Die Nassauische Heimstätte ist unser wichtigstes Instrument für die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Als große Wohnungsbaugesellschaft ist sie mit einem landesweiten Mietpreis von 5,71 € pro Quadratmeter unschlagbar.
In Frankfurt sind es 6,64 €. Ich finde, eine andere große städtische Wohnungsbaugesellschaft kann sich eine Scheibe davon abschneiden.
Genauso ist es bei der Umlage für die Wohnungsmodernisierung. Unschlagbare 6 % werden in den nächsten fünf Jahren maximal erreicht werden. Ich glaube, dass sich andere daran orientieren können; denn das ist wirklich etwas, was bei Instandhaltung und Modernisierung zusätzlich auf die Mieten draufgeschlagen wird. Wir begrenzen die Kosten also nicht nur für die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen, sondern auch dann, wenn alte Wohnungen wieder instand gesetzt werden.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist nicht nur für den Neubau von Wohnungen zuständig, sondern wir betreiben auch Stadtentwicklung, um lebenswertes Wohnen zu gestalten und nicht nur in Glas, Beton und Stahl zu machen.
Ich glaube, es ist sinnvoll, dass wir nicht nur in den Quartieren, die es schon lange gibt, Stadtentwicklung betreiben und Reparaturen vornehmen, sondern dass wir mit dem neuen Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung und zur nachhaltigen Wohnumfeldgestaltung die Kommunen auch darin unterstützen, bei der Schaffung von neuen Quartieren für soziale und grüne Infrastruktur zu sorgen; denn wir wollen, dass die Menschen bezahlbare Wohnungen haben. Die Menschen sollen nicht nur ein Dach über dem Kopf haben, sondern auch gern in ihren gemischten Quartieren leben. Das ist die Wohnungspolitik der Landesregierung, und so werden wir sie fortführen. – Herzlichen Dank.
Uns haben jetzt mehrfach Hinweise erreicht, dass wir beide Anträge an den zuständigen Ausschuss überweisen sollen. – Dagegen regt sich kein Widerspruch. Dann machen wir das so. Die Anträge Drucks. 19/6552 und 19/6551 werden zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zwölftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 19/6537 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe heute den Gesetzentwurf für ein Zwölftes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – das sogenannte Sammelgesetz – in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf folgt den Vorgaben des Leitfadens für das Vorschriftencontrolling, den die Landesregierung im Jahr 2010 eingeführt hat.
Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung den Leitfaden einer umfassenden, an der Praxis orientierten Prüfung unterzogen und ihn Anfang 2018 neu gefasst. Dabei wurde die reguläre Befristungsdauer von Rechtsvorschriften moderat verlängert; denn die bisherigen Fristen haben sich in manchen Fällen als zu kurz erwiesen, um rechtzeitig vor ihrem Ablauf aussagekräftige Ergebnisse aus der Evaluierung erhalten zu können.
Für die Erstbefristung von Rechtsvorschriften sind nunmehr sieben statt fünf Jahre vorgesehen. Die Folgebefristungen sollen für zehn statt für acht Jahre erfolgen. Die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen abweichende Befristungsdauern vorzuschlagen, ist erhalten geblieben.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist auch in diesem Jahr die Verlängerung der Geltungsdauer von Stammgesetzen aus den verschiedenen Ressorts. Es handelt sich um insgesamt acht Gesetze, davon drei aus dem Bereich des Justizministeriums, zwei aus dem Bereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und drei aus dem Bereich des Umweltministeriums. Die im Einzelnen vorgeschlagenen Neubefristungen orientieren sich an dem neuen Stufenmodell.
Eine Ausnahme bildet zum einen das Allgemeine Berggesetz für das Land Hessen. Hier wird eine Befristung von nur fünf Jahren für angemessen erachtet, da in dieser Zeitspanne ein Überblick über in Hessen eventuell noch existierende bergrechtliche Gewerkschaften gewonnen werden soll. Die Gesellschaftsform der bergrechtlichen Gewerkschaft ist bereits vor längerer Zeit bundesgesetzlich aufgehoben worden. Gegebenenfalls noch existierende Gewerkschaften müssten ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Zum anderen wird für die Weitergeltung des Hessischen Fischereigesetzes in seiner derzeitigen, inhaltlich unveränderten Form lediglich eine Verlängerung von drei Jahren vorgeschlagen. In dieser Zeit soll die Norm gründlich betrachtet und unter Einbindung aller Akteure gegebenenfalls neu ausgerichtet und novelliert werden.
