Protocol of the Session on September 11, 2018

Ziele der Bundesregierung sind effiziente elektronische Verwaltungsarbeit im Bund … und – zusammen mit Ländern und Kommunen – einfache, schnelle, weil über die Ebenen hinweg elektronische staatliche Dienstleistungen.

So weit das Zitat. – Doch um eine effiziente und sinnvolle elektronische Datenverarbeitung zu ermöglichen, müssten die Kommunen die Daten erst einmal elektronisch erheben. Wie wollen Sie bitte der Öffentlichkeit erklären, dass Sie den wichtigsten Teil der Verwaltung bei Ihrer Ausarbeitung außen vor lassen? Hier sind andere Bundesländer viel weiter.

Meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, Sie verhindern somit eine harmonisierte Gesetzgebung und damit den bundesweit anzupassenden Datenaustausch. Das ist nämlich Bestandteil dieses Gesetzes.

Es fällt ferner auf, dass nicht alle bundesrechtlichen E-Government-Normen für das Landesrecht übernommen werden.

Auch das ist ein Zitat – so zu lesen im Einschätzungsbericht des Nationalen E-Government-Kompetenzzentrums. Die Norm, aufgrund derer die Landesbehörden elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe zu dokumentieren, zu analysieren und zu operieren haben, ist eben nicht vorhanden. Wie aber sollen Verfahren optimiert werden, wenn Sie nicht einmal eine Datenerfassung beschließen? Auch das hat Kollege Eckert schon ausgeführt. Andere Bundesländer – wie Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern – verfügen schon längst über ein E-Government-Gesetz und haben dies auch mit einer ausdrücklichen Umsetzungsfrist verankert. Die Fixierung Ihres Gesetzentwurfs auf Landesbehörden ist nicht förderlich, zumal Sie dort sogar wichtige Bereiche ausgelassen haben.

Doch nicht nur die Rahmenbedingungen für die Verwaltung sind verbesserungswürdig. Auch die Rechte jeder Bürgerin, jedes Bürgers und jedes Unternehmens müssten in diesem Gesetz festgeschrieben werden. Das tun Sie aber nicht. Die erhobenen Daten von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen müssen nicht nur im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung gesehen werden, sondern es bedarf einer weiteren Möglichkeit der Offenlegung gegenüber den Betroffenen. Aber davon ist nichts zu lesen.

Ebenso wäre auch eine gesetzlich vorgeschriebene Verschlüsselung von Dokumenten, die zwischen Landes- und Kommunalverwaltung hin- und hergeschickt werden, von äußerster Dringlichkeit. Es kann doch nicht sein, dass in Zeiten der ausgedehnten Cyberkriminalität wichtige Dokumente unverschlüsselt verschickt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Verweis auf die verschlüsselte De-Mail ist unzureichend, da nach Ihrem Gesetzentwurf nur Landesbehörden verpflichtet sind, die De-Mail zu nutzen. All diese Unzulänglichkeiten haben aber ihren Ursprung in dem Versuch der Verhinderung von kommunalen Konnexitätsansprüchen. Genau das ist der rote Faden, der sich durch das ganze Gesetz zieht. Denn einerseits verpflichten Sie die Kommunen, das Bundesrecht anzuwenden – Sie greifen also durch –, um andererseits keine Bereitschaft bei der Finanzierung der enormen Kosten zuzugestehen. Die Kommu

nen brauchen aber das Geld, die Zusammenarbeit und die technische Unterstützung des Landes. Sonst kommen wir da insgesamt nicht weiter.

(Beifall bei der LINKEN)

Mein Fazit: Die Modellkommunen, die bereits 2014 vom Bund ausgewählt wurden, haben als größte Digitalisierungsherausforderung die mangelhafte Unterstützung von Bund und Ländern beklagt. Die Lehre, die Sie offensichtlich aus dieser Entwicklung gezogen haben, ist, die hessischen Kommunen gar nicht erst intensiv in den Gesetzesprozess mit einzubeziehen. Weiterhin brauchen Bürgerinnen und Bürger mehr rechtliche Kompetenzen zur Einflussnahme auf ihre Daten und Einsicht auf Anfrage. Es fehlt weder an Ideen noch an Beispielen oder technischen Möglichkeiten, sondern nur am politischen Willen der Landesregierung und von Schwarz-Grün zur Durchsetzung von zukunftsweisender Technik in der Verwaltung.

