Meine Damen und Herren, ich möchte noch drei Sätze zu dem sagen, was mich inzwischen wirklich berührt, nachdem wir die Debatte so geführt haben. Sie haben sich hier leider – das muss ich in Richtung CDU und GRÜNE sagen – von einem parlamentarischen Verfahren verabschiedet, wie es üblich ist. Es gab eine Fraktion, DIE LINKE, die einen Gesetzentwurf eingebracht hat und eine Anhörung dazu haben wollte, und zwar nur eine mündliche, weil es bereits schriftliche Stellungnahmen gab. Das haben Sie leider verweigert. Ich finde diesen Stil unterirdisch und eine Missachtung der parlamentarischen Gepflogenheiten.
Was ich dabei noch viel schlimmer finde – Herr Schaus hat es eben schon angesprochen –: Ja, Herr Minister, Sie sind mit dem Hauptpersonalrat im Gespräch. Das ist auch gut so, wenn Sie über eine isolierte hessische Einführung der Kennzeichnungspflicht nachdenken, die wir in der Sache ablehnen. Aber Sie sind nicht mit den Gewerkschaften im Gespräch. Das finde ich in der Tat nicht in Ordnung, weil es die am meisten betrifft und sie es umzusetzen haben. Ich hatte es bereits vorgetragen: Sie machen sogar Grundrechtseinschränkungen geltend, gerade die drei Gewerkschaften. Insofern fände ich es nur angemessen, wenn wir den Gewerkschaften in öffentlicher Ausschusssitzung den Raum dafür gegeben hätten, sich zu diesem Vorhaben der Landesregierung zu äußern.
Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie: Überlegen Sie insgesamt. Wir werden heute – das hatte ich inhaltlich begründet – den Gesetzentwurf ablehnen. Aber ich richte es noch einmal an CDU und GRÜNE: Bitte überlegen Sie, ob Sie wirklich so damit umgehen wollen oder ob es nicht sinnvoll wäre, sich im Bundesrat auf eine bundeseinheitliche Regelung zu konzentrieren.
Meine letzte Bitte an Sie: Bitte nehmen Sie die Gewerkschaften der Polizei ernst, und involvieren Sie sie ins Verfahren. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Faeser. – Als nächster Redner spricht der Kollege Bauer von der CDU-Fraktion. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sprechen heute zum dritten Mal über dieses Thema. Das gibt mir Gelegenheit, Ihnen, Herr Schaus, zum dritten Mal zu erklären, warum niemand in diesem Haus – außer der LINKEN – diesen Gesetzentwurf möchte. Frau Faeser hat den Bericht erstattet, dass er einheitlich abgelehnt wurde bei Zustimmung des Antragstellers. Es gibt gute Gründe, weshalb wir den Gesetzentwurf nicht brauchen. Das möchte ich Ihnen gerne zum dritten Mal erläutern; denn bekanntlich ist die Wiederholung die Mutter der Weisheit.
(Beifall bei der CDU – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Wenn Sie das so sehen! – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Guter pädagogischer Grundsatz!)
Lieber Herr Schaus, es ist in der Tat so, dass es eine Anhörung gab. Denn der Gesetzentwurf ist nicht neu, er ist abgeschrieben. Das haben Sie zugegeben. Ich habe Sie wiederholt aufgefordert, deutlich zu machen, warum Sie entscheidende Passagen übernommen haben, aber auch entscheidende Passagen weggelassen haben. Sie haben auch in der dritten Lesung, also heute, keine Antwort gegeben.
Sie sind die Antwort schuldig geblieben; denn Sie haben sich in der Begründung eben nicht zum Gewaltmonopol des Staates bekannt. Sie haben diesen wichtigen Passus erneut in Ihrer Argumentation weggelassen, dass die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols durch die Polizei ein zwingender und zentraler Aspekt unseres demokrati
schen Rechtsstaates ist. Das kommt in der Begründung der LINKEN nicht vor, und das entlarvt, wes Geistes Kind Sie sind. Das kann man bei dieser Gelegenheit erneut feststellen.
Frau Kollegin Faeser hat gesagt, wir brauchen den Gesetzentwurf nicht. Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man ihn nicht braucht. Ich will es Ihnen sagen. Sie haben vor einem Jahr noch selbst gesagt: Man kann das, wenn man sich über das Ziel einig ist, auch anderweitig erreichen, über den Weg einer Verordnung. Das haben Sie damals, als die Kollegen von den GRÜNEN den wortgleichen Antrag eingebracht haben, selbst beantragt. Heute sagen Sie, es muss unbedingt ein Gesetz sein, es gibt andere Bundesländer, die das anders praktizieren.
Ich sage Ihnen, wir werden das Ziel erreichen. Es wird eine Polizeikennzeichnung in Abstimmung mit den Betroffenen eingeführt. Dazu bedarf es keines Gesetzes. Das müssen Sie verstehen. Es gibt in Hessen schon gute Regelungen. Wir haben nach wie vor eine Verpflichtung zum Tragen des Namensschildes, schon seit 2008. Frau Kollegin Faeser sagte, es gibt auch schon eine taktische Kennzeichnung.
Sie sind den Beweis für Ihre Behauptung nach wie vor schuldig geblieben, dass es Fälle gibt, in denen es bei vermeintlicher Polizeigewalt bis dato nicht möglich gewesen sei, den Betroffenen ausfindig zu machen. Das gibt es einfach nicht, Herr Schaus. Wir haben jetzt schon, wenn es Unterstellungen gab, Möglichkeiten gehabt, die Verantwortlichen herauszufinden und das disziplinarrechtlich zu belangen. Deshalb ist es nicht notwendig, dass Sie das als Argument anführen, weil es nicht tragfähig ist.
Wenn Sie schon sagen, es wurde Ihnen verwehrt, eine mündliche Anhörung durchzuführen, sage ich noch einmal: Es gibt keinen Automatismus, dass es zwingend eine mündliche Anhörung geben muss. Sie waren noch nicht einmal in der Lage, die vorliegende schriftliche Anhörung auszuwerten. Denn dann müssten Sie hier bekennen, dass es durchaus kritische Stimmen gibt, gerade von den Gewerkschaften, die Sie ins Feld führen.
Wir sind bei diesem Thema höchst sensibel, weil wir schlicht und einfach Angst davor haben, dass die Kennzeichnung missbraucht und die Lebensgestaltung von Polizeibeamten beeinträchtigt wird. Das ist eine reale Angst, die immer wieder in entsprechenden Fachgesprächen zum Ausdruck kommt. Deshalb muss man es ernst nehmen.
Der Minister geht einen vernünftigen Weg, indem er deutlich macht, dass er mit dem Hauptpersonalrat im Gespräch ist, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Denn es ist in der Tat ein sensibles Thema. Auch für Polizisten gilt nach wie vor das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das wollen wir nicht wegwischen. Wo kommen wir hin, wenn man die Polizei einfach unter einen Generalverdacht stellt und mit Vorwürfen traktiert, die in der Realität durch nichts, aber auch gar nichts belegbar und beweisbar sind?
Ich darf für die CDU-Fraktion feststellen, dass wir das machen, was wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner vereinbart haben. Wir werden dafür sorgen, dass die hessischen Polizeibeamten grundsätzlich Namensschilder tragen, um den Bürgerinnen und Bürgern offen gegenüberzustehen und eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen. Um ihre Sicherheit nicht zu gefährden, haben die Polizisten das Recht, ihr Namensschild gegen eine Nummer zu tauschen. Es soll und es muss dabei sichergestellt werden, dass geeignete Vorkehrungen getroffen werden, damit keine unbefugten Personen aus den Nummern auf die Namen der Beamtinnen und Beamten schließen können.
Das ist wichtig, und das ist ganz entscheidend; denn uns ist wichtig, dass wir auch die schützen, die uns schützen. Meine Damen und Herren, Polizeibeamte sind kein Freiwild. Wir brauchen eine sorgfältige und gewissenhafte Lösung, und daran arbeiten wir. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Als nächster Redner spricht Kollege Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren das Thema Kennzeichnungspflicht nicht das erste Mal in diesem Haus. Wir diskutieren in der 19. Wahlperiode in der dritten Lesung. Aber diejenigen, die schon länger dabei sind, wissen, dass das in diesem Haus schon seit über 20 Jahren eine Debatte ist und dass wir uns als Koalition von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Koalitionsvertrag dazu entschieden haben, diese Kennzeichnungspflicht jetzt einzuführen.
