Protocol of the Session on September 24, 2014

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die Entscheidung ist schon vorher gefallen, und das wissen Sie auch! Das ist nicht redlich, was Sie hier tun!)

Die große Mehrheit hat sich erfreulicherweise für ein Kreuz bei der Christlich Demokratischen Union entschieden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Boddenberg. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Ende der Debatte.

Gehe ich recht in der Annahme, dass wir alle Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung überweisen? – Ich sehe, das ist so. Dann machen wir das.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zum Hessischen Krebsregister und zur Änderung von Rechtsvorschriften – Drucks. 19/850 –

Das Gesetz wird von Herrn Staatsminister Grüttner eingebracht. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz, welches zentrale Elemente des Nationalen Krebsplans der Bundesregierung umsetzt, verpflichtet die Länder, die Krebsfrüherkennung zu fördern und klinische Krebsregister einzurichten. Es gibt für die Krebsregister einen entsprechenden Rahmen vor, die organisatorische und datenschutzrechtliche Umsetzung bleibt freilich den einzelnen Ländern vorbehalten.

Das Ihnen vorliegende Gesetz dient der Implementierung des klinischen Krebsregisters in Hessen. Seine Aufgabe ist insbesondere die personenbezogene Erfassung der Daten aller stationär und ambulant versorgten Patientinnen und Patienten, die an Krebs erkrankt sind, über den gesamten Verlauf der onkologischen Behandlung. Zudem sollen hier die Auswertung der erfassten klinischen Daten, die Rückmeldung von Auswertungsergebnissen an die Ärzte und Krankenhäuser, der Datenaustausch, die interdisziplinäre und personenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung sowie die Bereitstellung notwendiger Daten zur Qualitätssicherung, zur Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgung, Forschung und weiterer Aufgaben erfolgen.

Mit der Speicherung von Patientenklartextdaten jeweils zu der konkreten Diagnose und Therapie sowie dem wesentlich erweiterten klinischen Krebsregisterdatensatz wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Während die bisherigen epidemiologischen Krebsregister im Wesentlichen der statistischen Erfassung von Krebserkrankungen dienten, ist es mit dem klinischen Krebsregister nunmehr möglich, die medizinische Behandlung für die einzelnen Patientinnen und Patienten unmittelbar zu steuern und nachhaltig zu verbessern. Dies sollte in unser aller Interesse sein. Diese Daten können so nun gebündelt den jeweiligen Behandlern zur Verfügung gestellt werden. Tumorkonferenzen zu den einzelnen Patientinnen und Patienten mit dem Ziel einer schnellen und effektiven Behandlung sind so möglich.

Mit der Widerspruchslösung gegen eine entsprechende Meldung an das Krebsregister haben wir zudem eine rechtssichere Möglichkeit gefunden, das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung nachhaltig zu gewährleisten. Der Hessische Datenschutzbeauftragte war hier von Anfang an involviert und hat dem ausdrücklich zugestimmt.

Schließlich werden wir – das sieht im Übrigen die Bundesregelung nicht zwingend vor, ich halte es aber ausdrücklich für geboten – auch Kinder und Jugendliche mit Tumorerkrankungen im klinischen Krebsregister Hessen erfassen, da ihnen nach unserer Auffassung nur so die gleiche qualitativ bestmögliche onkologische Versorgung wie den Erwachsenen zuteilwerden kann.

In finanzieller Hinsicht ist zu bemerken, dass 90 % der veranschlagten Kosten für den operativen Betrieb des Krebsregisters durch die Krankenkassen erstattet werden. Auch die privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie die Träger der Beihilfe in Hessen werden sich daran beteiligen. Die Deutsche Krebshilfe wird das Projekt mit einer Anschubfinanzierung ebenfalls fördern.

Das bisher in Hessen bestehende epidemiologische Krebsregister wird mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes im klinischen Krebsregister aufgehen. Dessen bewährte Organisationsstruktur, nach welcher die Vertrauensstelle des Krebsregisters bei der Landesärztekammer angesiedelt ist, und die beim Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen bestehende Landesauswertungsstelle werden beibehalten. Sowohl die Landesärztekammer in Hessen als auch das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen haben sich dankenswerterweise bereit erklärt, diese Aufgabe weiterhin zu erfüllen.

