier sehe ich alle Parteien im Bundestag in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass es mehr Geld gibt, und Druck auf die Große Koalition zu machen. Ich glaube, da haben Sie unsere volle Unterstützung. Auch darüber brauchen wir keinen Streit zu führen.

Das Einzige, was wir kritisch angemerkt haben – das muss möglich sein, Herr Minister –, ist, dass Hessen nach wie vor ein Land ist, das keinerlei Landesmittel in den ÖPNV steckt.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Das ist ein Problem, und das haben Sie selbst immer als ein Problem gesehen. Ich will Sie daran erinnern. Ich habe es gerade noch einmal nachgeschaut: Letztes Jahr haben Sie einen Antrag in den Landtag eingebracht, Drucks. 18/7395.

(Florian Rentsch (FDP): Ich kann mich gut erinnern!)

Zitat aus dem GRÜNEN-Antrag:

Zusätzlich zu den Bundesmitteln müssen endlich wieder originäre Landesmittel für den ÖPNV bereitgestellt werden, wie es unter der rot-grünen Landesregierung die Regel war.

(Florian Rentsch (FDP): Aha!)

Herr Minister, wenn man im grünen Wahlkampfprogramm nachschaut, liest man auf Seite 73:

Der Unterfinanzierung des ÖPNV wollen wir unter anderem mit einer Kofinanzierung aus Landesmitteln entgegenwirken …

Daran wird man doch einmal erinnern dürfen. Es ist doch auch ein Problem für Ihre Durchsetzungskraft im Bund. Sie verlangen etwas vom Bund, sind aber selbst gar nicht bereit, Landesmittel hineinzustecken. Ihr ganzes Plädoyer, das Sie gehalten haben, wie drängend die Situation ist und wie dringend wir einen gut ausgebauten ÖPNV bräuchten,

wäre doch viel glaubwürdiger und durchschlagender, wenn Sie im Landeshaushalt Geld für den ÖPNV eingestellt hätten.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Und deswegen: Ja, Einigkeit – die Situation ist dramatisch. Ja, Einigkeit – es braucht Geld vom Bund. Aber halten Sie auch Ihre Zusage ein, dass es auch Landesmittel geben muss. Das allein wird das Problem nicht lösen. Aber Hessen muss Landesmittel in den ÖPNV stecken.

Herr Minister, Sie haben gesagt, wir würden das Haar in der Suppe suchen. Das ist nicht das Haar in der Suppe. Aber wenn man am Ende eine volle Suppenschüssel haben will, dann wäre es ganz gut, wenn die Landesregierung auch ein bisschen Suppe dazuschütten und nicht sagen würde: Allein der Bund muss die Suppenschüssel voll machen.

Darum geht es. Deswegen ist die Forderung „Landesmittel für den ÖPNV“, die vor einem Jahr bei den GRÜNEN noch auf der Tagesordnung stand, die Sie vor einem Jahr noch richtig fanden, heute auch noch richtig. Deswegen brauchen wir beides – Mittel vom Bund, Mittel vom Land –, wenn wir uns einig sind, dass der ÖPNV unterfinanziert ist, dringend notwendig ist und eher ausgebaut werden muss.

Das ist die Kritik daran gewesen. Ich finde, die müssen Sie sich schon anhören, und der müssen Sie sich stellen. Das heißt überhaupt nicht, dass wir bei den anderen Fragen nicht einer Meinung sind. Und das heißt überhaupt nicht, dass wir Sie nicht dabei unterstützen, dass es mehr Regionalisierungsmittel vom Bund gibt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Es liegen zu diesen Tagesordnungspunkten keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Dann werden verabredungsgemäß beide Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung überwiesen. – Kein Widerspruch, somit beschlossen.

Dann darf ich Tagesordnungspunkt 13 aufrufen:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und -arbeitern, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Heilpädagoginnen und -pädagogen – Drucks. 19/993 neu zu Drucks. 19/635 –

Vereinbarte Redezeit: fünf Minuten pro Fraktion. – Zur Berichterstattung gebe ich Frau Kollegin Wiesmann das Wort.

Herr Präsident, Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf

unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/991 in zweiter Lesung anzunehmen.

Vielen Dank, Frau Wiesmann. – Ich erteile Ihnen das Wort als Rednerin für Ihre Fraktion. Bitte schön.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des – ich nenne es jetzt so – Sozialberufeanerkennungsgesetzes von 2010. Über die Zielsetzung des Gesetzentwurfs haben wir im Plenum und danach im Ausschuss bereits ausführlich gesprochen und dabei ein hohes Maß an Übereinstimmung festgestellt.

Darüber freue ich mich, geht es doch darum, für die große gesamtgesellschaftliche Aufgabe „bedarfsgerechtes Angebot der Kinderbetreuung“ in möglichst hoher Qualität auch die nötige fachliche Expertise heranzubilden. Das geschieht bereits in großem Stil an den Fachschulen, die bis heute den Löwenanteil derjenigen qualifizieren, die mit unseren Kindern in Krippe, Kindergarten und Hort arbeiten. Aber auch die hessischen Studiengänge der Kindheitspädagogik tragen erheblich dazu bei, die nötigen Fachkräfte für diese Aufgabe auszubilden. Dies wollen wir ausdrücklich anerkennen und dazu ermutigen.

In den Grundzügen haben wir unser Vorhaben bereits bei der Einbringung besprochen und die Vorteile beschrieben. Ich mache es deshalb jetzt noch einmal ganz kurz.

Wir wollen erstens die staatliche Anerkennung als Mittel der Qualitätssicherung nutzen.

Wir wollen zweitens die Orientierung der Arbeitgeber und die Berufssicherheit der Absolventen verbessern.

Wir wollen drittens die Wettbewerbsnachteile für hessische Absolventen auf dem gesamtdeutschen Arbeitsmarkt beenden; denn die Anerkennung im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen aus 14 anderen Bundesländern fehlt bislang.

Und wir wollen viertens die frühpädagogischen Studiengänge künftig als gleichberechtigte Sparte der akademischen Sozialberufe etablieren und aufwerten.

All dies haben wir hier schon besprochen. Jetzt schlagen wir Koalitionsfraktionen im Lichte der Unterlagen der Regierungsanhörung, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, noch einige redaktionelle und vor allem eine substanzielle Änderung vor.

Zahlreiche Anregungen von Fachleuten und Verbänden aufgreifend, schlagen wir vor, auch für angehende Kindheitspädagogen grundsätzlich eine Praxisphase von einem Jahr vorzusehen, welche jedoch im Rahmen der im Gesetz bereits verankerten Erprobungsklausel, die dann auch für Kindheitspädagogen gelten soll, verkürzt werden kann. Für bereits etablierte Studiengänge mit verkürzter Praxisphase wird Bestandsschutz gewährt. Warum dieser Vorschlag? – Drei Gründe.

Erstens. Die Regelungen zur Dauer der Praxisphase sollten im Interesse der Gleichbehandlung der vom Gesetz erfassten Ausbildungen einheitlich sein. Wenn gleiche Augenhö