In der Frage 19 haben Sie noch einmal explizit einige der zentralen Themen wie demografischen Wandel, Arbeit 4.0, Digitalisierung und Entgrenzung von Arbeit aufgegriffen. Aber auch hier duckt sich die Landesregierung in weitem Umfang weg und verweist darauf, dass – ich zitiere – „die vorgenannten Aspekte … allerdings stärker dem Fach Politik und Wirtschaft zuzurechnen“ seien.
Für mich stellt sich hier schon die Frage, welcher Stellenwert dem Fach Arbeitslehre noch zugestanden wird, wenn man sagt: Die Inhalte wollen wir in den Bereich Politik und Wirtschaft verschieben. Hier scheint man es ja als selbstverständlich zu nehmen, dass zentrale Themen in das Fach Politik und Wirtschaft verlagert werden. Was hat das für einen Preis? – Ich halte das nicht für den richtigen Weg.
Dazu passt auch, dass dem Bekenntnis der Landesregierung zum Fach Arbeitslehre der Verweis auf § 5 Abs. 2 des Schulgesetzes und auf die Große Anfrage Drucks. 19/3194 zum Thema Berufsorientierung zugrunde liegt. Herr Minister, das ist angesichts der Herausforderungen aus meiner Sicht eindeutig zu wenig.
Das zweite zentrale Thema der Anfrage und natürlich auch der Antwort ist die Berufs- und Studienorientierung insgesamt. Da sind wir uns mittlerweile einig, dass sie in allen Bildungsgängen und auch in allen Schulformen unerlässlich ist. Das war teilweise ein etwas mühsamer Diskussionsprozess, aber ich glaube, diese Erkenntnis hat sich allgemein durchgesetzt.
Da gibt es einerseits die Ankerfächer, die dies in besonderem Maße aufnehmen, aber es gibt hier auch fächerübergreifende interdisziplinäre Ansätze, die Kompetenzen und Inhalte vermitteln können. Es gibt in diesem Zusammenhang also kein Entweder-oder, sondern das Zusammenspiel ist von zentraler Bedeutung.
Ich will es an dieser Stelle noch einmal hervorheben, weil wir es an anderer Stelle ausführlich diskutiert haben: Von zentraler und wichtiger Bedeutung ist hier auch die Zusammenarbeit bzw. Einbeziehung außerschulischer Partner, die Ermöglichung von praktischen Erfahrungen für Lehrer und Schüler. Wir haben hier in den vergangenen Jahren vielfach um dieses Thema gerungen. Es wird uns auch weiterhin beschäftigen, da ich den Eindruck habe, dass das Kultusministerium hier – teilweise auch gebremst aus einzelnen Fraktionen – nur im Schneckentempo vorwärtskommt.
Ich erinnere an die Diskussion zur Frage der Zulässigkeit von Sponsoring in den Schulen und zur Zusammenarbeit mit Unternehmen, die wir hier geführt haben. Ich sage sehr deutlich: Nach unserer Auffassung gehört die Zusammenarbeit insbesondere auch mit Unternehmen in die Schulen, gerade im Bereich der Berufsorientierung und Arbeitslehre. Das muss sein, wenn wir uns in der Schule nicht völlig von der Realität entfernen wollen.
Der Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen ist zwar auf den Weg gebracht, die Anerkennung von und Auseinandersetzung mit Modellen wie z. B. dem Limburger Modell hat sich jedoch ziemlich in die Länge gezogen, das muss ich auch einmal festhalten. Unser erster Hinweis an die Landesregierung erfolgte bereits im Jahr 2014 durch unsere Kleine Anfrage betreffend Fortführung des „Limburger Modells“ zur Berufsorientierung, Drucks. 19/1123. Das war 2014; die Landesregierung hat bis März 2017 gebraucht, um sich erst einmal vor Ort von der Arbeit zu überzeugen und dann anzuerkennen, was wir Ihnen schon vorher gesagt hatten, nämlich dass das Limburger Modell als Vorbild für die Berufsvorbereitung zu bezeichnen sei – so heißt es in Ihrer Pressemeldung vom 9. März 2017. Ich nehme das erfreut zur Kenntnis, wünsche mir aber, dass dieser Erkenntnis dann auch entsprechende Taten folgen.
