Sie haben das Thema „öffentliche Petitionen“ genannt. Ich habe mir heute eine Ausarbeitung vom Wissenschaftlichen
Dienst angeschaut, die wir alle bekommen haben. Danach ist Hessen gar kein „Ausreißer“, sondern wir handhaben es so wie die Mehrheit der Länder, wo es nämlich keine öffentlichen Petitionen gibt. Ich habe eben etwas zur Vertraulichkeit und zur Frage gesagt, wie wir – dazu werde ich gleich etwas sagen – miteinander arbeiten. Das hat natürlich mitunter auch damit zu tun, dass wir nicht öffentlich tagen; das will ich benennen. Eines der 16 Bundesländer hat sich an der Umfrage nicht beteiligt. 15 Bundesländer haben sich beteiligt. In elf Bundesländern gibt es kein öffentliches Petitionsverfahren.
Ich glaube, dass man natürlich über Veränderungen reden kann. Dazu haben die Fraktionen vielleicht sehr unterschiedliche, vielleicht aber auch gemeinsame Vorstellungen. Diese Dinge kann man sicherlich gemeinsam in Angriff nehmen.
An dem Punkt möchte ich unsere Zusammenarbeit beschreiben. Sie ist im Vergleich zur Arbeit der anderen Fachausschüsse außergewöhnlich, weil sie weniger parteipolitisch geprägt ist. Die Grenzen sind dabei nicht eng gefasst. Oftmals fassen wir einvernehmliche Beschlüsse. Das heißt aber nicht, dass wir in Einzelfällen nicht zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen kämen. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung so. Aber, wie gesagt, gibt es in der Regel oft einvernehmliche Beschlüsse.
Was uns am Ende bei der Unterschiedlichkeit unserer Positionen im Einzelfall aber immer eint, ist, dass wir uns immer bemühen – das wird kein Kollege dem anderen absprechen –, Lösungen für die Anliegen der Petenten zu finden. Auch Folgendes ist schon gesagt worden: Oft hilft die vermittelnde Rolle, die wir einnehmen, um zu Lösungen zu kommen, die den Petenten weiterhelfen.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich – ich komme zum Dank – zunächst den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss danken. Das gilt selbstverständlich auch für die Fachministerien, die uns zuarbeiten. Ich darf aber auch namentlich den hessischen Innenminister bitten, den Dank an sein Haus weiterzugeben; denn das Innenministerium ist ständig bei uns im Ausschuss vertreten – vielen Dank für die Zusammenarbeit –, weil der Anteil der Ausländerpetitionen mit 23 % relativ hoch ist.
Ich möchte mich ausdrücklich beim Petitionsreferat bedanken. Fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats sind heute zugegen: Ich sehe Frau Engelhardt, Herrn Beck, Frau Brink, Frau Bicking und Herrn Schleicher. Vielen Dank für alles, was Sie für uns leisten. Ohne Ihre Arbeit im Hintergrund, die der eine oder andere wahrscheinlich gar nicht sieht, weil Sie fast ein bisschen im Verborgenen arbeiten, würden wir das gar nicht stemmen können. Ich möchte Ihnen ausdrücklich dafür danken – auch im Namen der CDU-Fraktion. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall bei der CDU, der SPD und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))
Wir bemerken – ich sehe, dass meine Redezeit abläuft, und bitte um einen letzten Satz –, dass wir nach einer kleinen „Delle“ im Jahr 2016 jetzt, im Jahr 2017, wieder auf dem Stand der Eingaben vom Jahr 2015 sind. Im Jahr 2018 zeichnet sich exakt derselbe Trend ab. Wir sind auf einem
stabilen Niveau. Das bedeutet: Wir werden weiterhin viel zu tun haben – sicherlich auch mit Ihrer Hilfe.
