Durch die in der Kommission vertretenen Gruppen und Organisationen sind eben auch die gesellschaftlichen und politischen Positionen angemessen repräsentiert.
Außerdem wurde vorgeschlagen – wir haben es eben von dem einen oder anderen Kollegen gehört –, dass die zwingende Vorschaltung des Petitionsverfahrens vor der Behandlung in der Härtefallkommission wegfallen soll. Auch das sehen wir anders, und zwar aus guten Gründen. Das Petitionsverfahren dient einer rechtlichen Überprüfung. Wir beleuchten die Fälle als Parlamentarier. Die Härtefallkommission setzt an einem ganz anderen Punkt an. Sie ist das letzte Mittel eines Betroffenen, wenn es am Schluss darum geht, ausnahmsweise, weil ein Härtefall vorliegt, einen Aufenthalt zu ermöglichen, obwohl die Gesetze des Rechtsstaates einen Aufenthalt nicht möglich machen, und der Innenminister diese Entscheidung am Ende bestätigt. Es ist doch völlig klar, dass das am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens stehen muss. Deswegen macht es Sinn, dass wir das Petitionsverfahren vorschalten. Die Mitglieder des Petitionsausschusses wissen ganz genau – –
Herr Dr. Spies, das Petitionsverfahren sehe ich – anders als Sie – nicht als Behandlung eines Gnadenersuchens. Das sehe ich deshalb nicht so, weil wir in diesem Verfahren an rechtsstaatliche Vorgaben gebunden sind.
Wir können im Petitionsausschuss keine Gnadenentscheidungen treffen. Das ist Aufgabe der Härtefallkommission. Da haben Sie etwas missverstanden. Wir können im Petitionsverfahren nur nach Recht und Gesetz entscheiden. Wir kommen im Petitionsausschuss aber oft zu tragfähigen Lösungen – sonst würden die Petenten ja keine Petition einlegen –, die man auf den ersten Blick vielleicht nicht gefunden hätte. Das werden die Mitglieder des Petitionsausschusses bestätigen können.
Im Übrigen: Ich fand es sehr spannend, was Frau Gnadl gesagt hat. Frau Gnadl, Sie haben gesagt, dass Sie ein Petitionsverfahren ablehnen, wenn es ein an sich aussichtsloses Verfahren sei, es würde ausschließlich verlängern. Das finde ich deshalb sehr spannend – –
Natürlich gibt es derartige Petitionen. Ich frage mich nur, warum auch Kollegen Ihrer Fraktion solche Petitionen jahrelang liegen lassen und das Verfahren verlängern. Auch das muss man hier einmal erwähnen. Wenn Sie die Verfahren schnell abschließen wollten: Ich habe Ihnen schon einmal angeboten, Ihnen diese Fälle vorzulegen; dann können wir darüber reden, warum sie nicht abgeschlossen werden. Aber Sie müssten mir schon einmal erklären, warum Sie auf der einen Seite eine Verkürzung fordern und selbst zur Verlängerung des Verfahrens beitragen.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD und der LINKEN)
In dem Zusammenhang muss man auch noch festhalten, dass die Einlegung einer Petition eine aufschiebende Wir
kung hat. Frau Gnadl, außerdem gibt es die sogenannte Sechsmonatsfrist, die der Innenminister sehr, sehr spendabel handhabt. Das will ich hier anmerken, und ich habe es auch im Ausschuss gesagt. Ich glaube, dass die Regelungen sehr weitgehend gehandhabt werden. Dafür kann man dem Innenminister auch einmal Danke sagen. Er könnte das nämlich auch ganz anders handhaben.
(Beifall bei der CDU – Janine Wissler (DIE LIN- KE): Er lädt die doch nicht nach Hause ein! Was heißt „spendabel“?)
„Spendabel“ heißt, dass es eine rechtliche Vorschrift gibt, nach der eine Sechsmonatsfrist einzuhalten ist, was in den meisten Fällen – –
Wenn es Sie nicht interessiert, wenn Sie nur dazwischenrufen, dann erkläre ich es Ihnen nicht. Wahrscheinlich verstehen Sie es sowieso nicht.