Beziehen Sie also die betroffenen Behörden endlich mit ein, und entscheiden Sie nicht über deren Köpfe hinweg.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen, die diesen Namen dann auch verdienen. Hessen wird mit diesem Gesetz ins digitale Abseits gestellt. Deshalb werden wir es ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Schaus. – Als Nächster spricht Kollege Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal versteht man die Debatten nicht, die hier geführt werden.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist ja auch sehr intellektuell!)

Man kann, wenn man das abschichtet, vielleicht gleich auch einmal auf die Anhörung eingehen und das, was da gesagt worden ist. Lieber Herr Kollege Schaus, aber am Ende müssen wir doch einmal feststellen, dass wir hier ein E-Government-Gesetz für das Land Hessen schaffen. Das hat es noch nicht gegeben. Wir orientieren uns dabei an dem Bundesgesetz. Das Bundesgesetz ist zwar aus dem Jahr 2013 – das ist richtig –, aber wir orientieren uns weitgehend daran.

Wenn Sie sich auf die Anzuhörenden beziehen, müssten Sie das dann auch in den Teilen tun, in denen die Anzuhörenden, die Sie mit anderen Sätzen zitieren, das Positive hervorheben. Herr Dr. Hornung, der hier zitiert worden ist, sagt z. B. dazu:

Angesichts der Vernetzung der E-GovernmentStrukturen ist ein Höchstmaß an Einheitlichkeit der Rechtsgrundlagen anzustreben.

Das tun wir hier mit vielen Bereichen, in denen wir uns am Bundesgesetz orientieren. Er sagt noch einmal:

Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung sehr viele Regelungen des Bun

desgesetzes übernimmt und nur an Landesrecht anpasst.

Das ist so. Das sollte man doch vielleicht einfach einmal zur Kenntnis nehmen, wenn man schon zitiert, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Was wollte dieser Gesetzentwurf? – Er wollte rechtliche Hindernisse abbauen, die elektronische Kommunikation mit Verwaltung erleichtern, Verwaltung effizienter, transparenter und bürgerfreundlicher gestalten, Rechtsklarheit schaffen und neue Impulse für das E-Government in Hessen setzen. Das ist ihm, glaube ich, gelungen.

Gleichwohl würde ich den Kollegen, die hier geredet haben, zustimmen, dass man sich natürlich in solchen Gesetzgebungsprozessen, zumal wenn sie lange dauern, ein „mehr“, ein „schneller“ und auch ein „effektiver“ vorstellen kann. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Wie sagte der Kollege Eckert gerade völlig zu Recht? Die Digitalisierung ist ein ständiger Prozess. – Ich glaube, dass uns dieser Gesetzentwurf und diese Regelungssystematik relativ schnell wieder erreichen werden,

(Zustimmung des Abg. Tobias Eckert (SPD))

weil die technische Entwicklung so schnell fortschreitet, dass wir die Dinge, die von Ihnen zu Recht angesprochen worden sind, ins Gesetzgebungsverfahren übernehmen können.

Lassen Sie mich zu dem einen oder anderen Punkt etwas sagen, bei dem ich meine, dass wir uns selbst keinen Gefallen tun, indem wir sozusagen in Bausch und Bogen so tun, als sei nichts passiert. Da stellen wir uns kein gutes Zeugnis aus. Kollege Eckert hat gesagt, wir würden uns nicht intensiv mit Digitalisierung beschäftigen. Ich will daran erinnern, dass sich dieser Landtag – ich glaube, das war sogar auf Initiative der FDP; das weiß ich nicht – in einer sehr umfangreichen Anhörung, die fast einen ganzen Tag dauerte, mit den Fragen der Digitalisierung beschäftigt hat.

(Zustimmung des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Kollege Eckert hat die Digitalisierung angesprochen, die ganz viele Lebensbereiche betrifft. Diese haben wir damals schon ausführlich diskutiert. Wir haben dazu eine sehr inhaltsbetonte und aufschlussreiche Anhörung durchgeführt.

