Herr Abgeordneter, bei dem Hessischen Integrationsplan handelt es sich um einen Plan der Hessischen Landesregierung, die hierfür auch die Verantwortung trägt. Die Mitglieder der Integrationskonferenz als Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft wurden jedoch bei der Erarbeitung der Grundlagen intensiv in sieben Arbeitsgruppen beteiligt. Viele ihrer wertvollen Impulse und Anregungen wurden in dem Integrationsplan und zuvor bereits in den Aktionsplänen I und II aufgegriffen. Integrationsbeirat und
Welche Maßnahmen wird sie aufgrund des Urteils des Gießener Verwaltungsgerichts zu Holzeinschlägen im Laubacher Wald ergreifen, wodurch das Gericht den Verlust von 77 % des Vorkommens des seltenen Grünen Besenmooses als einen erheblichen Umweltschaden bestätigt?
Frau Abg. Löber, Gegenstand des Verwaltungsstreitverfahrens war der Verlust des Grünen Besenmooses an einem Fundort innerhalb des FFH-Gebietes Laubacher Wald. Der Fundort, bestehend aus drei Trägerbäumen, wurde im Zuge der Grunddatenerhebung im Jahr 2004 festgestellt.
Allerdings erfolgte damals keine Markierung der Trägerbäume. Bei späteren Erhebungen in den Jahren 2013 und 2014 konnte das Vorkommen nicht mehr bestätigt werden, was einem Populationsverlust von 77 %, bezogen auf das gesamte FFH-Gebiet Laubacher Wald, entspricht.
Dieser Verlust wurde mit dem genannten Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts zwar als Umweltschaden bestätigt, es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass die von Hessen-Forst im Jahr 2009 und im Winter 2012 vorgenommenen Holzeinschläge am ehemaligen Fundort für den Verlust des Vorkommens unmittelbar ursächlich waren. Es blieb offen, weshalb es zu dem Verschwinden des Grünen Besenmooses an diesem Fundort gekommen war. Auch natürliche Ursachen wie z. B. erhöhter Stickstoffeintrag durch Niederschläge oder Pilzbefall wurden in Betracht gezogen.
Beim Grünen Besenmoos handelt es sich um eine gefährdete Art, die nach Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt ist. Es siedelt vor allem an älteren Laubbäumen auf luftund bodenfeuchten Standorten. Dieses auf einen besonderen Lebensraum spezialisierte Laubmoos bildet kleine Polster von 1 bis 2 cm, selten bis 4 cm Durchmesser. Aufgrund dieser geringen Größe ist es schwer erkennbar und kann nur von Spezialisten durch eine Bestimmung unter dem Mikroskop von anderen Moosarten unterschieden werden. Die bekannten Trägerbäume des Grünen Besenmooses werden deshalb seit einigen Jahren deutlich sichtbar markiert, damit sie eben nicht mehr versehentlich entfernt werden.
Aktuell sind in Hessen ca. 800 Bäume mit Besenmoosvorkommen in ca. 70 Waldflächen bekannt. Alle diese Vorkommen wurden in einer umfangreichen Erhebung im Jahr 2014 durch einen Moosspezialisten identifiziert. Die Trägerbäume wurden mittels eines geografischen Informationssystems lokalisiert und mit Plaketten gekennzeichnet.
Bereits seit dem Jahr 2009 findet eine enge Zusammenarbeit des Landesbetriebs Hessen-Forst mit einem Moosspezialisten statt. Mehrere Gutachten wurden angefertigt und veröffentlicht. Es wurden zahlreiche Schulungen durchgeführt, in denen die ökologischen Ansprüche und die erforderlichen Maßnahmen vermittelt wurden. So werden z. B. in der Umgebung der markierten Habitatbäume keine Fällungen durchgeführt, um die Luftfeuchtigkeit und die Beschattung nicht zu beeinträchtigen.
