Protocol of the Session on February 28, 2018

Erneut werden damit die im Gesetz vorgeschriebenen Anhörungsrechte der Gewerkschaften bewusst umgangen. Dabei besteht keine Zeitnot. Oder worin besteht der Zeitdruck, außer im Hinblick auf den Wahltermin am 28.10.?

Herr Kollege Rudolph hat schon darauf hingewiesen, Sie hätten die wesentlichen Regelungen bereits früher einführen können; denn die gesetzlichen Bestimmungen – das schreiben Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf – sind seit 2015 in Kraft.

Wir begrüßen ausdrücklich die Anpassung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Pflegefällen bei Beamten, so, wie sie jetzt im Gesetz vorgesehen ist. Es findet auch unsere Zustimmung, dass Sie im Gesetz eine entsprechende Vorschussregelung bei Teilzeitbeschäftigten vorsehen und dass es eine verstärkte Ausweitung von Teilzeitarbeitsplätzen gibt.

Wir sehen durchaus auch erste zarte Schritte – so will ich das einmal nennen – bei der Verbesserung der Besoldung von Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen. Ob das allerdings ausreicht, werden wir in der Anhörung mit den Gewerkschaften besprechen müssen. Soweit ich das jetzt beurteilen kann – der Gesetzentwurf ist ja spitz auf knapp erst wenige Minuten vor Antragsschluss eingegangen –, ist es wohl so, dass nur Leitungsfunktionen, also Konrektorinnen, betroffen sind. Anders wäre diese relativ geringe Summe von 1,9 Millionen €, die das ausmacht, nicht zu verstehen. Allerdings bleibt es unklar, ob diese Summe für den Doppelhaushalt gilt oder ob es die jährliche Summe ist.

Immerhin ist es ein Ansatz, die gestiegenen Schülerzahlen als Voraussetzung für eine höhere Besoldung zu betrachten. Die Diskussion wird auf jeden Fall weitergehen. Wir unterstützen auf jeden Fall die Forderung, die die Gewerkschaften, insbesondere die GEW, seit Langem verfolgen: A 13 für alle Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen. – Das ist im Gesetzentwurf nicht vorgesehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine Regelung hat mich erstaunt, die Sie, Herr Heinz, meines Wissens gar nicht angesprochen haben. Das ist nämlich die eher unscheinbare Änderung des Disziplinargesetzes in Verbindung mit der Hessischen Arbeitszeitordnung. Sie schreiben im Gesetzestext:

Für den Zeitraum einer vorläufigen Dienstenthebung nach § 43 Abs. 1 des Hessischen Disziplinargesetzes vom 21. Juli 2006 … erfolgt keine Zeitgutschrift für das Lebensarbeitszeitkonto.

In Ihrer Begründung schreiben Sie:

Bei einer vorläufigen Dienstenthebung nach Disziplinarrecht steht gegenüber der oder dem Betroffenen ein schwerwiegender Vorwurf im Raum. Dieser hat nach Abwägung der Umstände im Einzelfall dazu geführt, dass ein Verbleiben der Beamtin oder des Beamten im Dienst bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens dem Dienstherrn nicht zuzumuten ist.

Nur, dass wir wissen, worum es geht. – Nun habe ich recherchiert und festgestellt, dass dieses Arbeitszeitkonto am 01.01.2007 eingeführt wurde, also vor mehr als elf Jahren. Ist das jetzt so zu interpretieren, dass seit diesem Zeitpunkt diejenigen, die bezahlt Urlaub machen, z. B. suspendiert sind, auch noch eine Zeitgutschrift von im Regelfall zwei

Stunden pro Woche auf ihr Lebensarbeitszeitkonto erhalten haben und erhalten?

(Günter Rudolph (SPD): So würde ich das auch interpretieren, sonst würde es keinen Sinn machen!)

Meine Damen und Herren, wenn ich in diesem Zusammenhang daran denke, dass auch ein Andreas Temme zu diesem Zeitpunkt noch suspendiert war und dann möglicherweise pro Woche zwei Stunden Zeitgutschrift erhalten hat, dann könnte ich – erlauben Sie mir das bitte – nur noch die Krätze kriegen.

