Ich bin Ihnen für die Debatte sehr dankbar. Herr Kollege Greilich und Frau Kollegin Faeser, ich bedauere ein bisschen, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen können. Es handelt sich um ein Bekenntnis zum Demonstrationsrecht. Es handelt sich um ein Bekenntnis zum Dialog zwischen denen, die friedlich protestieren wollen, und der Polizei. Es handelt sich um ein Bekenntnis zur Freiheit, zur Versammlungsfreiheit und zur Meinungsfreiheit. Ich finde, dass das in diesem Antrag so abgewogen ist, dass man dem sehr gut zustimmen kann.
Frau Kollegin Faeser, Sie haben viel von Vertrauen gesprochen. Ich finde, das ist ein Stück weit auch eine Chance, nämlich dass wir Vertrauen in die Maßnahmen aussprechen. Das wollen wir mit diesem Antrag zum Ausdruck
bringen. Wir wollen eine Vertrauensbasis herstellen, die es vor allem allen Gutgläubigen, die friedlich demonstrieren wollen, ermöglicht, mit offenem Herzen auf die Demonstrationen zu gehen.
Wir beschreiben einen Rahmen, von dem wir glauben, dass innerhalb dessen friedlich demonstriert werden kann. Der Polizei kann vertrauensvoll begegnet werden.
Insofern wäre ich dankbar, wenn Sie sich noch einmal überlegen würden, ob Sie diesem Bekenntnis nicht beitreten wollen. Ich glaube, die Debatte hat gezeigt: Eigentlich sind wir uns einig. Wir wollen, dass die Versammlungsfreiheit, dass die Meinungsfreiheit und das Demonstrationsrecht von den Menschen friedlich ausgeübt werden soll. Dem wollen wir zur Durchsetzung verhelfen. Das ist das Ziel dieses Antrags. Deswegen habe ich die Bitte, dem auch zuzustimmen. – Vielen Dank.
Herr Minister Beuth, danke. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 53 angekommen.
Ich bitte die parlamentarischen Geschäftsführer, mir zu helfen. Ich höre immer, dass abgestimmt werden soll. Bei mir steht, der Antrag soll dem Innenausschuss überwiesen werden. – Das machen wir dann auch so. Damit wird der Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/515, dem Innenausschuss überwiesen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Zehntes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) – Drucks. 19/477 zu Drucks. 19/394 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Danke schön.
Ich danke für die Berichterstattung. – Als erster Redner hat sich Herr Schaus für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt 7,5 Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte es so einfach sein. Im letzten Jahr waren es DIE LINKE und die GRÜNEN, die als Einzige die Kennzeichnung der hessischen Polizei verbindlich regeln wollten. In den meisten zivilisierten Staaten der Welt wird das so gemacht. Es ist deshalb zu Recht eine zentrale Forderung der Bürgerrechtsorganisationen und auch von Amnesty International.
In Deutschland haben drei Bundesländer inzwischen die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Weitere Bundesländer wollen folgen.
Als LINKE sagen wir: Das ist eine gute Entwicklung. Hessen sollte da nicht länger im Abseits stehen. – Deshalb wollen wir die Kennzeichnung endlich auf den Weg bringen.
Die Gründe sind bekannt. Eine Kennzeichnung erhöht die Transparenz der Polizeiarbeit. Sie ermöglicht die Aufklärung von Vorwürfen, wie sie auch in Hessen immer wieder geäußert wurden. Befürchtungen der Polizei, demzufolge eine Kennzeichnung die Identifikation der Privatperson und damit das Nachstellen durch Straftäter ermögliche, sind unbegründet. Das ist nachweislich in anderen Bundesländern nicht eingetreten.
Das Gegenteil ist sogar der Fall: Die Kennzeichnung wird sehr positiv aufgenommen. Das bestätigt sogar der Berliner Innenminister von der CDU. Nach dessen Erhebungen gibt es keine negativen Auswirkungen auf die Polizei.
Wir sollten das also auch in Hessen so machen und das endlich regeln. Die Chancen dazu waren gut. Denn nach den GRÜNEN und der LINKEN sind plötzlich auch CDU und FDP dafür. Mit einigen Abstrichen sind es auch die Sozialdemokraten.