Außerdem ist als Besonderheit zu erwähnen, dass zu dem Sozialberufeanerkennungsgesetz bisher noch keine umfassende Evaluation vorgenommen wurde, da dieses Gesetz eine eigenständige Erprobungsklausel enthält. Die Evaluationsberichte der Hochschulen sind in drei Jahren zu erwarten und können deshalb erst bei einer künftigen Gesetzesänderung berücksichtigt werden.
Bei keinem der im Sammelgesetz enthaltenen Gesetze wurden von den beteiligten Fachkreisen und Verbänden grundsätzliche Einwände gegen eine Verlängerung der Geltungsdauer erhoben. Wie es schon in den Vorjahren die gängige Praxis war, werde ich den Mitgliedern des Rechtspolitischen Ausschusses gern die Anhörungsunterlagen zu den evaluierten Gesetzen zur Verfügung stellen.
Danke, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne die Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten je Fraktion. Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Hofmann zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir, das Parlament, beraten erneut über einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften. Es geht also um verschiedene Gesetze – acht an der Zahl, wie wir gehört haben –, die mit unterschiedlichen Befristungsdauern versehen sind. Das klingt zunächst einmal gut. Aber ich muss an dieser Stelle unsere grundsätzliche Kritik erneuern; denn an Ihrem Verfahren hat sich über die Jahre nichts geändert. Es fehlt nämlich bis zum heutigen Tag eine Evaluierung der Gesetze.
Dass wir nach zwei Jahrzehnten CDU-geführter Landesregierungen als Parlament wohl nur störende Begleitmusik für Sie sind, haben wir in diesen Tagen wieder mannigfaltig erlebt. Das zieht sich aber auch durch die Fachausschüsse. Wir fordern nämlich seit Langem, dass die Evaluierungsergebnisse den entsprechenden Gremien – dem Parlament, vor allem aber dem Fachausschuss – vorgelegt werden. Sonst können wir das nämlich überhaupt nicht beurteilen. Nur so kann man überprüfen, ob sich ein Gesetz bewährt hat oder ob es geändert werden muss. Ich sage Ihnen deutlich: Wir finden es gut, dass Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen wollen – das ist das Mindeste –, aber eine Evaluierung ist das noch lange nicht.
Ich möchte auf einige Punkte dieses Sammelgesetzes eingehen, die unserer Ansicht nach einer kritischen Nachfrage bedürfen bzw. zu denen wir ganz klar andere Positionen beziehen als Sie.
Wir finden es schade, dass Sie es bei dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Therapieunterbringungsgesetz, bei dem es um Menschen geht, die psychische Auffälligkeiten aufweisen und einer Unterbringung bedürfen, trotz der Anregungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Landkreistags nicht geschafft haben, klarstellende Regelungen zu formulieren, etwa was die Entlassung der Untergebrachten betrifft; denn wenn der Betreffende entlassen wird, ist das Zusammenwirken gerade mit den Kommunen ganz wichtig. Daher ist sowohl vom Städtetag als auch vom Landkreistag vorgeschlagen worden, dass es im Gesetz klarstellende Regelungen geben soll. Das können wir nachvollziehen und sind gespannt auf die entsprechenden schriftlichen Stellungnahmen, die das bestimmt auch noch einmal erhärten werden.
Der zweite Punkt betrifft den Umweltbereich. Wir alle wissen, dass das Hessische Fischereigesetz, das die Fischerei und Fischhaltung in Gewässern etc. regelt, unterschiedlichen Interessenlagen ausgesetzt ist und dass dort verschiedene Belange geregelt werden müssen, die miteinander in Einklang zu bringen sind: zum einen die Interessen des Fischereiverbandes, der Fischerei selbst, zum anderen der Schutz von Natur und Umwelt. Sie haben es nicht ge
schafft, dieses Gesetz einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Wir haben auch Kritik an der Befristung, an der Länge der Befristung, die Sie hier vorgesehen haben. Ich kann Ihnen an dieser Stelle daher ganz klar sagen: Sie verpassen es beim Fischereigesetz, eine grundlegende Reform vorzunehmen.
Ein weiterer Punkt, der uns sehr wichtig ist, sind das Hessische Schiedsamtsgesetz und die entsprechenden Regelungen zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Für uns ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass Sie bei der Belastung, die die Gerichte und Staatsanwaltschaften haben, nicht die Chance nutzen, zu überlegen, wie man denn das Schiedsamtswesen in Hessen weiter stärken könnte. Sie wissen, dass die Schiedsmänner und -frauen in unseren Städten und Gemeinden eine hervorragende Arbeit machen.
