Weitere Verbesserungsvorschläge, die wir nicht in einen Gesetzestext gefasst haben, betreffen die Erweiterung des Beirats. Sie haben schon die Hebammen und die Landesärztin oder den Landesarzt für Hör- und Sprachbehinderte eingeführt. Das ist sehr zu begrüßen. Vorgeschlagen wurde aber auch, dass Vertreter der Kostenträger, also der Krankenkassen, und auch eine Vertretung der Eltern oder der Selbsthilfegruppen berücksichtigt werden, wie z. B. Kindernetzwerk oder Kinderschutzbund. Das wäre sicherlich sinnvoll gewesen, weil sie dann direkter Vertreter der Kinder hätten sein können.
Infrage gestellt wurde auch, warum der Beiratsvorsitz in Händen des Ministeriums liegen muss. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass gemäß dem Gendiagnostikgesetz konsekutiv hätte festgelegt werden müssen, dass die Restblutproben aus dem Neugeborenenscreening vernichtet werden müssen. Leider ist das auch nicht passiert.
Last, but not least sind die Prävention bzw. die Angebote multiprofessioneller Hilfe wenig bis gar nicht berücksichtigt. Es besteht auch weiterhin die Kritik am Gesetz, dass nur auf die Vorsorgeuntersuchung rekurriert wird. Es beschränkt sich nur darauf.
Meine Damen und Herren, ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt: Wer Kinder und ihre Gesundheit schützen will, der muss zuallererst die Familie und deren Gesundheit schützen. Es muss darum gehen, Familien und damit auch Kinder aktiv, präventiv und intervenierend zu schützen.
Um dies zu stärken und zu realisieren, sollten präventive Angebote so früh wie möglich im Setting der Familie starten.
Ich möchte erneut an die Debatte aus dem Jahr 2012 erinnern. Da wurde schon von den Oppositionsfraktionen deutlich gemacht, dass ein Kindergesundheitsschutz-Gesetz, das Kindesmisshandlungen und Kindervernachlässigung identifizieren und vermeiden soll, mehr als nur U-Untersuchungen braucht.
Herr Bocklet, Sie waren es, der im Jahr 2012 darum gebeten hat, nachzubessern und bessere Methoden für das Kindeswohl einzubinden. Sie sind diejenigen gewesen, die die Chance hatten, nachzusteuern. Aber von Ihnen gab es keinen Änderungsantrag zu diesen Themenpunkten.
Sie werden uns jetzt fragen, wo unser Antrag ist. Wir haben uns auf diesen einen Punkt beschränkt. Ich bin aber auf Ihre Ausrede gespannt, die Sie vorbringen, warum Sie Ihre Erkenntnisse aus der Zeit, als Sie 2012 noch in der Opposition waren, nicht genutzt haben, nachdem Sie gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner die Mehrheit haben und genau solche Verbesserungen hätten umsetzen können.
Meine Damen und Herren, schließlich geht es um die Kinder, die gesund und behütet groß werden sollen. Sie benötigen Fürsorge und Schutz. Herr Bocklet, Sie haben heute Morgen – mit Verlaub – groß getönt, dass man an Versprechungen gemessen wird. Wie ist das denn jetzt bei Ihnen? 2012 wollten Sie genau das umsetzen, und jetzt ist es im Gesetz, obwohl Sie in der Verantwortung sind, nicht zu finden. Das finde ich sehr schade.
Meine Damen und Herren, Vorsorge ist bekanntlich das beste Mittel, Kinder vor Gefährdungen zu schützen. Ich bedauere sehr, dass Sie die Forderungen zu diesen Punkten, für die Sie sich noch als Opposition starkgemacht haben, nun nicht mehr berücksichtigen.
Deswegen wiederhole ich zum Schluss: Wer Kinder schützen will, muss das Familienwohl schützen und stärken. Wer die Familie nicht schützt, aber vom Kinderwohl redet, der hat die sich aufzeichnenden Konsequenzen nicht verstanden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Dass man im Hessischen Landtag so eine Einmütigkeit bei ei
nem so heiklen Thema haben würde, hätte ich nicht erwartet. Das ist die einzige Überraschung, die sich bei der Gesetzesberatung ergeben hat. Es zeigt aber auch, wenn man sich im Vorfeld sehr intensiv mit einer Sache beschäftigt, das einigermaßen vernünftig umsetzt und über Jahre hinweg an der Verbesserung arbeitet, dann gibt es am Ende auch einen großen Konsens über die Richtigkeit des Vorgehens.
Ich möchte der SPD zustimmen. Wir möchten auch, dass die Kooperation fortgeführt wird, und wollen die Bedenken aufgreifen; deshalb werden wir dem Änderungsantrag zustimmen. Sollte der Änderungsantrag keine Mehrheit finden – was passieren könnte in diesem Haus –, dann werden wir trotzdem dem Gesetzentwurf zustimmen.
Wir finden auch die Erweiterung des Kindervorsorgebeirats angemessen begründet. Das Gesetz kann in der Substanz, so wie es vorgelegt wurde, Bestand haben. Unsere Zustimmung haben Sie. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergesundheitsschutz-Gesetzes vorliegen. Der Änderungs- und Ergänzungsbedarf besteht darin, dass das Universitätsklinikum Frankfurt, das bisher durch eine gesonderte ministerielle Rechtsverordnung als Hessisches Kindervorsorgezentrum bestimmt wurde, auf Wunsch der Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung der Staatskanzlei unmittelbar als solches im Gesetz bestimmt werden soll.
Das hessische Kinder- und Jugendschutzgesetz wird nun zehn Jahre in Kraft sein. Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes und der damit verbundenen Verbändeanhörung durch die Landesregierung konnten wir feststellen, dass die gesetzlichen Regelungen mittlerweile auf große Zustimmung stoßen. Das hätte man so nicht erwarten können.
Jetzt ist meine Kollegin im Präsidium und darf nicht dazwischenrufen. Aber, Frau Kollegin, wenn man sagt, man wartet eine Evaluation ab – das ist beim Kinderförderungsgesetz im Übrigen genauso –, und sich die Stellungnahmen anhört und sie durchliest und eine große Übereinstimmung feststellt, dann muss man tatsächlich irgendwann einmal sagen: Wenn es keinen größeren Nachsteuerungsbedarf gibt als den, dass man sozusagen auch in Marburg Einfluss haben will, dann kann an dem Gesetz nicht so viel falsch gewesen sein.
Wenn das der letzte Punkt bleibt: Frau Kollegin Dr. Sommer, der Kinderschutz bleibt eine Daueraufgabe. Es wird in dem Land ein Vielfaches getan, damit präventiv darauf hingewiesen wird, angefangen bei Familienhebammen, die früh erkennen, wenn es Familienprobleme gibt, bis hin zu den Meldeverfahren und zu vielem anderen mehr. Die Jugendämter arbeiten an umfangreichen Varianten, wie der Kinderschutz in Hessen praktiziert wird.
Jetzt geht es darum, dass das Universitätsklinikum eine zentrale Rolle einnehmen wird und auch schon eingenommen hat. Daran gibt es nichts auszusetzen. Ich finde, das Gesetz ist so gelungen. Ich freue mich auch über die große Zustimmung in diesem Hause. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bocklet, wenn man ein kleines Gesetzchen macht, das bei Weitem nicht das erfüllen kann, was es in seinem Titel verspricht, wenn man von Kinderschutz in ganz weitem Sinne redet und im Konkreteren Kindergesundheitsschutz meint, dann geht auch das viel weiter als das, was in dem Gesetzchen steht. Wenn man dann das Gesetzchen evaluieren lässt und feststellt, dass nichts Falsches darin steht, dann wird daraus noch kein gutes Gesetz. Dann bleibt es immer noch das, was es ist: ein kleines, unzulängliches Gesetzchen, das an sich aber unschädlich ist.
Wenn man dieses Gesetzchen dann wieder aufruft, hätte man die Chance gehabt, zu sagen: Ja, das, was es regelt, ist in Ordnung, aber wir schauen, ob wir auch die Dinge, die es sonst noch zu regeln gibt, jetzt irgendwie doch in Angriff nehmen nach all den Jahren. – Das haben Sie aber nicht für nötig befunden. Stattdessen haben Sie ein Konfliktfeld aufgemacht, wo bis dato keines war. Ich finde, das ist so nötig wie ein Loch im Knie.