Alle miteinander können wir sagen: Wir werden immer im Interesse der Petenten arbeiten. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Ein letzter Satz: Frau Ypsilanti, Sie haben heute Ihren letzten Bericht als Vorsitzende des Petitionsausschusses abgegeben. Alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als vierter oder fünfter Redner spricht, ist die Facette dessen, was man mit Blick auf den Bericht noch würdigen kann, überschaubar.
Bei mir war die Besonderheit, dass ich in der letzten Legislaturperiode nicht im Petitionsausschuss war. Ich bin vor einem Jahr nachgerückt und im Petitionsausschuss – Gott sei Dank, das sage ich im Nachhinein – gelandet. Ich habe mich dort sehr wohlgefühlt. Ich habe als Rechtsanwalt, der mit Mandanten zu tun hat, viel gelernt: Petitionsrecht ist etwas anderes als das, was am Schreibtisch eines Rechtsanwalts stattfindet.
Mit Blick auf nur ein Jahr meiner Petitionserfahrung möchte ich mich kurz fassen. Ich kann allerdings nur jedem Abgeordneten empfehlen, in den Petitionsausschuss hineinzuschnuppern und dort mitzuarbeiten.
Beim nächsten Mal, ja. – Denn die Arbeit im Petitionsausschuss ist sehr interessant und sehr bürgernah.
Auch der Stil wurde beschrieben; auf den Stil möchte ich kurz eingehen. Ein bisschen verwöhnt durch den Rechtsausschuss, muss ich feststellen, dass im Petitionsausschuss ein besonderer sachlicher Stil herrscht. Auch der ist hervorzuheben. Wir alle haben Eigenarten, und es gibt auch Spannungen zwischen einzelnen Personen, aber die Sache steht im Vordergrund. Ich darf mich vorab bei den Kollegen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit von einem Jahr bedanken. Ich habe mich im Ausschuss sehr wohlgefühlt und halte die Arbeit dort für sehr wertvoll.
Mein Dank richtet sich auch ans Petitionsreferat. Für das Petitionsreferat ist es vielleicht nicht leicht, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten. Sie haben mich gleichberechtigt im Vergleich zu den anderen Abgeordneten behandelt. Ich habe mich vielleicht etwas weniger als die anderen Abgeordneten eingebracht. Ich habe bei dem einen oder anderen, Herr Innenminister, was Ihr sehr fachkundiger Referent vorgetragen hat, auch als Anwalt dazugelernt, was das Ausländerrecht ist. Ich weiß aber auch, dass meine Fachlichkeit überschaubar ist und dass ich kein Experte fürs Ausländerrecht geworden bin. Ich will das exemplarisch als Erstes mit Blick auf das Petitionsreferat anführen.
Über Frau Engelhardt hinaus möchte ich auch den Ministerien danken, wo ich eine sehr große Fachkompetenz sehe,
gerade im Bereich der Innenpolitik, aber auch anderswo, ohne die wir alle nicht so arbeiten könnten, wie es der Petitionsausschuss erfordert – mit der Fachlichkeit und dem entsprechenden Hintergrund. Gestern z. B. habe ich in der Lobby gesessen und ein Gespräch geführt, in dem wir einiges besprochen haben und in dem Erklärungen gegeben wurden. Es gab eine super Zuarbeit. Auch die Personen im Ministerium haben ihren Part dabei, wie im Übrigen auch Ihr sehr fachkompetenter Mitarbeiter – ich wiederhole das – vom Innenministerium, der die Bewertungen sehr fachlich vorträgt.
Zu den Kollegen gehört auch die Vorsitzende. Frau Ypsilanti, Sie haben mit Ihrer eigenen Art, die ich in diesem einen Jahr etwas mehr kennengelernt habe, und mit Ihrem Ton dazu beigetragen, dass im Petitionsausschuss immer die Sache im Vordergrund stand und dass die Ministerien ihre Einschätzungen einbringen konnten. Es wurde aber auch deutlich gemacht, wo wir als Abgeordnete – das ist wichtig – nachfassen oder ergänzende Informationen haben wollen. Ich habe Sie sehr schätzen gelernt und möchte das auch an dieser Stelle – heute ist ein bisschen ein Abschluss – hervorheben. Denn wenn man ein Jahr lang zusammenarbeitet, lernt man Menschen anders kennen, als man sich vorher gedacht hat. Der Dank gehört dazu.
