das Land Hessen die Bauland-Offensive bei der Nassauischen Heimstätte als Tochter gegründet. Die Bauland-Offensive ist erfolgreich. Zwei kommunale Projekte – zwei von 19, die zurzeit in der Bearbeitung sind, nämlich Heusenstamm und Kassel – habe ich mit den entsprechenden politischen Vertreterinnen und Vertretern der Städte in einer Pressekonferenz vorgestellt. 19 Flächen in 15 Kommunen haben wir in der Bearbeitung. Das allein ergibt ein Potenzial von zusätzlichen 6.250 Wohnungen, wenn das alles klappt.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vizepräsident Wolfgang Greilich über- nimmt den Vorsitz.)
Das ist noch außerhalb der Fördersummen für die Wohnungen, die wir mit den 1,7 Milliarden € finanzieren können.
Viele Kommunen kennen aber leider ihre eigenen Potenziale noch gar nicht genau, wo sie noch innerorts Bauflächen haben, die sie mobilisieren können. Mit einem entsprechenden Kataster für Baulücken in den Entwicklungsflächen können diese Potenziale identifiziert werden. Der Regionalverband hat ein solches computergestütztes Tool bereits. Wir sind in Gesprächen mit dem Regionalverband, wie man dieses Tool auch für andere Kommunen nutzbar machen kann. Denn das wäre wirklich ein toller Effekt, wenn die Kommunen wüssten, wie sie da auch vorgehen können.
Wir werden einen neuen Fonds gründen und dann mit 60 Millionen € speisen. Da wird das Land Hessen Grundstücke kaufen, gerade im Ballungsraum Rhein-Main und Südhessen, und mit Konzeptvergabe zur Wohnbebauung in Erbpacht vergeben. Im Bestand wiederum – auch das ist wichtig –
sichern wir Sozialwohnungen, die sonst aus der Bindung fallen. Mit 17 Millionen € sind das 1.800 Wohnungen für ca. 3.780 Menschen bis zum Jahr 2020.
Auch das ist eine wichtige Botschaft für die Menschen, die im Bestand Wohnungen suchen und nicht darauf warten können, dass neue gebaut werden.
Das heute von mir eingebrachte Wohnrauminvestitionsprogramm als Gesetz ist ein wichtiger Baustein in einer ganzen Palette von Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen, die aufeinander aufbauen. Ich freue mich auf die konstruktiven Beratungen mit Ihnen im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als Nächster hat sich jetzt Herr Kollege Rudolph zur Geschäftsordnung gemeldet.
Herr Präsident, ich habe nur eine Verständnisfrage. Es war die Verabredung der Fraktionen, dass das der Setzpunkt der GRÜNEN sei. Deswegen frage ich, ob ich da noch richtig liege. Denn die Ministerin bringt jetzt einen Gesetzentwurf der Landesregierung ein. Vorhin wurde gesagt, als eine Kollegin nach der Regierung geredet hat, das sei nicht respektvoll. Jetzt macht man einen Setzpunkt der Fraktion, und da redet die Regierung. Wir sind jetzt also beim Setzpunkt der GRÜNEN? – Nur, damit ich das nachvollziehen kann, ob ich da richtig liege.
Sehr geehrter Herr Kollege Rudolph, die Tagesordnung liegt Ihnen mit der vereinbarten Reihenfolge vor. Wir arbeiten sie ab. Sie ist auch von der Präsidentin so aufgerufen worden. Um letzte Missverständnisse auszuräumen, darf ich darauf verweisen, dass § 70 Abs. 1 der Geschäftsordnung regelt, dass Mitglieder der Landesregierung jederzeit das Wort bekommen. Genau so verfahren wir. Ich glaube nicht, dass es irgendetwas zu beanstanden gibt.
Als Nächste hat Frau Kollegin Förster-Heldmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. – Moment, gedulden Sie sich bitte einen Moment. Das Wort hat Herr Frömmrich zur Geschäftsordnung.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich wollte es nur klarstellen. Wenn der Kollege Rudolph in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer aufgepasst hätte, hätte er gehört, dass wir den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Setzpunkt erhoben haben und dass das ein ganz normales Vorgehen ist.
Ich nehme das zur Kenntnis, Herr Kollege Frömmrich. Ich kann nicht erkennen, dass das eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung war. Falls es noch Wortmeldungen zur Geschäftsordnung gibt, bitte ich diese dann auch darauf zu beziehen.