Das gilt es zu klären. Wann wurde diese Regelung in Kraft gesetzt? Warum hat sie in diesen Fällen so lange bestanden? – Sie schreiben richtigerweise, dass es nicht sein kann, wenn ein so schweres Dienstvergehen vorliegt, dass die Beamten neben ihrer Freistellung auch noch mit Zeitgutschriften auf Lebensarbeitszeitkonten belohnt werden.

Herr Minister, dazu hätten wir gerne Antworten von Ihnen. Wir werden das in der Anhörung vertiefen. Auf jeden Fall haben wir viel zu diskutieren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Dr. Blechschmidt von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Vorab, auch ich habe den parlamentarischen Geschäftsführer gefragt, ob wir 7,5 Minuten brauchen. Ich versuche, mich auch daran zu halten, bei aller Fachlichkeit, die im Dienstrecht liegt, interessant ist und Nuancen aufweist.

Jetzt haben einige Vorredner, insbesondere von der SPD, schon das vorweggenommen, was andere Bundesländer gemacht haben. Ich habe mir z. B. Baden-Württemberg angesehen. Dort gibt es einen Kabinettsbeschluss vom Sommer 2017; eine ordentliche Anhörung wurde vorher durchgeführt. Ich sage ganz pragmatisch: Ich bin froh, dass wir jetzt den Gesetzentwurf vorliegen haben, weil er überfällig war. Es ist auch gut, dass wir noch eine Anhörung haben werden, weil das eine oder andere durchaus zu hinterfragen ist.

Herr Schaus, vielleicht ist auch der Gesichtspunkt, den Sie angesprochen haben, zu diskutieren. Allerdings unterscheide ich rechtlich zwischen einer Suspendierung und einem Urlaub. Das kann man nicht allein am Namen Temme festmachen. Die Suspendierung ist meiner Ansicht nach rechtlich etwas anderes als ein Urlaub. Da muss man vielleicht auch noch einmal den richtigen Zungenschlag hineinbringen, ungeachtet der Problematik Temme als Person. Das wird wahrscheinlich im Ausschuss noch zu beraten sein; abgesehen von dem, was Herr Heinz eingebracht hat und was wichtig ist.

(Beifall bei der FDP – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Vielleicht muss man dabei auch im Hinterkopf haben, was rechtstaatlich ist und was für den Einzelnen eine Suspendierung vielleicht bedeutet, und dass nicht jede Suspendie

rung eine Verurteilung ist. Aber darüber können wir uns auch im Ausschuss unterhalten. Im Fokus soll heute stehen, dass der öffentliche Dienst attraktiver wird, dass Familie und Pflege ganz wichtig sind und unser aller Unterstützung erfahren.

Ich möchte den Einstieg etwas anders wählen. Ich habe recherchiert: Im Zuge dessen, was seit 2015 diskutiert und gemacht wurde, gibt es auch bei Forsa und im „Spiegel“ eine schöne Berichterstattung, der zufolge der öffentliche Dienst im letzten Jahr zum letzten Mal die Automobilindustrie bei der Berufswahl überholt hat und insbesondere die Wahl von Polizei und Bundeswehr vorrangig vor Automobilherstellern wie BMW und Porsche, oder Microsoft oder Lufthansa erfolgt. Da halte ich es für ein gutes Zeichen, wenn man jetzt den öffentlichen Dienst noch attraktiver gestaltet.

Ich möchte den Zungenschlag durchaus auch noch einmal auf die Pflege legen, aber auch auf die Familie. Dass man den öffentlichen Dienst attraktiver gestaltet, ist das, was wir wohl alle in der letzten Legislaturperiode mit den Gewerkschaften und mit den Vertretern der Beamten diskutiert haben. Es ist jetzt etwas besser abgefedert, sodass die Berufswahl im öffentlichen Dienst noch attraktiver als bisher gestaltet wird.

Wenn ich zum Gesetzentwurf komme – Herr Kollege Heinz hat es en détail sehr gut dargelegt, es wird ein Redaktionsfehler aus dem Jahr 2015 korrigiert, aber das nur nebenbei –, sind darin in der Tat Gesichtspunkte enthalten, die wir im Ausschuss zu besprechen haben. Wir als FDP – ich habe es schon erwähnt und wiederhole es – beurteilen es als gut, dass die Rahmenbedingungen der Beamten, im Übrigen auch der Richter – auch hierüber muss im Ausschuss noch einmal geredet werden –, entsprechend attraktiver gestaltet werden sollen und Familie und Pflege die Wertigkeit bekommen, die sie bekommen sollen. Es wäre zudem interessant, sich im Ausschuss den hier eingeschlagenen hessischen Weg im Vergleich zu den anderen Ländern und zum Bund anzuschauen. Ich glaube, dass wir als Hessen gut vorangehen und den öffentlichen Dienst insgesamt, gemessen an dem, was wir uns bei anderen angeschaut haben, was dort nicht so gut gemacht wurde, attraktiver gestalten.

