Protocol of the Session on May 22, 2014

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Ja, es ist so. Wir unterhalten uns ja darüber. Wir können auch einen Ältestenrat einberufen, aber ich wollte nur einmal gesagt haben, dass es Begriffe gibt, die man nicht anwenden sollte. – Deshalb kommt jetzt der Kollege Mathias Wagner von den GRÜNEN. Mal sehen, wie er das macht.

Ich bemühe mich. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin den Vorrednern, Herrn Greilich von der FDP und Herrn Degen von der SPD, ausdrücklich dankbar. Sie haben sehr deutlich gemacht, was die Alternative zum Gesetzentwurf von CDU und GRÜNEN wäre. Herr Greilich hat gesagt, die Alternative zu diesem Gesetz wäre kein Gesetz. Herr Kollege Greilich, das bedeutet, niemand könnte von den laufenden 5., 6. und 7. Klassen zu G 9 zurückkehren. Das wollen wir ausdrücklich nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Herr Kollege Degen hat gesagt, seine Fraktion habe keine Alternative zu diesem Gesetzentwurf vorgelegt, denn die würden, wenn ich es richtig verstanden habe, juristisch auseinandergenommen werden. Herr Degen, ja, deswegen haben wir keine Änderungen mehr vorgenommen, weil alle Änderungen hätten juristisch auseinandergenommen werden können. Damit wären wir mit dem Vertrauensschutz juristisch nicht haltbar gewesen, und dann wäre dieses Gesetz vor Gerichten gescheitert. Das kann auch keiner wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Deswegen halte ich fest: Mit diesem Gesetz, das der Hessische Landtag heute verabschieden wird, werden Rückkehrmöglichkeiten für die laufenden 5., 6. und 7. Klassen ermöglicht. Diese Rückkehrmöglichkeiten werden nur durch dieses Gesetz möglich.

Gestatten Sie Zwischenfragen?

Bei fünf Minuten Redezeit nicht. – Wir greifen damit einen Wunsch von vielen Eltern auf. Wir wissen aber auch, dass wir nicht alle Wünsche von Eltern erfüllen können. Wir können nicht alle Wünsche von Eltern erfüllen, weil wir den Vertrauensschutz gewährleisten müssen. Deswegen klappt es nicht vollständig. Aber das, was rechtlich möglich ist, macht diese Koalition. Ohne dieses Gesetz wäre keine Rückkehr möglich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich verstehe alle Eltern, die sich mehr für ihre Kinder gewünscht hätten. Ich verstehe alle Eltern, die für die Rückkehr zu G 9 für ihre Kinder kämpfen. Sie kämpfen für ihre Kinder, die nur eine Schulzeit haben. Wir hätten gern noch mehr Rückkehrmöglichkeiten eröffnet, deshalb haben wir alle Vorschläge geprüft.

Nur leider ist es so, dass nicht alle Vorschläge juristisch sicher sind oder pädagogisch bis zum nächsten Schuljahr verantwortlich umsetzbar gewesen wären. Ich bedauere es ausdrücklich, dass nicht mehr möglich war. Aber das, was möglich war, das bitte ich uns abzunehmen, das haben wir gemacht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Marius Weiß (SPD))

Jetzt sagen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD, da gebe es noch irgendetwas. Man könnte noch etwas machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, darf ich einmal die Frage an Sie richten, wenn das alles so einfach ist, wie Sie hier dem Auditorium vormachen wollen, warum Sie es in keinem der Bundesländer, in dem Sie Regierungsverantwortung tragen, so machen? Darf ich Ihnen diese einfache Frage stellen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es gibt doch einen Hinweis darauf, dass man aus der Opposition heraus leicht Sachen fordern kann, in der Regierung aber berücksichtigen muss, was tatsächlich rechtlich möglich ist. Die Tatsache, dass Sie es nirgends so machen, wie Sie es hier dem Hessischen Landtag weismachen wollen, spricht dafür, dass es – „leider“ füge ich hinzu – keine Alternative zu dem, was wir hier machen, gibt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Sie verweisen auf Niedersachsen als Alternative. Meine Damen und Herren, in Niedersachsen passiert zum nächsten Schuljahr überhaupt nichts. Das wollten wir von Schwarz-Grün nicht. Wir wollten, dass es jetzt eine Lösung für Schülerinnen und Schüler gibt und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Gerhard Merz (SPD))

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie müssen sich gut überlegen, was Sie hier tun, wenn Sie dieses Gesetz ablehnen. Die FDP ist da klar: Sie will überhaupt keine Rückkehrmöglichkeiten für die 5. bis 7. Klassen. Das finde ich falsch, es ist aber eine klare Position.

Meine Damen und Herren von der SPD und der LINKEN, wenn Sie heute gegen diesen Gesetzentwurf stimmen und Ihre Meinung die Mehrheit wäre, dann könnte keine einzige Schülerin und kein einziger Schüler zum kommenden Schuljahr zu G 9 zurückkehren. Das wäre Ihre Politik. Das muss jeder in diesem Haus auch wissen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Güm- bel (SPD))

Wir konnten es nicht allen recht machen. Das bedauern wir ausdrücklich. Wenn mehr möglich gewesen wäre, hätten wir es gemacht, der politische Wille war da. Mehr geht leider nicht. Ich glaube aber, alle Schülerinnen und Schüler, die ab dem nächsten Schuljahr G 9 haben, so wie sie es wollen, werden für diesen Gesetzentwurf sehr dankbar sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Tagen habe ich an dieser Stelle festgestellt, dass wir wirklich alle Vorschläge, die im Zuge der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf ergangen sind, sorgfältig geprüft haben, um unserer zentralen Devise gerecht zu werden: Wir setzen um, was rechtlich und zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler möglich ist.

