Das ist der Unterschied zu dem Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben. Er ist solide finanziert, und er ist auch solide vorbereitet worden. Frau Schott, selbstverständlich muss man vorher Erhebungen machen, selbstverständlich muss man nachfragen. Insofern ist das ein Gesetzentwurf, der den Ansprüchen genügt. Das hat weiß Gott auch etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun; denn das, was in dem Gesetzentwurf steht, ist eben umsetzbar und kein Wolkenkuckucksheim, das irgendjemandem versprochen worden ist.
Ich will, ohne die gesamte Debatte zu wiederholen, auf zwei Punkte eingehen, die ich nach wie vor als ausgesprochen problematisch ansehe und die Herr Rock hier gebetsmühlenartig wiederholt. Er stellt sich hierhin und behauptet, dieser Gesetzentwurf werde keine positiven Effekte für die Kinder haben. Herr Rock, jeder Euro, den eine Familie sparen und in ihre Kinder investieren kann, kommt den Kindern zugute.
Den Kindern kommt auch das zugute, was an Qualitätsverbesserungen erreicht wird. Wir setzen ja auf Maßnahmen auf, die schon bisher die Qualität bestimmt haben.
Wenn Sie sagen, davon stehe nichts im Gesetzentwurf, dann muss ich Ihnen antworten: Sie haben ihn nicht gelesen. Die Anforderungen an die Gewährung einer Qualitätspauschale werden im Hinblick auf die Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher und auf die externe Fachberatung deutlich erhöht, z. B. in der Hinsicht, wie viele Kindertageseinrichtungen an einer Fachberatung teilnehmen müssen und wie viele Erzieherinnen und Erzieher sich qualifizieren müssen. Das ist eine Frage der Prozessqualität, nicht nur der Strukturqualität. Was den Gesetzentwurf der SPDFraktion ausmacht, muss man sagen: Er ist an dieser Stelle schlicht und einfach durchgefallen.
Insofern wird dieser Gesetzentwurf, wenn er verabschiedet wird, etwas sein, was die Eltern unterstützt. Insofern ist das ein guter Tag in Hessen, ein guter Tag für die Familien, ein guter Tag für die Eltern und ein noch besserer Tag für die Kinder.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie haben doch nicht im Ernst erwartet, dass ich das so stehen lasse?
Es ist wirklich unglaublich. Sie haben jetzt eine Aussage wiederholt, die schon vorgestern nicht gestimmt hat. Eine einzige Anzuhörende hat über die Frage der Prozessqualität gesprochen, aber überhaupt nicht in Bezug auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Sie hat zu Recht auf die Bedeutung der Prozessqualität hingewiesen. Sie hat nur vergessen, darauf hinzuweisen, dass Strukturqualität die Voraussetzung für Prozessqualität ist. So viel dazu.
Zweitens. Herr Minister, Sie haben gesagt, unser Gesetzentwurf sei die Antwort auf Ihren Gesetzentwurf gewesen. Ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, dass das, historisch gesehen, die Unwahrheit ist.
Wir haben im Februar letzten Jahres beschlossen, dass wir eine vollständige Beitragsfreiheit, unabhängig vom Alter des Kindes, von der Betreuungsart und der Betreuungsdauer, einführen wollen. Wir haben auf einem Landesparteitag außerdem einstimmig beschlossen, dass wir eine Reihe von Qualitätsverbesserungen erreichen wollen. Wir haben drittens beschlossen, dass wir ein neues System der Kita-Finanzierung einführen wollen. Über alle diese Punkte ist im Februar letzten Jahres in diesem Landtag diskutiert worden. Wir haben am 31. Mai 2017 – aus dieser Sitzung habe ich zitiert – einen Antrag behandelt, der die Eckpunkte unseres Gesetzentwurfs umfasst. Das war die Debatte, in der der Kollege Bocklet das gesagt hat, was ich hier vorgetragen habe. Herr Bocklet, meine Frage war nicht, was vor 18 Monaten war, sondern, was sich zwischen dem 31. Mai 2017 und dem 31. August 2017 geändert hat – nämlich gar nichts, außer dass unser Vorschlag auf dem Tisch lag und Ihrer nicht.