Auch die hessischen Unternehmen setzen auf Berufs- und Studienorientierung, sie wissen auch, warum – nämlich weil wir das in der Tat brauchen und sie nahe an den Problemen dran sind. Ich nenne nur das Thema Studienabbrecherquote usw. So wurde vor wenigen Wochen auch die Tagungsdokumentation Zukunftsforum BSO Hessen vom 23. Juni 2017 von der Arbeitsgemeinschaft der Industrieund Handelskammern veröffentlicht. An dieser Tagung haben einige Landtagsabgeordnete – auch Herr Kultusminister Prof. Lorz und ich – teilgenommen. Das Ganze ist für Leute, die sich für das Thema BSO, also Berufs- und Studienorientierung interessieren, lesenswert, von allen, die dort beigetragen haben.
Besonders bemerkenswert finde ich allerdings auch die Umfrageergebnisse, die dort wiedergegeben werden. Es sind nämlich Betroffene gefragt worden, und 70 % der betroffenen Schülerinnen und Schüler sehen es als besonders wichtig an, dass die eigenen Kompetenzen, Fähigkeiten und Interessen festgestellt und mit dem abgeglichen werden, was in dem Bereich des Berufs- und Studienangebots machbar ist. 58 % halten den Einblick in die Praxis in unterschiedlichen Berufen für besonders wichtig. Entsprechend wird als bedeutendster Beitrag in der Berufs- und Studienorientierung von 82 %, also vier von fünf, ein ganz besonderer Stellenwert bei den Schülerpraktika gesehen. Da gibt es erheblichen Reformbedarf bei der Ausgestaltung der Schülerpraktika sowie bei deren Vor- und Nachbereitung im Unterricht. Daran wird weiter zu arbeiten sein, ich hoffe, dass die Landesregierung das tun wird.
Die von mir geschilderten Ergebnisse spiegeln sich auch in den Diskussionen der letzten Jahre wider. Sie zeigen, dass weiterhin Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Das Statement des Kultusministers in der Dokumentation hierzu darf ich zitieren:
Wir versuchen, die Berufs- und Studienorientierung natürlich möglichst flächendeckend anzubieten, insbesondere auch in der Sekundarstufe II.
Hier gibt es auf jeden Fall noch Entwicklungsbedarf. Allein aufgrund der Digitalisierung wird die Berufsund Studienorientierung in fünf oder zehn Jahren ganz anders aussehen als heute. Ich kann noch nicht genau sagen, wie, bin aber ziemlich überzeugt, dass es so sein wird.
Da bin ich völlig bei Ihnen und habe die gleiche Überzeugung. Ich entnehme dem, dass die Erkenntnis bereits gereift ist. Allerdings – das sage ich nicht ohne Grund – müssen der Erkenntnis auch Taten folgen. Wenn ich sehe, wie das bei der Digitalisierung läuft, dann fürchte ich, dass der gleiche Reflex passiert, nämlich erst einmal zu erkennen, dann zu überlegen: „Na ja, lösen können wir es nicht so schnell“, um es dann auszusitzen und sich wegzuducken – so machen Sie es auch bei der Digitalisierung, bei der es nicht mehr fünf vor zwölf, sondern längst fünf nach zwölf ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der in unserem Schulgesetz verankerte Bildungs- und Erziehungsauftrag, von dem heute Morgen schon in einem anderen Kontext die Rede war, beinhaltet auch die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf eine erfolgreiche Teilhabe an der Gesellschaft und damit auf die erfolgreiche und zufriedenstellende Ausübung eines individuell passendes Berufes.
Deshalb betrachten wir es als eine prioritäre Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler durch abgestimmte und qualifizierte Maßnahmen zu Berufs- und Studienorientierung so
auf die Berufswelt vorzubereiten, dass sie am Ende ihrer Schullaufbahn eine fachgerechte und individuell passende Berufswahlentscheidung treffen können, die ihre eigenen Interessen und Kompetenzen berücksichtigt und die sie dann typischerweise in eine duale Ausbildung oder in ein Studium führt.