Diese schlichten nämlich Rechtsstreitigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern kostengünstig, im Ehrenamt, ziemlich schnell und vor allen Dingen mit einer hohen Erfolgsquote von mindestens 55 %. Daher ist es für uns unverständlich, nicht zu schauen, wie man dieses Schiedsamt, das es in Hessen glücklicherweise gibt, noch weiter ausbauen könnte, weil es nämlich auch zur Herstellung von Rechtsfrieden beiträgt. Es ist für unsere Gesellschaft bestimmt nicht schlecht, wenn in vielen Fällen Rechtsfrieden hergestellt wird, vor allen Dingen in Bezug auf die streitenden Parteien, die dauerhaft miteinander leben müssen oder leben dürfen, etwa bei Nachbarrechtsstreitigkeiten. Dass Sie zwar die Geltungsdauer dieser Gesetze verlängern wollen, immerhin, aber nicht die Chance ergreifen, zu prüfen, wie man das Schiedsamtswesen weiter ausbauen könnte, ist aus unserer Sicht ein großes Versäumnis.
Insofern haben wir einige Kritikpunkte. Wir werden aber das Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich kritisch und konstruktiv begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Sammelgesetze, Befristungen und Evaluierungen des Landtags in vorangegangenen Legislaturperioden sprechen. Ich möchte meiner Kollegin Hofmann gleichwohl sagen – ich gehe gleich auf die drei Beispiele ein –, dass das, was heute hier vorgelegt wurde, mustergültig ist. Wir haben das geprüft. Ja, ich schließe mich dem Lob an die Schiedsmänner an. Gleichwohl sage auch ich: Als Rechtsanwalt habe ich gewisse „Wenn und Aber“, die wir vielleicht noch einmal im Ausschuss besprechen können. Dennoch bin ich der Meinung, dass das, was heute vorliegt, mustergültig ist, was dieser Landtag unter Sammelgesetz, Befristung, Evaluierung diskutieren will.
Was Frau Kollegin Hofmann an drei Beispielen deutlich gemacht hat, ist, was wir auch im Ausschuss tun. Wir schauen uns diese Anhörung an und überprüfen, ob es einen Handlungsbedarf gibt. Ob man die Schiedsmänner dann stärken will, ist, glaube ich, kein Gesichtspunkt der Evaluierung, sondern Sache der Fraktionen, die vielleicht ein Gesetzesvorhaben einbringen.
Die anderen beiden Bereiche, das Fischereigesetz und das andere Beispiel, das Sie anführten, sind eine Frage der Evaluierung. Dort müssen wir dann noch einmal kritisch drüberschauen. Wir haben schon andere Beispiele gehabt; ich erinnere an die Diskussion vor eineinhalb Jahren zu einem Sammelgesetz, wo Herr Dr. Wilken und ich problematisiert haben, ob das zu einem Sammelgesetz gehört oder nicht. Ich erinnere mich an uralte Zeiten, vor 15 oder 20 Jahren, als in einem Sammelgesetz nachträglich aufgefallen war, dass etwas versteckt gewesen war, sodass korrigiert werden musste, was in einem Sammelgesetz verabschiedet werden sollte. Das ist hier heute nicht der Fall. Das Sammelgesetz, die Entfristung und die Evaluierung sehen wir, die FDP, heute als mustergültig an. Darüber werden wir beraten.
Ich habe der neuen Referentin auch mitgeteilt, dass dies eines der Beispiele sei, wo Referenten einmal nachschauen müssten. Im Augenblick kann aber nichts problematisiert werden – ich beziehe mich auf das Beispiel, das von der SPD dargestellt wurde –, was sich nicht schon vor eineinhalb Jahren in der ersten Lesung als problematisch dargestellt hätte. Frau Hofmann, das Weitere wird die Beratung bringen. Wir werden uns die Evaluierung anschauen, insbesondere das, was vorgetragen wurde, und prüfen, ob dort ein Bedarf besteht.
Zur Frage, ob die Schiedsmänner gestärkt werden: Ja, ein Schiedsmann muss immer gestärkt werden. Ich halte das hoch. Das ist keine Frage der Evaluierung, sondern eine Frage dessen, was als Gesetzesvorhaben vielleicht auch von den Fraktionen eingespeist werden muss.
Deshalb sage ich hier und heute: Zustimmung von der FDP. Wir warten auf die Beratung im Ausschuss und schauen uns an, was die Anzuhörenden gesagt haben. Zumindest auf den ersten Blick ist das okay. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal bei der Justizministerin dafür bedanken, dass sie gleich zugesagt hat, so wie es in dem Verfahren auch bisher üblich war, uns die Unterlagen zur Regierungsanhörung zur Verfügung zu stellen; denn das erleichtert uns die Vorbereitung der Beratung im Ausschuss. Dafür meinen herzlichen Dank.