Wir haben die Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren – die hessische Initiative“ ins Leben gerufen: 174 Unternehmen und Organisationen mit über 322.000 Beschäftigten hessenweit sind sozusagen zu einer pflegesensiblen Personalpolitik bereit.
Wir haben das Konzept Fachkräftesicherung. Dabei hält die Landesregierung eine Reihe von Konzepten für flexible Arbeitszeiten, für das Führen in Teilzeit und für die Sicherung der Fachkräfteversorgung von Unternehmen vor.
Wir haben die Initiative „Berufsabschluss in Teilzeit – TAff in Hessen: Teilzeit-Ausbildung finden und fördern“.
Wir sind mit sehr unterschiedlichen Partnern auf der kommunalen Ebene breit aufgestellt: mit Kammern, mit Berufsverbänden, mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Regionaldirektion Hessen. Insofern sind wir an dieser Stelle ausgesprochen weit.
Einen Satz noch, weil das immer wieder kommt: Wir haben im Hessischen Lohnatlas bewusst die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse miteinander verglichen. Wenn wir nämlich die Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse einbezogen hätten, wäre wegen der nach wie vor sehr unterschiedlichen Teilzeitbeschäftigungsquote von Männern und Frauen ein verfälschtes Ergebnis zu erwarten gewesen. Hier haben wir ein klares Ergebnis. Mit den Sozialpartnern finden schon sehr intensive Gespräche darüber statt, wie das Lohngefälle beseitigt werden kann.
Insgesamt kann man, wenn man sich anschaut, was sich in dem Antrag der LINKEN widerspiegelt, und wenn man sich anhört, was gesagt wird, an vielen Stellen Unkenntnis oder Ignoranz feststellen. Das beginnt mit dem Ignorieren der von unserem Grundgesetz geschützten Tarifautonomie – wie man feststellt, wenn man die entsprechenden Forderungen liest – und setzt sich mit dem offenkundigen Ausblenden der Existenz des hessischen Tariftreuegesetzes fort, mit dem die Landesregierung dafür Sorge trägt, dass öffentliche Auftraggeber allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Löhne nach Gesetz und Tarifvertrag zahlen. An dieser Stelle sind wir vollkommen klar.
Sie ignorieren völlig, dass wir heute in einer Welt leben, in der die Jahrgangskohorten viel stärker ausdifferenziert sind. Die Vielfältigkeit der Lebensverhältnisse, der Bedürfnisse, der Interessen und der Aktivitäten muss Berücksichtigung finden. Die Politik muss flexibel darauf reagieren. Diese Herausforderungen haben wir in Hessen angenommen.
Der Antrag, über den wir heute diskutieren, ist hingegen durch eine einseitige und statische Sichtweise des Alleüber-einen-Kamm-Scherens geprägt. Er verkennt die bestehenden Möglichkeiten für eine Entwicklung von Potenzialen und Kompetenzen im Alter und spricht damit den betroffenen Menschen eine selbst- und mitverantwortliche Lebensgestaltung ab – typisch links also.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Debatte.
Der Antrag Drucks. 19/5174 und der Antrag Drucks. 19/ 6107 werden an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (2. DRÄndG) – Drucks. 19/6076 –
Herr Kollege Heinz von der CDU-Fraktion bringt den Gesetzentwurf ein. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten pro Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vereinbarte Redezeit werde ich nicht ausschöpfen. Gleichwohl ist das ein Gesetzentwurf, der ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Gewährleistung der Pflege von nahen Angehörigen ist.
Ich darf darauf verweisen, dass die Situation für die Beamtinnen und Beamten in Hessen schon jetzt ausgesprochen günstig ist. Wir haben in dieser Wahlperiode zu weiteren Verbesserungen beigetragen. Ich darf daran erinnern,
schon jetzt ist die Beurlaubung zur Pflege von eigenen Kindern für die Zeitdauer von bis zu 14 Jahren möglich. Die unterhälftige Teilzeit haben wir im Beamtenrecht erstmals über einen Zeitraum von 17 Jahren ermöglicht, d. h. eine Teilzeitbeschäftigung von weniger als der Hälfte der üblichen Pflichtstundenzahl der Beamtinnen und Beamten.