Jetzt sage ich Ihnen den fundamentalen Unterschied zwischen der Situation im Jahr 2017 und der Situation im Februar 2016, als wir unseren Gesetzentwurf eingebracht haben. Auch das habe ich hier schon viele Male getan. Erstens. Wir waren auf dem Höhepunkt der humanitären Krise aufgrund des starken Zuzugs von Flüchtlingen. Wir hatten gerade einen Haushalt verabschiedet – in diesem Teil gemeinsam –, der 1,8 Milliarden € zur Lösung der Krise zusätzlich mobilisierte,
und wir hatten die Situation, dass der Länderfinanzausgleich noch nicht in trockenen Tüchern war. Ganz anders war die Situation im Jahr 2017. Da war erkennbar, dass sich die Situation im Bereich der Flüchtlinge entspannen würde. Es war erkennbar, dass sich die Einnahmesituation des Landes weiterhin erfreulich entwickeln würde, und der Länderfinanzausgleich war im Grunde unter Dach und Fach – zumindest waren die finanziellen Parameter bekannt.
Vor einem solchen Hintergrund spielt man ein ganz anderes Spiel. Unser Gesetzentwurf lag auf dem Tisch, und das hat Sie bewegt, sich zu bewegen, aber eben nicht weit genug. Ich will noch einmal sagen: Der erste Gesetzentwurf, der auf dem Tisch des Hauses lag, war unserer, obwohl wir uns nicht der guten Dienste des gesamten Apparats des hessischen Sozialministeriums versichern konnten.
Herr Dr. Bartelt, Sie hantieren immer mit den Beispielen Frankfurt, Offenbach – nein, zu Offenbach haben Sie nichts gesagt – und Gießen – das stimmt, wie ich vorgestern schon gesagt habe –, und niemand bestreitet, dass es Kommunen gibt, in denen die Beiträge unter 135,60 € gelegen haben. Ich weise aber darauf hin, dass der durchschnittliche Beitrag für Ü 3 in Hessen bei über 200 € liegt. Das bedeutet – schauen Sie sich einmal die kommunalen Gebührensatzungen an –, dass es in der Realität so ist, dass viele Kommunen noch höhere Beiträge nehmen.
Selbstverständlich ist das richtig, was Kollegin Schott gesagt hat: Viele Kommunen werden jetzt noch einmal sehr genau hinschauen, welche Beträge sie für eine Ganztagsbetreuung und für den Bereich U 3 nehmen, um sich schadlos zu halten angesichts des Defizit, dass ihnen in der Situation wahrscheinlich beschert werden wird. Sie können von mir aus noch zehnmal Peter Feldmann zitieren; es wird an der Situation einer Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis, im Odenwald oder an der Bergstraße, oder an der Situation in der Stadt Ginsheim-Gustavsburg – um das Beispiel noch einmal zu nehmen – nicht sehr viel ändern. Es beißt die Maus keinen Faden ab, dass bei 155 Millionen € zusätzlicher Zweckbindung im Kommunalen Finanzausgleich allen Kommunen ausrechenbar Geld fehlen wird, das sie für andere Zwecke verwenden würden.
Darüber kann man nicht hinwegdiskutieren. Ich weiß, warum Sie das gemacht haben: Anwendung des Konnexitätsprinzips.
Herr Minister, ich wüsste gern – es hat ja einen Sinn, eine dritte Lesung zu machen –, wie das eigentlich mit den „sechs Stunden“ und mit den „bis zu sechs Stunden“ ist.
Sie haben das in der Ausschusssitzung nicht erklären können. Sie haben darauf beharrt, es stehe in der Begründung, aber Sie haben uns nicht erklären können, wo all das in der Begründung steht, von dem Sie behauptet haben, dass es dort stehe. Das wüssten wir aber gerne, weil das in der Tat
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Minister Grüttner, manchmal fragt man sich, wie das, was man hier die ganze Zeit sagt, bei den Leuten ankommt. Die Erfahrung zeigt, man muss es ganz oft sagen, damit vielleicht etwas ankommt.