Ich will das, was ich vorgestern zur schulfachlichen Bewertung der in diesem Zusammenhang aufgebauten Scheinalternativen gesagt habe, nicht wiederholen. Lieber Herr Abg. Degen, wir werden noch genug Gelegenheiten haben, uns im Einzelnen über Binnendifferenzierung zu unterhalten. Dann können wir auch ein paar Missverständnisse in Sachen Inklusion ausräumen.

Aber ich möchte, weil manchmal hinterfragt wird, ob der Vertrauensschutz wirklich nicht mehr zulässt als das, was in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, noch einmal etwas genauer darauf eingehen, was die Rechtsprechung dazu sagt. Liebe Frau Cárdenas und lieber Herr Degen, dann müssen Sie auch die Fragen von Frau Ravensburg und von Herrn Wagner beantworten, ob Sie nämlich wirklich der Meinung sind, dass es besser gewesen wäre, wir hätten alles beim Alten gelassen, statt wenigstens die Chancen zu nutzen, die die Rechtsprechung uns gibt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Präsident, deswegen möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis, die einschlägigen Sätze aus dem bekannten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05.08.2009 zitieren. Da heißt es auf Seite 6:

… der Schutz des Vertrauens ausnahmsweise Vorrang vor den … Zielen des Gesetzgebers … genießt, … wenn die neue gesetzliche Regelung … einen entwertenden Eingriff in ein schutzwürdiges Rechtsverhältnis vornimmt …

Auf Seite 7 subsummiert der VGH:

Der Beschluss der Schulkonferenz … [der konkreten KGS, um die es damals ging] über die Rückkehr zu einer sechsjährigen Organisation des Gymnasialzweigs für alle Jahrgangsstufen … stellt einen entwertenden Eingriff in den nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Grundrechtsbereich der hiervon betroffenen Mitschüler … dar.

(Zuruf der Abg. Heike Habermann (SPD))

Auf Seite 8:

Ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte ist für das ausnahmsweise Überwiegen des Vertrauensschutzes auch nicht zwingend erforderlich.

(Marius Weiß (SPD): Ausnahmsweise!)

Vielmehr reicht es aus, dass mit der neuen gesetzlichen Regelung oder ihrer Umsetzung … eine bisher günstige Rechtslage beseitigt wird und die betroffenen Personen hiermit nicht zu rechnen brauchten...

Auch dazu liefert der VGH die Subsumtion, Seite 8 weiter unten:

Im Hinblick auf die spätere berufliche Entwicklung handelt es sich für die betroffenen Mitschüler … um eine deutliche Verschlechterung der Rechtslage ge

genüber dem von ihnen geplanten kürzeren schulischen Bildungsweg.

Der VGH sagt auch etwas dazu, ob oder unter welchen Voraussetzungen die Personen damit rechnen mussten, auf Seite 10:

Denn eine öffentliche kontroverse Diskussion um eine Gesetzesänderung führt für sich allein noch nicht dazu, dass ein etwaiges schutzwürdiges Vertrauen der von der Neuregelung betroffenen Personen entfällt. … Ein schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand der bestehenden Rechtslage entfällt vielmehr erst im Zeitpunkt der Beschlussfassung, die die Rechtslage verbindlich neu regelt.

Meine Damen und Herren, man muss nicht einmal in den Feinheiten der juristischen Auslegungstechnik geschult sein, um diese klar und eindeutig formulierten Sätze richtig zu verstehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, lassen Sie Zwischenfragen zu?

Nicht bei fünf Minuten, tut mir leid. – Ich will Ihnen einen weiteren Punkt nicht vorenthalten. Ich habe gesagt, ich zitiere aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Mit Ausnahme der konkreten Subsumtion für den Beschluss der Schulkonferenz stammen alle diese Sätze aber mehr oder weniger wörtlich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1986, 72. Band der Entscheidungssammlung.

Deswegen ist auch die Frage obsolet, ob man hier nicht mit einem weitergehenden Landesgesetz – Stichwort „flächendeckende Rückkehr zu G 9 – etwas ändern oder ob man mit einem Sinneswandel der Kasseler Richter rechnen könnte. Denn das, wovon wir hier reden, leitet das Bundesverfassungsgericht direkt aus dem Grundgesetz ab. Weder am Grundgesetz noch an diesen Ableitungen wird sich irgendetwas ändern.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist übrigens auch richtig so. Ich lade Sie und alle, die das kritisieren, zu einem Gedankenexperiment ein. Stellen Sie sich vor, es wäre umgekehrt.

Stellen Sie sich einfach einmal vor, wir wären noch wie 2004 alle in G 9, und jetzt käme eine Mehrheit der Eltern – aus welchen Gründen auch immer – auf die Idee, die Schullaufbahn ihrer Kinder beschleunigen zu wollen und mitten im Lauf zu G 8 zu wechseln. Würden wir das gestatten wollen? Sollte dann eine Mehrheit dieser Eltern diejenigen, die ihre Kinder unter G 9 eingeschult hätten und dies beibehalten wollten, die anderen dazu zwingen können, ihren Kindern diese plötzliche Beschleunigung zuzumuten?