Insgesamt sollte heute im Fokus stehen – bei all den kleinen Nuancen, die Sie angeführt haben und die ich auch repliziert habe, Herr Schaus –, dass wir mit diesem Gesetz ein riesiges Ausrufezeichen setzen, indem der öffentliche Dienst noch attraktiver gestaltet wird als ohnehin schon während der letzten Jahre. Er bietet einen riesigen Einsatz für junge Menschen, aber auch für die Beamten, im Gegensatz zu den Privaten. So können entsprechende Kandidaten gefunden werden, indem der öffentliche Dienst mit gutem Blick vorausgeht und zukunftsträchtig weiterhin seine Berechtigung hat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und glaube, mich an die Redezeit gehalten zu haben.

(Beifall bei der FDP)

Danke, Herr Kollege Dr. Blechschmidt. – Als nächster Redner spricht Kollege Frömmrich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es gut, dass wir uns in den Grundzügen der Bewertung dessen, was wir hier als Gesetzentwurf vorgelegt haben, einig sind. Die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs ist in der Tat, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter zu verbessern. Wir haben hier viele rechtliche Grundlagen, gerade auch im Beamtenrecht, die durchaus sehr attraktiv sind. Das wird hier nochmals gestärkt, und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes – Herr Kollege Blechschmidt hat es gerade angesprochen – steht für uns natürlich auch im Vordergrund.

Wir werden an vielen Punkten das, was wir heute schon als öffentlicher Dienst an Vorteilen haben, ausbauen. Wir werden in den Bereichen Familie und Beruf oder Familie und Pflege die Möglichkeiten nutzen, die wir haben. Wir tun das heute schon mit Freistellungen und anderen Maßnahmen. Das wird auch dem gerecht, was mittlerweile von jungen Menschen, die ins Erwerbsleben einsteigen, gewünscht wird.

Wenn wir heute mit jungen Menschen reden, dann sind die Lebensentwürfe und auch die Berufsaussichten bzw. die Vorstellungen, was sie in ihrem Beruf erreichen wollen, doch sehr unterschiedlich: Auf der einen Seite wollen sie attraktive Arbeitsplätze bzw. einen attraktiven Arbeitgeber, aber sie wollen es auch in einer gewissen Phase so organisiert haben, dass man Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren kann. Diese Frage – Frau Kollegin Erfurth hat es vorhin angesprochen – betrifft heute nicht nur Frauen, sondern auch Männer, insbesondere auch mit Blick auf die Frage, wie man die Elternzeit aufteilt und wie man mit denen umgeht, die sich der wichtigen Aufgabe der Pflege ihrer Angehörigen stellen. Dafür schaffen wir mit dem, was wir hier als Gesetzentwurf vorgelegt haben, eine attraktive Rechtsgrundlage.

Ich glaube, dass die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Freistellung etwas ist, was sich durchaus sehen lassen kann, und dass wir mit der Abfederung der Einkommensverluste über den Vorschuss, den wir hier gewähren, auch eine Möglichkeit gerade für diejenigen schaffen, die im öffentlichen Dienst in den Gehaltsgruppen arbeiten, die eben nicht A 13 sind. Wir sollten uns vielleicht immer mal wieder kurz daran erinnern, dass im öffentlichen Dienst nicht alle Beamtinnen und Beamten in A 13 eingruppiert sind, sondern dass es auch eine ganze Menge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im mittleren Dienst gibt. Gerade für die ist es wichtig, wenn sie sich für eine Reduzierung der Arbeitszeit entscheiden – aus Gründen der Familienplanung, wegen der Erziehung oder der Pflege –, dass man ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Einkommensverluste, die sie haben, auf der Zeitschiene zu strecken. Das finde ich eine gute Idee, die den öffentlichen Dienst attraktiver macht.

Ein zweiter Punkt, den ich erwähnen möchte, betrifft die Attraktivität von Leitungsfunktionen, gerade auch im Grundschulbereich. Wir erleben es immer wieder, dass die Besetzung von Konrektoren- und Rektorenstellen schwieriger geworden ist. Das ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die Organisationstalent wie auch Engagement verlangt. Da schaffen wir die Möglichkeit, über eine bessere Besoldung dieses Feld attraktiver zu gestalten.

Ebenfalls wurde angesprochen – natürlich ist es so, wenn man über Gesetzesänderungen redet und gerade so ein Gesetz wie das Dienstrecht anfasst –, dass man schaut, was es

an Dingen gibt, die aufgrund von Änderungen während der vergangenen Jahre nachgesteuert werden müssen. Auch das ist im Gesetzentwurf hinterlegt. Daher glaube ich, wir können uns auf die Anhörung freuen und die Details dort diskutieren. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte den letzten Satz aufgreifen: Auch ich freue mich darauf, wenn wir in der Anhörung noch einmal die Details dieses Gesetzentwurfs miteinander besprechen.

Den Schwerpunkt des Gesetzentwurfs bildet zweifellos die Einführung von Rechtsansprüchen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter auf Pflegezeit und Familienpflegezeit, wie sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits gelten.

Zwar war es nach den bestehenden Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten schon bisher möglich, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zur Pflege von Angehörigen vom Dienst ganz oder teilweise freizustellen. Zusätzlich werden nun Rechtsansprüche auf Freistellungen eingeführt, und zwar in dem Umfang, wie sie für Arbeitnehmer nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeitgesetz bestehen. Diese Freistellungen werden ferner mit einem Vorschuss verbunden, wie hier bereits erörtert wurde. Ich finde, das ist eine familienfreundliche Abbildung der heutigen Wirklichkeit im Bereich Pflege und Familienpflege.

Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst wird mit diesem Gesetz auch in diesem Bereich der Pflegezeit und Familienpflegezeit wieder ein Stückchen attraktiver. Das ist sozusagen mit ein Inhalt des Gesetzes, dass wir uns natürlich für die Zukunft auch darauf einstellen müssen, ausreichend und qualifiziertes Personal für unsere Verwaltung zu finden. Da ist die Frage der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eben ein entscheidender Punkt, auch in späteren Lebensphasen. Insofern ist es ein wichtiger Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt.

Darüber hinaus gibt es ein paar Punkte, die hier schon angesprochen worden sind, die ich noch einmal anreißen möchte. Die Förderung der elektronischen Verwaltung haben wir im Hessischen Beamtengesetz neu geregelt, um dort die elektronischen Mitteilungen, die E-Mail, in bestimmten Bereichen, in denen nicht ausdrücklich eine Schriftform zur Beweis- und zur Warnfunktion vorgeschrieben ist, für den Rechtsverkehr zuzulassen.

Zudem haben wir im Schulbereich die attraktivere Gestaltung der Konrektorenstellen und im Disziplinarrecht eine Änderung vorgeschlagen. Diese Neuregelung gilt für Eintragungen in der Personalakte über Disziplinarvorgänge. Bisher ist ein umfassendes Tilgungsgebot vorgesehen, Herr Kollege Schaus. Bisher gibt es keine ausdrückliche Möglichkeit, Abwesenheitszeiten aufgrund vorläufiger Dienstenthebung dauerhaft rechtssicher zu dokumentieren.

Das ist sozusagen der Gegenstand. Da diese Dokumentation aber gerade wichtig ist für weitere dienstrechtliche Entscheidungen wie z. B. zur Berechnung von Dienstzeiten für besondere Altersgrenzen, ist es richtig, dass wir hier eine vernünftige und ordentliche Rechtsgrundlage schaffen.

Meine Damen und Herren, es ist ein Gesetzentwurf, der vielfältige Änderungen enthält, aber gleichwohl seinen Schwerpunkt in der Pflegezeit und der Familienpflegezeit hat. Darauf möchte ich besonders hinweisen. In diesem Sinne freue ich mich, wie zu Beginn gesagt, auf die Beratungen in den Ausschüssen und hier im Plenum. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Beuth. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der ersten Lesung.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf federführend dem Innenausschuss und mitberatend dem Kulturpolitischen Ausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: