Protocol of the Session on January 31, 2018

(Beifall bei der LINKEN)

Weil Sie ja gefordert haben, die Opposition solle Vorschläge machen, will ich gleich einmal damit beginnen. Unabhängig von der Frage, wie viel Geld man für den preiswerten Wohnungsbau zur Verfügung stellt und welcher Teil des Geldes vom Bund und welcher Teil tatsächlich vom Land ist, muss man das natürlich umsetzen, und zwar im Land nach Möglichkeit gemeinsam mit den Kommunen.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo war Ihr Vorschlag?)

Ich sage Ihnen einmal, was die schwarz-grüne Politik in Frankfurt in den letzten 20 Jahren angerichtet hat. Schauen Sie sich doch einmal den Riedberg an. Herr Caspar hat vorhin von Gettos im sozialen Wohnungsbau gesprochen und damit eine Diskriminierung vorgenommen. Aber ich stelle fest, dass der von Ihnen zu verantwortende Stadtteil genauso wie das Europaviertel eher dazu führt, dass dort sozusagen Reiche einziehen und dass es eine Verdrängung gibt zu Stadtteilen, die gewachsen sind, wie z. B. dem Gallusviertel. Das ist sozusagen auch eine wohnungspolitische Verantwortung, die Ihre Dezernenten in der Vergangenheit in Frankfurt wahrgenommen haben. Das zieht sich auch weiter durch. Herr Schäfer-Gümbel hat Darmstädter Beispiele gebracht. Man kann das weiter fortsetzen.

Ich sage Ihnen einmal eines: Das mag ein kleiner Punkt sein. Aber Sie haben ja eine Umressortierung vorgenommen. Sie haben zu Beginn dieser Koalition das Thema umressortiert vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium zum Umweltministerium. Wenn ein Ministerium, das zwar viele Namen trägt – Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft, Verbraucherschutz –, aber nicht die Begriffe Wohnen bzw. Wohnungspolitik, dann ist das auch ein Ausdruck dessen, wie wichtig Ihnen das Thema war bzw. ist.

Wir diskutieren derzeit über eine Änderung der Baugesetzgebung, die in der Kompetenz des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums verblieben ist.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo war jetzt der Vorschlag?)

Also da ein Stückchen Wohnungspolitik, hier ein Stückchen Wohnungspolitik, da ein Stückchen Strukturpolitik – das ist Ihre Struktur- und Wohnungspolitik.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wo ist Ihr Vorschlag?)

Wir brauchen einen Koordinator, einen Beauftragten für Sozialwohnungspolitik,

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Pentz (CDU): Am besten von den LINKEN!)

der gemeinsam mit den Kommunen und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften dieses Thema vorantreibt.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Beauftragter! – Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um etwas mehr Ruhe.

Wir brauchen die Zusammenführung des gesamten Themas Wohnen in einem Ministerium und keine Aufteilung. Wir wissen, eine Aufteilung führt nicht weiter.

(Beifall bei der LINKEN – Mathias Wagner (Tau- nus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein Beauftragter!)

Es nutzt Ihnen nichts, wenn Sie immer wieder betonen, es sei genug Geld da. Wenn die Programme nicht attraktiv sind, wenn die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, die unserer Meinung nach zuvörderst für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, nicht in angemessener Weise vom Land unterstützt werden, dann wird das auch nichts. Wenn Sie behaupten, Sie würden bis 2021 mit der NH 5.000 neue Wohnungen bauen, dann wissen wir, woher das kommt und dass das nicht auf Ihrem Mist gewachsen ist.

Kollege Schaus, kommen Sie bitte zum Schluss.

Dann wissen wir auch, wie Sie mit diesem Thema weiter umzugehen gedenken. Das halte ich für sehr betrüblich und sehr bedenklich. Ich finde, so wie Sie das in der Wohnungspolitik in den vergangenen Jahren gemacht haben, kann das nicht weitergehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann werden die Anträge Drucks. 19/5960, 19/4894 und 19/5989 zur weiteren Beratung dem Umweltausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen (Hes- senkasseG) – Drucks. 19/5957 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat Kollege Arnold für die CDU-Fraktion das Wort. Redezeit: zehn Minuten.

(Günter Rudolph (SPD): Die Landesregierung hat doch eine Informationsveranstaltung zur Hessenkasse gemacht! Warum bringt die den Gesetzentwurf denn nicht ein?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, heute Morgen für die Regierungsfraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Fraktionsgesetzentwurf für ein Hessenkassegesetz einzubringen. Ausführlich heißt es: Entwurf für ein Gesetz zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit der hessischen Kommunen bei liquiditätswirksamen Vorgängen und zur Förderung von Investitionen.

Dieses Hessenkassegesetz ist bundesweit einmalig.

(Norbert Schmitt (SPD): Weltweit!)

Das ist ein vierter wichtiger Baustein bei der Konsolidierung der Kommunalhaushalte in Hessen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich zum Ziel gesetzt, die hessischen Kommunen nachhaltig zu unterstützen auf ihrem Weg hin zur Konsolidierung und Entschuldung ihrer Kommunalfinanzen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dabei wurden bisher vier Bausteine auf den Weg gebracht. Der erste Baustein ist der Kommunale Schutzschirm mit einem Gesamtvolumen von über 3 Milliarden €. Die 100 Schutzschirmkommunen konnten sich im Jahr 2016 einen positiven Finanzierungssaldo von 140 Millionen € erarbeiten und somit mehr Einnahmen als Ausgaben generieren. Das ist ein Erfolg, der sich schnell und wirkungsvoll eingestellt hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP))

Die Bausteine zwei und drei sind die Kommunalinvestitionsprogramme I und II. So fließen insgesamt über 1,5 Milliarden € Investitionsmittel in kommunale Projekte, vor allem auch ins Schulprogramm. Das ist ein weiterer großer Erfolg dieser Landespolitik.