Habe ich es richtig verstanden, dass Sie keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vornehmen werden? Es gibt z. B. den Vorschlag der Umweltverbände, einzelne Waldflächen aus der Nutzung zu nehmen, um die Zerstörung der seltenen Art durch die Forstwirtschaft zu verhindern.
Dieser Vorschlag, der von den Umweltverbänden im Zusammenhang mit den zusätzlichen Kernflächen aufgrund der neuerlichen FSC-Zertifizierung vorgebracht wurde, wird von uns geprüft und in die Diskussion mit aufgenommen. Es gibt allerdings auch weitere Vorschläge für wertvolle Waldflächen, die ebenfalls aus der wirtschaftlichen Nutzung genommen werden könnten. Wir werden das am Ende abrunden und dazu eine Entscheidung treffen.
Ich will allerdings noch einmal eines deutlich sagen: Wir haben etwa 70 Waldflächen, in denen das Grüne Besenmoos vorkommt. Jedes einzelne Vorkommen gilt es zu schützen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die einzelnen Bäume identifizieren, kennzeichnen und rund um diese Habitatbäume keine Fällungen vornehmen, unabhängig davon, ob wir dort größere Kernflächen ausweisen oder nicht.
Das haben wir bereits begonnen. Wir werden das weiterführen. Wir werden auch die Schulungen weiterführen. Ich glaube, das ist der richtige Weg.
Werden Sie aus dem Urteil des Gießener Verwaltungsgerichts eventuell weitere Schlussfolgerungen ziehen und die Waldbewirtschaftung auch in anderen Schutzgebieten an die Bedürfnisse der dort vorkommenden seltenen Arten, wie beispielsweise der Bechsteinfledermaus, anpassen?
Frau Löber, es gibt bereits einen Erlass an den Landesbetrieb, ich glaube, von vor zwei Jahren – ich kann das nicht ganz genau sagen –, dass alle FFH-Maßnahmen, die von den Regierungspräsidien im Hinblick auf den Artenschutz entwickelt wurden, von den Forsteinrichtungen unmittelbar übernommen werden sollen. Da warten wir nicht, bis eine neue Forstbetriebseinrichtung erstellt wird. Alles wird unmittelbar übernommen. Insofern gibt es einen umfassenden Schutz für diese Arten.
Wie viele der zum 1. Februar 2018 eigentlich vorgesehenen 400 neuen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an den hessischen Schulen, für die die Mittel im Doppelhaushalt 2018/2019 nun bewilligt sind, haben zum heutigen Tag einen diesbezüglichen Arbeitsvertrag unterschrieben?
Frau Abg. Faulhaber, gestatten Sie mir zunächst eine kleine Korrektur. Es sind keine Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, sondern für sozialpädagogische Fachkräfte. Das können zwar auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sein. Aber da kommen noch sehr viele andere Professionen ins Spiel. Das wurde bewusst so gefasst.
Sie haben Ihre mündliche Frage am 9. Februar 2018 eingereicht. Wir haben die Abfrage also zum 9. Februar 2018 vorgenommen. Am 9. Februar 2018 war noch kein solcher Arbeitsvertrag unterschrieben.
Ich mache darauf aufmerksam, dass das genau neun Tage nach der Verabschiedung des Haushalts war. Wenn man ein bisschen mit den Abläufen des Abschlusses solcher Arbeitsverträge vertraut ist, wird einem klar, dass in einer solch kurzen Zeit kein Vertragsabschluss erfolgen kann.
Die Abläufe sind wie folgt: Im Herbst 2017 erfolgten die ersten Informationen zur Verteilung der Stellen und zur inhaltlichen Gestaltung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte. In regionalen Veranstaltungen wurden den Schulleitungen und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Schulämter die wichtigsten Aspekte direkt dargestellt.
Am 19. Januar 2018 wurden die Staatlichen Schulämter vorab über den zum 1. Februar 2018 nach Verabschiedung des Haushalts in Kraft getretenen Erlass informiert. Eine Musterausschreibung wurde am 26. Januar 2018 an die Staatlichen Schulämter versandt. In der Folge informierten
die Staatlichen Schulämter die betroffenen Schulleiterinnen und Schulleiter in Schulleiterdienstversammlungen. Sie stellen jetzt in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen individuelle Ausschreibungsprofile zusammen.