Jetzt wollen wir dem Rechnung tragen, dass der Bundesgesetzgeber für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten weitere Regelungen geschaffen hat, insbesondere für Fälle, in denen unvorhergesehene Ausfall- und Pflegezeiten entstehen. Gerade für die sogenannte „Sandwichgeneration“ ist es denkbar, dass eine Beamtin oder ein Beamter über einen langen Zeitraum eines oder mehrere Kinder großgezogen hat, dafür länger aus dem Dienst ausgeschieden und wieder zurückgekehrt ist, und dass dann beispielsweise die eigenen Eltern plötzlich und unerwartet, wie das im Alltag eben häufig passiert, pflegebedürftig geworden sind, er oder sie sein Lebenskontingent für Pflege und Betreuung von Angehörigen aber schon aufgebraucht hat. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bei berechtigtem Interesse über den bisher möglichen Zeitraum hinaus die Möglichkeit besteht, für einen gewissen Zeitraum für nahe Angehörige, im Regelfall sind es die eigenen Kinder oder Eltern, da zu sein.
Darüber hinaus gibt es bei der Geburt von Kindern durch den Bundesgesetzgeber die eine oder andere Leistung, allen voran das Elterngeld, das ein großer Wurf war, um das erste Jahr, die ersten 14 Monate oder gar den doppelten Zeitraum, wenn man es splittet, abzudecken. Damit dieser Ausstieg etwas abgefedert wird, werden die Möglichkeiten der Vorauszahlung des sogenannten „Vorschusses bei Pflege“ erleichtert und verbessert, sodass die Beamtinnen und Beamten nicht direkt von 100 auf null oder von Teilzeit auf null fallen.
Wir halten das für eine ganz wichtige Maßnahme, weil sie insbesondere denen hilft, die zwischen den Generationen stehen, die zum einen eigene Kinder haben, für die sie noch Verantwortung tragen oder lange Verantwortung getragen haben, und zum anderen für die eigenen Eltern da sein müssen. Das trifft sehr viele irgendwo in dem Lebensabschnitt zwischen Anfang 40 und Mitte 50, wo verschiedene Verpflichtungen zusammenfallen. Man spricht nicht nur von der „Sandwichgeneration“, sondern auch von der „Rushhour des Lebens“, wo alles gleichzeitig bewältigt werden muss. Ich glaube – wir können uns dies im Ausschuss noch einmal näher anschauen –, dieser Gesetzentwurf ist ein guter Schritt, um dem Rechnung zu tragen. Er beweist einmal mehr, dass Beamtinnen und Beamte sehr gute Möglichkeiten haben, auf diese Lebenssituationen einzugehen. Es ist auch ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Hessen.
Wir haben in den Gesetzentwurf eine weitere wichtige Maßnahme hineingepackt; denn es ist in den Wahlkreisen weit bekannt, dass Führungspositionen an Schulen immer schwerer besetzt werden können. Nach der Hebung der Grundschulrektorenstellen, womit wir in der Vergangenheit schon einen wichtigen Schritt gegangen sind, wollen wir jetzt durch eine Hebung der Stellen von Grundschulkonrektorinnen und -rektoren – zumindest nach meiner Anschauung von zu Hause dürften es mehrheitlich Konrektorinnen sein – dazu beitragen, dass diese Planstellen attraktiver werden und noch mehr junge Pädagoginnen und Pädagogen ermutigt werden, diesen Aufstieg in Führungs
positionen zu gehen und sich zu bewerben, wenn entsprechende Planstellen frei sind. Man erfährt von unseren Lehrerinnen und Lehrern immer wieder, dass der Gehaltsabstand der Führungsstellen im Vergleich zu der Tätigkeit des „normalen“ Lehrers zu schmal ist, sodass der eine oder andere sagt: Diesen Mehraufwand möchte ich mir im Vergleich dazu nicht antun. – Dieser Schritt trägt dazu bei, dass diese Leitungsaufgabe besser vergütet wird. Aus unserer Sicht ist das ein ganz richtiger und wichtiger Schritt.
Wenn man sich schon mit dem Dienstrecht beschäftigt, kann man auch die Gelegenheit nutzen, das eine oder andere noch glattzuziehen. Das geschieht in diesem Gesetzentwurf ebenfalls. Das Schriftformerfordernis wird in Teilen gelockert. Die E-Mail kann breiter eingesetzt werden; damit tragen wir letztlich nur dem Alltagsleben Rechnung. In vielen Betrieben und im privaten Leben gilt schon, dass vieles nicht mehr auf Papier verschriftlicht wird, sondern im elektronischen Austausch geschieht.
Auch im Kommunalrecht erfolgt zur Sicherheit noch eine Klarstellung. Es ist auch in der Begründung recht breit beschrieben, für welche Fälle es alles gelten könnte. Wenn Beigeordnete ausscheiden, dann hat man einmal das politische Mandat, aber man hat auch die Beschäftigung als Ehrenbeamter. Dort erfolgt nunmehr eine Klarstellung, dass mit dem Ausscheiden auch das Ehrenbeamtenverhältnis endet. Für den Fall, dass es vielleicht irgendwann zu einem abschließenden NPD-Verbot kommt, ist diese Konstellation vorausschauend mit geregelt, damit für den Fall des Parteiverbots kein eigener Akt der Entlassung mehr aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen muss. Zu diesen eher kleinen Regelungen hätte man sicherlich keinen eigenen Gesetzentwurf angepackt, aber wenn das Dienstrecht schon als Ganzes aufgemacht wird, kann man es hier gleich mit regeln.
Ich denke, es ist alles in allem ein guter Gesetzentwurf, insbesondere was die Pflege von Angehörigen und die Grundschulkonrektoren anbelangt. Es nützt den Betroffenen in ganz erheblichem Maße. Es hilft denjenigen monetär, die in unseren Schulen Führungsaufgaben übernehmen; zum anderen hilft es denjenigen, die in einer besonderen Lebenslage besonders gefordert sind, die Planbarkeit des Familienlebens weiterhin zu verbessern und sich derer, die einem besonders wichtig sind, nämlich der eigenen Kinder, oder oft sind es die eigenen Eltern, für einen gewissen Zeitraum in besonderem Maße anzunehmen. Das wollen wir ermöglichen. Dazu trägt dieser Gesetzentwurf bei. Ich würde mich freuen, wenn er nach der Ausschussberatung durch unseren Beschluss in zweiter oder gegebenenfalls dritter Lesung auch Gesetzeskraft erlangen würde und wir einen weiteren Schritt gehen, damit Beamtinnen und Beamte in Hessen einen familienfreundlichen Arbeitsplatz vorfinden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Die nächste Wortmeldung kommt vom Kollegen Rudolph von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde die Redezeit in der Tat, wie versprochen, nicht ganz ausschöpfen. Ich halte, was ich verspreche.
Zum 01.01.2015 sind im Familienpflegezeitgesetz und im Pflegezeitgesetz für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Schon damals hat die Diskussion darüber stattgefunden, dies auch auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Das war das Jahr 2015. Wir schreiben heute den 28. Februar 2018. Herr Kollege Heinz, dass das jetzt ein eher schneller Prozess in Hessen war, haben Sie nicht behauptet. Das wäre in der Tat eher ein dreister Versuch gewesen. Es ist übrigens, wie üblich, ein Fraktionsgesetzentwurf, weil es die Regierung mit den Fristen wieder nicht hinbekommen hat. Die Legislaturperiode neigt sich irgendwann ihrem Ende zu, und wenn es nur eine halbwegs vernünftige parlamentarische Beratung geben soll, dann muss das so passieren.
Nein, es wäre natürlich schon der Job des Innenministers gewesen, einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, zumal es diese gesetzlichen Regelungen bereits in vielen Bundesländern gibt. In Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Saarland, Baden-Württemberg, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gibt es diese gesetzlichen Regelungen für Beamte schon. Deswegen ist Hessen an dieser Stelle hinten. Deswegen wird es Zeit, dass wir die gesetzlichen Dinge normieren, wenn es um die Familienpflegezeit oder die Pflegezeit mit Vorschuss geht.
Wir werden uns in der Anhörung dazu zu positionieren haben, beispielsweise zur Frage: Wie bewerten wir etwa die Unterschiedlichkeit der Freistellungsmöglichkeiten für Beamte und Richter? – Richter sind von der Arbeitszeit in dem Sinne unabhängig. Das wird unterschiedlich bewertet. Das müssen wir uns in Ruhe anschauen, weil das Argument der Funktionsfähigkeit der Gerichte natürlich eines ist, das wir ernst nehmen müssen.
