Protocol of the Session on May 22, 2014

Stellen Sie sich einfach einmal vor, wir wären noch wie 2004 alle in G 9, und jetzt käme eine Mehrheit der Eltern – aus welchen Gründen auch immer – auf die Idee, die Schullaufbahn ihrer Kinder beschleunigen zu wollen und mitten im Lauf zu G 8 zu wechseln. Würden wir das gestatten wollen? Sollte dann eine Mehrheit dieser Eltern diejenigen, die ihre Kinder unter G 9 eingeschult hätten und dies beibehalten wollten, die anderen dazu zwingen können, ihren Kindern diese plötzliche Beschleunigung zuzumuten?

Wäre das Demokratie, wie wir sie uns vorstellen? Oder ist es für unsere Gesellschaft nicht insgesamt von Vorteil, dass das – natürlich – auch nicht so ginge? Meine Damen

und Herren, es kommt nicht darauf an, was man von der Position einer Minderheit inhaltlich hält, sondern dass man sie gerade dann respektiert, wenn man sie nicht teilt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Kollege Weiß für die Fraktion der SPD.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich nur noch einmal kurz gemeldet, weil ich ein oder zwei Dinge klarstellen möchte, die meines Erachtens so nicht stehenbleiben können. Ich glaube, was ich bisher in den Reden der Vertreter von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und jetzt auch vom Minister gehört habe, ist die Kapitulation von Politik, die wir in dieser Diskussion gerade erlebt haben. Das ist die Kapitulation von Politik, das Verstecken hinter einem Beschluss des VGH,

(Beifall bei der SPD und der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

der hier in einer Tour in jeder Debatte wie eine Monstranz vor sich hergetragen wird, ohne sich auch nur einmal damit auseinanderzusetzen, zu überlegen, zu diskutieren und zu versuchen, Möglichkeiten zu finden, trotz dieses Beschlusses das umzusetzen, was man politisch möchte oder nicht. Sie versuchen es nicht einmal.

Was wir hier haben, ist ein Fraktionsgesetz, kein Regierungsgesetz. Herr Kollege Wagner, ich glaube, in Ihrer Fraktion ist kein Jurist dabei.

(Zuruf von der CDU: Das ist kein Nachteil!)

Weil Sie der festen Überzeugung sind, das gehe juristisch nicht, frage ich Sie: Haben Sie als Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – das ist ja auch Ihr Gesetz – eine unabhängige juristische Expertise eingeholt oder ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um sich mit dieser Frage einmal auseinanderzusetzen?

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU)

Die Fraktionen von GRÜNEN und CDU haben für die Anhörung keinen Juristen benannt, der dort gesagt hätte: Was ihr da wollt, geht nicht.

(Manfred Pentz (CDU): Ei, ei, ei!)

Was der Kultusminister eben zu dem Beschluss vorgetragen hat, ist richtig. Aber es steht noch mehr in diesem Beschluss, was nicht vorgetragen wurde. Natürlich ist es ein Eingriff, wenn wir das nachträglich machen würden – völlig klar. In dem Beschluss ist aber auch klar geregelt, dass es grundsätzlich möglich ist.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

In diesem Fall ist es eine Ausnahmeregelung gewesen, dass es nicht möglich ist. Und in der Frage der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung für diesen Eingriff haben Sie sich überhaupt nicht auseinandergesetzt, ob der Sachverhalt, der 2009 Grundlage für diesen Beschluss war, heute überhaupt noch einschlägig wäre.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Sie haben zwei Punkte genannt: Die Schüler brauchten damals nicht damit zu rechnen, dass es sich entsprechend ändern würde. Bei dem Jahrgang, um den es in dem Beschluss von 2009 ging – das war der erste G-8-Jahrgang –, gab es zuvor keinerlei politische Diskussion, ob es eventuell Rückkehrmöglichkeiten, ob es eventuell eine Rückabwicklung zu G 9 gibt oder nicht.

(Manfred Pentz (CDU): Sie haben überhaupt keine Ahnung!)

Als diese Schüler, über die wir jetzt reden, in den G-8Jahrgang reingekommen sind, gab es diese politische Diskussion sehr wohl. Ich jedenfalls bin mir nicht mehr hundertprozentig sicher, ob der VGH diese Entscheidung mit der Begründung, die Schüler mussten damit rechnen, heute noch so fassen würde.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Als zweiten Punkt hatten Sie eben noch angeführt, das schutzwürdige Vertrauen müsste gewahrt sein. – Das ist überhaupt keine Frage. Aber, Herr Minister, Sie haben keinen Ton dazu gesagt – wie im Übrigen auch der VGH –, ob es nicht möglich wäre, mit der Binnendifferenzierung, die der Kollege Degen hier mehrmals angesprochen hat, eben gerade dieses vertrauenswürdige Schutzinteresse herzustellen, dass nämlich keine Rückkehr zu G 9 für diese Schüler stattfinden muss, sondern sie in der Lage sind, was sie unter G-8-Bedingungen gelernt haben, im Rahmen dieser Binnendifferenzierung mitzunehmen. Dazu haben Sie keinen Ton gesagt.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) – Zuruf von der CDU: Ei, ei, ei! – Weitere Zurufe von der CDU – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Gehen Sie doch einfach raus, wenn es Ihnen nicht passt! Es ist gutes Wetter!)

