Protocol of the Session on March 21, 2018

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Kasseckert. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Wissler. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Uns liegt heute die erste grundlegende Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen aus dem Jahr 2000 vor, über dessen Entwurf bereits seit einiger Zeit öffentlich diskutiert wird.

Darin findet sich eine Reihe sinnvoller Intentionen, von denen wir eben einige gehört haben. Ich will die erleichterte Umwandlung von gewerblichem Raum in Wohnraum erwähnen, die Planung von Neuund Ausbauten im Schienenverkehr, auch im Güterverkehr, die höhere Priorität für den Ausbau schnellerer Internetzugänge und das endgültige Verbot von Fracking, das auf Bundesebene schleunigst ins Bergrecht übernommen werden sollte, um es auch wirklich unumkehrbar und deutlich zu machen, dass Fracking hier nicht angewandt wird.

In der Öffentlichkeit wird am meisten die Frage des Flächenverbrauchs diskutiert. Diese lässt sich – gut nachvollziehbar – auf eine Zahl herunterbrechen: 3 ha, die derzeit täglich unter Beton- und Asphalt verschwinden. Diese sollen zu 2,5 ha am Tag werden. Langfristig bekennt sich auch die Landesregierung zum Ziel der Netto-Null-Versieglung. Dieses Ziel teilen wir, aber wir finden, dass wir dort schneller hinkommen müssten.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das heißt natürlich nicht, dass es z. B. keine neuen Wohngebiete geben kann. Diese sind dringend notwendig, und natürlich brauchen wir diese auch. Aber das heißt auch, dass dafür gegebenenfalls andere Flächen renaturiert werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das heißt auch, dass zuerst Konversion und Umsetzung in Betracht gezogen werden müssen. Gewerbeflächen, Bra

chen, Parkplätze und viele andere versiegelte Flächen bieten sich an. Es ist wichtig, diese neu zu nutzen, statt wertvolle Natur- und Ackerflächen zu versiegeln. Es gibt Möglichkeiten, Flächen umzunutzen oder menschenfreundlich nachzuverdichten.

Der neue Frankfurter Stadtteil, über den in diesem Zusammenhang viel diskutiert wird, ist aus unserer Sicht grundsätzlich sinnvoll, aber er ist auch nicht das einzige Werkzeug gegen den Wohnungsmangel im Rhein-Main-Gebiet. Es wird teilweise über nichts anderes diskutiert. Wir sollten auch über andere Fragen diskutieren. Dieser neue Stadtteil wird gebraucht, auch wenn es einige offene Fragen und Probleme gibt. Wir brauchen aber auch viel weiter gehende Maßnahmen, um den Wohnungsmangel insbesondere in der Rhein-Main-Region zu lindern, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn das Ziel einer Netto-Null-Neuversieglung das Bewusstsein für eine bewusste Flächennutzung stärken würde, führte das dann vielleicht auch zu einer dichteren Bebauung, wenn denn schon neue Flächen versiegelt werden. Auch da wurde in der Vergangenheit Potenzial verschenkt.

Ein Problem bei der Schaffung von Wohnraum im RheinMain-Gebiet ist der Frankfurter Flughafen, der große Flächen verlärmt und quasi unbewohnbar macht – ein Flughafen, der schon längst die Grenzen der Belastbarkeit überschritten hat. In den Landesentwicklungsplan soll nur die Formulierung aufgenommen werden, den Stellenwert des Flughafens zu erhalten und seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Diese Formulierung hält die Tür sperrangelweit offen für einen weiter gehenden Ausbau. Festgeschrieben wird die sogenannte Lärmobergrenze. Es ist ein Placebo, dass die Ausdehnung der stark von Lärm betroffenen Flächen begrenzt wird. Das heißt in der Praxis: Es darf natürlich noch lauter werden als heute.

Herr Kaufmann hat eben gesagt: Wir wollen den Flugverkehr vermehren, ohne dass es lauter wird. – Das eine hängt natürlich mit dem anderen zusammen. Man kann auch Grassamen aussäen und sich danach wundern, dass Gras wächst. Aber wenn man die Zahl der Flugbewegungen erhöht, dann liegt es in der Natur der Sache, dass es dadurch lauter wird und eben nicht leiser.

Deshalb bereitet uns diese Formulierung im Landesentwicklungsplan Sorgen. Da nützt es nur wenig, wenn der Bannwald jetzt „noch endgültiger“ als zuvor geschützt werden soll. Das wird nämlich seit der Planung der Startbahn West erzählt.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Steigerungsfähig!)

Wenn es notwendig ist, werden diese Grundsätze stets beiseitegewischt, egal, ob es um den Flughafenausbau oder etwas anderes geht. Der Bannwaldschutz war am Ende nicht viel wert.

Es gäbe noch eine ganze Menge zum Landesentwicklungsplan zu sagen. Das gilt für die Bereiche Verkehr, Wohnen, ländlicher Raum, Digitalisierung usw. Darüber kann man nicht in fünf Minuten diskutieren. Es wird zu Recht weiterhin Kritik am Landesentwicklungsplan, an der Flughafenplanung, aber auch an dem unambitionierten Ziel geübt, den Flächenverbrauch zu verringern.

Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Viele Ziele, die genannt wurden, teilen wir. Die konkreten Maßnahmen und Maßgaben bleiben aber leider zu oft vage. Deshalb stellt sich die Frage, wie effektiv die Änderungen sind. Das können wir aber in der Anhörung vertieft diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir überweisen den Antrag, Drucks. 19/6158 neu, an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. – Kein Widerspruch, so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunk 8 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung – Drucks. 19/6138 zu Drucks. 19/5463 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Frömmrich. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Frömmrich. – Als erster Redner hat sich Kollege Bauer von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Herr Kollege Bauer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung im Innenausschuss hat stattgefunden. Der Gesetzentwurf ist relativ unspektakulär. Es gibt Neuerungen bei der Begrenzung von Rechtsvorschriften. Die Basis für diese Neuerungen war die Evaluation, die die Landesregierung durchgeführt hat. Sie hat nun auch in Bezug auf das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung stattgefunden. Beteiligt wurden zahlreiche Vertreter, die sich auch zu Wort gemeldet haben. Aus der Praxis kamen Eingaben, die dazu führen, dass wir an einzelnen Stellen inhaltlich zwar wenig ändern, das Gesetz aber formal anpassen müssen. Die nachgeordneten Behörden haben in ihren Stellungnahmen deutlich gemacht, dass sie mit dem Gesetz im Grunde sehr zufrieden sind.

Auch die Kommunalen Spitzenverbände sowie die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen konnten ihre Erfahrungen einbringen. Im Rahmen des vom Innenministerium durchgeführten Anhörungsverfahrens konnten die notwendigen marginalen Änderungen eingearbeitet werden.

Insgesamt hat die Evaluation ergeben – wir haben uns den Bericht ja zukommen lassen –, dass es keine Bedenken gegen eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes um acht Jahre gibt. Gleichwohl sind kleinere Änderungen sinnvoll, wie beispielsweise die Einarbeitung einer Regelung über die Erstattung eines Ehrensolds für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

Es handelt sich also in der Tat um rein formale Änderungen. Diskussionsbedarf bestand lediglich hinsichtlich des Wegfalls des Devolutiveffektes. Zum besseren Verständnis: Hiermit ist der Umstand bezeichnet, dass über ein Rechtsmittel immer von der nächsthöheren Instanz entschieden wird. Über die Berufung gegen ein Amtsgerichtsurteil entscheidet also nicht das Amtsgericht, sondern das Landgericht als nächsthöhere Instanz.

Der Wegfall des Devolutiveffektes wurde von fast allen Anzuhörenden als sinnvoll betrachtet. Lediglich der Hessische Städtetag hat sich für eine Wiedereinführung ausgesprochen. Ich glaube, dass die Begründung, warum das entfallen kann, überzeugend ist, sodass wir der Auffassung sind, dass wir den Gesetzentwurf in unveränderter Form zum Gesetz erheben können. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Kollege Rudolph. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht in der Tat um ein eher normales Verwaltungsgesetz.

Ich will auf einen Punkt hinweisen. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens ist in den meisten Fällen durchaus diskussionswürdig. Man kann das aber anders sehen, weil auch die Klageerhebung mit Verwaltungsaufwand verbunden ist. Einige Verwaltungsbehörden meinen, das sei aufwendig. Na ja, ein Gerichtsverfahren durchzuführen ist ebenfalls zeitintensiv und kostet Geld. Deshalb gibt es unterschiedliche Meinungen zwischen den Regierungspräsidien. Wir hätten auch damit leben können, ein Widerspruchsverfahren für bestimmte Tatbestände wiedereinzuführen. Man sieht das anders. Das ist aber kein Glaubenskrieg. Man muss die Verwaltungspraxis sehen. Bei den Verwaltungsgerichten ist die Verfahrensdauer ohnehin zu lange – um das einmal vorsichtig anzudeuten. Ansonsten ist das alles an der Stelle nicht sehr spektakulär.

Wir verstehen aber nicht, weshalb man die Durchführung einer Anhörung, die von einer Fraktion gewünscht wurde, ablehnt. Deshalb werden wir uns letztlich der Stimme enthalten – nicht wegen inhaltlicher Punkte. Es geht um eine Anhörung zu einem Gesetz, in dem es um Verwaltungshandeln geht. Schwarz-Grün hat dies abgelehnt und ge

meint, das sei nicht nötig. Wir haben keinen Zeitdruck, weil der Gesetzentwurf so eingebracht worden ist, dass aktuell keine Fristen ablaufen. Da geht es nicht um zweieinhalb Jahre – wie beim Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Die Ablehnung der Durchführung einer Anhörung finden wir schade, zumal dies ein parlamentarischer Brauch ist. Es gab sachliche Gründe, hier und da wegen der Widerspruchsverfahren noch einmal nachzufragen. Das haben Sie mit der Ihnen nicht uneigenen Überheblichkeit abgelehnt. Das finden wir nicht in Ordnung. Deswegen werden wir uns nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen der Stimme enthalten. Ich finde, dass man so nicht miteinander umgehen sollte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Dr. Wilken von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stimme Ihnen zu, dass das, was wir gerade behandeln, relativ unspektakulär ist. Ich will aber deutlich sagen: Es bleibt ein Hauptproblem bestehen, nämlich die Verschlechterung des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürgern. Herr Rudolph hat schon darauf hingewiesen.

Seit 2002 gibt es in allen im Anhang des Gesetzes aufgeführten Rechtsgebieten keine Möglichkeit mehr, einen Verwaltungsakt bei einer Behörde zu monieren, sondern man muss ein Gericht direkt anrufen. Vor Gericht findet seitdem aber nur eine reine Rechtmäßigkeitskontrolle statt. Nur im Falle von Ermessensfehlern erfolgt eine gerichtliche Reaktion. Ob der Verwaltungsakt überhaupt Sinn macht, darf keine Rolle spielen. Das muss zu absurden Ergebnissen führen und ist nicht bürgerfreundlich.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Kostenrisiko kommt die psychologische Hemmschwelle hinzu, wegen einer vermutlich falschen Behördenentscheidung ein Verwaltungsgericht direkt anrufen zu müssen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Und dann drei Jahre zu warten!)

Dazu hätten wir in einer Anhörung gerne auch Betroffene und ihre Anwälte gehört. Doch das haben Sie verhindert. Sie haben die Behörden angehört, die sagen: Diese Form des Rechtsschutzes der Bürgerinnen und Bürger brauchen wir nicht, denn er macht vor allem Arbeit. – Den, dem der Rechtsschutz genommen wurde, haben Sie nicht angehört. Das ist ein merkwürdiges Demokratieverständnis.

(Beifall bei der LINKEN)

Nach unserer Rechtsauffassung verstoßen Sie mit diesem Ausführungsgesetz auch immer noch gegen die Verwaltungsgerichtsordnung, da in § 68 grundsätzlich die Durchführung eines Vorverfahrens festgelegt ist. Ausnahmen sind zugelassen. Sie haben diese Ausnahmen zur Regel gemacht. Das ist zumindest merkwürdig.

Noch einen Fehler, den Sie nicht beheben, möchte ich ansprechen. In den Fällen, in denen es bei einer Wider