Protocol of the Session on June 19, 2018

Warum Sie dem Antrag der FDP-Fraktion hinsichtlich des Einsatzes von Fahrrädern als Dienstmittel nicht zustimmen, bleibt ein Geheimnis. Ihre Begründung, das sei auch im Tarifvertrag nicht geregelt, steht auf dünnem Eis; denn Beamte und Tarifbeschäftigte haben unterschiedlich lange Arbeitszeiten, und in den letzten Jahren fielen die Besoldungs- und Tariferhöhungen unterschiedlich hoch aus. Ich finde, wenn Beamte ein Fahrrad nutzen wollen, dann sollte man ihnen das ermöglichen. Das braucht man als Dienstherr nicht zu blockieren. Von daher kann ich Ihre Ablehnung inhaltlich überhaupt nicht nachvollziehen. Sie haben das wahrscheinlich deshalb abgelehnt, weil der Vorschlag von einer Oppositionsfraktion kam. Deshalb hatte der Vorschlag keine Chance. So ist das manchmal im Leben, wenn man klein-klein argumentiert.

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Herr Kollege Hahn, die FDP gilt nicht als klassische Fahrradpartei. Das kann ich an der Stelle sogar nachvollziehen.

(Zurufe von der FDP)

Wir kommen zu einem weiteren Punkt, der uns letztlich veranlasst, uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zu enthalten. Sie wollen die Konrektorenstellen nach A 13 anheben. Das ist richtig. Wir erheben aber die weiter gehende Forderung – so steht es übrigens auch in unserem Wahlprogramm –, dass alle Grundschullehrer nach A 13 besoldet werden sollen. Wir halten das für eine bildungspolitisch richtige Maßnahme.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Wagner, ich nutze die restlichen drei Minuten Redezeit gern, um mit Ihnen einen Diskurs zu führen und es damit der geneigten Öffentlichkeit und auch für das Protokoll des Landtags deutlich zu machen. Die GRÜNEN fordern nämlich auf Seite 12 des Konzeptpapiers 7:

Wir werden uns in der Kultusministerkonferenz für eine bundesweit einheitliche Regelung in Bezug auf die Bezahlung der Grundschullehrkräfte nach A 13 einsetzen.

Das finden wir gut. Wenn Sie aber viereinhalb Jahre nichts machen, sollten Sie die SPD nicht kritisieren, so, wie Sie es im Kulturpolitischen Ausschuss gemacht haben. In unserem Wahlprogramm steht es: Das kostet 70 Millionen €. Das halten wir für finanzierbar.

Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, das habe ich doch signalisiert. – Herr Wagner, da Sie eben von Redlichkeit gesprochen haben: Sie haben die Gelegenheit, von diesem Pult aus darauf einzugehen. Sie behaupten, die SPD fordere 3 Milliarden € mehr für diverse Bereiche. Wo fordern wir im Kommunalen Finanzausgleich 1 Milliarde € mehr? Können Sie das belegen? – Sie behaupten, wir würden 500 Millionen € mehr für den Wohnungsbau fordern. Wo können Sie das belegen?

(Holger Bellino (CDU): Überall!)

Wie denn? Belegen Sie es mit Zahlen. Ansonsten müssen Sie sich dem Vorwurf der Unwahrheit und der bewussten

Täuschung der Öffentlichkeit stellen. Es reicht jetzt an der Stelle.

(Beifall bei der SPD – Holger Bellino (CDU): Alles belegt!)

Alles belegt, ja. – Bei dem, was wir im Rahmen der Haushaltsberatungen gemacht haben, handelt es sich auch um Einsparmodelle und Gegenrechnungen. Das Land Hessen bekommt ab dem Jahr 2020 rund 600 Millionen € aus dem Länderfinanzausgleich. Auf der Bundesebene ist ein Programm aufgelegt worden, das 3,5 bis 4 Milliarden € für die Kita-Betreuung vorsieht. Auf das Land Hessen entfallen 300 bis 400 Millionen €.

Herr Kollege Wagner, da Sie im Umgang mit anderen großzügig mit der Moralinsäure umgehen, sage ich Ihnen: Geben Sie Belege für die Zahlen an, die ich eben genannt habe; dann können wir darüber diskutieren. Aber sie sind falsch. Entweder sie sind aus dem Zusammenhang gerissen, oder sie sind nicht im Kontext der Haushaltsberatungen erläutert.

(Clemens Reif (CDU): Die haben wir alle belegt! Die sind wahr!)

So redlich sollten wir miteinander umgehen. Wenn Sie sagen: „Wir wollen das nicht“, kann ich politisch damit umgehen. Aber Sie sollten nicht immer so tun, als ob Sie die Einzigen wären, die das, was sie in ihr Wahlprogramm geschrieben haben, umsetzen.

Sie haben viereinhalb Jahre lang nichts für die Grundschullehrer getan. Das ist ein wichtiger Baustein, um mehr Grundschullehrer zu bekommen. Es ist nicht der Einzige, wie wir wissen; aber dass sich mehr Leute als bisher für eine Lehrerausbildung in diesem Bereich interessieren, hängt auch mit der Bezahlung und den Rahmenbedingungen zusammen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen sind Sie an der Stelle zu kurz gesprungen, und deswegen werden wir uns in der Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Kollege Rudolph. – Als nächster Redner spricht Kollege Frömmrich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Heinz hat es im Großen und Ganzen sehr richtig und sehr gut dargestellt: Es geht hier um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das unterstützen wir ausdrücklich. Insbesondere im Hinblick auf die Pflege haben wir Regelungen getroffen. Wir haben in diesem Bereich auch Regelungen für die Hinterbliebenen oder die Verletzten getroffen. Wir haben – das hat die Anhörung ergeben – von so gut wie allen Anzuhörenden positive Rückmeldungen bekommen. Deswegen glaube ich, dass das, was wir hier regeln, unstrittig ist, und deswegen würde ich mich freuen, wenn wir eine große Mehrheit hinbekämen.

Herr Kollege Rudolph, ich habe übrigens im Ausschuss erklärt, warum die Sache mit dem Fahrrad aus unserer Sicht nicht so geregelt werden kann. Es läuft gerade die Erarbeitung einer Fahrradrichtlinie; sie wird zwischen den Häu

sern abgestimmt. Das betrifft nicht nur Beamtinnen und Beamte, sondern auch Tarifbeschäftigte. Ich glaube, wir alle sind der Meinung, dass man, wenn man so etwas macht, es für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regeln muss. Das war der Grund, weswegen wir das gesagt haben. Wir wollten keine Spezialregelung für die Beamten einführen. Ich glaube, am Ende werden wir das so machen, und es wird eine gute Sache für alle Beschäftigten in diesem Land. Das haben wir schon an anderen Punkten, bei denen es um den Verkehr ging, bewiesen.

Da Sie gesagt haben, das alles sei nicht zu belegen, will ich doch noch die eine oder andere Minute nutzen, um Ihnen Belege nachzureichen. Vielleicht schlagen Sie es noch einmal selbst nach:

1,3 Milliarden € zusätzlich für die Kinderbetreuung, die vollständige Gebührenfreiheit, mehr Personal und die Entlastung der Kommunen: Das ist aus dem SPD-Gesetzentwurf Drucks. 19/5467.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Erhöhung der Mittel für den KFA um 1 Milliarde € – Quelle: „Gelnhäuser Zeitung“ vom 16.08.2017, ein Originalzitat von Günter Rudolph.

(Lachen bei der SPD)

Sie wollten es doch wissen.

(Zurufe von der SPD)

600 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau – Quelle: TSG, Facebook.

240 Millionen € für die Hessenkasse – Quelle: PM der Fraktion der SPD.

240 Millionen € für die Erhöhung der Besoldung – Quelle: Plenarsitzung vom 14.07., Rede von Günter Rudolph.

230 Millionen €, Ablehnung der Grunderwerbsteuer: Plenarprotokoll 19/17.

(Günter Rudolph (SPD): Na, na, na!)

80 Millionen € für zusätzliche Investitionen in die Landesinfrastruktur – Quelle: SPD-Pressemitteilung vom 02.10.2017.

90 Millionen € für die Anhebung der Grundschullehrerstellen von A 12 nach A 13 – Antrag zum Haushaltsplan 2018/2019.

Ich wollte Ihnen einen kurzen Einblick in das geben, was Sie in der letzten Zeit beantragt haben. Vielleicht ist Ihnen bei all dem, was Sie gefordert und beschrieben haben, der Überblick verloren gegangen. Wir können Ihnen aber gern die Zahlen zur Verfügung stellen, wenn Sie sie haben wollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Danke, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner spricht Kollege Schaus, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe bereits in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass die Fraktion der CDU und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kurz vor der Landtagswahl hier erneut einen Fraktionsgesetzentwurf betreffend Dienstrechtsangelegenheiten von Beamtinnen und Beamten vorgelegt haben, der zweifelsohne im Haus des Innenministers erstellt wurde.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ja, das ist mir schon klar. Aber mehr machen sie es für Sie. – Erneut wurden damit – das ist der entscheidende Punkt, Herr Bellino – die im Beamtenrecht vorgeschriebenen Anhörungsrechte der Gewerkschaften bewusst umgangen, und zwar, wie ich finde, ohne Zeitnot. Das ist die Folge eines solchen Fraktionsgesetzentwurfs. Das wissen Sie, und das kalkulieren Sie auch immer wieder ein.

Aber ich will auch betonen, dass diese Anhörungsrechte im Beamtenrecht die einzige Möglichkeit sind, um die entsprechenden Vertreter, nämlich die Gewerkschaften, einzubeziehen. Aber dass Sie Angst haben, die Vertreter der Gewerkschaften anzuhören, haben wir schon in der vorangegangenen Diskussion mitbekommen.

Zudem kommt dieser Gesetzentwurf, wie ich finde, hinsichtlich verbesserter Regelungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf viel zu spät; denn für die Privatwirtschaft und die Tarifbeschäftigten beim Land Hessen gilt bereits seit dem 1. Januar 2015 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Jetzt haben wir 2018.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Pflegefällen nun endlich auch für Beamtinnen und Beamte verbessert wird. Es findet auch unsere Zustimmung, dass Sie in dem Gesetzentwurf eine verstärkte Ausweitung von freiwilligen – wohlgemerkt: freiwilligen – Teilzeitarbeitsmöglichkeiten vorsehen.

Ich finde es ebenfalls gut, dass Sie mit dem Änderungsantrag die finanzielle Absicherung der Einsatzkräfte und ihrer Hinterbliebenen durch die Erhöhung der einmaligen Unfallentschädigung verbessert haben. Ich hoffe, dass sie nie ausgezahlt werden muss; trotzdem ist das in der Tat auf der Positivseite zu verbuchen.

Wir sehen durchaus auch erste Schritte zur Verbesserung der Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen. Wir wünschen uns aber ebenso wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dass die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die sich in dieser Besoldungsgruppe befinden, den anderen Lehrkräften, was die Besoldungsgruppe betrifft, gleichgestellt werden und ebenfalls nach A 13 bezahlt werden. Das ist nicht vorgesehen.

(Beifall bei der LINKEN)