Ich habe einmal nachgeschaut, was Herr Rock in den vergangenen Jahren erklärt hat. Er hat mehr erklärt, weil er mehr gearbeitet hat. In den fünf Jahren zuvor wurde sehr viel erklärt. Ich bin auch der Meinung, dass wir in der nächsten Legislaturperiode einmal an die Grundlagen des Petitionsrechts herangehen sollten – mit welchen Nuancen auch immer, liebe LINKE. Ich glaube, unser Petitionsrecht könnte einen Blick vertragen, der hinterfragt, wie es moderner gestaltet werden könnte. All das, was die Vorredner angeführt haben, kann ich nur unterstreichen, dies nach einem Jahr Arbeit in Demut. Ich danke Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit. Das Petitionsrecht ist vielleicht sogar das wichtigste Recht, weil es ein klassisches Bürgerrecht ist. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich das richtig sehe, habe ich in den vergangenen drei Legislaturperioden am häufigsten zu diesem Bericht gesprochen. Nun zeichnet mich auch Altersmilde aus. Insofern will ich nicht auf die Punkte zu sprechen kommen, die vielleicht zu korrigieren wären.
Ich will auch nicht all das bestätigen, was in der Tat richtig gesagt worden ist. Ich möchte die Aussage des Kollegen Blechschmidt aufgreifen, der sagte, dass das Petitionsrecht einen eigenen Stellenwert hat und einen eigenen Weg gegangen ist. Das hat mich in der Vorbereitung auf die heutige Sitzung ermutigt, dem noch einmal ein Stück nachzuspüren.
44 vor Christus, an den Iden des Märzes, ist Cäsar ermordet worden. Das geschah im Senat. Wenn man in die Quellen schaut, kann man feststellen, was da passiert ist.
So weit geht das zurück. Ich bin froh, dass ich nach drei Legislaturperioden immer noch hier stehen darf.
In der Zeit der römischen Kaiser wurde dieses Recht ein Stück weiter ausgebaut. Vorhin war von Kaisers bzw. Königs Gnaden die Rede. Aber für den Einzelnen, der eine Eingabe gemacht hat, der stattgegeben wurde, war das etwas völlig anderes, als nur Kaisers oder Königs Gnaden zu erleben. Dem wurde konkret geholfen. Das hat sich fortgesetzt, auch in der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Bei den Fürsten kann man das wieder feststellen. Es gab diesen Zugang in ganz konkreten Situationen.
Ich für meinen Teil versuche, in meinem Land bloß zu verhindern, dass der Mächtige den Schwachen unterdrückt … Jedermann hat Zutritt zu mir; alle Klagen werden entweder von mir selbst oder von anderen untersucht.
Anders erst wird es 1848 in der Pauskirche. In § 48 der Geschäftsordnung der Nationalversammlung taucht zum ersten Mal der Petitionsausschuss auf, und zwar mit folgendem Wortlaut:
Dem Petitionsausschuss ist ein bestimmter Tag in jeder Woche zur Vorlegung seiner Berichte einzuräumen.
Erst nach völliger Erledigung dieser Berichte kann zur anderweitigen Tagesordnung übergegangen werden.
Das halte ich für einen deutlichen Hinweis, wie sehr die Demokratie zu diesem Zeitpunkt daran interessiert war, den Kontakt zum Bürger zu halten und das, was der Bürger einbringt, zu hören.
In der Weimarer Reichsverfassung von 1919 heißt es – das sage ich deshalb, weil vorhin mehrmals von „jedermann“ die Rede war –: