Protocol of the Session on March 1, 2018

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

und wichtig ist, dass wir allen Beteiligten Rahmenbedingungen geben können, unter denen man so etwas verlässlich und auch rechtssicher beantragen und durchführen kann.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Der Handel positioniert sich aufgrund der vielfachen Herausforderungen schon längst. Das wollen wir gleichzeitig unterstützen. Richtig ist natürlich, daran hängt auch eine Vielzahl von Arbeitsplätzen, daran hängt Umsatz, daran hängen Steuereinnahmen bei Städten und Gemeinden, daran hängt die Lebendigkeit der Innenstädte. Das ist alles richtig. Deshalb müssen wir den Handel auch dabei begleiten, Wege zu finden, aus dem einfachen Einkaufen ein Erlebnis zu machen.

Nun komme ich wieder darauf zurück: Wichtig ist, dass wir Märkte und Anlässe definieren, die der Rechtsprechung Rechnung tragen, und es gleichzeitig den Innenstädten und den Akteuren möglich machen, in diesem Umfang auch ihre Geschäfte zu öffnen.

Dazu kommen dann Fragen wie die Ortsbindung. Eben war das Beispiel Frankfurt genannt worden. Hierzu sage ich, es ist schon gewagt, wenn man wenige Kilometer entfernt einen Markt, ein Ereignis hat und gleichzeitig die Innenstadt öffnet, wenn man das Recht kennt. Das Risiko kann man als Stadt eingehen, aber dann darf man sich nicht wundern, wenn man damit vor Gericht scheitert. Also auch das gehört überprüft.

Warum der Antrag der FDP heute kommt, erschließt sich mir nicht wirklich. Uns ist kein Fall bekannt, den Sie als Anlass nehmen können, dass wir hierzu heute eine Aktuelle Stunde durchführen. Dass irgendwelche Aufsichtsbehörden überfordert wären, ist uns nicht bekannt.

(Jürgen Lenders (FDP): Lesen Sie die Zeitungsberichte!)

Ich habe die Zeitungsberichte gelesen; ich habe sogar Ihre Pressemitteilung gelesen – zur Abwechslung. Das hat mir aber nicht viel mehr Gründe geliefert, warum wir uns heute wieder damit befassen sollten.

Wir befinden uns bereits in der Evaluation des Gesetzes.

(René Rock (FDP): Haben Sie schon einmal mit einem darüber gesprochen?)

Hören Sie mir zu von der FDP. Nicht, dass Sie in vier Wochen wieder damit kommen.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Wir sind bereits dabei, das Gesetz zu evaluieren. Das hat die FDP anscheinend noch nicht gehört. Sie haben den Schuss noch nicht gehört, Herr Kollege.

(Widerspruch des Abg. René Rock (FDP) – Wortmeldung zur Geschäftsordnung des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Bestandteil dieses Verfahrens ist unter anderem, dass sich alle Beteiligten äußern – auch die Allianz.

Wenn ich Ihrer Pressemitteilung entnehme, dass Sie die Äußerung der Allianz als Teil des Problems beschreiben, dann weiß ich nicht, ob uns das alle weiterbringt.

Wir sollten deshalb die Bälle flach halten. Meines Erachtens ist das Verfahren in einem ordentlichen demokratischen Prozess am Laufen. Wir werden demnächst mit Sicherheit eine Vielzahl von Stellungnahmen hören, wir werden eine Vielzahl von Bewertungen bewerten müssen, und wir werden uns im Ausschuss das Ganze anschauen und dann das Gesetz entsprechend überarbeiten, ergänzen oder präzisieren.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Ich sehe auf die Uhr. Einen Satz noch. – Lassen Sie uns bitte einfach die kommenden Gespräche im Rahmen der Evaluation abwarten und nicht bei jeder Positionierung aufgeregt eine Aktuelle Stunde zu immer dem gleichen Sachverhalt aufrufen. Ich glaube, dann ist der Sache am meisten gedient. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zur Geschäftsordnung hat sich Kollege Lenders von der FDP gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, der Kollege hat gerade in seiner Rede einem Abgeordneten dieses Hauses gesagt, er hätte wohl den Schuss nicht gehört. Das sollte wohl einen beleidigenden Charakter haben und nichts anderes.

(Widerspruch bei der CDU)

Ich bitte, das zu bewerten.

(Zuruf von der CDU: Das ist eine allgemeine Re- densart!)

Herr Kollege Lenders, diese Begrifflichkeit ist hier schon öfter gefallen, soweit ich das weiß. Im parlamentarischen Gebrauch sollte man es unterlassen, aber ich denke, in der Diskussion ist das etwas, was auch schon einmal vorgekommen ist. Deshalb würde ich es dabei belassen. Ansonsten, wenn Sie meinen, wir müssten dazu den Ältestenrat einberufen, werden wir das tun.

(Jürgen Lenders (FDP): Nein!)

Nein. – Okay.

Dann rufe ich als nächste Rednerin Frau Kollegin Kinkel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf. Bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lenders, ich finde es sehr begrüßenswert, dass Sie heute dieses Thema zur Aktuellen Stunde festgelegt haben. Ich begrüße dies allerdings aus einem anderen Anlass: Wir feiern am 4. März, am kommenden Sonntag, den Internationalen Tag des freien Sonntags, der auf das Jahr 321 zurückgeht, als der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum Feiertag erklärte. Das ist aus meiner Sicht ein guter Anlass, über dieses Thema zu sprechen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Nach wie vor ist der Schutz des Sonntags ein wichtiges Gut und muss durch Gesetze gewährleistet werden. Denn in unserer beschleunigten Gesellschaft ist es wichtig, dass man zur Ruhe kommt, dass Zeit mit der Familie verbracht werden kann. Deshalb finden wir GRÜNE es richtig, den Sonntagsschutz so streng zu handhaben, insbesondere auch zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Natürlich ist das auch durch die Verfassung gewährleistet. Dass dieser Schutz durch die Verfassung nach wie vor gilt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Berliner Ladenöffnungsgesetz auch bestätigt, und zwar nicht nur aus Gründen der Religionsausübung, sondern vor allem zur Arbeitsruhe, und um das soziale Zusammenleben zu ermöglichen und zu sichern.

Ich zitiere aus der Entscheidung: Die ausnahmsweise Öffnung muss „im öffentlichen Interesse“ liegen.

Danach ist ein öffentliches Interesse solchen Gewichts zu verlangen, das die Ausnahmen von der Arbeitsruhe rechtfertigt. Dazu genügen das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse aufseiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche Shoppinginteresse auf der Kundenseite nicht.

Damit ist der verfassungsrechtliche Rahmen klar.

Verschiedene Bundesländer haben jetzt den Anlassbezug aus ihrem Ladenöffnungsgesetz gestrichen und durch einen sogenannten Sachgrund ersetzt. Sachgründe sind dabei beispielsweise die Belebung der Innenstädte oder städtebauliche Ziele.

Wir sehen diese Werte „Belebung der Innenstädte“ oder „städtebauliche Ziele“ ebenfalls und unterstützen sie. Dazu trägt beispielsweise das Programm „Stadtumbau in Hessen“ des Umweltministeriums erheblich bei. Das stärkt den Einzelhandel mehr, als es die sonntäglichen Öffnungszeiten machen.

Aber solche Sachgründe gegen den Sonn- und Feiertagsschutz und gegen den Schutz der Familie aufzuwiegen, halten wir für falsch. Wir werden beobachten, wie die Gerichte in NRW diesen Weg bewerten. Für uns ist aber auch unabhängig davon klar: Wir werden den Sonntag schützen und ihn nicht zu einem Tag wie jeden anderen werden lassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Wir GRÜNE sehen aber auch die Diskussion, die es in den vergangenen Monaten um die verkaufsoffenen Sonntage

gab. In einigen Kommunen ist die Sonntagsöffnung an Klagen der Gewerkschaften und der Kirchen gescheitert, weil der enge Zusammenhang zu einem besonderen Anlass nicht immer klar zu erkennen war.

Wenn geplante Öffnungszeiten kurzfristig abgesagt werden müssen, weil sie gerichtlich untersagt werden, dann ist das ohne Zweifel eine ärgerliche Situation, und zwar für alle Beteiligten – für den Einzelhandel, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich darauf eingestellt haben, deren Familien und die Konsumenten und natürlich auch die Kommune.

Es muss also in dem jetzt laufenden Evaluationsverfahren genau geprüft werden, welche Regelungen funktionieren, wie hoch die Rechtssicherheit ist und ob die Regelungen wirksam sind bzw. – wenn nicht – wie Sie wirksam verbessert werden können.

Auch das Thema der Rechtsdurchsetzung wird in diesem Zuge geprüft. Denn wir dürfen nicht vergessen, es gibt noch immer verkaufsoffene Sonntage, über die man sich geeinigt hat. Nur sind die eben nicht so groß in der Presse wie diejenigen verkaufsoffenen Sonntage, die kurzfristig abgesagt werden müssen, weil sie beklagt werden.

Es gibt also in unserer Gesellschaft unterschiedliche Auffassungen über den Sonntagsschutz, und darüber brauchen wir einen gesellschaftlichen Kompromiss. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir diesen jetzt auch finden werden und dass uns das jetzt begonnene Evaluationsverfahren darüber Aufschluss geben wird, wie es mit der Rechtssicherheit des Ladenöffnungsgesetzes bestellt ist und wie wir das Gesetz verbessern können. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Her- mann Schaus (DIE LINKE))

Vielen Dank, Frau Kollegin Kinkel. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Grüttner. Bitte schön, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist der erneute Versuch seitens der FDP, ein Thema hochzuhalten, ohne dass dabei irgendwelche konkreten oder rechtlich haltbaren Vorschläge gemacht werden, anstatt einfach einmal abzuwarten.