Die Stellen werden nun sukzessive ausgeschrieben. Wir haben noch eine Abfrage zum Stichtag 22. Februar 2018 vorgenommen. Das war der Donnerstag der letzten Woche. Zu diesem Stichtag befanden sich 126 Stellen auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums in der Ausschreibung. Nach der ein- bis dreiwöchigen Ausschreibung – eine so lange Frist ist vorgeschrieben – und nach Abschluss des Auswahlverfahrens und der Erstellung der Auswahlberichte können diese Stellen sukzessive besetzt werden.
Ich darf aufgrund vieler Schulbesuche, die ich gerade in den letzten Tagen und Wochen vorgenommen habe, hinzufügen: An den Schulen freut man sich schon sehr auf die zusätzliche Unterstützung, die sie dadurch erfahren werden.
Inwieweit gibt es mit den Trägern der Jugendhilfe Gespräche, ob es möglich ist, einen Teil der geplanten 700 Stellen für Schulsozialarbeit in bestehende Schulsozialarbeitsprojekte einzubinden?
Frau Abgeordnete, das ist etwas, was sich, glaube ich, immer nur in Ansehung der besonderen konkreten Verhältnisse vor Ort beurteilen lässt. Wir waren und sind auf der Ebene des Ministeriums selbstverständlich in Kontakt mit den Kommunalen Spitzenverbänden mit dem Ziel, eine möglichst gute Verzahnung der Jugendhilfe und der sozialpädagogischen Unterstützung abzusprechen. Denn wir wollen nichts verdrängen oder ersetzen. Wir wollen vielmehr zusätzliche Unterstützung an die Schulen bringen. Idealerweise sollen die neuen Kräfte mit der Jugendhilfe eng zusammenarbeiten. Wir halten unsere Staatlichen Schulämter dazu an, im Zusammenwirken mit den kommunalen Trägern vor Ort zu schauen, wie diese Verzahnung im Einzelfall am besten aussehen kann.
Da sind die Verhältnisse von Ort zu Ort aber so unterschiedlich, dass es eher kontraproduktiv wäre, wenn wir versuchen würden, über dieses allgemeine Gebot zur Kooperation hinaus konkrete Vorschriften dazu, wie das auszusehen hat, zentral zu erlassen.
Herr Kultusminister, vor dem Hintergrund Ihrer einführenden Klarstellung zur Unterscheidung von Schulsozialarbeit und sozialpädagogischen Fachkräften: Ist es auf dieser Basis richtig, dass man nicht von 700 Stellen für Schulsozialarbeit sprechen kann?
Wir reden von 700 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte zur Unterrichtsunterstützung, die auch mit einer Qualifikation im Bereich der Sozialarbeit besetzt werden können. Aber das Wesentliche in der Zusammenarbeit und in der Verzahnung mit den Aufgaben der Jugendhilfe ist ja gerade, dass die von uns ins System gebrachten sozialpädagogischen Fachkräfte in erster Linie unterrichtsunterstützend, d. h. in und um den Unterricht herum, arbeiten sollen, während die Aufgaben der Jugendhilfe aus einer anderen Perspektive, die nicht primär mit dem Gedanken der Unterrichtsunterstützung verbunden ist, wahrgenommen werden.
Herr Kultusminister, achtet das Kultusministerium darauf, dass für diese Stellen Qualitätsstandards nach SGB VIII gelten werden?
Frau Abgeordnete, wir haben Vorschriften zu den Anforderungen an die Qualifikationen, die dafür in Betracht kommen. Ich glaube, wer sich als sozialpädagogische Fachkraft qualifiziert hat und den entsprechenden Abschluss vorzuweisen hat, erfüllt auch die Qualitätsstandards. Davon gehe ich jedenfalls aus.