Ansonsten gebe ich jetzt endgültig das Wort an Frau Kollegin Förster-Heldmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Setzpunkt der GRÜNEN.
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein erklärtes Ziel dieser Landesregierung.
Wir haben mit dem Masterplan Wohnen ein umfangreiches Paket für bezahlbares und lebenswertes Wohnen in Hessen geschnürt. Ein wichtiger Teil davon ist das KIP mit dem Programmteil Wohnen. Dieses Programm ist ausgestattet mit 230 Millionen €. Es ist so erfolgreich, weil es so flexibel ist.
(Norbert Schmitt (SPD): Wer zahlt denn die Darlehen zurück? – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Michael Boddenberg (CDU): Der Kollege liest eh Zeitung!)
Also gut, ich habe mir eben schon gedacht: Die Debatte fängt ja mit einer Geschäftsordnungsdebatte schon gut an. Das ist immer ein super Einstieg. Ich mache jetzt einmal mit meiner Rede weiter. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es geht nämlich darum, dass nicht nur Wohnungsneubau gefördert wird. Nein, es werden auch Gebäude zu Wohnraum umgebaut werden können, und es können Gebäude erworben werden. Es kann auch Wohnraum durch Sanierung geschaffen werden.
Dieses Programm steht allen hessischen Kommunen zur Verfügung. Es wird gut angenommen, weil die Bedingungen dafür sehr gut sind.
Die Darlehen ohne Zinsbelastung für Kommunen sind bislang einzigartig in Hessen. Das ist gerade aktuell deswegen sehr bedeutend, weil wir feststellen können, dass die Zinsen wieder steigen. Kommunen haben damit Planungssicherheit sowie ein unbürokratisches Genehmigungsverfahren.
Alles in allem ist das eine große Hilfe für die Kommunen, um schneller bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich denke, die eindrücklichen Zahlen, die die Ministerin gerade geliefert hat, wirken jetzt auch noch nach – auch bei Ihnen, so hoffe ich doch.
Um die weitere Förderung dieses erfolgreichen Programms zu gewährleisten, soll es nun in ein Gesetz gegossen werden. Dieses neue Gesetz macht es möglich, weitere 257 Millionen € über das Jahr 2019 hinaus zur Verfügung zu stellen. Das ist eine sehr gute Nachricht für die Kommunen. Damit können sie auf eine gesetzlich verbindliche Förderung bauen. Das ist der wesentliche Punkt in diesem Gesetz.
Deshalb ist es wichtig, weil es selbstverständlich darum geht, Bautätigkeit weiterhin zu fördern und die Welle des Bauens, die jetzt quasi angelaufen ist, weiterzutragen, sodass wir weiterhin erfolgreich Wohnungen bauen können.
Wie Sie wissen, ist das Inkrafttreten eines Programms davon abhängig, dass es mit aller Konsequenz durchgeführt wird. Genau das machen wir. Die Kommunen und Kreise können sich darauf verlassen, dass es mit der guten und verlässlichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus hier in Hessen weitergeht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Haben Sie schon einmal mit der Bundesbaugesellschaft gesprochen?)
In unserem Paket für mehr Wohnraum stecken 1,7 Milliarden €. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Zahl muss man wirklich oft erwähnen, denn sie bedeutet einen echten Meilenstein in der Geschichte des Wohnungsbaus im Lande Hessen.
Dieses Geld ist insbesondere dafür da, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen und für mehr studentischen Wohnraum zu sorgen.
Wir haben weitere sehr attraktive Programme geschaffen, die das Wohnen lebenswert machen sollen. Vielfältige Maßnahmen werden zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt. Das ist das Wesentliche dieser Politik, die die Ministerin im Augenblick betreibt und die wir umsetzen. Viele Maßnahmen machen ein gutes Gesamtkonzept. Dazu kommen die Städtebauprogramme, die für das Soziale und Ökologische sorgen – mit mehr Grün in den Städten, mit aktiven Ortskernen, mit Möglichkeiten sozialen Zusammenlebens in den Quartieren. All das wird ermöglicht.
In Südhessen gibt es einen großen Bedarf an Wohnungen. Das haben wir bereits gehört. Es geht aber um ganz Hessen, also auch um den ländlichen Raum. Deshalb sind auch die ländlichen Gebiete über ein umfangreiches Dorfentwicklungsprogramm eingebunden.