Protocol of the Session on February 27, 2018

Ich frage die Landesregierung:

Welche Regelung zur polizeilichen Zuständigkeit soll nach der anstehenden Freigabe eines weiteren Teilstücks der A 44 getroffen werden?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Franz, die in den Jahren 2005 und 2014 in Betrieb genommenen Autobahnabschnitte der A 44 werden wegen der nur geringen Streckenlänge von 6,5 km bislang von der Polizeistation Hessisch Lichtenau betreut. Mit der Freigabe eines weiteren Teilstücks im Frühjahr 2018 wird zwischen den Anschlussstellen Hessisch Lichtenau-West und Waldkappel ein 16,8 km langer zusammenhängender Autobahnabschnitt befahrbar sein.

Die Personal- und Sachausstattung der Polizeistationen sind auf die Aufgaben einer Polizeistation zugeschnitten. Die Betreuung eines Autobahnabschnitts gehört grundsätzlich nicht zu diesem Aufgabenspektrum. Aufgrund der bislang geringen Streckenlänge wurde dies jedoch im Sinne einer Einzelfallregelung der Polizeistation Hessisch Lichtenau übertragen.

Die Betreuung des mit der Freigabe des neuen Teilstücks nun deutlich längeren Autobahnabschnitts durch eine Polizeiautobahnstation ist angezeigt. Daher wird die polizeiliche Zuständigkeit für diesen Streckenabschnitt der A 44 zwischen den Anschlussstellen Hessisch Lichtenau-West und Waldkappel mit dessen Freigabe der Polizeiautobahnstation Baunatal übertragen. Die Anpassung der hierfür erforderlichen Personalstärke ist vorgesehen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Franz.

Herr Staatsminister, warum wird der Vorschlag für ein langfristiges Pilotprojekt zur Betreuung der A 44 unter der Zuständigkeit der Polizeidirektion Werra-Meißner nicht umgesetzt?

Herr Innenminister.

Ich habe gerade erläutert, dass das Aufgabenspektrum von Polizeistationen ein anderes ist als das einer Polizeiautobahnstation. Deswegen wird die Polizeiautobahnstation die Zuständigkeit erhalten.

Noch eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Franz.

Herr Minister, welche zusätzlichen Kräfte sollen durch die weitere Freigabe dauerhaft an der Polizeistation Hessisch Lichtenau gebunden werden?

Herr Innenminister.

Wir gehen davon aus, dass wir über den perspektivischen Aufwuchs der Polizeistärke bei der hessischen Polizei insgesamt bei der Polizeiautobahnstation bis zu elf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus den Sicherheitspaketen I und II dafür einsetzen werden.

Frage 967, Herr Abg. Bauer. – Er ist nicht da.

Dann kommen wir zur Frage 968. Herr Abg. Schalauske, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Unterstützt sie die Forderung der Jungen Union Hessen (JU) nach einem „Verbot antifaschistischer Aktionsbündnisse“, wie es die JU in ihrem Jungwählerprogramm zur Landtagswahl 2018 formuliert?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Schalauske, der Landesausschuss der Jungen Union Hessen hat am 21. Januar 2018 in Bad Hersfeld ein Jungwählerprogramm zur Landtagswahl beschlossen. Es kann übrigens unter www.ju-hessen.de eingesehen werden. Unter dem Oberpunkt „1.7. Inneres und Sport“ fordert die Junge Union Hessen unter Nr. 56 – ich zitiere –:

In Hessen sicher leben

Die Sicherheit der Menschen ist eine der Grundvoraussetzungen in unserer Gesellschaft und die Kernaufgabe des Staates. Auch wenn das Land schon viel dafür tut, dass wir in Hessen sicher und …

(Norbert Schmitt (SPD): Sie wollten doch die Frage beantworten!)

Ich bin dabei, Herr Kollege. – Dann muss ich noch einmal anfangen:

In Hessen sicher leben

Die Sicherheit …

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Meine Damen und Herren, die Frage ergibt die Antwort, und nicht die Antwort ergibt keine Frage. – Herr Minister, Sie haben das Wort.

Es kann eingesehen werden unter www.ju-hessen.de. Dort ist der Oberpunkt „1.7. Inneres und Sport“ und eine Forderung der Jungen Union Hessen. Ich zitiere:

In Hessen sicher leben

Die Sicherheit der Menschen ist eine der Grundvoraussetzungen in unserer Gesellschaft und die Kernaufgabe des Staates. Auch wenn das Land schon viel dafür tut, dass wir in Hessen sicher und wohlbehütet leben, muss auch in Zukunft die Kriminalität und weitere Bedrohungen von Polizei, Rettungskräften und Justiz bekämpft werden. Dafür braucht es ausreichend effektive Mittel und eine bessere Unterstützung aller Ehrenamtlichen in Stadt und Land.

(Norbert Schmitt (SPD): Sie sollten ab Seite 1 zitieren!)

Dafür stehen wir – und nach der Landtagswahl wollen wir: …

56. Das Verbot von antifaschistischen Aktionsbündnissen – denn Extremismus von jeder Seite muss verhindert werden.

Die Hessische Landesregierung kommentiert politische Forderungen von Jugendverbänden der politischen Parteien grundsätzlich nicht.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Aber liest sie im Landtag vor!)

Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz verboten. Für die Feststellung des Verbots nach § 3 Abs. 1

Vereinsgesetz ist das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zuständig.

(René Rock (FDP): Noch einmal vorlesen! – Unruhe)

Meine Damen und Herren, grundsätzlich beurteilt das Präsidium nicht die Länge oder die Kürze von Antworten auf Fragen. Das ist eindeutig so, seitdem dieser Landtag existiert. Es wird auch so bleiben.

(René Rock (FDP): Es war ja keine Antwort! Es war nur ein Vorlesen!)

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister, liegen Ihnen Erkenntnisse vor, wonach antifaschistische Aktionsbündnisse in Hessen verfassungswidrig sind?

Herr Innenminister Beuth.

Solche Erkenntnisse wären im dafür zuständigen Gremium vorzutragen.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Keine Antwort ist auch eine Antwort! – Weitere Zurufe von der SPD und der LINKEN)

Weitere Zusatzfragen?

Dann kommen wir zur Frage 969 von Herrn Abg. Di Benedetto.

Ich frage die Landesregierung:

Weshalb hat sie den Hessischen Integrationsplan ohne die notwendige Rückkopplung mit der von ihr eigens dafür eingesetzten Integrationskonferenz verabschiedet?

Herr Sozialminister Grüttner.