Das ist bei uns so vereinbart. Wir machen es jetzt. Herr Kollege Schaus, deswegen brauchen wir auch Ihren Gesetzentwurf nicht. Wir haben Ihnen schon mehrfach gesagt: Wir haben das in der Koalition vereinbart, und wir werden das jetzt auch umsetzen. – Wir werden das in aller Ruhe machen, weil es – der Kollege Bauer hat es angesprochen – durchaus Einwände von Betroffenen gibt, die sehr sorgfältig geprüft werden. Wir wollen mit der Kennzeichnungspflicht nicht, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte unter Umständen gefährdet werden. Deswegen machen wir das sehr sorgfältig.
Der Innenminister ist in der Vorbereitung der Verordnung. Der Innenminister ist im Gespräch mit dem Hauptpersonalrat, um dies zu regeln. Da geht bekanntlich Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Aber wir haben Ihnen schon mehrfach angekündigt, dass wir das jetzt umsetzen wollen. Das ist auch gut so.
Herr Kollege Schaus, ich verstehe nicht, was Sie hier für einen Aufriss machen. Genau das, was wir gerade machen – das wissen diejenigen nicht, die dieser Debatte auf der Tribüne folgen –, haben Sie in der 18. Wahlperiode gefordert. Sie haben hier vorne gestanden und gesagt:
Aufgrund der gemachten Erfahrungen halten wir eine unverzügliche Verordnung zur Kennzeichnungspflicht durch den Innenminister für unabdingbar und
Und jetzt erzählen Sie uns, dass der Gesetzentwurf das Bessere ist, um damit dem Verordnungsentwurf zuvorzukommen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Wo ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns?)
In Richtung der Kollegin Faeser, die in dieser Frage immer eine ganz klare Meinung geäußert hat – die SPD lehnt es ab –, sage ich an diesem Punkt immer wieder: Es gibt andere Länder, andere SPD-regierte Länder, andere SPD-Innenminister, die genau das einführen und die Kennzeichnungspflicht durchsetzen. Von daher gibt es auch innerhalb der SPD durchaus unterschiedliche Auffassungen.
Warum machen wir das und warten nicht darauf, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung hinbekommen? – Frau Kollegin Faeser, das muss ich Ihnen als Juristin nicht erzählen. Polizei ist Ländersache, und deswegen regeln wir das in Hessen über eine Verordnung. Der Innenminister ist in guten Gesprächen.
Meine Damen und Herren, wir haben es jetzt oft genug diskutiert. Wir werden diesen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ablehnen, weil wir glauben, dass das, was der Innenminister zurzeit vorbereitet und wo er in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat ist, richtig ist. Wir unterstützen das. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner spricht Kollege Hahn von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das letzte Mal hat sich das Plenum des Hessischen Landtags, also wir, am 26. Juni mit diesem Gesetzentwurf auseinandergesetzt. Für diejenigen, die sich noch daran erinnern: Das war wenige Stunden vor dem Spiel in Recife gegen die USA. Es hat sich beim Fußball einiges getan, bei dem Gesetzentwurf nicht.
Er ist von Anfang an schlecht. Meine Damen und Herren, das war er schon in der letzten Wahlperiode, auch wenn als Antragsteller noch „GRÜNE“ darüber stand. Er ist jetzt noch schlechter geworden, weil in den Begründungen noch ein bisschen – salopp formuliert – Durcheinander hineingeschrieben worden ist.
Deshalb wird die FDP, wie bereits in der ersten Lesung angekündigt, auch in der dritten Lesung diesen Gesetzent
wurf ablehnen. Wir brauchen nur dann ein Gesetz, wenn wir ein Gesetz brauchen. Verehrter Herr Kollege Schaus, Sie sind in den Beratungen, wie ich vom Kollegen Greilich aus dem Innenausschuss höre, eine Begründung schuldig geblieben, warum dieses Gesetz in dieser Form benötigt wird.