Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren Staatsminister und Mitglieder des Kabinetts, liebe Zuhörer! Einen schönen guten Tag heute zur ersten Sitzung in der laufenden Plenarwoche am Ende unserer Sitzungszeit vor der Landtagswahl. Nach diesen drei Tagen heißt das alte Motto: Schaun wir mal. – Ich hoffe, dass wir das sehr friedlich über die Runden bringen.
Ich eröffne zunächst mit der Feststellung der Beschlussfähigkeit. Wird ihr widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann sind wir beschlussfähig.
Meine Damen und Herren, ich darf einen Gast auf der Besuchertribüne begrüßen, der von weit her kommt, aus dem Benin in Zentralafrika. Ich begrüße S. E. den Bischof von Lokossa, Herrn Victor Agbanou. Lieber Herr Bischof, herzlich willkommen.
Er hat in München studiert, hat Freunde in Dieburg, ist Gast heute in Hessen und bei uns im Landtag. Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihre Diözese. Sehr schön, dass Sie hier sind.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung vom 4. September 2018 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 56 Punkten liegen Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung, Tagesordnungspunkte 51 bis 55, entnehmen können, sind fünf Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Nach § 32 Abs. 6 beträgt die Aussprache für jeden zulässigen Antrag auf Abhaltung einer Aktuellen Stunde fünf Minuten je Fraktion. Die Aktuellen Stunden werden am Donnerstag um 9 Uhr abgehalten.
Die Fraktion der SPD hat ihren Änderungsantrag, Drucks. 19/6759, zurückgezogen und dafür einen neuen Änderungsantrag, Drucks. 19/6776, zu Tagesordnungspunkt 6 eingereicht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund des engen Sachzusammenhangs beantragen wir gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 42 zusammen mit Punkt 4 aufzurufen. Wir hatten das schon an anderer Stelle empfohlen, aber das ist so nicht durchgedrungen. Deswegen hier der Geschäftsordnungsantrag, den ich in aller Kürze begründen darf.
Es geht um den inneren Sachzusammenhang zwischen den beiden Drucksachen. Wir haben den Antrag der FDP zu dem Thema „Redet ihr noch oder digitalisiert ihr schon?“ von Anfang an zusammen mit dem Gesetzentwurf für ein E-Government-Gesetz, wenn ich das verkürzt so nennen darf, aufgerufen. In der ersten Lesung wurde beides gemeinsam behandelt, im Ausschuss wurde beides gemeinsam behandelt. Wir sollten das jetzt auch bei der zweiten Lesung so handhaben.
Für diejenigen, die vielleicht nicht so tief im Thema sind, will ich gern erläutern, woraus sich dieser Zusammenhang ergibt, aus dem sich geschäftsordnungsmäßig die Notwendigkeit ergibt, beides gemeinsam zu behandeln:
Wir haben im August 2017 unseren Antrag eingebracht, der nach drei verlorenen Jahren immer noch aktuell ist. Jetzt liegt der Entwurf des E-Government-Gesetzes vor – das ist der andere Tagesordnungspunkt –, und dieses sieht im Wesentlichen lediglich eine Übernahme der Regelungen des Bundesgesetzes aus dem Jahr 2013 vor. Meine Damen und Herren, das sollten wir hier in der Tat auch im Zusammenhang diskutieren; denn es gibt verschiedene Punkte in diesem Zusammenhang. Das ist die Frage der Kompatibilität von Datenportalen. Wir sind auf einen ersten Schritt angewiesen; im Gesetz finden sich dazu nur Insellösungen. Das können wir nachher inhaltlich diskutieren.
Aber entscheidend ist aus unserer Sicht, dass diese Themen gemeinsam aufgerufen werden, dass wir eben nicht nur verkürzt das knappe, rudimentäre Gesetz, das vorliegt, diskutieren, sondern dass wir die Frage der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung im Zusammenhang diskutieren. Deswegen unser Antrag, beide Tagesordnungspunkte gemeinsam aufzurufen.
Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so genehmigt, und wir rufen Punkt 4 gemeinsam mit 42 auf.
Jetzt frage ich: Wird die Tagesordnung so genehmigt? – Das ist der Fall. Dann wird danach verhandelt.
Wir tagen heute, bis die erforderlichen zweiten Lesungen stattgefunden haben. Wir beginnen mit der Fragestunde, Drucks. 19/6717, und kommen dann zu Tagesordnungspunkt 2, der Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten.
Meine Damen und Herren, die Auswahl der sieben Persönlichkeiten für das Kunstwerk „Himmel über Hessen. Lichtgestalten“ hinter uns haben die Schülerinnen und Schüler des Grundkurses Politik und Wirtschaft der Q1-Phase der Viktoriaschule Darmstadt getroffen, die im August hier waren. Sie haben sich entschieden, folgende Persönlichkeiten hier erscheinen zu lassen: Johann Heinrich Merck – das gehört sich für Darmstädter Schüler –, Ludwig Beck, Johann Wolfgang von Goethe, Theodor W. Adorno, Anne Frank, Christian Stock und Carl Ulrich. Auch das gehört sich für Darmstädter. – Das habe ich mitgeteilt.
