Protocol of the Session on April 26, 2018

(Claudia Ravensburg (CDU): Wir haben auch etwas gemacht!)

Ja, Sie haben auch etwas gemacht, das ist richtig. Wenn Sie sich aber selbst ernst nehmen würden, dann würden Sie das auch in einem angemessenen parlamentarischen Prozedere einbringen und nicht als Dringlichen Antrag mitten in der Parlamentswoche. Niemand kann das mehr ordentlich lesen. Das ist einfach schlechter Stil. Wenn Sie schlechten Stil fahren wollen, dann machen Sie das, aber machen Sie das ohne uns. Unsere Zustimmung bekommen Sie nicht, nicht nur wegen des schlechten Stils, sondern auch weil es schlicht und ergreifend davon ablenkt, dass Sie den Mut nicht aufbringen, zu sagen: Jawohl, wir gehen das jetzt an.

Bei allen Schwächen, die der Entwurf haben mag, bei allen Problemen, die es unbestritten im Land noch gibt, wäre es eine Chance gewesen, zu sagen, man rauft sich zusammen, geht das Thema jetzt an und bringt es so in trockene Tücher, dass wir alle gemeinsam hätten zustimmen können. Inhaltlich haben wir anscheinend keinen Dissens. Vermutlich aber doch, sonst würden Sie jetzt nicht dermaßen kneifen. Offenbar haben Sie so viel Angst vor einer organisierten Elternschaft, dass Sie es lieber auf die lange Bank schieben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich kann so viel Angst vor den Menschen da draußen, die Sie wählen, nicht verstehen.

Ansonsten bleibt zu dem Gesetzentwurf nichts zu sagen. Er hat sich seit dem letzten Mal nicht verändert. Wir haben unsere Meinung dazu nicht verändert. Wir werden ihm zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Abg. Bocklet für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN – Frau Ravensburg hat es vorgetragen; ich glaube, auch die anderen Parteien – sind sich im Ziel einig, dass es am Ende des Tages eine Landesvertretung geben wird. Die Frage ist die des organisatorischen Prozederes: Was macht man zuerst, oder was macht man zuletzt? – Über den Weg dorthin haben wir unterschiedliche Auffassungen. Macht man zunächst eine gesetzlich verankerte Regelung, wenngleich der Unterbau und der Mittelbau noch fehlen, oder macht man zunächst den Unter- und den Mittelbau und dann eine gesetzliche Regelung? – Um nichts anderes geht es.

Das ist relativ einfach zu verstehen und auch zu bewerten. Ich finde es komisch, ein Gesetz zu verabschieden und zu wissen, dass es schwierig ist, diese Landesvertretung demokratisch zu legitimieren, weil es kaum Kreisvertretungen gibt. Diese müssen erst aufgebaut werden. Wie tut man das? – Man muss die LAG Kita-Eltern Hessen e. V. fördern, die genau das tut. Aus diesem Grund hat die Landesregierung Mittel zur Verfügung gestellt. Dieser Verein wird alles dafür tun, dass diese Strukturen so schnell wie möglich aufgebaut werden.

Ich bin mir relativ sicher, wenn die Strukturen aufgebaut werden, dass wir uns spätestens im nächsten Jahr noch einmal mit dem Thema beschäftigen und sicherlich in einem Konsens eine Lösung finden, dass es auch eine gesetzliche Verankerung gibt. Das haben wir im Ausschuss vorgetragen. Wir haben es auch noch einmal schriftlich hinterlegt, weil nicht jeder um 16:58 Uhr in Wiesbaden bei solchen Debatten anwesend sein kann. Diese schriftliche Hinterlegung findet Widerhall in unserem Antrag. Das kann man nachlesen. Aus diesem Grund liegt unser Antrag vor.

Ich sage es nochmal: Wir sind uns einig in dem Ziel, am Ende des Tages eine gesetzlich verankerte Landeselternvertretung zu haben. Wir halten den jetzigen Zeitpunkt für zu verfrüht, das jetzt schon zu tun. Auf den unteren und mittleren Ebenen sind kaum Strukturen geschaffen. Wir gehen den Weg, diese Strukturen zu fördern. Wenn diese Strukturen geschaffen sind, darin bin ich mir sicher, werden wir zügig und bald eine gesetzliche Regelung haben. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung teilt die Intention des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion. Die Erziehung von Kindern ist das natürliche Recht von Eltern. Bildung und Erziehung fangen in der Familie an. Die Familie ist der erste, der umfassendste und der am längsten und am stärksten wirkende Bildungsort von Kindern. Schlicht und einfach: Familien und

Eltern sind Experten für ihre Kinder. Ihr Wissen über ihr Kind, diese Ressourcen und Vorerfahrungen können dann für pädagogische Fachkräfte gut eingesetzt werden und gewinnbringend sein. Insofern ist die Frage der Vertretung von Eltern ausgesprochen wichtig. Das berücksichtigt auch das hessische Landesrecht zur Kindertagesbetreuung.

In § 26 HKJGB wird dies mit der Mitwirkung der Erziehungsberechtigten umgesetzt, die dort normiert ist. Wir haben im Landesrecht einen Elternbeirat für jede Tageseinrichtung zwingend vorgeschrieben. Verpflichtend ist außerdem mindestens einmal jährlich eine Elternversammlung.

Die Rechte der Elternbeiräte sind im Hessischen Kinderförderungsgesetz weiter gestärkt worden – Anhörungsrechte und Vorschlagsrechte gegenüber Einrichtungsträgern sind eingeräumt worden. Der Evaluationsbericht hat an dieser Stelle sehr deutlich gezeigt, dass erst nach dieser gesetzlichen Regelung in vielen Einrichtungen erstmalig Elternbeiräte überhaupt eingerichtet worden sind. Ich denke, das ist in einem ersten Schritt durchaus schon als Erfolg zu verzeichnen.

Insofern haben wir das in der Zwischenzeit bei allen Einrichtungen. Aber die Frage ist: Wie geht es weiter beim Thema kommunale Vertretungen oder Vertretungen auf Landesebene? Nach unserem Kenntnisstand fehlen solche kommunalen Strukturen weitestgehend. Es gibt zwar in einigen Kommunen Gesamtelternbeiräte, die sich aber lediglich mit den kommunalen Kindertagesstätten beschäftigen.

Wenn wir aber über Kindertagesstätten reden, müssen wir auch die Kindertagesstätten der freien Träger mit einbeziehen. Dort fehlt es momentan noch an einer entsprechenden Elternvertretung. Sie fehlt im Übrigen gänzlich auch auf der Kreisebene, wie das vorgesehen wird. Deswegen ist das Thema Jugendhilfeträger durchaus eines, das man diskutieren muss. Aber dort fehlt, wenn man über Jugendhilfeträger diskutiert, auf Kreisebene bisher jegliche Struktur, was solche Elternbeiräte anbelangt.

Insofern sind wir als Landesregierung auch der Auffassung, dass man anfangen muss, diese Strukturen zu schaffen. Das ist ja keine Absage gegenüber Elternvertretungen – ganz im Gegenteil. Das kann allenfalls eine Stärkung sein. Dieses Schaffen von Strukturen wird letztendlich auch die Akzeptanz erhöhen, die solche Elternvertretungen haben. Deswegen unterstützen wir im Übrigen schon seit langer Zeit und schon lange vor diesem Gesetzesvorhaben der FDP die Landesarbeitsgemeinschaft Kita-Eltern Hessen. Sie hat sich im Übrigen auch erst im März 2017, also erst vor einem Jahr, als Verein gegründet.

Wir haben mit dem Beginn des Haushaltsjahres 2018 eine finanzielle Unterstützung zugesagt und bewilligt für den Aufbau einer Geschäftsstelle in Gießen, damit an der Stelle auch aus der Sicht der Eltern heraus eine entsprechende Struktur geschaffen wird, sodass ich davon ausgehe, dass wir in der Tat, wenn wir gemeinsam an diesem Ziel festhalten, die Unterstützung an dieser Stelle auch gewährleisten und bald eine sehr lautstarke – das meine ich an dieser Stelle gar nicht negativ, sondern durchaus positiv – Elternvertretung auch für Kindertagesstätten haben werden.