Wenn man so mit diesem Thema umgeht und sich gar nicht auf die fachlichen Argumente einlässt, weil man die ganze Zeit wiederholt: „Die Juristen sagen, es geht nicht, der VGH sagt, das geht nicht“, ohne sich hier damit auseinanderzusetzen, ob denn diese Voraussetzungen heute auch noch so bestehen, dann ist das deutlich zu wenig. Meines Erachtens versteckt man sich damit, und ich bleibe dabei, dass es eine Kapitulation der Politik ist.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Das Wort hat Kultusminister, Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Weiß, ich glaube, Sie haben mir nicht zugehört. Ich nenne Ihnen die entscheidenden Sätze gern noch einmal: Die öffentliche kontroverse Diskussion um eine Gesetzesänderung allein – also jede politische Diskussion – führt nicht dazu, dass das schutzwürdige Vertrauen entfällt, sondern das geschieht erst in dem Zeitpunkt der verbindlichen Beschlussfassung, d. h. frühestens im Zeitpunkt, in dem dieses Haus das Gesetz abschließend verbindlich verabschiedet.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch in einem zweiten Punkt haben Sie mir nicht zugehört: Das stammt nicht vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof, sondern vom Bundesverfassungsgericht. Wären wir im akademischen Bereich unterwegs, hätte der Hessische Verwaltungsgerichtshof ein Plagiat begangen. Aber wie Sie wissen, ist das in unserer Zunft das Zitat einer höherrangigen Autorität, und das ist durchaus ein taugliches Argument.

Ein dritter Satz zur Binnendifferenzierung: Hierzu darf ich Sie vielleicht einfach auf den stenografischen Bericht der Sitzung vom vergangenen Dienstag verweisen, als ich ausführlich Stellung zu dieser Frage genommen habe. Dort können Sie alles im Einzelnen nachlesen. Ich wollte das Haus heute nicht mit einer Wiederholung in diesem Punkt belasten.

Zuletzt ein abschließender Punkt zu dem, was Sie am Anfang und am Ende Ihres Beitrags gesagt haben: Wenn das der Vorwurf an die Politik ist, dass sie vor der Verfassung kapituliert – den nehme ich gern an.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LIN- KE): So toll war es auch wieder nicht!)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weitere Wortmeldung. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes in dritter Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass dieses Gesetz in dritter Lesung von den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, FDP und DIE LINKE angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt 65:

Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 19/440 –

Eingebracht wird er durch Herrn Bellino von der Fraktion der CDU für die Antragsteller.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen heute in erster Lesung den bereits vom Präsidenten angesprochenen Gesetzentwurf ein.

Aus unserer Sicht kann es heute vergleichsweise kurz behandelt werden; denn wir werden es mit Sicherheit noch einmal im Ältestenrat sowie in zweiter Lesung in diesem Hause diskutieren.

Wenn ich sage, dass es aus unserer Sicht kurz abgehandelt werden kann, dann deshalb, weil es bei der ursprünglichen

Lesart bleibt: Es wird das fortgeschrieben, was wir bereits in der Vergangenheit hatten. Das heißt – es ist schön, wenn das auch die Öffentlichkeit wahrnimmt –, dass wir unsere Diäten nicht einfach so beschließen, sondern uns dabei an dem orientieren, was der Hesse und die Hessin im vergangenen Jahr an Einkommenssteigerung hatte. Das vollziehen wir im darauffolgenden Jahr nach. Es ist sicher wichtig, immer mal wieder parteiübergreifend darauf hinzuweisen. Wir orientieren uns also an der Einkommensentwicklung der Hessen im vergangenen Jahr.

Da es, wie wir alle oder zumindest die Kundigen wissen, auch andere Vorschläge gibt – ich nenne das vom Statistischen Landesamt vorgeschlagene Verfahren bezüglich der Frage Nominallohn- oder Reallohnindizierung –, werden wir mit Sicherheit auch darüber noch einmal sprechen.

Wir haben auch aus diesem Grunde gesagt: Lasst uns dieses Gesetz auf ein Jahr befristen, lasst uns in Ruhe dieses Jahr nutzen, um das Thema noch einmal zu diskutieren und dann zu überlegen, wie wir mit dem Abgeordnetengesetz – ich nenne es einmal so – für die restliche Zeit dieser Legislaturperiode umgehen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf für die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU diesen Gesetzentwurf einbringen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Das Wort dazu hat Herr Dr. Wilken für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor allem meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Ich kann mir schon vorstellen, dass Sie das jetzt ganz schnell in der ersten Lesung abfrühstücken wollen. Aber so geht es leider nicht.

Ich darf Sie daran erinnern, dass wir am 18. Januar diesen 19. Hessischen Landtag konstituiert haben. Auch in Ihren Reihen werden genügend Abgeordnete sein, die wissen, dass wir uns innerhalb der ersten sechs Monate einer neuen Legislaturperiode um das Hessische Abgeordnetengesetz kümmern müssen. Dann haben wir alle – ich also auch – heute Morgen, am 22.05., um 11:35 Uhr eine Eilausfertigung bekommen, um ein Problem zu lösen, das Sie offensichtlich erst recht spät erkannt haben.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Haben Sie es erkannt?)