Ich bin davon überzeugt, dass es uns auf diesem Wege gelingen wird, in kurzer Zeit auf den bestehenden Strukturen in Hessen ein effizientes klinisches Krebsregister zum Wohle der Patientinnen und Patienten aufzubauen.

Meine Damen und Herren, das Gesetz enthält noch zwei weitere Regelungen, die wir mit diesem Gesetzentwurf in den Gesetzgebungsgang bringen. Es sind kleine, aber für die Träger der Jugendhilfe bedeutsame Änderungen. Zum einen geht es hier um eine Änderung im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch im Hinblick auf die Installierung einer Schiedsstelle, die bei Streit- und Konfliktfällen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leistungsund Entgeltvereinbarungen in der Jugendhilfe tätig werden kann.

Dies war bisher Teil der von den öffentlichen und freien Trägern geschlossenen Rahmenvereinbarung. Nachdem

der Hessische Landkreistag diese Rahmenvereinbarung gekündigt hat, ist eine Situation eingetreten, dass die Schiedsstelle für Jugendhilfeträger im Bereich der Landkreise nicht mehr zugänglich war. Im Einvernehmen mit den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung wird daher die Schiedsstelle mit der Änderung des § 17 Abs. 2 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch aus der Rahmenvereinbarung gelöst.

Die Landesregierung wird sodann von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und eine Schiedsstellenverordnung erlassen. Es wird auf diese Weise sichergestellt, dass die nach dem SGB VIII unabhängig vom Bestehen einer Rahmenvereinbarung existierende Schiedsstelle für alle Jugendhilfeträger zugänglich ist. Das Regierungspräsidium hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Aufgabe der Geschäftsführung dieser Schiedsstelle zu übernehmen.

Last, but not least sieht das Gesetz außerdem eine Klarstellung der Aufgaben der Gesundheitsämter im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vor, wonach die Gesundheitsämter für alle Aufgaben der Schädlingsbekämpfung zuständig sein sollen. Schließlich soll mit dem Gesetz ein redaktionelles Versehen im Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen behoben werden.

Insofern ist es ein Gesetz, das auf der einen Seite insbesondere für an Krebs erkrankte Patientinnen und Patienten in Hessen einen wesentlichen Fortschritt bedeuten kann und muss, wenn die Behandlung patientenbezogen verbessert werden kann. Auf der anderen Seite werden einige Ungereimtheiten in bisherigen Gesetzen beendet. Ich bitte um konstruktive Beratung dieses Gesetzes.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht nun Herr Kollege Dr. Spies. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Krebserkrankungen sind nicht nur die zweithäufigste Todesursache. Krebserkrankungen führen auch heute noch zu einer nicht unerheblichen Stigmatisierung. Sie führen zu jahrelanger Ungewissheit über den Verlauf, insbesondere in Bezug auf die Heilung. Sie sind auch heute noch in einer Größenordnung von 50 % aller Erkrankungsfälle tödlich.

Dem geht oft ein langes Leiden voraus. Selbst in der Frage der Früherkennung und Vorbeugung von Krebserkrankungen sehen wir viele Herausforderungen heute noch nicht in der gebotenen Deutlichkeit. Ich will nur darauf verweisen, dass wir alle zwar beispielsweise das Mammografiescreening ohne jeden Zweifel begrüßen. Tatsache bleibt aber, dass schon die Auseinandersetzung damit in einer Vielzahl von Fällen Frauen operativen Eingriffen zuführt, die für sie keinen Nutzen oder Erfolg haben und die nur in wenigen Fällen tatsächlich jemanden retten. Es ist und bleibt ein komplexes und in der Bevölkerung mit großen Verunsicherungen, aber auch mit Hoffnungen auf medizinische Verfahren verbundenes Krankheitsbild.

Allerdings – an der Stelle vertut man sich schnell – ist Krebs nicht e i n e Krankheit, sondern es handelt sich um viele Krankheiten. Es sind nicht nur einzelne organbezogene Krankheiten, sondern auch innerhalb der organbezogenen Erkrankungen gibt es eine breite Differenzierung. Gerade deshalb ist die Behandlung so schwierig und differenziert zu handhaben. Deshalb ist es so bedenklich, mit innovativen Verfahren den Eindruck zu erwecken, dass alle Krebserkrankten nun eine quasi wundersame Heilung mit dem neuen Instrument bekommen. Das ist auch für den Umgang mit dem Thema Partikeltherapie nicht belanglos.