Wenn man den Ärzten dort zuhört, stellt man fest, sie haben sehr genau begründet, warum sie es nicht in Ordnung finden, dass die Verantwortung jetzt einzig und allein in Frankfurt liegen soll, dass damit große Befürchtungen verbunden sind und dass die Tatsache, dass es vorher anders war, der ganzen Institution nicht geschadet hat, sie weder infrage gestellt hat noch sie in der Arbeit behindert hat, noch sonst irgendwie fürchterlich war. Also muss man auch nicht – –
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das stimmt jetzt aber nicht! In der Hausordnung steht da gar nichts! – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn man an der Stelle so fürchterliche Konflikte hat, bei denen es die Hausleitung nicht schafft, sie zu beseitigen, dann spricht das eher dafür, dass Sie nicht in der Lage waren, den Prozess mediativ zu begleiten. Das kann ich mir wiederum gut vorstellen. Dann muss man solche gesetzlichen Änderungen herbeiführen. Denen können wir nicht zustimmen. Das funktioniert gar nicht.
Wir werden dem Änderungsantrag der SPD zustimmen, weil wir es mindestens für richtig halten, dass man es an der Stelle so belässt und die von den Ärztinnen und Ärzten benannten Sorgen und Nöte ernst nimmt. Ansonsten bleiben wir bei unserer Entscheidung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Kindergesundheitsschutz-Gesetz ist seit zehn Jahren in Kraft. Es hat sich bewährt, und die Institutionen und Verbände, die wir angehört haben, haben dies auch gesagt. Ich will darauf verzichten, zu erklären, warum wir das damals im Rahmen eines Einladungsverfahrens überhaupt auf den Weg gebracht haben. Aber viele Vorgänge, die von Jugendämtern viel zu spät entdeckt worden sind, gehören inzwischen zum Glück der Vergangenheit an, auch wegen der entsprechenden Regelungen, die wir in diesem Gesetz vorgenommen haben.
Zweitens. Wer die Frage der Versorgung und damit die Frage der Kooperation zwischen Frankfurt und Gießen in den Mund nimmt, hat möglicherweise noch nicht ganz durchdrungen, was in Gießen tatsächlich gemacht worden ist. Das hat mit Versorgung überhaupt nichts zu tun gehabt. Ausschließlich Labortechnik ist in Gießen gemacht worden. Mehr ist es nicht.
Alles andere, was an weiteren Regelungen notwendig ist, wird durch die Arztpraxen und die Kliniken vor Ort wahrgenommen, vom Norden bis zum Süden Hessens, weder durch das Universitätsklinikum Frankfurt noch in der Vergangenheit durch das UKGM, sondern von den Kinderärzten und den niedergelassenen Ärzten und den Kliniken.
Wenn es um die Mediation geht, kann ich Ihnen versichern, dass an meinem Tisch im Ministerium die Geschäftsführer, die Ärztlichen Direktoren und die Beteiligten von Gießen und Frankfurt gestanden haben und letztendlich eine entsprechende Unterschrift der Verantwortlichen unter eine Vereinbarung kam, die schon vor fünf Jahren getroffen worden ist. Sie wurde noch einmal bestätigt.
Damit ist in Zukunft ausschließlich Frankfurt nach dem Hessischen Kindergesundheitsschutz-Gesetz als Kindervorsorgezentrum zuständig. Dass das bei den betroffenen Ärzten und Mitarbeitern erst einmal zu entsprechenden Fragezeichen führt, kann ich nachvollziehen. Dementsprechend habe ich auch mit dem Personalrat dort gesprochen. An der Stelle ist allerdings nur umgesetzt, was bereits vor Jahren vereinbart worden ist. Hier gilt sowohl für Gießen als auch für Frankfurt, dass die Verträge eingehalten werden, die getroffen worden sind.
Weshalb überhaupt ein Teil erst in Gießen gemacht worden ist – ausschließlich Labortechnik –, lag daran, dass eine Zeit lang die Expertise in Frankfurt nicht vorhanden gewesen ist. Mit dem dortigen Leiter und dem entsprechenden Laborarzt sind in der Zwischenzeit hervorragende Spezialisten in Hessen. Wir konnten sie für Hessen gewinnen, sodass die Arbeit in diesem Bereich noch effektiver und effizienter im Interesse des Kindergesundheitsschutzes in Hessen ist. Dass noch viel mehr auf diesem Weg gemacht wird, brauchen wir an der Stelle nicht zu betonen. Das ist ja nicht das Einzige, sondern es ist ein Teil der Kindergesundheitsschutzmaßnahmen, die dieses Land in Angriff nimmt.
Vielen Dank. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die zweite Lesung zum Tagesordnungspunkt 34 abgehalten.