(Zustimmung des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Da kann man sich nicht allen Ernstes hier vorne hinstellen und sagen, in Sachen Digitalisierung sei nichts unternommen worden, und mit der Digitalisierung habe man sich nicht beschäftigt.

Ich komme zu einem weiteren Punkt. Wir waren mit verschiedenen Ausschüssen, etwa mit dem Hauptausschuss und dann mit dem Unterausschuss Datenschutz, zweimal in Estland und haben uns dort Beispiele einer digitalen Gesellschaft angeschaut. Das waren sehr interessante Prozesse. Alle Kolleginnen und Kollegen, die daran teilgenommen haben, haben gesagt: Wie packen die das an? Wie schaffen die das, so komplexe Zusammenhänge in ihrer Verwaltung und im täglichen Leben zu implementieren? – Das hat uns alle stark beschäftigt.

Ich will zwei Punkte nennen, über die wir hier diskutieren sollten. Dann möchte ich sehen, ob Herr Schaus immer noch so forsch in der Argumentation ist, wie er es gerade war.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Oh, er war forsch?)

Die Digitalisierung in Estland hat geklappt, weil sie sehr zentralistisch organisiert worden ist und weil man als ersten Schritt einen Chip in den Personalausweis integriert hat, mit dem man Zugang zu allen öffentlichen Informationen und auch zu seinen Akten hat. Ich möchte wissen, wenn wir so etwas im Hessischen Landtag diskutieren, wo Herr Schaus wäre, wenn wir sagen würden: Das wollen wir auf den Weg bringen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Hatte ich dazu was gesagt?)

Sie haben doch gesagt, das alles gehe Ihnen nicht schnell genug.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Bei den Kommunen! Die Rückmeldungen aus den Kommunen sind so!)

Wenn Sie Digitalisierung wollen, Herr Kollege Schaus, müssen Sie auch die Chancen, die Digitalisierung bietet, irgendwann einmal nutzen. Aber Sie stellen sich immer hier vorne hin und reden, dass man die Digitalisierungschancen nutzt, aber jedes Mal, wenn es einen Vorschlag zum Nutzen der Digitalisierung gibt, sind Sie die Ersten, die sagen: Das geht gerade gar nicht.

(Lachen des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Daher finde ich, man sollte darüber nachdenken, so wohlfeile Reden zu halten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Lachen des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Man sollte sich dieses Beispiel Estland genauer anschauen. Dass die Bürger durch ihren Ausweis Zugang zu allen sie betreffenden Daten haben und sie in Kommunikation mit den staatlichen Institutionen treten können, wäre ein Riesenschritt bei der Digitalisierung. Aber wir haben Folgendes in den Diskussionen mit den Esten erlebt: Uns wurde gesagt, dass alle Fragen, die wir stellten, zurückhaltend gewesen seien. Die Esten diskutierten immer mit den deutschen Gruppen über die Probleme, die die Digitalisierung bringe, aber sie redeten mit den deutschen Gruppen in der Regel nicht darüber, welche Vorteile die Digitalisierung habe.

Ich will sagen: Stellen Sie sich nicht hier vorne hin und fordern mit Hurra die Digitalisierung, um dann, wenn etwas gemacht werden soll, das Haar in der Suppe zu suchen.

Deswegen lassen Sie mich dazu sagen: Wir sind mit diesem E-Government-Gesetz einen ersten Schritt gegangen. Wir haben die Umsetzung dessen gemacht, was auf Bundesebene festgeschrieben worden ist. Man kann sich mit Sicherheit mehr vorstellen. Ich kann dazu sagen, dass ich mir für alles, was mit Digitalisierung und mit Digitalisierungsprozessen einhergeht, mehr Geschwindigkeit wünschen würde. Aber mit diesen Dingen müssen wir uns dann wahrscheinlich bei einer Anpassung des Gesetzes beschäftigen. Aus meiner Sicht ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht ist er nicht schnell genug, vielleicht ist er auch nicht intensiv genug, aber ich glaube, er beschreibt den richtigen Weg.

Wie Sie im Rahmen der Anhörung gehört haben, sagen viele, dass es gut ist, dass wir uns am Bundesgesetz orien