Die SPD sagt, man müsse das auf Bundesebene machen. Das stimmt. Das wäre noch besser. Aber auf Bundesebene machen Sie es nicht. Deshalb müssen wir das machen, was wir in Hessen machen können.
Das ist, die vorliegende Regelung hier einzuführen, so wie es auch unter SPD-geführten Regierungen in Berlin, Brandenburg und Rheinland-Pfalz geschehen ist.
Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag steht es zwar drin, aber von der schwarz-grünen Regierung gibt es bisher widersprüchliche Signale. Herr Frömmrich hat heute etwas dazu gesagt. Wir werden sehen, ob auch Mitglieder der CDU-Fraktion dazu konkrete Aussagen machen.
Die GRÜNEN haben gesagt, das solle noch vor dem Herbst eingeführt werden. Die CDU sagt: Da muss man einmal schauen. – Herr Frömmrich, es gibt bisher keine zeitliche Aussage. Soweit ich weiß, gibt es bisher auch keine Anhörung der Betroffenen durch den Innenminister.
Das soll also entweder auf die lange Bank geschoben werden, oder es soll an den Betroffenen vorbei gemacht werden. Oder es geschieht beides, es wird auf die lange Bank geschoben und an den Betroffenen vorbei gemacht.
Erstens sollte der Gesetzentwurf eigentlich Konsens sein. Denn er basiert auf einer Initiative der CDU-Fraktion in
Die hessischen GRÜNEN haben das letztes Jahr abgeschrieben. Das geschah als Reaktion auf einen Antrag, den wir eingebracht hatten.
Herr Frömmrich, jetzt haben wir von den GRÜNEN abgeschrieben. Dazu stehen wir auch. Im Kern ist das natürlich Ihr Gesetzentwurf aus dem letzten Jahr. Das Fazit lautet: Grundsätzlich sind alle dafür. Wir haben einen Gesetzentwurf, hinter dem eigentlich alle Parteien stehen könnten. Warum machen wir es dann nicht?
Ich komme zum zweiten Vorteil. Ein Gesetzentwurf des Parlaments hat eine hohe Legitimation und einen klaren Zeitablauf hinsichtlich der Beratung. Wir hätten das noch vor der Sommerpause beschließen können. Denn die Stellungnahmen der Experten liegen aus der Anhörung letzten Jahres vor.
Und drittens, das ist sehr wichtig: Bei einem Gesetzentwurf werden die Betroffenen im Landtag mündlich angehört. Man hätte dann also deren Bedenken aufnehmen und auch die Entscheidung des Landtags rechtfertigen müssen.
Genau deshalb wird unser Gesetzentwurf jetzt mit absurden Begründungen und Unterstellungen abgelehnt. Nicht einmal eine Anhörung gibt es zu diesem Gesetzentwurf – ein Novum im Landtag. Einen solchen Umgang mit einem Gesetzentwurf hat es noch nie gegeben.
Also nochmals: Angeblich sind alle Fraktionen grundsätzlich dafür. Trotzdem lehnen Sie es ab. Es ist eine erprobte und gute Regel aus der Praxis, und trotzdem lehnen Sie sie ab. Das Gesetz wäre schnell und mit hoher Legitimation umsetzbar, und trotzdem lehnen Sie es ab. Schließlich wäre es garantiert, dass die Betroffenen hier im Landtag gehört werden, aber trotzdem lehnen Sie es ab.
Dass sich die GRÜNEN dazu hergeben, noch dazu, da es doch ihr eigener Entwurf ist, ist schon sehr bezeichnend. Aber Sie haben eine mündliche Anhörung abgelehnt.
Herr Bauer, jetzt tun Sie doch nicht so. Ich muss aufpassen, damit ich weiter im parlamentarischen Sprachgebrauch bleibe, wenn Sie weiter so dazwischenrufen.
In der Opposition nannten die GRÜNEN das damals noch „die Arroganz der Macht“. Es ist schon bemerkenswert, wie schnell Sie sich selbst diese Arroganz der Macht angeeignet haben.
Meine Damen und Herren, das ist der springende Punkt. Vor allem CDU- und im Übrigen auch FDP-Abgeordnete wollen sich offensichtlich mit den Betroffenen gar nicht an einen Tisch setzen. Offenbar wollen Sie nicht öffentlich erklären, warum Sie Ihre Meinung nun geändert haben. Das ist den Betroffenen gegenüber eigentlich sehr feige.