Ich frage jetzt einmal die Änderungsantragsteller: Wollen Sie den Antrag zuerst begründen, oder gehen wir in der Reihenfolge der Wortmeldungen vor? – Es besteht kein Begründungsbedarf.
(Günter Rudolph (SPD): Der Änderungsantrag wird erst einmal nicht begründet! Das ist auch nicht schlecht!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu vorgerückter Stunde will ich es gar nicht so lange machen. Ich finde es schon spannend: Am heutigen Tag diskutieren wir erst über den Staatsvertrag, dann über die Casinos und jetzt über die Spielhallen. Ich war mir bis dato eigentlich nicht bewusst, welche Reflexe diese Fragen des Spielens doch in der Politik hervorrufen und mit wie vielen Bedenken und Vorschriften das einhergeht.
Meine Damen und Herren, Spielen ist ein Stück weit sehr menschlich; auch das Spielen von Erwachsenen findet darin seinen Ausdruck. Aber je mehr wir regulieren wollen – das klang auch bei den anderen Tagesordnungspunkten schon an –, desto eher schaffen wir es, Menschen in die Illegalität zu drängen.
Ich glaube, bei allem Bemühen um Prävention und Spielsucht, um das, was man hier wirklich machen sollte, nämlich Kinder und Jugendliche schützen, hat die Landesregierung bei diesem Gesetzentwurf maßlos überzogen. Das hat nach meinem Dafürhalten vor allen Dingen die Anhörung sehr eindrücklich gezeigt. Ich finde es schon bemerkenswert, dass das, was die Jungunternehmer in dem Bereich vorgetragen haben, in Ihrem Änderungsantrag keinen Widerhall findet.
Gerade was die Abstandsregelungen anbelangt, überziehen Sie maßlos. Das wird dazu führen, dass es in Hessen so gut wie keine Spielhallen mehr gibt.
Am Ende wird es zu Ausweichmöglichkeiten führen. Ja, das kann man wollen. Ich habe schon gemerkt, dass das politisch eher gewollt ist.
Frau Wissler, selbst bei den LINKEN verstehe ich nicht so genau, warum Sie das wollen. Die Alternative werden dann Mischformen sein, Spielbistros, Umgehungstatbestände. Es wird illegale Beschäftigung geben und keine Fachkräfte mehr. Es wird ein Abwandern in den Onlinebereich hinein stattfinden, und Sie werden eben keine Steuern mehr erzielen. All das werden Sie damit provozieren.
Meine Damen und Herren, was ich persönlich am schlimmsten finde, ist, dass die Frage, dass auch Spielhallenbetreiber Eigentumsrechte haben, anscheinend überhaupt keine Rolle mehr spielt. Hier will man eine ganze Branche plattmachen. Ich finde es gut, dass Frau Wissler das wenigstens sagt. Die anderen machen es nur hinter versteckter Hand, führen Gesetze ein, die nichts taugen und am Ende sehr mittelstandsfeindlich sind. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Hessische Spielhallengesetz regelt die Einrichtung und den Betrieb der Spielhallen in Hessen und soll vor allem den Schutz der Spielerinnen und Spieler vor Suchterkrankungen gewährleisten.
Das Gesetz läuft zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Daher ist es richtig, nicht einfach nur die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern, sondern es durch eine Evaluierung, durch die Anhörung und vor allem auch durch die Aufnahme der aus der Praxis stammenden Hinweise zum Gesetzesvollzug zu verbessern.
Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Menschen Probleme mit Glücksspielen haben, ist es wichtig, bei der Novellierung einen besonderen Fokus auf den Spielerschutz zu legen, sowohl was aktuell spielsüchtige Menschen betrifft als auch potenziell gefährdete Spielerinnen und Spieler.
Die Anzahl der Geldspielautomaten hat sich in den Jahren 2006 bis 2016 um 131 % erhöht. In Hessen leben rund 24.000 Menschen, die als problematische oder pathologische Spielerinnen und Spieler eingestuft werden. Diese Menschen haben oft nicht nur finanzielle Probleme, sondern sie bringen sich selbst und ihr familiäres und soziales Umfeld in sehr belastende Lebenssituationen. Für einen effektiven Spielerschutz ist es deshalb wichtig, dass der Spielhallenbetrieb den gesetzlichen Regelungen folgt und der Spielerschutz konsequent verbessert wird.
Es ist sinnvoll, wenn sich die Anzahl der Spielhallen verringert und es nicht mehr zu einer Häufung von Spielhallen kommt. Denn einerseits wissen wir alle, was das mit dem Stadtbild macht. Jegliche Stadtentwicklungsbemühungen werden dadurch konterkariert, Innenstädte werden durch Spielhallen schlichtweg abgewertet.
Andererseits wissen wir auch, dass eine Vielzahl an Spielhallen Gewöhnungseffekte nach sich zieht. Wenn Spielhallen mehr und mehr zum Alltag gehören, sinkt die Hürde, weil sie als normal und dazugehörend angesehen werden.
Werden aber sämtliche Spielhallen völlig unerreichbar oder unattraktiv, dann führt das leider nicht dazu, dass Spielerinnen und Spieler weniger spielen, sondern die Aktivitäten werden auf das Internet oder auf andere Glücksspielbereiche verlagert. Bei einem Spielhallengesetz ist also ein Balanceakt gefragt.
Deshalb: Wirkung und Ziel des Gesetzes müssen zusätzlich Angebotsreduktionen sein. Durch effektive Sozialkonzepte, die alle zwei Jahre erneuert werden müssen, durch Schulungen des Personals, ein besseres Informationsangebot und ein verbessertes Spielersperrsystem müssen wir die Beratung und Betreuung so effektiv gestalten, dass es a) zu weniger Spielsucht kommt, weil das Bewusstsein dafür geschärft wurde, und dass b) einer drohenden Spielsucht frühzeitig und wirksam entgegengetreten werden kann.
Das Hessische Spielhallengesetz erreicht diese Ziele durch verschiedene Maßnahmen. Zunächst wird der Mindestabstand von 300 m zwischen den einzelnen Spielhallen konsequenter umgesetzt, was eine Häufung von Spielhallen vermeidet.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche ist der Gewöhnungseffekt durch den Anblick von Spielhallen ausschlaggebend. Deshalb soll die Abstandsregelung von 300 m, die bisher zwischen den Spielstätten galt, auch zu Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche gelten. Es wird also zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Spielhalle direkt neben einer Schule oder einem Jugendklub zu eröffnen.
Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt hinweisen: Das Hessische Spielhallengesetz regelt nur einen Bruchteil des Glücksspiels. Auch weitere Bereiche, in denen Spielsucht droht, müssen stärker reguliert werden. Dazu gehört in erster Linie das Onlineglücksspiel, welches eine zunehmend stärkere Rolle spielt.
Auch der Bereich der Spielgeräte in Gaststätten muss stärker in den Blick genommen werden. Hier sind engere Kontrollen und vor allem ein konsequenter Vollzug der gesetzlichen Regelungen wichtig.
Wir setzen mit dem Hessischen Spielhallengesetz Verbesserungen um und stimmen diesen insbesondere zum Schutz der Spielerinnen und Spieler zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat habe ich bei der ersten Lesung schon gesagt, Herr Minister, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf Licht und Schatten hat. An genau den Stellen, über die wir da diskutiert haben, haben die Koalitionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag den Gesetzentwurf ein Stück weit verändert, ich will nicht sagen: verbessert. Auf die Details komme ich noch.
Ja, eben. Das hätten Sie nicht erwartet. In dem Fall haben Sie es zu Recht nicht erwartet, weil das, was Sie vorlegen, in keiner Weise die richtige Antwort auf notwendige Veränderungen des Gesetzentwurfs ist.
Wir haben bei der ersten Lesung hier im Parlament gesagt: Die Idee des Wirtschaftsministers, den Markt für andere, für neue Anbieter zu öffnen, ist richtig. – Aber das, was Sie mit der Verkürzung der Konzessionszeit an Instrumenten anbieten, ist der falsche Weg, weil Sie dann eher nicht neuen Anbietern den Weg ebnen, sondern großen Ketten Möglichkeiten eröffnen.
Ich bin ja dankbar, dass Sie da Änderungen vornehmen, dass Sie wieder auf die 15-jährige Konzessionszeit zurückgehen. Aber ehrlicherweise muss man dann das, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, schon als Realsatire bezeichnen. Denn Sie sagen – Zitat –:
Die Anhörung hat ergeben, dass die Vertreter der Spielhallenbetreiber hierin keine Verbesserung ihrer Rechte … sehen. Aus diesem Grund soll die Regelung gestrichen werden.
Wenn es so einfach ist, mit Ihnen Gesetze zu machen, nur weil ein Betreiber sagt: „Es ist keine Verbesserung meiner Rechte“, dann gute Nacht. Sie haben den falschen Ansatz gewählt, nur mit diesem Auftrieb das Thema anzugehen.
Das andere Thema, über das wir diskutiert haben, waren die Abstandsregeln. Auch das haben Sie jetzt mit Ihrem Änderungsantrag angepackt. Die 500 m Abstand zu Orten, wo insbesondere Kinder und/oder Jugendliche anzutreffen sind, die im Gesetz festgeschrieben werden sollten, waren ja der Punkt, an dem ich in meiner Rede gesagt habe: Das ist etwas, was eher in die Rubrik Licht fällt. – Was machen Sie jetzt? Das, was in der Anhörung gefordert worden ist:
Sie konkretisieren. – Ja, das tun Sie. Aber Sie gehen von den 500 m wieder zurück auf 300 m. Damit verschlimmbessern Sie Ihren Vorschlag,
nur weil alle gesagt haben, Sie müssten es konkretisieren. Ja, das ist richtig. Aber diese 500-m-Regelung ist nur von den Betreibern als zu weitgehend bezeichnet worden. Alle anderen, diejenigen, die sich mit der Suchtproblematik beschäftigen, kommunale Anbieter und andere, haben jedoch gesagt, dass der Weg der richtige Weg ist. Dabei hätte Hessen auch eine besondere Funktion, wenn wir das umsetzen würden. Sie verwässern das aber mit Ihrem Koalitionsentwurf.
Auch das ist in der ersten Runde ein Thema gewesen. Das betrifft die Frage qualitativer Kriterien, die Frage des Sozialkonzepts, das betrifft die Frage, wie wir das organisieren, damit wir Qualität hineinbekommen. Es geht um die Frage der Prävention, die Frage des Schutzes von Betroffenen. Das betrifft auch all diese Themen. Das fehlt leider komplett im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.
Sie sorgen nicht für eine Weiterentwicklung im Bereich der Zertifizierung des Sozialkonzepts. Es geht um die Frage, ob es sinnvoll und richtig ist, das wissenschaftlich zu evaluieren. Das haben wir heute Abend schon einmal diskutiert. Bei den glücksspielrechtlichen Vorschriften des Bundes betreffend die „Aktion Mensch“ ist genau diese wissenschaftliche Evaluation vorgeschrieben. Bei den Spielhallen in Hessen wollen Sie diesen Weg nicht gehen. Ich finde, wenn wir das eine richtigerweise wollen und fordern, könnten wir das in dem Bereich, für den wir selbst Kompetenz haben, in unserem Gesetz festschreiben, meine Damen und Herren.
Eines ist in der Anhörung immer wieder deutlich geworden. Wir waren mit Anträgen und mit Gesetzentwürfen im Hessischen Landtag schon einmal weiter. Im Jahr 2011 wurde ein Gesetzentwurf zu dieser Thematik diskutiert. Dieser ist bezogen auf viele Fragen – Sozialkonzept, Abstandsregelung, qualitative Kriterien usw. – gelobt worden. Die Anzuhörenden haben sich gewünscht, dass diese Kriterien aufgenommen werden. Das war der Gesetzentwurf der seinerzeitigen Oppositionsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nun bringen Sie einen Änderungsantrag ein, mit dem Sie genau diese Ansätze, die gut sind, wieder zurückdrehen wollen.