Ich habe Ihnen zugestanden, dass die Maßnahme, die Sie womöglich aus wahlkampftaktischen Gründen ergriffen haben – das hört man so; das Verhalten, das Sie vorhin im Landtag gezeigt haben, weist schon auf diese Linie hin –, eine familienpolitische Entlastungsmaßnahme ist. Das habe ich hier doch gesagt. Dass Kinder zur Familie gehören, ist klar, und dass jemand, der mehr Geld hat, seinem Kind ein Buch kaufen, mit ihm Eis essen gehen oder mit ihm in den Urlaub fahren kann, ist ebenfalls klar.
Aber Sie müssen endlich einmal meine Argumentation nachvollziehen. 92 % der hessischen Kinder besuchen Kindertagesstätten. Davon besuchen 60 % – Tendenz steigend – die Kindertagesstätten ganztägig. Dadurch hat sich das Nutzungsverhalten in den letzten Jahren deutlich verändert. Daraus resultiert die Verantwortung des Bundes, des Landes und der Kommunen, zu überlegen, was man tun muss, wenn sich die Kinder so lange in diesen Einrichtungen aufhalten. Wie kann man die Qualität verbessern? Das, was Sie tun, kommt den Kindern, die sich sieben bis zehn Stunden in den Einrichtungen aufhalten, nicht zugute. Das ist definitiv so.
(Beifall bei der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist mehr Netto vom Brutto! Das wollen Sie doch immer!)
Das ist mein Argument an dieser Stelle. Was die Qualitätspauschale betrifft: Wenn Sie eine Kommune haben, die gute Fortbildungsmaßnahmen finanziert hat, und Sie sagen, Sie geben Geld in den Topf, können die Vertreter der Kommune erklären: Wir haben doch schon so viel bezahlt; das verrechnen wir mit unseren bisherigen Ausgaben. – Darum wird es keine Qualitätsverbesserung geben. Sie können es zumindest nicht garantieren; denn Sie haben nicht wirklich Standards festgeschrieben. Darum bleibe ich bei meinen Aussagen und habe nichts zurückzunehmen. Sie sollten über meine Worte einmal in Ruhe nachdenken. – Vielen Dank.
„Was hat sich getan?“, war die rhetorische Frage, und die ernsthafte Antwort darauf ist, dass es beim Länderfinanzausgleich eine Entlastung in Höhe von – korrigieren Sie mich – rund 500 Millionen € geben wird. Hinzu kommt, wie die Ergebnisse des Evaluationsberichts zeigen, eine Erhöhung der Zuweisungen an die Gemeinden, um den Wegfall der Elternbeiträge aufzufangen. Das Ganze hat die Situation tatsächlich verändert. Dadurch sind finanzpolitische Spielräume entstanden.
Sie röhren wieder die ganze Zeit dazwischen. Herr Genosse Merz, dann dürfen Sie sich aber auch nicht beschweren, wenn ich laut werde.
Bleiben wir bei der Frage, was Sie beantragt haben und wie Sie sich heute hier verhalten. Wir haben den Gesetzentwurf der SPD, Drucks. 19/3067, vorliegen. Er wurde zuletzt im September 2016 behandelt. Das ist 19 Monate her. In dem Gesetzentwurf der SPD heißt es, Sie wollen, dass es bei der Kinderbetreuung eine Beitragsfreistellung bis zu fünf Stunden pro Tag gibt und dass die Gemeinden dafür jährlich bis zu 1.200 € – pro Monat 100 € – bekommen. Außerdem heißt es, Sie wollten das nur für das zweite Kindergartenjahr machen.
Das sind drei wesentliche Eckpunkte Ihres Gesetzentwurfs von vor 19 Monaten. Herr Schäfer-Gümbel hat den Gesetzentwurf – Herr Merz, ich habe das auch nachgelesen; ich kann das – im Februar 2016 in erster Lesung eingebracht. Herr Schäfer-Gümbel durfte ihn direkt einbringen; das war Chefsache. Sie haben bis in den September hinein dazu geredet. Zum letzten Mal haben wir im September 2016 darüber gesprochen.