Insoweit ist das, was hier drinsteht, notwendig, weil natürlich die Pflege von Angehörigen in der Familie, aber auch die Pflege von älteren Familienangehörigen überhaupt in Zukunft weiter zunehmen wird. Das ist eine ernste Aufgabe, gerade wenn sich Familienangehörige darum kümmern. Das ist für die Beschäftigten zeitintensiv; das ist am Ende sehr anstrengend. Aber es ist natürlich auch ein Gebot, eine Frage der Menschlichkeit und der Verantwortung, die man hat. Deswegen muss, was bisher möglich war, auch für die Beamtinnen und Beamten gelten; denn der Anspruch auf Befreiung geht deutlich über die bisher bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus. Dass man das finanziell erleichtert, dass man das später zurückbezahlen kann bzw. dass das mit Bezügen verrechnet wird, erleichtert es dem einen oder anderen. Es bleibt trotzdem eine große Herausforderung für jeden, der sich um Familienangehörige, die zu betreuen sind, kümmern muss.
Meine Damen und Herren, Sie haben dann als Fraktion – respektive das Innenministerium; denn wenn wir ehrlich sind, kann man das schon unterstellen – all das, was gerade einmal anliegt, mit in den Gesetzentwurf gepackt: die HGO-Änderung, wenn es um Ehrenbeamte geht, und die Schriftform.
Dann haben Sie noch einen für das Innenministerium eher sachfremden Bereich, nämlich die Funktionsstellen für Konrektoren anzuheben, hineingeschrieben.
Meine Damen und Herren, der Kultusminister hat es mittlerweile zur Kenntnis genommen, es fehlen auch Grundschullehrer. Das hat nicht nur, aber das hat auch etwas mit der Besoldung zu tun.
Deswegen müssen wir generell über die Besoldung von Grundschullehrern reden, nicht nur über Führungsfunktionen, sondern auch über diejenigen, die darunter arbeiten. Grundschullehrer gehören auch anders besoldet als nach A 12, meine Damen und Herren – um das an der Stelle noch einmal sehr klar und deutlich zu sagen.
Wenn Sie im Besoldungsrecht schon etwas ändern, dann hätten Sie es auch mit angehen können. Wenn Sie fragen, wie das finanziert wird, dann kann ich Ihnen nur antworten: Es sind die gleichen Steuereinnahmen, die Sie für die Finanzierung Ihrer Aufgaben zur Verfügung haben. Herr Bauer, so einfach ist manchmal die Welt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, es wurde notwendig, dass wir auch für die Beamtinnen und Beamten alle rechtlichen Voraussetzungen schaffen, die die bundesrechtliche Regelung ermöglicht. Der Bund hat es seinen Beamten bereits 2016 ermöglicht, also zwei Jahre zuvor. Deswegen ist das keine Ruhmestat. Wir werden dazu im Innenausschuss eine Anhörung durchführen, um uns auch die Stellungnahmen der Fachverbände einzuholen. Das wäre in einem geordneten Verfahren, wenn es über das Ministerium gelaufen wäre, einfacher gewesen. Dann hätte man schon die regierungsinterne Anhörung mit den Stellungnahmen gehabt.
Wenn wir das bis zum Ende der Wahlperiode noch halbwegs schaffen wollen, dann wird es Zeit. Sie haben viel Zeit verstreichen lassen. Jetzt geht es darum, für Menschen, die andere Menschen betreuen und pflegen müssen, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Deswegen wird es dazu die Beratungen geben, und wir werden am Schluss entscheiden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Als nächster Redner spricht nun Herr Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut legen uns die Fraktionen von CDU und GRÜNEN in der Dienstrechtsfrage, im Beamtenrecht einen Fraktionsgesetzentwurf vor, der zweifelsohne – wie könnte es anders sein? – aus dem Hause des Innenministers stammt.
Erneut werden damit die im Gesetz vorgeschriebenen Anhörungsrechte der Gewerkschaften bewusst umgangen. Dabei besteht keine Zeitnot. Oder worin besteht der Zeitdruck, außer im Hinblick auf den Wahltermin am 28.10.?