Protocol of the Session on January 31, 2018

Mir wurde, im Übrigen nachdem wir mit unserer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen sind, von mindestens einem Fall berichtet, in dem eine couragierte Schulleiterin, übrigens ohne Kenntnis der Rechtsauffassung des Hessischen Kultusministeriums, einer jungen Frau, die vollverschleiert und mit schwarzen Handschuhen in der Schule erschien, offensichtlich nachdrücklich genug klarmachte, dass sie so nicht am Unterricht teilnehmen könne. Das ist gut gegangen. Das ist deshalb gut gegangen, weil die Schulleiterin couragiert war und die Schülerin letztlich klein beigab und sich auch nicht rechtlich gegen das Vorgehen der Schulleiterin wehrte.

Das belegt, dass wir denen, die draußen in den Schulen den Kopf hinhalten, die Möglichkeit schaffen müssen, juristisch sauber und ohne Angriffsflächen ihren Job zu erledigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Kollegen in Niedersachsen haben das genau so geregelt. Sie haben jetzt die Regelung getroffen, zu einem Zeitpunkt, zu dem in Niedersachsen kein aktueller Fall bekannt ist. Jahrelang hat in Niedersachsen eine einzelne Schülerin den Unterricht mit Gesichtsschleier besucht. Sie hat jetzt ihren Abschluss. Der Landtag konnte jetzt für die Zukunft eine allgemeine Regelung schaffen, ohne in den Verdacht einer Einzelfallregelung zu kommen, die sicherlich fragwürdig wäre. Auch das sollten wir uns als Vorbild nehmen.

Wenn wir diese Frage richtig beantworten, kommen wir zur zweiten Frage, wenn wir uns einig sind, dass Burka oder Niqab im Unterricht nicht akzeptiert werden können. Dann kommen wir zu der Frage, wie wir das im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer und im Interesse des Schulfriedens lösen können. Da sind wir bei der Kernfrage: Ist ein solcher Grundrechtseingriff ohne gesetzliche Grundlage möglich? Ich sage dazu deutlich Nein; darüber sollten wir uns hier auch nicht streiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht hier um eine Grundrechtseinschränkung, die Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Die Einschränkung eines Grundrechts bedarf einer parlamentarischen Regelung, einer gesetzlichen Regelung, und kann nicht durch interne Dienststellenkommunikation, durch die E-Mail eines noch so qualifizierten Juristen in einem Ministerium erfolgen. Ich glaube, das müssen wir nicht weiter vertiefen. Darüber sollten wir einig sein.

(Beifall bei der FDP)

Was wir brauchen, ist eine klare rechtliche Regelung für Lehrer und Schüler. Das ist das Ziel unserer Gesetzesinitiative. Es geht um die Schaffung einer verfassungsrechtlich gebotenen Regelung der Fragestellung, um für Lehrer und Schüler Rechtssicherheit zu schaffen.

Mit der Einschätzung, dass ein Parlamentsgesetz zur Regelung erforderlich ist, stehen wir als FDP-Fraktion in Hessen im politischen Raum keineswegs alleine. Ich habe es schon erwähnt, der Niedersächsische Landtag hat das einstimmig beschlossen, CDU, SPD, GRÜNE, FDP. Das Gesetz ist in Kraft, und man ist damit zufrieden.

In Baden-Württemberg ist eine solche Regelung knapp gescheitert. CDU und FDP waren für eine Regelung. Gescheitert ist es an der Koalitionsräson, weil die GRÜNEN in Baden-Württemberg noch nicht so weit waren, die Erkenntnis zu teilen. Deswegen hat sich die CDU dann nicht positiv geäußert.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion um eine gegebenenfalls religiös begründete Gesichtsverhüllung ist aktuell oft durch Zorn und Eifer, große Ressentiments … und weniger durch das nüchterne Wägen von Argumenten und das Finden guter Lösungen geprägt. … Die rechtliche Regelung hat entsprechend klarstellenden Charakter. Sie schafft Rechtssicherheit auch für diejenigen, die das Recht im täglichen Leben anwenden müssen.

Herr Kollege, Sie müssten zum Ende kommen.

Ich komme zum Ende.

Das Schulpersonal kann damit steuernd eingreifen, wenn das Thema Vollverschleierung einmal in … Schulen relevant werden sollte. Gerade im Bereich der Schulen erscheint es auch mir sinnvoll, eingreifen zu können;...

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kollege Sebastian Striegel hat das vorige Woche im Landtag von SachsenAnhalt so formuliert.

Herr Kollege, bitte letzter Satz.

Sie sollten sich diesem grünen Politiker anschließen. Er hatte, jedenfalls in diesem Punkt, recht.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Faulhaber. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Also, Herr Kollege Greilich, es ist ja Fasching, man könnte sagen: Ich bin gegen die Sprengung des Schiefen Turms von Pisa. Soll er gesprengt werden? Nein, aber ich bin schon einmal dagegen.

Das mit dem Burkaverbot ist ein Thema, das eigentlich gar nicht existiert, und Sie sind schon einmal dagegen. Dass man aus einem nicht existierenden Problem eine Gesetzesinitiative zu entwickeln sucht, ist geradezu grotesk.

(Beifall bei der LINKEN)

Übrigens ist ein solches Gesetz, unabhängig von der Frage, ob ein hessischer Erlass zum Thema Burka existiert oder nicht, auch deshalb nicht notwendig, weil entsprechende Verbotsandrohungen auf die Generalklausel im Hessischen Schulgesetz gestützt werden können. Dort steht nämlich, dass sich Schülerinnen und Schüler so zu verhalten haben, dass das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule erreicht werden kann. Das steht in § 69 Abs. 4 Hessisches Schulgesetz. Darauf verweist im Übrigen auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten.

Mir fällt da nur die Frage ein, warum diese Initiative der FDP gerade jetzt im Wahlkampfjahr kommt. Dazu möchte ich einmal den Politologen Hans-Georg Betz und seine Beschreibung des Rechtspopulismus anführen. Laut ihm sei dies eine opportunistische Strategie, die darauf abziele, „in der Bevölkerung … vorhandene Ressentiments aufzugreifen, zu mobilisieren … und daraus politisches Kapital zu schlagen“. – Genau das macht die FDP mit dieser Gesetzesinitiative.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öz- türk (fraktionslos))

Mit dem Thema Burka greift sie nämlich ein Schlagwort aus der öffentlichen Diskussion auf, das an hessischen Schulen so gut wie keine Relevanz hat. Es mag sein, dass einmal eine junge Dame mit Burka aufgetaucht ist; aber es wurde bisher noch kein Problem bekannt, dass wirklich jemand mit Burka am Schulunterricht in Hessen teilgenommen hätte.

Mit dieser Initiative überraschen Sie schon, weil Sie sich im vergangenen Jahr noch vehement gegen ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum ausgesprochen haben. Der Kollege Greilich – so heißt es auf der Internetseite der FDP Gießen – vertrat folgende Auffassung:

Es gibt in Deutschland kaum Burkaträgerinnen – da brauchen wir kein neues Gesetz. … Es ist schade, wenn die Freiheit und Offenheit unserer Gesellschaft nicht genutzt wird und man sich mit der Burka im wahrsten Sinne des Wortes komplett verschließt. Aber ein gesetzliches Verbot der Vollverschleierung widerspricht eben dieser Freiheit.

(Beifall und Zurufe von der LINKEN: Hört, hört! – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das wird sicher schnell von der Seite runtergenommen! – Weitere Zurufe)

Dieser Aussage würde ich mich ja sogar noch anschließen.

Frau Kollegin Faulhaber, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, ich rede jetzt zu Ende. – Aber ein Jahr später, im Landtagswahljahr, scheint nun die Situation für die FDP eine andere zu sein. Es liegt auf der Hand, dass es der FDP nicht um unbehinderte Kommunikation im Schulalltag oder Sonstiges geht.

Es ist ja auch nicht nur das Burkathema, mit dem die FDP versucht, sich islamfeindlicher Ressentiments zu bedienen: Sie haben auch Anträge im Flüchtlingsbereich gestellt – wir haben es vorhin erleben können, als es Initiativen zu minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen von Ihnen gab. Offensichtlich wollen Sie mit diesen Themen im Wahljahr Punkte sammeln.

Was soll das werden? Eine AfD light? Oder wollen Sie auch für bürgerliche Kreise wählbar werden, denen die AfD inzwischen zu rechts erscheint? – Da muss ich Sie warnen, liebe FDP: Die Umfragewerte der CDU zeigen, dass, wer sich aus dem braunen Sprüchekasten der AfD bedient, kaum selbst davon profitieren wird. Keiner wählt eine peinliche Kopie, wenn auch das Original zur Wahl antritt. Diese Strategie wird die Rechten nur noch stärker machen.

(Michael Boddenberg (CDU): Ist Frau Wagenknecht eigentlich noch bei der LINKEN?)

Es fällt Ihnen nichts anderes ein als Frau Wagenknecht – vielleicht kehren Sie einmal vor Ihrer eigenen Haustür.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Meine Damen und Herren, ein Rechtskurs scheint immerhin auch innerhalb der FDP ein gewisses Unbehagen auszulösen. Am 4. Januar 2018 schrieb die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in der „Süddeutschen Zeitung“:

Einen Weg der FDP als rechtes Bollwerk für unzufriedene Wähler der früheren Volksparteien kurz vor der AfD kann es nicht geben. Dazu müsste die FDP ihre Vorstellungen beerdigen. … Der organisierte Liberalismus ist mutig und widersteht den populistischen Verlockungen. Er blinkt nicht in die eine Richtung, nur um ein paar Wähler anzusprechen.

Diesem Rat möchte ich mich anschließen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Mürvet Öztürk (fraktionslos)

Danke, Frau Kollegin Faulhaber. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Kollege Schwarz. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wir akzeptieren keine Burkas an hessischen Schulen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der LINKEN: Wo gab es denn welche?)

Wir akzeptieren keine verschleierten Schülerinnen an hessischen Schulen.

(Beifall bei der CDU – Janine Wissler (DIE LIN- KE): Und wir akzeptieren keine roten Elefanten an hessischen Schulen!)

Wir stehen auf dem Standpunkt: Im Klassenraum und im öffentlichen Raum schauen wir uns offen in das freie Gesicht.

(Beifall bei der CDU)

Die Schule hat einen besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Kern dieses Bildungs- und Erziehungsauftrags ist die Vermittlung freiheitlicher und demokratischer Grundsätze – und das Ganze ohne Burka und ohne Niqab. Weil das so ist, brauchen wir an dieser Stelle nicht die FDP. Da haben wir nicht auf die FDP gewartet, um das zu klären.

Seit dem Jahr 2012 ist das Ganze auch geregelt – Herr Kollege Greilich, Sie haben selbst Bezug darauf genommen –, und zwar in einem Rechtserlass aus dem Kultusministerium. Damals war Frau Beer als Staatsministerin verantwortlich. Es ist kein einziger Fall bekannt – das will ich so deutlich sagen –, der nicht mit der bestehenden Rechtsregelung hätte gelöst werden können.

Herr Greilich, anscheinend haben Sie es bis dato genauso gesehen; denn es ist noch nicht allzu lange her, da haben wir das Hessische Schulgesetz ausführlichst beraten, mit Anhörung. Da kam von Ihnen gar nichts. Das Hessische Schulgesetz haben wir 2017 verabschiedet. Da war die Vollverschleierung für die FDP kein Thema. Wo waren Sie? Ich unterstelle einmal, Sie haben nicht geschlafen. Ich

unterstelle aber ferner – und das wäre entlarvend –, dass Sie dieses Thema brauchen, um eine Kampagne anzustoßen.