Meine Damen und Herren, heute Abend, im Anschluss an die Sitzung, kommen folgende Ausschüsse zusammen: der Innenausschuss in Sitzungsraum 510 W, der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss in Sitzungsraum 204 M
und der Haushaltsausschuss in Sitzungsraum 501 A – immer vorausgesetzt, dass dritte Lesungen beantragt werden oder andere Notwendigkeiten bestehen.
Einen runden Geburtstag konnte unser Staatssekretär Thomas Metz begehen. Lieber Herr Staatssekretär, alles Gute, bleiben Sie gesund und munter.
Ich weise darauf hin, dass die mündliche Frage 1106 des Kollegen Quanz zurückgezogen worden ist, da die Beantwortung vorliegt.
Welche Gründe gibt es für die geänderte Genehmigungspraxis bei Dauergenehmigungen für Schwerlasttransporte in Hessen?
Sehr geehrter Herr Abg. Eckert, es gibt keine geänderte Genehmigungspraxis des Landes bei Dauergenehmigungen für Schwerlasttransporte in Hessen. Ich gehe davon aus, dass der Hintergrund Ihrer Frage ein Erlass meines Hauses vom 17.08.2017 ist, der die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörden lediglich auf die hierzu bestehende Rechtslage des Bundes hinweist. Eine Rechtsänderung ist nicht erfolgt.
Die Genehmigung von Schwerlasttransporten erfolgt nach den Vorgaben des Bundes, nämlich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung. Diese wurde zwar in Teilen neu gefasst und ist zum 30.05.2017 in Kraft getreten, aber die Voraussetzungen zur Erteilung von Dauergenehmigungen für Schwerlasttransporte sind im Vergleich zur Altregelung im Wesentlichen gleich geblieben.
Herr Minister, herzlichen Dank für die Antwort. – In der Tat sind die Schilderungen insbesondere aus dem Transportgewerbe deutlich andere, nämlich dass sich für sie in
der Umsetzung erheblich etwas verändert hat, gerade im Vergleich zu Rheinland-Pfalz. Deswegen: Was können Sie verändern, damit es diese Ungleichbehandlung, die im Moment im Vergleich zu den Nachbarbundesländern besteht, für die hessischen Unternehmerinnen und Unternehmer nicht mehr stattfindet?
Herr Abg. Eckert, das Problem war, dass im Rahmen von Dienstbesprechungen im Zusammenhang mit der neuen Verwaltungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung bekannt geworden ist, dass die Erlaubnisbehörden vielen Spediteuren Dauererlaubnisse erteilt haben. Das war mit der Rechtslage eigentlich nicht vereinbar.
Hessen Mobil weist darauf hin, dass gerade angesichts der Situation der Autobahnbrücken, der vielen Baustellen, die wir haben – weil wir viel sanieren und investieren –, Dauererlaubnisse an dieser Stelle nicht angebracht sind. Daher hat es diese Klarstellung gegeben. Einmal erteilte Dauererlaubnisse für drei Jahre galten bzw. gelten weiterhin. Diese „laufen aber aus“. Das ist der Hintergrund dessen, was sich aus Sicht derjenigen, die fahren, verändert hat.
Wir denken über die Frage nach, ob man es gerade für diejenigen, die über mehrere Kreisgrenzen hinweg unterwegs sind, hinbekommen kann, eine Anhörungsbehörde auf Landesebene einzurichten. Das bedeutet, dass sie dann quasi nicht mehr bei fünf verschiedenen Behörden fragen müssen, sondern bei einer Stelle. Man muss sich vor allem bei den Transporten – das geht bis 44 t, teilweise sogar bis 60 t – weiterhin die jeweilige Situation anschauen. Aus meiner Sicht ist es jedenfalls so: Solange wir noch nicht mit allen Brückensanierungen fertig sind – das wird noch eine gewisse Zeit dauern –, ist eine Erteilung von Dauererlaubnissen nicht möglich.
Herr Staatsminister Al-Wazir, können Sie bestätigen, dass im Moment rund 3.500 bis 4.000 Einzelanträge auf Schwerlasttransporte bei Hessen Mobil vorliegen, die eine zeitnahe Zusage an Kunden kaum möglich machen? Können Sie sagen, wie Sie versuchen werden, diesen Stapel an Einzelanträgen abzuarbeiten?
Ich kann Ihnen nicht mit Datum von heute sagen, wie viele Anträge vorliegen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass nach
meiner Erinnerung vor einem Jahr eine sehr lange Zeit benötigt wurde, bis solche Anträge beschieden werden konnten. Das war ein sich selbst verstärkender Prozess. Man könnte auch von einem Teufelskreis reden; denn weil es so lange gedauert hat, haben Firmen, die sich auf bestimmte Fuhren beworben hatten, teilweise schon einen Antrag gestellt, gar nicht wissend, ob sie das am Ende abfahren werden. Nach meiner Erinnerung hatten wir teilweise die Situation, dass bis zu sieben oder acht Wochen gewartet werden musste.