Nunmehr bieten wir mit der Hessenkasse unseren Kommunen den vierten Baustein an. Über die Hessenkasse können sich die Städte, Landkreise und Gemeinden ihre über 5 Milliarden € Bestände an kommunalen Kassenkrediten vom Land im Rahmen eines eigens dafür angelegten Sondervermögens abnehmen lassen. Diese festgestellten hohen Kassenkredite lähmen die finanziellen Spielräume der Kommunen. Sie sind mit Blick auf das Zinsänderungsrisiko eine große Bedrohung für die finanzielle Handlungsfähigkeit unserer Städte, Kreise und Gemeinden. Es ist eine gemeinsame Feststellung aller Beteiligten, dass dies umgehend, nachhaltig und schnell beseitigt werden muss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der Hessenkasse bauen wir nun diese Risiken ab. Wir befreien die kommunale Familie von ihren gesamten Kassenkreditbeständen. Das Programm hilft den Kommunen, sich zu entschulden, indem es verlässliche und tragfähige Bedingungen schafft. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Der Finanzierungsbedarf der Hessenkasse, die eine Laufzeit von 30 Jahren umfasst, wird jedes Jahr ca. 300 Millionen € betragen.

Dieser Betrag finanziert sich zum einen durch einen Eigenanteil der begünstigten Kommunen von rund 100 Millionen €. Das entspricht 25 € pro Einwohner. Weitere 59 Millionen € werden aus Bundesmitteln des Bundesteilhabegesetzes ab 2019 finanziert, die dem Land zur Entlastung der Kommunalhaushalte zur Verfügung gestellt wurden. Rund 60 Millionen € stammen aus der Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage, die bisher den Kommunalanteil des Fonds Deutsche Einheit gespeist hat. Schließlich trägt das Land rund 20 Millionen € aus dem Landesausgleichsstock sowie rund 61 Millionen € aus weiteren Landesmitteln bei.

Die Kommunen mit Kassenkrediten – der Stichtag ist der 30. Juni 2018 – entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie am Landesprogramm teilnehmen wollen oder nicht teilnehmen wollen. Gleichzeitig werden im Gesetzentwurf entsprechende klare Änderungen im Kommunalrecht vorgenommen, um die zukünftige Nutzung von Kassenkrediten, die natürlich weiterhin als Finanzierungsmittel eingesetzt werden können, auf ihre ursprüngliche Funktion zur Überbrückung unterjähriger kurzfristiger Liquiditätsengpässe zurückzuführen.

Wir wollen aber auch den Kommunen helfen, die sparsam gewirtschaftet haben und ohne Kassenkredite ausgekommen sind. Dazu stellen wir dem Programm zur Entschuldung zusätzlich ein Investitionsprogramm zur Seite. Mit nunmehr ca. 540 Millionen € eröffnen wir finanzschwachen oder strukturschwachen Kommunen ohne Kassenkredite zusätzliche Handlungsspielräume für Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur. Dieses Investitionsprogramm wird im Wesentlichen aus originären Landesmitteln finanziert.

Das Zuschusskontingent aus Landesmitteln errechnet sich aus vorgegebenen Pauschalen je Einwohner. Kleinere Gemeinden erhalten einen Mindestbetrag von 750.000 €. Jede teilnehmende Kommune ist durch das Gesetz verpflichtet, ein Zehntel der Gesamtinvestitionssumme aus eigenen Mitteln beizutragen, wobei auch die Möglichkeit besteht, dies durch ein Darlehen der WIBank darzustellen.

Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf zur Hessenkasse einen wichtigen Beitrag für die Kommunen leisten, ihre Verschuldung und auch die Kassenkredite nachhaltig zu beseitigen. Ziel ist, die kommunalen Haushalte in Hessen grundsätzlich bis zum Jahr 2020 auszugleichen. „Vier gewinnt“ ist hier das Stichwort, meine Damen und Herren. Wir helfen den Kommunen in Hessen, dies zu erreichen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dabei hilft auch der neue KFA mit einem Rekordvolumen von mittlerweile über 5 Milliarden €. Ausgeglichene Haushalte, eine Begrenzung der Kassenkredite auf unterjährige Liquiditätsunterstützung des Haushalts und eine Stärkung der Investitionskraft sind der richtige Weg, um den nach

folgenden Generationen echte Handlungsspielräume statt Schuldenberge zu hinterlassen.

Eine letzte Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss: Wir haben ja heute Abend die Sondersitzung, in der wir den weiteren Fortgang und einen Zeitplan für die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs – Anhörung und zweite und dritte Lesung – vorschlagen werden. Ich denke, dass dieser Vorschlag die in der letzten Woche vorgetragenen Bedenken beseitigen wird und wir gemeinsam diesen Gesetzentwurf in der nötigen Ruhe und in der nötigen Konsequenz beraten werden. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Hahn von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser amtierender Finanzminister ist ja berühmt-berüchtigt für seinen Wortwitz. Die Eier legende Wollmilchsau wird in Hessen heimisch. Jetzt triumphiert er, dass er eine schwarze Null verkünden kann.