Es ging auch um Fälle der Einreise über sichere Drittstaaten, also um Dublin-III-Verfahren. Diese Fälle werden zu Recht an den Deutschen Bundestag überwiesen. Wir werden an diesem Verfahren nicht rütteln. Das ist auch gar nicht unsere Aufgabe. Herr Staatsminister Beuth hat in der Debatte im Juni auf einen wichtigen Punkt hingewiesen – er ist eben noch einmal angesprochen worden –, nämlich auf die lange Verfahrensdauer. Es ist so, dass gerade bei Dublin-III-Fällen eine Verankerung in der Gesellschaft – also ein Grund, der in der Härtefallkommission zum Tragen kommen könnte – oftmals gar nicht gegeben ist. Darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe der Härtefallkommission, die europäisch vereinbarten Zuständigkeiten auszuhebeln.
Asylsuchende sollten bereits während des Verfahrens leichter die Möglichkeit haben, sich am Arbeitsmarkt einzubringen. Diese Möglichkeiten zu schaffen, haben wir aber keine Kompetenz. Das ist Aufgabe des Bundes. Dort liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal Folgendes herausstellen. Wir müssen uns immer vor Augen halten, dass die Arbeit der Härtefallkommission einen Ausnahmecharakter hat. Leider lassen das viele Ihrer Vorschläge einfach außer Acht. Beispielsweise wäre ein Verzicht auf die Sicherstellung des Lebensunterhalts mit uns erstens nicht zu machen und würde zweitens zu weit gehen, weil gerade die Verankerung auf dem Arbeitsmarkt ein ganz entscheidender Punkt ist, auch für die Integration. Wir alle tragen eine große Verantwortung, den gesellschaftlichen Konsens, den es gibt, nicht mit überzogenen Forderungen zu überstrapazieren.
Mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen werden humanitäre Aspekte noch stärker berücksichtigt. Die Härtefallkommission war in der Vergangenheit keine Blockadeeinrichtung. Wir haben die Beschlüsse in der Regel einstimmig getroffen. Das war vielleicht im Falle der Straffälligkeit eines Betroffenen nicht der Fall – dazu stehe ich auch persönlich –, aber ansonsten haben wir immer sehr harmonisch zusammengearbeitet.
ich bin bei meinem letzten Satz –, berechtigte Hoffnung. Genau diese Hoffnung wird die Härtefallkommission den betroffenen Menschen auch weiterhin geben.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Für eine Kurzintervention hat sich Herr Kollege Roth von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Kollege, Sie haben zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Kollegin Gnadl hat von unserer Seite alles zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und zu unseren ergänzenden Anträgen gesagt.
Alle, die sowohl in der Härtefallkommission als auch im Petitionsausschuss sind, wissen, dass ich sehr für pragmatische Lösungen bin. Ich habe mich an der Stelle zu Wort gemeldet, als Sie, Frau Kollegin Wallmann, in Richtung von Frau Gnadl gesagt haben, dass es gerade die SPDFraktion sei, die Petitionen liegen lasse. Da würde ich gerne mit Ihnen die Petitionen im Einzelnen durchgehen.
Das machen wir nicht hier. Wenn etwas Unwahres gesagt wird, dann muss das aber von hier aus klargestellt werden.
Ich will ausdrücklich auf einen zweiten Punkt hinweisen, den Sie und andere Vorredner genannt haben. Wir haben mit unseren beiden Vorschlägen, die zu dem Gesetzentwurf eingebracht worden sind, auch auf die Erfahrung reagiert, die Kollege Greilich dargestellt hat und die Sie eben geteilt haben: Wenn man die Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts ausweiten will, dann muss auch klar sein, wie das finanziert werden soll. Unser Vorschlag, die Einrichtung eines Härtefallfonds, ist eine mögliche Antwort darauf. Ich könnte mir auch eine andere Lösung vorstellen. Egal, wie die aussieht: Unter dem Strich muss es eine Lösung geben. Dazu haben Sie aber nichts gesagt.
