Protocol of the Session on June 20, 2018

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal bei der Justizministerin dafür bedanken, dass sie gleich zugesagt hat, so wie es in dem Verfahren auch bisher üblich war, uns die Unterlagen zur Regierungsanhörung zur Verfügung zu stellen; denn das erleichtert uns die Vorbereitung der Beratung im Ausschuss. Dafür meinen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Dann möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, schon einmal zwei, drei Punkte auf das zu erwidern, was Frau Kolle

gin Hofmann für die SPD-Fraktion vorgetragen hat, Stichwort: Therapieunterbringungsgesetz. Sie haben angesprochen, dass dort eine Regelung geschaffen werden müsse. Also, wenn ich das lese, dann stelle ich fest, dass es dazu schon eine Regelung gibt. Wenn man jetzt eine andere Regelung haben will, dann ist das wieder ein anderer Sachverhalt. Aber wenn es zu dem Sachverhalt, über den Sie sprechen, bereits eine Regelung gibt, dann brauche ich keine neue Regelung zu schaffen, sondern muss mir nur die alte anschauen.

(Heike Hofmann (SPD): Klarstellend!)

Von daher mache ich an dieses Thema einen Haken.

Zum Thema Fischereigesetz, das Sie angesprochen haben. In der Begründung des Sammelgesetzes, wie wir sie vorliegen haben, steht explizit drin, dass es kürzer befristet werden soll, weil das zuständige Fachministerium eine entsprechende Evaluierung, eine breitere Überarbeitung in Vorbereitung hat. Damit wird das Sammelgesetz auf das zurückgeführt, was es sein soll. Es soll eben keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vornehmen, sondern es soll nur die entsprechenden Befristungen, den Rahmen schaffen. Insofern gilt auch hier: Haken dran, alles richtig gemacht.

Zum Schiedsamtsgesetz. Ja, das ist eine spannende Frage. Auch da sind wir bei dem Thema der inhaltlichen Ausgestaltung von Gesetzen. – Ja, ich glaube, dass das Schiedsamt wichtig ist; wir haben dort einen Punkt drin, den Sie nicht angesprochen haben, und zwar die Frage der örtlichen Zuständigkeiten, und ob man Gebiete anders zuschneiden kann. Ja, dazu gibt es unterschiedliche Anhaltspunkte. So richtig und wichtig ich dies finde – auch der Verband der Schiedsleute sagt, man solle die kommunalen Grenzen für die Schiedsamtsbezirke möglichst beibehalten, um die Örtlichkeit beizubehalten –, stelle ich vor allen Dingen in Ballungsräumen fest, dass wir dort Probleme haben, die Bezirke entsprechend zu besetzen.

Das ist eine Debatte, die davon unabhängig ist, ob wir es in ein Sammelgesetz führen würden oder in ein anderes Gesetz. Das ist aber eine Frage inhaltlicher Art, die wir in Ruhe miteinander besprechen können. Das hat ansonsten auch nichts mit dem Sammelgesetz zu tun. In diesem Sinne – da kann ich mich Herrn Dr. Blechschmidt anschließen – halte auch ich dieses Sammelgesetz wirklich für eine Vorlage, die so ist, wie sie von Anfang an gedacht war: möglichst nur Befristungen, möglichst nur redaktionelle Änderungen. Das haben wir eben beim Allgemeinen Berggesetz gehört, wo auf Bundesebene schon lange etwas weggefallen ist und wir fragen müssen: Brauchen wir das in Hessen noch und, wenn ja, wie brauchen wir das noch, und wie können wir das aus unserem Rechtsbestand langsam herauslösen? – Das sind alles saubere und verständliche Sachen. So ist ein Sammelgesetz ein richtiges Sammelgesetz. Auch ich freue mich auf die Ausschussberatung.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Honka. – Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Förster-Heldmann gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das erste Mal in meinem Leben rede ich zu einem Sammelgesetz. Als ich das von dem freundlichen Mitarbeiter unserer Fraktion im Vorfeld habe prüfen lassen, habe ich mich gefragt, was man dazu lange reden soll. Jetzt habe ich gelernt, dass es geht. Wenn man nur will, kann man auch dazu lange reden.

Ich schließe mich zuallererst meinen männlichen Vorrednern an und sage: Dieses Sammelgesetz ist so in Ordnung. Ich bin auch gespannt auf die Evaluierung und die Anhörungsunterlagen, die wir dann zugestellt bekommen. Insofern wird das alles interessant.

