In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 heißt es – das sage ich deshalb, weil vorhin mehrmals von „jedermann“ die Rede war –:
Jeder Deutsche hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständige Behörde oder an die Volksvertretung zu wenden.
Erst nach der Zeit des Nationalsozialismus, also mit Beginn der Bundesrepublik Deutschland, konkret mit der Verabschiedung des Grundgesetzes und natürlich vorher mit der Hessischen Landesverfassung, steht der Text:
Ich habe diesen historischen Ausflug gemacht, um deutlich zu machen, dass die Geschichte der Demokratie und die Entwicklung des Petitionsrechts eng miteinander verwoben sind.
An dieser Stelle auch von mir ein herzlicher Dank an all diejenigen, die in diesem Bereich gearbeitet haben und arbeiten, im Plenum, im Parlament, in der Verwaltung und in den Ministerien.
Ich möchte noch auf etwas anderes zu sprechen kommen. In diesem Jahr fand die Sprecherkonferenz Petitionen der SPD statt. Einige derjenigen, die ich dort erlebt habe, schauen mit brennender Sorge auf die Länderparlamente und auch auf die neue Situation im Deutschen Bundestag, was das Petitionsrecht und die Petitionsangelegenheiten angeht. Nicht de jure, aber de facto ist durch den Einzug einer neuen Fraktion in verschiedene Parlamente in diesem Bereich schon eine Menge passiert. Es wird unser aller gemeinsamer Anstrengung bedürfen – von da bis da –, dass wir am 28. Oktober alles daransetzen, dass dieses Recht von jedermann und jeder Frau am Ende nicht wieder zurückgeführt wird auf jeden Deutschen.
Wir sind gut beraten, an dieser Stelle wachsam zu sein und alles dafür zu tun, dass wir das erworbene Recht und die Praxis, die wir haben, hochhalten. Denn wer Hand an das Petitionsrecht legt, der schadet der Demokratie. Wenn aber die Demokratie Schaden nimmt, dann leidet das Volk. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nahezu ausgeschlossen, nach dieser hoch sachlichen Debatte noch einen neuen Aspekt einzuführen. Deswegen will ich die Dinge betonen, die mir ebenfalls besonders wichtig sind.
Herr Kollege Roth, ich bin einigermaßen beruhigt. Mit dem Verweis auf das Jahr 44 vor Christus und auf den Tod des Berichterstatters Cäsar haben Sie einen historischen Ausflug gemacht. Ich dachte schon, Sie wollten für eine Gefahrenzulage für die Mitglieder des Petitionsausschusses werben.
Ich möchte mich sehr herzlich bedanken, zunächst einmal bei den 21 Abgeordneten, die mit einer besonderen Hingabe dafür Sorge tragen, dass diesem Recht Geltung verschafft wird. Das geht aber nur mit einer solchen Akribie, wie sie die Abgeordneten an den Tag legen. Deswegen sollten die Kolleginnen und Kollegen die Abgeordneten beklatschen, die Mitglieder des Petitionsausschusses sind; denn das machen die Mitglieder sehr gut im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
Es gehört dazu, dass jemand den Ausschuss leitet. Liebe Frau Kollegin Ypsilanti, vielen herzlichen Dank dafür, dass Sie das in dieser Wahlperiode geleistet haben. Dass Sie am Ende Ihres Berichts den Kolleginnen und Kollegen einen „Ausblick“ gegeben haben, passt zu Ihnen. Das gehört bei Ihnen irgendwie dazu. Schon 1999, als wir gemeinsam im Petitionsausschuss gesessen haben, gehörte das dazu. Insofern möchte ich mich den guten Wünschen anschließen und Ihnen vor allem herzlich für Ihre Arbeit danken, nicht nur im Parlament, sondern insbesondere auch als Vorsitzende des Petitionsausschusses.
Die Vorsitzende und die Abgeordneten konnten natürlich nur so gute Arbeit leisten, wie ihnen zugearbeitet wurde. Deshalb ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsreferats hier im Hessischen Landtag. Ich bedanke mich aber auch für die Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in meinem Hause und für die Kolleginnen und Kollegen in den übrigen Ressorts der Landesregierung, die versuchen, Ihnen mit ihrer Zuarbeit zu helfen, den Petitionsanliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Manche Anliegen sind ein Stück weit durch unsere Behörden ausgelöst worden und müssen in Einzelfällen bereinigt werden. Auch dafür ein herzliches Dankeschön den Kolleginnen und Kollegen aus den Behörden und in der Landesverwaltung. Es gelingt nur gemeinsam, dem Petitionsrecht in Hessen Geltung zu verschaffen. Dafür allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön.
Für das ganze Haus spreche ich allen einen herzlichen Dank aus, insbesondere Ihnen, Frau Vorsitzende Ypsilanti, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Verwaltung. Es ist eine wichtige und Akribie erfordernde Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auch mit den Abgeordneten auskommen, was manchmal kompliziert ist. Vielen Dank dafür und weiterhin alles Gute.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Hauptausschuss hat am 11. April 2018 folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abstimmen. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Einstimmig so beschlossen. Damit ist der Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein – Drucks. 19/6277 zu Drucks. 19/6126 –
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein lautet: Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig so beschlossen. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung zum Gesetz erhoben worden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) – Drucks. 19/6267 zu Drucks. 19/5624 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches ergeht folgende Beschlussempfehlung: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Förderung der landesweiten Vernetzung der Elternbeiräte von Kitas durch die Landesregierung – Einrichtung eines Landeselternbeirats für Kindertageseinrichtungen als Ziel – Drucks. 19/6337 –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte dem Kollegen Rock gerne den Vortritt gelassen.
Ich stelle für die Fraktion der CDU fest: Wir freuen uns über die Initiative der hessischen Kita-Eltern, die Interessen der Eltern von Kindern in hessischen Kindertagesstätten auf Landesebene zu vertreten. Deshalb haben wir auch mit den Initiatoren und Initiatorinnen Gespräche geführt und uns näher mit den in Hessen bereits vorhandenen Strukturen der Elternvertretungen in Kindertagesstätten beschäftigt.