Wir reden über eine Vielzahl von Einzelerkrankungen, die jede für sich keineswegs so häufig ist wie die Erkrankungen insgesamt. Umso wichtiger ist die Schaffung eines Krebsregisters. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber diese Vorgabe gemacht, und deshalb ist der Ansatz, die entsprechende Ausführung in Hessen nun zügig auf den Weg zu bringen, auch richtig. Denn erst die differenzierte Erfassung differenzierter Varianten von Krebserkrankungen kann dazu führen, dass wir für jeden speziellen Fall adäquate Behandlungsmethoden entwickeln und auch den Menschen sagen können, wie unter dem heutigen Stand der Wissenschaft die Prognose ist.

Hessen hat sich damit sehr schwergetan. 1996 beschloss der Bundesgesetzgeber, dass alle Bundesländer ein Krebsregister einrichten sollen. 1998 wurde dann in Hessen erstmals gesetzgeberisch das damalige epidemiologische – das unterscheidet sich vom klinischen, über das wir heute diskutieren – Krebsregister als Testlauf für den Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt eingerichtet. 1999 wäre es fast schon wieder zu Ende gewesen, weil das Gesetz auf zwei Jahre befristet war und erst aus der Mitte des Hauses ein Gesetzentwurf auf den Tisch kam, der zumindest die Geltungsdauer verlängerte, damit die Sammlung dieser hochsensiblen Daten, mit denen ein äußerst vorsichtiger Umgang erforderlich ist, überhaupt weitergeführt werden konnte.

2001, bei der endgültigen Einrichtung eines damals noch epidemiologischen Krebsregisters, entschied man sich leider nicht für eine landesweite Lösung, sondern weiterhin nur für den Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, was sowohl für ein epidemiologisches wie für ein klinisches Krebsregister unzureichend ist.

Erst fünf Jahre später beschloss der Landtag eine landesweite Ausdehnung des Krebsregisters mit dem Ergebnis, dass wir erst vor Kurzem anhand eines Berichtsantrags von der Landesregierung erfahren mussten, dass, obwohl seit nunmehr 18 Jahren die Aufgabe an die Länder herangetragen war, sich um epidemiologische Krebsregister und jetzt, neu, um ausgeweitete klinische Krebsregister zu bemühen, Fragen z. B. nach den regionalen Zusammenhängen mit Krebserkrankungshäufigkeit bis heute nicht adäquat beantwortet werden können.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das ist zumindest bedauerlich, weil man hätte hoffen können, dass wir an dieser Stelle schon sehr viel weiter wären. Angesichts dieses Vorlaufs, und weil auch das klinische Krebsregister natürlich nur auf einem sehr bescheidenen bereits bestehenden Datenbestand aufbauen kann, wird es umso mehr darauf ankommen, jetzt zügig in der Umsetzung des Gesetzentwurfs, den wir im Detail sicherlich noch prüfen und beraten werden, voranzukommen. Denn es wird weitere Jahre und Jahrzehnte

dauern, bis überhaupt ein Datenbestand zusammengekommen ist, der dann sinnvolle Aussagen zulässt.

Wir reden bei jeder einzelnen Tumorerkrankung über eine seltene Erkrankung. Erst die Gesamtheit der Tumorerkrankungen ergibt ein häufiges Krankheitsbild. Deshalb brauchen wir zur Beurteilung der örtlichen Verhältnisse, aber auch von Behandlungsstrategien und Prognosen eine umfangreiche und nur über viele Jahre etablierte Datenbasis.

Die kann dann, wenn es denn eines fernen Tages tatsächlich geschafft ist, einen wichtigen Beitrag zu besseren Prognosen, aber auch zu besseren Behandlungen von Patienten mit Krebserkrankungen leisten. Deshalb ist der Ansatz ohne Zweifel richtig. Schade, dass wir in Hessen noch nicht weiter sind. Wir sehen mit großem Interesse den Beratungen im Ausschuss zu den Details des Gesetzentwurfs entgegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Spies. – Als nächste Rednerin spricht Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Auch hier siebeneinhalb Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte direkt an das anknüpfen, wo Dr. Spies eben geendet ist, nämlich daran, dass man sich eigentlich in diesem Haus in dieser Woche nur noch wundern kann, was jetzt alles plötzlich schnell gehen muss, wo es vorher jede Menge Zeit gegeben hat, sinnvoll und vernünftig damit umzugehen.