Aber wir müssen erst die Strukturen schaffen. Deswegen muss der erste Schritt vor dem zweiten gemacht werden. Aus unserer Sicht macht der Gesetzesentwurf den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt, und deswegen ist er heute nach unserer Auffassung nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abg. Rock für die FDP.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Da alle hier heute erklärt haben, dass die Idee, die dem Gesetzentwurf zugrunde liegt, ist, eine hessenweite Elternvertretung, die legitimiert ist, aufbauen zu wollen, möchte ich doch gern einen Vorschlag eines Vorredners aufgreifen.

Ich würde zumindest einmal der Regierungsmehrheit und den anderen Fraktionen anbieten, dass man einen gemeinsamen Gesetzentwurf dazu entwickelt – mit allen Fraktionen als Antragstellern, von mir aus auch mit dem Inkrafttreten eines Beirats erst nach einem Aufbaustadium, nach ein oder zwei Jahren. Das könnte man in dem Gesetzentwurf ja festschreiben.

Ich möchte zumindest, dass das im Protokoll steht und nicht der Eindruck erweckt wird, wir hätten nicht die Hand gereicht, um eine versöhnliche Lösung unter allen drei Aspekten zu erreichen: zum Ersten die Frage, die die SPD aufgeworfen hat, nämlich das über eine Verordnung zu lösen, zum Zweiten unser Entwurf, der sicherlich an der einen oder anderen Stelle – der Herr Minister hat darauf hingewiesen – noch nachgeschärft werden müsste, und zum Dritten die Überlegung der CDU und der GRÜNEN, das über einen gewissen Prozess zu machen.

Dieses Angebot möchte ich hier zumindest einmal aussprechen. Denn wenn wir hier gemeinsam etwas erarbeiten und erreichen könnten, wäre das, so glaube ich, ein gutes Signal. Das habe ich hiermit gemacht. Ich würde mich freuen, wenn das Angebot aufgenommen würde. Dann würden wir eine dritte Lesung machen und dort den Gesetzentwurf überarbeiten und vielleicht gemeinsam beschließen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Abgeordneter, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eben eine dritte Lesung beantragt haben?

(René Rock (FDP): Nein! Ich habe erst mal nur das Angebot gemacht!)

Also haben Sie nichts beantragt? – Dann gehe ich davon aus, dass es auch keine Initiative gibt, die jetzt erst besprochen werden muss, sodass es dabei bleibt, dass der Gesetzentwurf jetzt zur Abstimmung steht. – Entschuldigung, entweder machen Sie ein konkretes Angebot an die Fraktionen – so habe ich das verstanden – oder keines. Ich muss mich irgendwie verhalten können.

Bitte schön, Herr Merz. Ich nehme an, Sie melden sich zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, ich würde dieses Angebot ausdrücklich annehmen. Ich glaube aber, dass es dann in der Tat folgerich

tig wäre, jetzt eine dritte Lesung zu beantragen und in der Zwischenzeit zwischen dem heutigen Tag und dieser dritten Lesung solche Gespräche zu führen, zu denen wir ausdrücklich bereit sind. Das war der Sinn meines Redebeitrags.

Ist das jetzt ein Antrag auf die dritte Lesung gewesen, Herr Merz?

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja! – René Rock (FDP): Dann beantragen wir es!)

Also, es gibt jetzt einen Antrag auf eine dritte Lesung. So, jetzt haben wir das wenigstens einmal.

(Zuruf von der SPD: Das war eine schwere Geburt!)

Die Klarheit der Rede liegt bei den Abgeordneten. Die Klarheit des Verständnisses liegt beim Präsidenten. Alles klar.

Meine Damen und Herren, die dritte Lesung ist beantragt. Zum Verfahren stelle ich fest, dass die zweite Lesung vollzogen ist.

Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der dritten Lesung an den zuständigen Ausschuss überwiesen. – Damit ist das so beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen.

(René Rock (FDP): Der Antrag?)

Der geht mit.

(Günter Rudolph (SPD): Wenn der Antragsteller das will!)

Einverstanden? – Okay.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 93 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Hessisches Gesetz zur Anpassung des Hessischen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 und zur Informationsfreiheit – Drucks. 19/6328 zu Drucks. 19/6259 zu Drucks. 19/5728 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucks. 19/6334 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Bauer. Zunächst hat Herr Bauer das Wort. Bitte schön.