Protocol of the Session on June 25, 2014

Es gab eine lange öffentliche Debatte. Ich glaube, seit über 20 Jahren wird in diesem Land darüber diskutiert, ob man Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kennzeichnet. Das macht man nicht aus Misstrauen den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gegenüber, sondern das macht man, damit ein Polizeibeamter transparent den Bürgerinnen und Bürgern gegenübersteht. Das ist im Übrigen im Einzeleinsatz für den Polizeibeamten eine ständige Übung. Polizeibeamte tragen im Einzeldienst ein Namensschild.

Die Frage, die wir hier regeln wollen, ist, wie das im geschlossenen Einsatz aussieht. Da haben wir uns darauf verständigt, dass es eine Kennzeichnung gibt. Da muss man auch einmal sagen, dass Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in überwiegender Anzahl ihren Job hervorragend, sehr engagiert und gut machen. Es gibt aber in solchen großen Systemen immer Einzelne, die sich eben nicht korrekt verhalten. Um die herauszufinden, dafür ist die Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte da.

Ich glaube, dass wir diesen Diskussionsprozess mit den Beamten jetzt führen müssen. Es gibt berechtigte Interessen, die z. B. sagen: Wir möchten, dass das so geregelt ist, dass keine Rückschlüsse auf uns als Person gezogen werden können, damit man sich an uns nicht rächen kann. – Das nehmen wir sehr ernst. Das sind Einwände, die kann man nicht vom Tisch wischen. Der Innenminister ist gerade dabei, diese Einwände mit den Beamtinnen und Beamten zu diskutieren. Ich glaube, wir sind da auf einem guten Weg.

Meine Damen und Herren, uns geht es darum, dass wir das möglichst gründlich regeln, dass wir das möglichst einvernehmlich regeln und dass wir es in Abstimmung auch mit den Beamtinnen und Beamten regeln. Das ist der Weg, auf dem wir uns bewegen.

Herr Kollege Schaus, ich habe überhaupt keine Angst davor, dass wir mit Ihnen in eine dritte Lesung gehen müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Frömmrich. – Mir liegen jetzt zwei Meldungen für Kurzinterventionen vor. Als Erste spricht Frau Faeser für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Frömmrich, ich finde es interessant, dass Sie einer Fraktion vorwerfen, Spielchen zu treiben, wenn Sie selber Spielchen treiben.

(Beifall des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Davon sollten Sie ein Stück Abstand nehmen, weil das der Debatte nicht gerecht wird.

Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil Sie auf sozialdemokratisch regierte Bundesländer hingewiesen haben. Eines davon will ich erwähnen. Herr Frömmrich, ich bin froh darüber, dass sich Innenminister Jäger, SPD, bislang dem Druck der GRÜNEN nicht gebeugt und noch keine Kennzeichnungspflicht eingeführt hat. Das sage ich Ihnen ganz offen. Es gehört zu den Debatten, dass man das anerkennen muss.

Ich will Ihnen noch einmal sagen: In die Debatte hineinzugehen und mir zu sagen, ich hätte Ihnen vorgeworfen, dass unsere Position rechtmäßig sei, Ihre damit quasi nicht, stimmt nicht. Ich habe hier lediglich die Bedenken der Polizeigewerkschaften vorgetragen, die sich auf Grundrechtsverletzungen berufen. Die muss man nicht teilen. Ich habe nur gesagt, dass die Polizei, die wir sonst hier so loben, berechtigte Interessen hat.

Da appelliere ich insbesondere an die GRÜNEN: Es war doch sonst immer ihr Vorschlag, in allen Themenbereichen Transparenz und Beteiligung herbeizuführen. Deshalb sage ich Ihnen noch einmal: Überdenken Sie Ihre Meinung dazu, lassen Sie die Betroffenen in einem transparenten öffentlichen Verfahren in einem Ausschuss des Hessischen Landtags zu Wort kommen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Danke, Frau Faeser. – Eine weitere Kurzintervention, Herr Schaus, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Frömmrich, mein Problem ist – das tritt auch im Innenausschuss immer wieder zutage –, dass Sie offensichtlich nicht mehr auseinanderhalten können, welche Informationen Sie von wem auf welcher Basis bekommen. Sie haben Informationen, dass Gespräche mit dem Hauptpersonalrat in dieser Frage geführt werden, aber wir als Parlamentarier haben sie nicht.

(Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Da haben Sie als Regierungsfraktion einen Informationsvorsprung. Das ist ja legitim. Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist aber, dass Sie dann natürlich nicht hergehen können und uns unterstellen dürfen, wir wüssten all das, was Sie als Regierungsfraktion wissen. Das wissen wir in diesem Fall eben nicht, Herr Bauer.

(Alexander Bauer (CDU): Der Minister hat es persönlich gesagt!)

Herr Bauer, wir wissen nicht, welche Gespräche da geführt werden. – Wir nehmen zur Kenntnis, was hier öffentlich geäußert wird. Das, was öffentlich geäußert wurde, war, dass die GRÜNEN gesagt haben: „Wir wollen das so schnell wie möglich in einer Verordnung regeln“, und dass aufseiten des Ministers – er hat ja nachher Gelegenheit, dazu zu reden –, zumindest von uns, hier Zögerlichkeiten festgestellt werden mussten, was den Zeitpunkt angeht.

Deshalb haben wir gesagt: Lasst uns doch das alte Gesetz nehmen, lasst uns doch schauen, ob wir auf dieser Grundlage, die von den GRÜNEN stammt – mir ist klar, dass Sie jetzt Schwierigkeiten haben, da zu argumentieren, weil das

sozusagen Ihr Gesetzentwurf ist –, zügig damit umgehen können, damit wir etwas Handfestes haben.

Ich sage es an dieser Stelle noch einmal: Uns geht es darum, das in einer öffentlichen Sitzung zu behandeln, damit bei der Beratung auch Parlamentarier anwesend sind und nicht nur der Hauptpersonalrat. Ich schätze zwar den Hauptpersonalrat der Polizei und die Kolleginnen und Kollegen sehr, die dort Mitglied sind, aber es gibt insgesamt elf Gruppierungen, die schriftlich Stellung genommen haben.

Unser Vorschlag im Ausschuss war, das wird er auch wieder sein, diese elf zu einer mündlichen Anhörung einzuladen, um mit ihnen über ihre Sorgen zu diskutieren. Ich möchte auch mit diesen Gruppen über ihre Sorgen und Ängste diskutieren. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Schaus. – Herr Frömmrich, Sie haben die Möglichkeit zur Erwiderung.

Herr Präsident, ich hoffe, dass wir uns das Fußballspiel noch anschauen können, aber ich glaube, dass man hier trotzdem auf einiges eingehen muss.

Herr Kollege Schaus, Sie haben schon wieder ein Problem mit der Wahrheit. Sowohl hier, im Plenum des Hessischen Landtags, im Protokoll nachzulesen, als auch im Innenausschuss des Hessischen Landtags, ebenfalls im Protokoll nachzulesen, hat der Innenminister erklärt, dass er in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat ist.

(Zurufe von der LINKEN)

Sie aber stellen sich hierhin und sagen, das hätten Sie nicht gewusst. Sie haben ein Problem mit der Wahrheit, Herr Kollege Schaus. Das ist Ihr eigentliches Problem.

(Zurufe von der LINKEN)

Der zweite Punkt, den ich noch einmal erwähnen möchte. Herr Kollege Schaus, sinnerfassendes Lesen der Anhörungsunterlagen hilft. Dann hat man alle Informationen zusammen.

Herr Kollege Schaus, ich will mich gar nicht länger damit aufhalten, denn wir werden darüber in der dritten Lesung noch einmal ausgiebig diskutieren. Ich glaube aber, dass Sie mit der Auffassung, die Sie hier vertreten, nicht weiterkommen werden. Noch vor ein paar Monaten haben Sie uns erklärt, dass eine Verordnung das Allheilmittel sei und dass man es mit einer Verordnung und schnellstmöglich regeln müsse.

Jetzt machen wir eine Verordnung, und jetzt erzählen Sie uns, dass man unbedingt einen Gesetzentwurf braucht, damit man möglichst alle Leute einbindet. Herr Kollege Schaus, Sie müssen sich einmal mit Ihrer eigenen Zickzacktour auseinandersetzen. Dann bekommen Sie vielleicht ein bisschen Klarheit in die Argumentation.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der LIN- KEN)

Jetzt zu den durchaus wichtigen Einwendungen der Kollegin Faeser. Frau Kollegin Faeser, ich bestreite überhaupt nicht, dass man aus unterschiedlichen Blickwinkeln unterschiedliche Auffassungen vertreten kann. Dass Sie, ausgehend von Ihrer Argumentation, die Sie im Übrigen hier relativ konsistent und konsequent vertreten haben, gesagt haben, Sie wollen diese Form der Kennzeichnungspflicht nicht, kann ich nachvollziehen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es auch innerhalb der Sozialdemokratie Verantwortliche gibt – Ministerpräsidenten, Innenminister und Koalitionäre –, die das anders regeln.