Vielen Dank, Herr Kollege Roth. – Frau Kollegin Wallmann, Sie haben ebenfalls zwei Minuten zur Erwiderung. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Roth, ich habe zu dem Härtefallfonds nichts gesagt. Das hat Frau Kollegin Öztürk getan – wir sind ja in einer Koalition –; dem schließe ich mich inhaltlich an. Ich dachte, das erschließt sich den Zuhörern.
Ich möchte noch etwas zu dem Thema Petitionen sagen. Ich habe das selbstverständlich nicht ausschließlich auf Ihre Fraktion bezogen. Es ist aber so, dass Frau Gnadl von Ihrer Fraktion gesagt hat – das kann man ja im Protokoll nachlesen –, es gebe aussichtslose Fälle, die im Petitionsausschuss anhängig seien und das Verfahren verlängerten. Das finde ich eine spannende Aussage. Wir hatten gerade in der letzten Woche eine Sondersitzung des Petitionsausschusses. Ich glaube, man kann feststellen, dass es auch Petitionen gibt, die in Ihrer Fraktion bearbeitet werden, die aus meiner Sicht rechtlich relativ eindeutig sind – wir können gerne über die einzelnen Fälle reden, auch das fände ich spannend –, trotzdem aber nicht abgeschlossen wurden. Da gab es Einwände des Petitionsreferates, da gab es Einwände des Innenministeriums. Insofern kann man das hier so feststellen.
Das gilt selbstverständlich nicht nur und nicht ausschließlich für die SPD-Fraktion. So war es auch nicht gemeint. Ich werde im Protokoll nachlesen, ob ich das so formuliert habe. Aber wenn sich Frau Gnadl hierhin stellt und gerade von solchen Fällen spricht, die von Mitgliedern ihrer eigenen Fraktion im Verfahren mitunter nicht beschleunigt werden, dann widerspricht sich das, und dann muss man das hier auch sagen dürfen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wallmann. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung begrüßt die geplanten Änderungen des Härtefallkommissionsgesetzes, und wir stimmen auch dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen gerne zu.
Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, die in unserem Gesetzentwurf eingeleitet wird, geht auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zurück. Es bestätigt sich wieder einmal eine Regel in der Gesetzgebung unseres Hauses, nämlich dass kaum ein Änderungsgesetz so aus einem Verfahren herauskommt, wie es hineingeht. Hier hat die Anhörung den klugen Gedanken ergeben, dass wir von dem Vorverfahren grundsätzlich absehen und nicht nur, wie zunächst von uns angedacht, bei den türkischen Staatsbürgern. Insofern ist es ein guter Änderungsantrag, der hinzugekommen ist.
Ich möchte mich sehr herzlich bei den Mitgliedern der Härtefallkommission bedanken, die in der Vergangenheit diese wichtige Arbeit geleistet haben. Wir erleichtern ihnen dadurch, dass wir das Zweidrittelquorum aufgeben, ein bisschen die Arbeit. Es ist ein Wunsch der Kommission gewesen, und insofern finde ich es gut, wenn der Hessische Landtag dem an dieser Stelle nachkommt.
Lassen Sie mich kurz drei Punkte aufgreifen. Den Härtefallfonds will ich zumindest angesprochen haben. Die Kriterien für einen solchen Fonds sind völlig unklar. Die Fragestellungen, was passiert, wenn ein solcher Fonds – welche Größenordnung er auch immer haben soll – ausgeschöpft ist, wer dann nachschießt und ob es einen Gleichbehandlungsgrundsatz zwischen einzelnen Fällen gibt, sind nicht beantwortet.
Deswegen glaube ich, dass es ein kluger und vernünftiger Kompromiss ist, dass wir die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts in dem Gesetzentwurf, den wir hier vorsehen, zugrunde legen. Damit ermöglichen wir genau das, was das Härtefallkommissionsgesetz bewirken soll, nämlich ungewöhnliche Härten aufnehmen zu können. Ich glaube, insofern haben wir dort den richtigen Ansatz gefunden.
Zu den Dublin-III-Fällen muss man deutlich sagen, dass wir dafür im Hessischen Landtag nicht zuständig sind.