Ich habe erfreut festgestellt, Frau Abg. Dr. Sommer, dass wir uns darüber völlig einig sind. Ich bin auch dankbar, dass Sie deswegen diese Große Anfrage zur Beschäftigung mit dem Fach Arbeitslehre ausdrücklich in dem übergreifenden Kontext der Berufs- und Studienorientierung gestellt haben; denn das ist in der Tat der entscheidende Orientierungspunkt, dass wir bei einem Fach wie Arbeitslehre danach schauen, wie es sich in den Gesamtkontext der Berufs- und Studienorientierung einfügt. Das haben die anderen Redner bereits zum Ausdruck gebracht.
Worüber wir uns nicht einig sind – auch das ist in der Debatte schon hinreichend zum Ausdruck gekommen –, ist die Frage, ob das nur über das Fach Arbeitslehre geschehen muss, vor allem im Verhältnis zu dem Fach Politik und Wirtschaft, insbesondere natürlich mit Blick auf die gymnasiale Schulform. Ja, da haben wir ein anderes Konzept. Worum es da geht – Verständnis für wirtschaftliche Abläufe, Verbraucher- und Finanzbildung, technische Entwicklungen und Anwendungen –, das kann man auch in diesem Fach Politik und Wirtschaft behandeln, und deshalb ist Politik und Wirtschaft, genauso wie Arbeitslehre – und in den unterschiedlichen Bildungsgängen mit unterschiedlicher Rollenverteilung – ein Ankerfach, auch und gerade für die Berufs- und Studienorientierung.
Darüber kann man diskutieren, das kann man auch ändern wollen; aber ich muss noch einmal das bestätigen, was hier schon mehrfach gesagt worden ist: Zum einen ist die Stundentafel schon heute nicht starr, Frau Abg. Faulhaber. Wir haben Kontingentstundentafeln über Jahrgänge hinweg, wir haben Aufgabenfelder über Fächer hinweg – da gibt es also schon sehr viele Möglichkeiten. Aber bei aller Flexibilität, Sie entkommen der Grundfrage nicht. Die Grundfrage ist immer die, dass wir ein bestimmtes Maß an Unterricht haben, das in bestimmten Fächern schon heute erteilt wird. Und wenn Sie sagen, Arbeitslehre müsse stärker werden, können Sie nur zwei Wege gehen: Entweder Sie erhöhen dieses Gesamtmaß des Unterrichts, oder Sie nehmen woanders etwas heraus – es führt einfach kein Weg daran vorbei, egal, wie man das sonst einordnen will: Einen dieser beiden Wege müssen Sie gehen.
Herr Kultusminister, können Sie mir sagen, was mit den Stunden Arbeitslehre passiert ist, die in den Neunzigerjahren im gymnasialen Bildungsgang verankert waren? Was ist denn daraus geworden? Die gab es ja.
Herr Abg. Degen, ich bitte um Verständnis – da müsste ich jetzt die Kontingentstundentafeln oder die Stundentafeln, die es damals gab, und die heutigen Stundentafeln nebeneinanderlegen. Das ist jetzt von diesem Pult aus nicht möglich. Wir können diese Diskussion gerne an anderer Stelle weiter vertiefen.
Wenn ich mir aber die Diskussion der letzten Jahre, die ich mit verfolgt habe, so anschaue, habe ich nicht den Eindruck, dass das Maß des Unterrichts an den Gymnasien insgesamt weniger geworden wäre – jedenfalls deuten die Reaktionen, die aus der gymnasialen Schulform kommen, eher darauf hin, dass wir mit den Stunden am Anschlag dessen sind, was für die Schülerinnen und Schüler gut verkraftbar und zumutbar ist.