Ich bin auch froh darüber, dass in den einzelnen Gesetzesvorlagen nur redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden und es nur um eine erneute Befristung dieser Gesetze geht. Es ist nicht so, dass sich irgendwelche Dinge in diesen Änderungen verstecken könnten, die einer Diskussion entzogen würden.

Das, was meine weibliche Vorrednerin angesprochen hat, sind Dinge, die nicht Eingang in ein Sammelgesetz finden. Gerade dieses Schiedsamtsgesetz ist eine komplexe Sache, die man so oder so sehen kann. Natürlich haben die Schiedsleute ein komplett eigenes Anliegen. Natürlich haben wir Kontakt mit ihnen, und natürlich gibt es Gespräche darüber. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir im Ausschuss darüber befinden und ein gemeinsames Ergebnis erarbeiten, auch wenn es unterschiedliche Anschauungen gibt.

Natürlich kann es nicht sein, dass sich im Sammelgesetz eine Professionalisierung, eine Ausweitung oder neue Aufteilung der Zuständigkeiten versteckt oder dies geändert worden wäre. Ich betone es deswegen, weil diese Diskussion eine Umkehrung der gestrigen Diskussion ist. Das sollte man schon noch einmal erwähnen.

Auch wir sind sehr zufrieden mit diesem Gesetzentwurf. Ich bin gespannt auf die Diskussion, die wir in der nächsten Ausschusssitzung führen werden. – Insofern vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Frau Förster-Heldmann. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes – Drucks. 19/6547 –

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Dr. Dippel zur Einbringung das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hessische Rettungsdienstgesetz ist bis zum 31.12.2018 befristet. Es wurde erstmals im Dezember 2010 novelliert und weiterhin am 02.12.2012.

Wir verfügen über ein eigenes Rettungsdienstgesetz. Es regelt die Sicherstellung des Rettungsdienstes als Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr. Während der Geltungsdauer kann man sagen, dass das Gesetz eine gute Grundlage für die Entwicklung und den Betrieb des Rettungsdienstes in Hessen geschaffen hat. Deshalb ist es wichtig, zu bewerten, was sich in den vergangenen sechs Jahren insgesamt verändert hat, also die praktische Seite dieses Dienstes.

Ich stelle fest, die Hilfsfrist von zehn Minuten bleibt bestehen. Wir haben einen Erreichungsgrad von 88,58 % erreicht. Das ist eine gute Quote, die es natürlich immer noch zu verbessern gilt.

Wir haben die Umsetzung der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie der Europäischen Union aufgenommen, Stichwort ist die Wettbewerbsbeschränkung insgesamt. Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil. Rettungsdienstleitstellen dienen auch dazu, den Schutz der Bevölkerung in den Mittelpunkt zu stellen. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir etwas zur Zusammenarbeit der Hilfsorganisationen gesagt haben.

Die Zentralen Leitstellen übernehmen wichtige Aufgaben im Brandschutz, technische Hilfeleistungen, Katastrophenschutz, Alarmierung, Koordinierung, Notrufe, Einsatzlenkung. Deswegen ist in § 6 vorgesehen, dass wir diese Aufgaben präzisieren und auflisten, damit die Zuständigkeit geklärt wird.

Wir haben festgestellt, dass viele Menschen, die in Not geraten sind, Beratungen brauchen. Sie rufen bei der Notzentrale an und werden irrtümlicherweise dort behandelt, wo sie nicht behandelt werden sollen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, bei den Zentralen Leitstellen Professionen zu schaffen, die das entscheiden können.

Ich denke, die anschließende Aussprache wird dazu dienen, weiterhin zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ich will es damit belassen, indem ich ausdrücklich feststellen darf, dass die Dinge, die über die Jahre aufgetaucht sind, in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden sind. Wir versuchen, die Dinge, die negativ waren, zu korrigieren. Es ist ganz wichtig, dass wir die Erfahrung der Beteiligten einfließen lassen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich will aber eines noch hinzufügen: Ich danke ausdrücklich den Menschen, die Tag und Nacht im Rettungsdienst tätig sind und den Menschen in Not zur Verfügung stehen. Das ist keine einfache Aufgabe, aber sie wird gut bewerkstelligt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Dippel. – Da es Irritationen gab, will ich als Erstes sagen: Wenn sich die Landesregierung zu Wort mel

det, bekommt die Landesregierung das Wort erteilt. – Jetzt zur Geschäftsordnung, Herr Rudolph.

Ich wollte nachfragen, ob wir bei dem richtigen Tagesordnungspunkt sind, nämlich Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes. Ist das so?

Herr Geschäftsführer der SPD, genau diesen Tagesordnungspunkt habe ich aufgerufen. Wir befinden uns in der Debatte zu genau diesem Tagesordnungspunkt.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Jetzt hat sich Herr Bellino zur Geschäftsordnung gemeldet.

Herr Kollege Rudolph ist immer ganz aufmerksam und aufgeregt. Über die Aufmerksamkeit freue ich mich, die Aufgeregtheit möchte ich etwas reduzieren. Selbstverständlich kann die Regierung zu jeder Zeit das Wort ergreifen. Das hat sie jetzt getan.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Zum Zweiten werden natürlich CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN diesen Gesetzentwurf noch einbringen. Wenn Sie noch einen Moment innehalten und warten, dann werden Sie die Einbringungsrede zu diesem Gesetzentwurf hören.

(Heike Habermann (SPD): Das hat die Landesregierung doch gerade gemacht!)

Danke. – Ich habe jetzt keine Anträge erkannt, die wir abstimmen müssten. Deswegen fahren wir in der Debatte fort. Es hat zumindest dafür gesorgt, dass mittlerweile Wortmeldungen vorliegen. Ich erteile Herrn Bocklet für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

(Günter Rudolph (SPD): Die Landesregierung hat das Gesetz eingebracht, weil sie auch den Gesetzentwurf ausgearbeitet hat! – Gegenruf des Abg. Holger Bellino (CDU): Die Landesregierung würde auch für Sie Gesetzentwürfe ausarbeiten, Sie müssten ihr nur vertrauen!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es ganz angenehm, wenn bestimmte Rituale einmal durchbrochen werden. Das sorgt für eine bestimmte Belebung und für eine gewisse Heiterkeit. Deswegen stehe ich auch jetzt schon am Rednerpult, auch wenn ich mir eine andere Reihenfolge gewünscht hätte. Frau Dr. Sommer, Sie hätten auch gerne zuerst reden können. Es ist eben alles ein bisschen durcheinandergekommen. Das ist aber nicht so schlimm.

Jetzt obliegt mir die Ehre, diesen Gesetzentwurf als erster Redner der Regierungsfraktionen einzubringen. Das mache ich gerne. Er ist in der Tat notwendig, aber auch durchaus überschaubar. Natürlich ist er, wie immer, wenn wir einen Gesetzentwurf einbringen, sehr gut.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dann lassen Sie mich das jetzt bitte ein bisschen formaler machen, das gehört sich angesichts eines ernsten Themas so.

Das Hessische Rettungsdienstgesetz vom 16. Dezember 2010 ist noch bis zum 31. Dezember 2018 gültig. Es hat sich gezeigt, dass es eine gute Grundlage für die Entwicklung und den Betrieb des Rettungsdienstes in Hessen ist. Das ist von allen Seiten bestätigt worden. Dennoch bedarf es einiger weniger Anpassungen, die dort vollzogen werden.

Natürlich bleibt das Ziel, dass der Rettungsdienst in Hessen weiterhin in gewohnter Weise leistungsfähig bleibt, und die Vergabe der Leistungen rechtlich sicherzustellen.

Wir werden mit zwei wichtigen Punkten konfrontiert, der eine davon ist die sogenannte und nicht leicht auszusprechende Dienstleistungskonzessionsrichtlinie der Europäischen Union, die über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen jetzt gegriffen hat. Dementsprechend brauchen wir Anpassungen.

Insofern ist der Rettungsdienst in Hessen in der Frage seiner originäre Aufgabe im täglichen Einsatz bei der Behandlung und dem Transport von Notfallpatienten ein „integraler Bestandteil eines umfassenden Bevölkerungsschutzes in allen Situationen, in denen die Gesundheit von Menschen gefährdet ist“. Das bleibt er auch, das soll er auch bleiben. Deswegen soll der Gesetzentwurf dem Rechnung tragen, indem die frei-gemeinnützigen und privilegierten Hilfsorganisationen nun namentlich genannt werden. Das ist kein wahrlich revolutionärer Vorgang, aber er ist notwendig und erfolgt analog der Nennung, wie sie im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz und im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz vorgesehen ist.