Frau Kollegin Faeser, ich will in Ihre Richtung einen weiteren Punkt ansprechen, zu dem ich vorhin nicht gekommen bin, nämlich dass Sie sagen, Sie wollen eine bundeseinheitliche Regelung haben. Ich glaube, daran hakt es. Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, denn gerade bei den Großlagen macht es keinen Sinn, wenn die hessischen Beamten gekennzeichnet sind und die bayerischen Polizeibeamten und andere aber nicht. Das ist ein Problem. Das kann man angehen.

Frau Kollegin Faeser, ich sage aber auch: Polizei ist Ländersache. Am Ende entscheiden das die Bundesländer. Auch der Bundesinnenminister hat erklärt, dass er es für die Bundespolizei keine Kennzeichnungspflicht will. Deshalb glaube ich, wir sollten als Hessen diesen Schritt gehen. Es ist ja auch nicht allen in den Koalitionsfraktionen leichtgefallen, eine solche Entscheidung zu treffen. Ich erinnere daran, dass es für die CDU durchaus ein Weg war, diese Entscheidung mitzutragen. Das haben Sie im Wege des Kompromisses gemacht. Das ist bei Koalitionsvereinbarungen eben so. Wir sind froh, dass wir es jetzt gemeinsam so entschieden haben und so machen.

Ich glaube, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind, der Innenminister in den Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat das ordentlich hinbekommt, wir dann eine dritte Lesung von Herr Schaus machen und wir dann eine entsprechende Verordnung bekommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, nicht von mir!)

Danke, Herr Frömmrich. – Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Greilich für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist schlecht. Er war schon in der letzten Wahlperiode schlecht, als noch die Quelle „GRÜNE“ draufstand. Er ist jetzt sogar noch ein bisschen schlechter geworden. Insofern kann ich das bestätigen, was Herr Frömmrich schon gesagt hat. Der Entwurf ist noch schlechter geworden, weil jetzt auch noch die Begründung schlechter geworden ist. Da kann ich Herrn Frömmrich ausnahmsweise einmal zustimmen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Die Begründung ist nicht Bestandteil eines Gesetzes!)

Herr Schaus, ich weiß das, aber wenn Sie sich einmal mit Juristerei beschäftigen würden, dann wüssten Sie, dass Begründungen immer wieder einmal zur Auslegung von Ge

setzen herangezogen werden und somit durchaus eine Rolle spielen.

Politisch spielt es allemal eine Rolle. Ich will jetzt nicht alles wiederholen. Im Gegenteil, ich will einmal versuchen, ein bisschen Zeit aufzuholen,

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

weil wir über Dinge diskutieren, die wir in diesem Parlament schon mehrfach hin und her gewendet haben und weil wir überflüssigerweise auch noch eine dritte Lesung bekommen. Okay, dann machen wir es eben noch einmal.

Deswegen in aller Kürze: Ich habe in der ersten Lesung schon gesagt, aus unserer Sicht brauchen wir kein Gesetz. Wir haben die Situation, in der Polizeibeamte bei Einsätzen in Hessen schon so gekennzeichnet sind, dass es keinen Fall gab, in dem eine Identifikation – wenn sie denn notwendig war – nicht möglich war. Ich verstehe, dass der Innenminister sich ein wenig Zeit für die Gespräche mit den zuständigen Personalräten und mit den Gewerkschaften lässt.

Das Wichtige für uns ist – das steht im Vordergrund –: Wir brauchen eine Regelung, die zwar sicherstellt, dass Beamte, die im Einzelfall gegen ihre Pflichten verstoßen, identifiziert werden können – wenn man gegenüber dem jetzigen Stand noch einige Verbesserungen machen kann, sind wir gerne dabei –, aber es muss gewährleistet sein, und das ist das Entscheidende, dass es keine Identifikationsmöglichkeit für unbefugte Dritte gibt.

Deswegen erwarten wir, dass eine sehr sorgfältig überlegte Kodierung erfolgt und insbesondere, dass man diese Kodierung auch ändern kann. Darüber können wir uns unterhalten; sobald das Ergebnis aus dem Innenministerium vorliegt, können wir uns das anschauen.