Im Bund haben wir seit 2013 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Früherkennung. Andere Länder haben längst ein Gesetz für das klinische Krebsregister. Aber hier ist es irgendwie scheinbar wichtiger gewesen, im letzten Jahr Wahlkampf zu machen oder in jeder Plenarwoche Regierungserklärungen abzuhalten, anstatt sich hinzusetzen und das zu tun, was notwendig gewesen wäre, damit wir hier schon viel früher einen solchen Entwurf vorliegen hätten.

Allein in dieser Woche haben wir vier solche Situationen, wo es plötzlich ganz schnell gehen soll, damit wir zu einem Gesetz kommen. Wir könnten deutlich weiter sein; darin schließe ich mich Dr. Spies vollkommen an.

Das Krebsregister ist wichtig, da es Ursachen für das Auftreten von Krebserkrankungen eingrenzt, die Behandlungsmöglichkeiten optimiert werden können und durch bessere Information der Bevölkerung sie sich mit der Erkrankung und ihren Ursachen auch besser auseinandersetzen kann.

Dabei ergibt sich die schwierige Abwägung zwischen wissenschaftlichem Interesse und Hilfe für erkrankte Menschen und natürlich dem Datenschutz bzw. dem Recht der Menschen auf informationelle Selbstbestimmung. Diese Aufgabe muss das Gesetz lösen.

Bereits jetzt lassen sich aus der Erhebung des epidemiologischen Krebsregisters bestimmte Auffälligkeiten herleiten. Wenn wir uns beispielsweise die altersstandardisierte Neuerkrankungsrate pro 100.000 Einwohner in Hessen in den Jahren 2008 bis 2011 ansehen, fällt auf, dass die Erkrankungsraten im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, in Kassel-Stadt, Fulda, Limburg-Weilburg und im Main-Kinzig

Kreis an der Spitze stehen, während im Landkreis Bergstraße weniger als die Hälfte der Krebserkrankungen ist.

Auch bei einzelnen Krebserkrankungen gibt es statistische Häufungen. Hier muss es der Wissenschaft möglich sein, Zusammenhänge zu erforschen und festzustellen, ob es beispielsweise im Umfeld bestimmter Unternehmen, von Flughäfen oder Kernkraftwerken zu erhöhtem Krebsaufkommen kommt. Wir müssen auch feststellen, ob die Behandlungs-, Präventions- und Nachsorgeeinrichtungen flächendeckend ausreichend vorhanden sind.

Wenn in einem Kreis beispielsweise die Sterberate viel höher ist als in anderen, sollten wir herausfinden können, ob wir mehr tun müssen, damit Menschen eine höhere Überlebenschance haben. Wir sollten Hinweise bekommen, ob Menschen den gleichen Zugang zu einer guten gesundheitlichen Vorsorge haben und wo es Barrieren oder Lücken gibt.

Einmal abgesehen davon, dass es ein grandioses Durcheinander von Landes- und Bundesgesetzen gibt, bei denen es sehr fraglich ist, ob anschließend valide Zahlen zustande kommen, sollten wir uns in Hessen bemühen, ein Gesetz zu verabschieden, das tatsächlich den Menschen hilft, indem behandelnde Ärztinnen und Ärzte Schlüsse daraus ziehen und neuerliche Erkrankungen oder Rückfälle melden können. Wesentlich ist, dass die Daten richtig sind, dass mit hoher wissenschaftlicher Genauigkeit gearbeitet werden kann. Und wesentlich ist, dass in der Vertrauensstelle eine hohe Qualität wissenschaftlicher Erfassung und Auswertung herrscht.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Weiteren sollte Forschung möglich sein, um sozioökonomische und onkologische oder regionale Ursachen bei gehäuftem Auftreten von Krebserkrankungen feststellen zu können. Im Interesse der Gesundheit aller Menschen in Hessen brauchen wir valide Daten, damit wir wissen, mit welchen Mitteln Krankheitsursachen bekämpft werden können.

Dazu gehört auf jeden Fall, dass die Berufe und die beruflichen Tätigkeiten erfasst werden. Schließlich gibt es nicht wenige Krebserkrankungen, bei denen ein Zusammenhang besteht, wie beispielsweise Lungenkrebs nach Asbestose oder Harnblasenkrebs nach Arbeiten mit bestimmten chemischen Stoffen. Es sollte daher möglich sein, diese Personengruppen zu befragen.