Das hat uns alleine die G-8/G-9-Debatte gezeigt. Es gab in den Neunzigerjahren mit Sicherheit nicht mehr Unterricht an den Gymnasien. Von der tatsächlichen Unterrichtsversorgung will ich gar nicht wieder zu reden anfangen.
Was ich aber Ihnen, verehrte Frau Dr. Sommer, noch versichern kann, ist, was in dem Moment passiert, wenn Sie sagen, wir brauchen mehr Stunden, und die Schülerinnen und Schüler sollen mehr Unterricht bekommen. Das können Sie sich selbst ausmalen. Vor allem aber: Was passiert, wenn Sie sagen, wir nehmen dafür ein anderes Fach heraus? Dann wird der Verband der Arbeitslehrer Sie feiern, aber am nächsten Tag haben Sie die Protestresolution des anderen Fachverbandes auf dem Tisch. Es ist einfach so. Daher können wir uns das an dieser Stelle nicht zum Maßstab nehmen.
Meine Damen und Herren, deswegen lassen Sie uns lieber darüber reden, welche Rolle das Fach Arbeitslehre in der Zukunft einnehmen kann, gerade angesichts der Tatsache, dass sich die Berufs- und Arbeitswelt in den letzten 40 Jahren mit zunehmender Geschwindigkeit weiterentwickelt hat und auch in manchen Bereichen völlig verändert hat. Es ist auch absehbar, dass das so rasant weitergehen wird.
Ich sage ausdrücklich, dafür brauchen wir beide Fächer – Arbeitslehre und Politik und Wirtschaft – als Ankerfächer der Berufs- und Studienorientierung. Aber die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsprozesse sind viel zu weitreichend und zu komplex, als dass man sie allein in diesen beiden Fächern abbilden könnte.
Deswegen haben wir z. B. – Herr Greilich hat das Stichwort der Digitalisierung genannt – mit der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“, die wir in der Kultusministerkonferenz verabschiedet haben, eine Strategie für digitale Bildung, wie sie bereits in der Grundschule beginnen kann. Eine individuell ausgerichtete und zeitgemäße Berufs- und Studienorientierung lässt sich nur in fächerübergreifender Weise vollumfänglich durchsetzen. Deshalb ist unser Erlass so ausgestaltet – und auch die kommende Verordnung zur Berufs- und Studienorientierung wird es sein –: mit einem Curriculum zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen, mit der Einbeziehung der Berufsberatung und ausdrücklich auch außerschulischer Partner – da sind wir völlig konform; ohne das geht Berufs- und Studienorientierung gar nicht –, mit einem professionellen Bewerbungstraining und vielem anderen mehr.
Meine Damen und Herren, natürlich brauchen wir dafür qualifizierte Lehrkräfte, nicht nur, aber gerade auch für das Fach Arbeitslehre. Aber dafür haben wir zwei ausbildende Universitäten in Gießen und Kassel. Wenn wir uns in der Bundesrepublik Deutschland umschauen, dann sehen wir, dass außer bei uns nur noch in vier anderen Bundesländern, in Bayern, Berlin, Brandenburg und Hamburg, Arbeitslehre studiert werden kann. Wenn wir es im Zusammenhang mit Wirtschaft und Technik sehen, können wir noch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen hinzunehmen. Da sind wir also in Deutschland ganz vorne dabei.
Die Zahl der Studienanfänger – das ist schon erwähnt worden – lässt darauf schließen, dass das Studienfach nach wie vor attraktiv ist. Deswegen haben wir auch kein Nachwuchsproblem. Bei allen Vorbehalten gegenüber Lehrerbedarfsprognosen – das haben wir in den vergangenen Jahren hinreichend erlebt – ist hier nicht absehbar, dass wir ein Nachwuchsproblem bekommen werden. Wir haben schon heute absolut hinreichend Lehrkräfte mit der Facultas Arbeitslehre zur Verfügung, um alle Stunden abdecken zu können.
Wenn Arbeitslehre trotzdem zu einem beträchtlichen Teil fachfremd unterrichtet wird – Frau Dr. Sommer, das haben Sie selbst schon gesagt –, dann liegt das daran, dass die Berufs- und Studienorientierung auf die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen fokussiert und deshalb oft in Abstimmung mit dem Fachbereich der Klassenleitung zugeordnet ist, weil viele Klassenlehrerinnen und -lehrer sich auch wünschen, ihre Schülerinnen und Schüler im Fach Arbeitslehre zu unterrichten, gerade mit Blick auf die Berufs- und Studienorientierung, gerade mit Blick auf die Vor- und Nachbereitung und die Betreuung der Betriebspraktika. Da brauchen Sie das entsprechende Vertrauensverhältnis, und das besteht nun einmal vorrangig zur Klassenleitung und ist für die individuelle Begleitung im Berufsorientierungsprozess von erheblichem Vorteil.
Wenn Sie das infrage stellen wollen, müssten Sie konsequenterweise sagen, dass überhaupt nur noch Arbeitslehrer mit einer Klassenleitung beauftragt werden dürfen, jedenfalls in den entscheidenden Jahrgangsstufen. Aber das kann nicht die Lösung sein.
Wir brauchen diese Lehrkräfte mit ihrer speziellen Expertise umgekehrt auch und gerade in den anderen Fächern, weil – ich will es wiederholen – Berufs- und Studienorientierung und die Vermittlung von Alltagskompetenzen eine Querschnittsaufgabe für alle Fächer sind und dort mitbehandelt werden müssen. Wenn Sie daran denken, dass wir alleine im berufsbildenden Bereich mittlerweile über 1.000 Curricula für unterschiedliche Berufsbilder haben, wenn Sie daran denken, dass wir im Studienbereich nach der letzten Zählung der Hochschulrektorenkonferenz 19.000 Studiengänge haben, dann ist völlig klar: Das kann eine einzelne Lehrkraft, das kann ein einzelnes Fach überhaupt nicht abbilden. Da kann es nur um Orientierung gehen. Deswegen brauchen wir auch die Partner.
Entscheidend ist, dass wir den jungen Menschen helfen, ihre eigenen Talente, ihre Neigungen, ihre Wünsche, ihre Fähigkeiten zu entdecken, um sie auf einen Weg zu bringen, wo sie die entsprechenden Recherchen anstellen können, was das für sie in der Berufs- und Studienorientierung bedeutet.
Deswegen achten wir auf die Sicherstellung der grundlegenden Bedingungen für eine gelingende Berufs- und Studienorientierung mit unserer OloV-Strategie, mit den mittlerweile zwei Ansprechpersonen – eine spezifisch für den gymnasialen Bildungsgang – an jedem Staatlichen Schulamt, die sich um Berufs- und Studienorientierung kümmern, und mit der Koordinationslehrkraft, die jetzt an jeder Schule für Berufs- und Studienorientierung eingerichtet wird. Ganz nebenbei bemerkt: Dafür schaffen wir 50 Stellen, die explizit der Berufs- und Studienorientierung gewidmet sind. Dazu kommen der Berufswahlpass, das Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung und vieles andere mehr.
Meine Damen und Herren, das alles fügt sich zu einem Gesamtkonzept. Das ist das, worauf es mir ankommt. Wir haben ein Gesamtkonzept der Berufs- und Studienorientierung. Wir werden das in der kommenden Verordnung noch einmal rund machen und in eine neue Form gießen. In dieses Gesamtkonzept gehört die Arbeitslehre ganz zentral als Ankerfach, aber da gehören auch ganz viele andere Aspekte mit hinein.
Letzten Endes ist die dahinterstehende Philosophie entscheidend, und die hat schon vor über 400 Jahren Galileo Galilei formuliert: „Man kann einen Menschen nichts lehren, man kann ihm nur helfen, es in sich selbst zu entdecken.“ Im Bereich der Berufs- und Studienorientierung gilt das mit Sicherheit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Ziele, Kosten und Effizienz von Ausgaben für Ausbildungsförderung und Ausbildung aus dem hessischen Landeshaushalt – Drucks. 19/5037 zu Drucks. 19/3861 –